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Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010)

Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010). Infoveranstaltung, 12. Feb. 2014. Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Marion Frey und Andreas Konrad. Was erwartet Sie/euch heute?. Grundkonzeption der Kursstufe Fächer, Kurse und Belegungspflicht

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Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010)

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Presentation Transcript


  1. Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010) Infoveranstaltung, 12. Feb. 2014 Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Marion Frey und Andreas Konrad

  2. Was erwartet Sie/euch heute? • Grundkonzeption der Kursstufe • Fächer, Kurse und Belegungspflicht • Besondere Lernleistung (Seminarkurs)  Belegbogen gemeinsam ausfüllen • Punktesystem und Noten • Gleichwertige Leistungen (GFS) • Abiturprüfung • Abrechnung • Termine und Adressen Fragen bitte sammeln!

  3. Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechendenBegabungen und Bildungsabsichten einebreite und vertiefteAllgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. • Das Gymnasium fördert insbesondere die Fähigkeit, • theoretische Erkenntnissenachzuvollziehen, • schwierige Sachverhaltegeistig zu durchdringen, • sowievielschichtige Zusammenhängezu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können. • Aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg §8 Gymnasium

  4. Allgemeine Hinweise • Klasse 10 ist Einführungsphase • Versetzung in die Kursstufe notwendig, keine „Aufnahme auf Probe nach §1,6“ • Kursstufe umfasst vier Halbjahre • in jedem Halbjahr gibt es ein Zeugnis • (fast) jede Note zählt zum Abitur • freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe 1 ist möglich (vgl. Leitfaden 2016, S. 19)

  5. Welche Fächer gibt es? * In diesen Fächern können im Verlauf der Kursstufen nur 2 Kurse besucht werden.

  6. Was ist ein Kurs? • Der Unterricht in einem Fach über ein halbes Jahr wird Kurs genannt. • Beispiele: • Mathematik: 4 Kurse (J1.1, J1.2, J2.1, J2.2) • Psychologie*: 2 Kurse (J1.1, J1.2)

  7. Wie viele Stunden hat ein Kurs? • Vierstündige Kurse • Kurse in den Pflichtkernfächern • Kurse in den Wahlkernfächern • Kurse in jeder Fremdsprache • Zweistündige Kurse • Kurse in jedem anderen Fach • Seminarkurs: dreistündig (nur in J1)

  8. Welche Kurse müssen belegt werden? • Vierstündige Kurse (jeweils vier Kurse = vier Halbjahre) • Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache • (drei Pflichtkernfächer) • Fremdsprache oder Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) • (1. Wahlkernfach) • ein weiteres Fach aus dem Pflichtbereich • (2. Wahlkernfach)

  9. Welche Kurse müssen belegt werden? • Zweistündige Kurse (jeweils vier Kurse = vier Halbjahre) • Musik oder Bildende Kunst • Geschichte • Gemeinschaftskunde (1.HJ & 4.HJ) und Geografie (2.HJ & 3.HJ) • Sonderfall: • Ist Wirtschaft Wahlkernfach, so können Geografie im 2.HJ und Gemeinschaftskunde in 4.HJ erlassen werden. • Religionslehre bzw. Ethik • zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik • Hinweis: • Ist eine Naturwissenschaft 4-stündig, so muss nur eine weitere zweistündig belegt werden. • Sport (Hinweis zu Verletzungen, etc.)

  10. Werden alle Kurse am Elly angeboten? Schulleitung ist für Einrichtung der Kurse verantwortlich, Absprachen mit Kooperationsschulen (GDG, JKG, JRSN, Wiggy); Richtwert: mind. 7 Schüler/innen vierstündige Kurse (Kernfächer): Deutsch, Mathematik, Englisch, Spanisch Französisch? Latein? Biologie, Physik, Chemie Geschichte?, Gemeinschaftskunde?, Wirtschaft?, Geografie? Sport? Erfahrungs- werte!

