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Dr. Jürgen Buchwald, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Jürgen Buchwald, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern. Saat- und Pflanzgut-Tagung Güstrow, 26.02.2009 . Umsetzung der Beschlüsse der EU-Kommission zum Health Check - Auswirkungen für MV. Grundsätzliche Bewertung Health Check.

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  1. Dr. Jürgen Buchwald, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Saat- und Pflanzgut-Tagung Güstrow, 26.02.2009 Umsetzung der Beschlüsse der EU-Kommission zum Health Check - Auswirkungen für MV

  2. Grundsätzliche Bewertung Health Check • MV bewertet Beschluss HC als nicht optimal, insbesondere wegen Entscheidung zur progressiven Modulation, • Oberste Maxime bleibt: Verlässlichkeit und Planungssicherheit, nach 2013 weitere Änderungen GAP zu erwarten, regional einheitlicher Prämiensatz in D wird langfristig angestrebt, • Betriebe sind gefordert, Wirkungen des HC sachlich zu bewerten und keine übereilten Schlüsse zu ziehen – Wirkungen der Entkopplung in D größer als Modulation; regionale Umverteilung zwischen Ländern vermeiden • Landesregierung wird im Dialog mit Berufsstand und WiSo-Partnern Verwendung zusätzliche Mittel für neue Herausforderungen beraten, • Milchfonds hat in MV nicht das Primat – Milchmarkt öffnet sich, daher Wettbewerbsfähigkeit der Milcherzeuger stärken, Umstrukturierung bei Umstieg in andere Bereiche begleiten.

  3. Modulation - Verwendung der zusätzlichen Mittel Health Check • zusätzliche Modulationsmittel fließen vollständig (100 %) in dieMitgliedsstaaten zurück und sollen dort für die7 Neuen Herausforderungen:(Klimawandel, erneuerbare Energien, Wassermanagement, Biodiversität, Milch- begleitende Maßnahmen, Innovationen zu 1-4, Breitbandversorgung)verwendet werden, • Anpassung des EPLR bis 30.06.2009 erforderlich, gilt ab 1.1.2010 • Anrechnung aller Maßnahmen des EPLR mit diesen Zielen ab 2010möglich, • gemeinschaftliche Kofinanzierung, die im Bereich derNeuen Herausforderungen eingesetzt werden, wird auf 75% (90 % in Konvergenzgebieten) begrenzt. Position MV wesentliche Forderungen der Mitgliedsstaaten erfüllt, Modulationsmittel flexibler und additiv im ELER einsetzbar, regionale Verwendung bei nationaler Umsetzung hat oberste Priorität

  4. Auswirkungen der Modulation in MV in Mio. €

  5. Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel • Verstärkung der Agrarinvestitionsförderung (AFP) insbesondere für Investitionen in die Milchwirtschaft und/oder zum Umstieg in andere Bereiche -6,2 Mio. €, • Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) u. a. Renaturierung von Gewässern - 21,8 Mio. €, • Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren) -28,5 Mio. €, • Fortführung der Förderung besonders umwelt- und tierartgerechter Haltungsverfahren (UTHV) -28,0 Mio. €, • Blühflächen zur Bienenweide ab 2009 - 2,5 Mio. €, • Weiterführung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) bis 2013 - 21,1 Mio. €.

  6. Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel Zu 1.) Verstärkung der Agrarinvestitionsförderung (AFP) [wird diskutiert ab Rahmenplan GAK 2010] • 1. Anhebung der Fördersätze • Investitionen im Bereich der Tierproduktion: • generelle Erhöhung um + 5 % auf 30 % des Fördersatzes • Erhöhung des Fördersatzes für Investitionen für bauliche Anlagen, die besonders tierartgerecht sind: + 5 % (auf 35 %) • 2. Streichung der Obergrenze des maximalen förderfähigen Investitionsvolumens (1,5 Mio €)

  7. Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel Zu 2.) Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 1. Renaturierung von Fließgewässern21,8 Mio. € Fischdurchgängigkeit verbesserter Wasserrückhalt in der Fläche durch verminderte Fließgeschwindigkeit Herabsenkung der Erosion von Ufer und Sohle Verminderter Unterhaltungsaufwand für die Gewässer und dadurch mittelfristige Senkung der finanziellen Flächenbelastung für Grundstückseigentümer 2. Zusätzlich in fachlicher Diskussion befindliche Maßnahmen für eine EPLR-Änderung: - Maßnahmen zur Minderung von diffusen Stoffeinträgen in Gewässer: - Agrarumweltmaßnahme: gewässerschonendes Düngemanagement, stoffeintragsmindernde Bewirtschaftung - Nichtproduktive Investitionsmaßnahme: bauliche Investitionen zum Rückhalt von Wasser und Nährstoffen in der Fläche - Sanierung von Grundwasserverunreinigungen aufgrund punktueller BelastungenFinanzielle Untersetzung zur Zeit noch nicht gesichert.

  8. Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel Zu 3.) Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren) • 1. Erosionsmindernder Ackerfutterbau • Anforderungen: • Anbau und Ernte von Ackerfutterpflanzen mit Ausnahme von Silomais, Getreide und Futterrüben als Hauptfrüchte jährlich auf mind. 10 % der zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Ackerfläche (mind. 2 ha) • Anbau von Leguminosen auf der beantragten Fläche nur im Gemisch mit Gräsern • Umbruch des Ackerfutters ist zwischen dem 01. August und dem 15. Oktober des Antragsjahres mit einer unmittelbar folgenden Aussaat (Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte) zulässig • Förderung erfolgt in besonders erosionsgefährdeten Gebieten gemäß Gefährdungsklassen (Gebietskulisse: Feldblöcke mit der Einstufung in Gefährdungsklasse 3 bis 5) und auf Gewässerrandstreifen sowie Schutzstreifenanlangen in großen Feldblöcken • Schutzstreifenförderung ist auch außerhalb der Gebietskulisse möglich • Höhe der Beihilfe • 170 € je Hektar geförderter Ackerfutterfläche in konventionell wirtschaftenden Betrieben • 70 € je Hektar für Betriebe, die eine Beihilfe für die Einführung oder Beibehaltung • ökologischer Anbauverfahren erhalten.

  9. Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel Zu 3.) Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren) • 2. Kombinierte Anwendung von Winterbegrünung und Mulch-/