  11. Kursanzahl und Wochenstunden • 20 4-stündige Kurse • mind. 20 2-stündige Kurse • durchschnittlich 32 Wochenstunden pro Halbjahr  Seminarkurs  Belegbogen (Beispiele)

  12. Die besondere Lernleistung (bLL) • Teilnahme an einem Seminarkurs • fachübergreifende Themenstellung; wissenschaftliches Arbeiten • Wahl des individuellen Themas zu Beginn von J1.1 • Betreuung durch i.d.R. zwei Lehrkräfte (2014/15: Fy/Gö) • zwei Halbjahre • Dokumentation und Kolloquium • Bewertung als Einheit mit max. 60 Punkten • (Leistungen der zwei Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium) • schülerbezogene Zuordnung zu einem Aufgabenfeld • Teilnahme an einem Bundes- oder Landeswettbewerb • Schulleitung entscheidet über Anerkennung • zusätzlich Dokumentation und Kolloquium • Lehrkraft der Schule bewertet den Wettbewerbsbeitrag erneut (max. 30 NP), ebenfalls eine Dokumentation und ein Kolloquium (je 15 NP) • Jede/r Schüler/in kann max. eine besondere Lernleistung einbringen.

  13. Die „Jokerfunktion“ der bLL Die besondere Lernleistung kann das fünfte Prüfungsfach ersetzen, wenn unter Berücksichtigung der Aufgabenfeldzuordnung der bLL zusammen mit den schriftlichen Prüfungsfächern alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Fall 1: eine schriftliche Prüfung aus dem Aufgabenfeld II (z.B. Gk):  Aufgabenfeld der bLL ist egal Fall 2: keine schriftl. Prüfung aus Aufgabenfeld II:  bLL muss dem Aufgabenfeld II zugeordnet sein Vorteil: Keine Präsentationsprüfung am Ende der Schulzeit Wird eine bLL nicht als Ersatz für das 5. Prüfungsfach verwendet, so kann sie wie zwei Kurse im Kursblock angerechnet werden.

  14. Wie wird in der Kursstufe und im Abitur bewertet? Bei der Leistungsbewertung werden die Punktzahlen nach folgender Tabelle zugeordnet. Ein Kurs, in dem weniger als fünf Punkte erreicht werden, gilt als „unterpunktet“ bzw. „unterbelegt“. Mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewertete Kurse gelten als nicht besucht  keine Zulassung zum Abitur!

  15. GFS • Mögliche Formen • Schriftliche Hausarbeiten, Projekte, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate bzw. Präsentationen, mündliche Prüfungen, … • Rahmenbedingungen • Verpflichtung zu drei solcher Leistungen im Laufe der Kursstufe (eine vierte ist möglich); normalerweise eine GFS pro Halbjahr • Wahl von drei (vier) verschiedenen Fächern (jedes Fach ist wählbar) • Zusatz zu Klausuren, kein Ersatz, Gewichtung wie Klausur • Oberstufenberaterin (Fy) koordiniert

  16. Schriftliches und mündliches Abitur • In der Abiturprüfung wird jede/r Schüler/in infünf Fächern geprüft. • Es gibt: • vier schriftliche Prüfungsfächer • ein mündliches Prüfungsfach

  17. Schriftliche Prüfungsfächer Die vier schriftlichen Prüfungsfächer sind: • alle dreiPflichtkernfächer • Deutsch • Mathematik • Fremdsprache (+ Kommunikationsprüfung im 4. Hj.) • eines der beiden Wahlkernfächer

  18. Kommunikationsprüfung in den mod. FS • zusätzlich zur schriftlichen Prüfung (180 statt 270 Minuten) • im vierten Halbjahr • Dauer: 15 Minuten pro Schüler/in (+ 15 Min. Vorbereitung) • Fachlehrer/in und weiter/e Lehrer/in • Tandemprüfung (zu zweit) möglich

  19. Mündliches (fünftes) Prüfungsfach „Präsentationsprüfung“ Alle drei Aufgabenfelder müssen in der Abiturprüfung abgedeckt werden. Das bedeutet: • Gesellschaftswissenschaften noch nicht schriftlich geprüft: Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Feld (Geschichte, Geografie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion oder Ethik) oder eine besondere Lernleistung aus diesem Feld. • Gesellschaftswissenschaften bereits schriftlich geprüft: Beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich oder eine beliebige besondere Lernleistung

  20. Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach Jeder Schüler kann – freiwillig oder unfreiwillig* – in bereits schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüft werden. * bei Festlegung durch den Prüfungsvorsitzenden

  21. Unterschiede in den beiden mündlichen Prüfungen

  22. Pflichtanrechnung in Block I • Kurse in den fünf Kernfächern (20 Kurse) • Mindestens 20 weitere Kurse, darunter (falls nicht anderweitig eingebracht) • Bildende Kunst oder Musik (2 Kurse) • Geschichte (4 Kurse) • Gemeinschaftskunde / Geografie (2x2 Kurse, Sonderfall Wirtschaft beachten) • 2 Naturwissenschaften (2 x 4) Falls noch nicht enthalten: • Kurse des mündlichen Prüfungsfachs (4 Kurse)

  23. Wahlanrechnung in Block I • Zu diesen 40 Kursen können weitere Kurse angerechnet werden, wenn dadurch die durchschnittliche Punktzahl der Kurse ansteigt. In diesem Fall wird die mittlere Punktzahl aller angerechneten Kurse bestimmt und diese mit 40 multipliziert. • Die besondere Lernleistung ist – falls sie nicht das mündliche Prüfungsfach ersetzt – auch im Block I anrechenbar. Dabei wird die erreichte Notenpunktzahl für die bLL verdoppelt, also sind maximal 30 Punkte anrechenbar.

  24. Mindestanforderungen Block I (Qualifikationsphase) • mindestens 200 von 600 möglichen Punkten • maximal 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Notenpunkten (bis 44 Kurse darf man 8 „unterbelegen“, von 45 – 49 Kursen darf man 9 „unterbelegen“, ...) • kein belegpflichtiger Kurs mit 0 Punkten Block II (Abiturprüfung) • mindestens 100 von 300 möglichen Punkten • in 3 Prüfungsfächer je mindestens 5 Punkte (einfache Wertung)

  25. Termine für das Abitur 2016 • Februar 2014: Infophase über Inhalte und Anforderungen der Kurse durch Fachlehrer/innen • bis Mittwoch, 26. Feb. 2014: Vorwahlen (Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbogens)  DEADLINE! • März: • Auswertung der Basiswahl und Koop-Treffen • Vorläufige Festlegung der angebotenen Wahlkernfächer und Info • ggf. Umwahlen • Ende Juni/Anfang Juli: Durchführung der Hauptwahl

  26. Termine in J1 / J2 • Zu Beginn des 3.Halbjahres (J2.1), September 2015: • Festlegung des 4. schriftlichen Prüfungsfachs (ein Wahlkernfach) • Bei Belegung von zwei oder mehr Fremdsprachen: Wahl dieser Fremdsprachen als Pflicht- oder Wahlkernfach • Nach Ausgabe des Zeugnisses für J2.1, Januar 2016: • Wahl des mündlichen Prüfungsfachs (Präsentationsprüfung) • Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: • Angabe der anzurechnenden Kurse • Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung • Evtl. Festlegung der zusätzlichen mündlichen Prüfung

  27. Termine in J1 / J2 Allgemein: Wir bitten darum, Abgabetermine einzuhalten! Das Einfordern nicht rechtzeitig eingegangener Belegbögen, Protokolle und Meldezettel etc. kostet uns viel Zeit, ist lästig und hält uns von wertvolleren (Beratungs-) Aufgaben ab.

  28. www.cmh-soft.de  Klick auf „winprosa“  „Serviceseiten für Schüler/innen“ Leitfaden Abitur 2016 NGVO(Abiturverordnung Gymnasien der Normalform) • www.s-elly.de • Personen  Schülerinnen und Schüler  Kursstufe

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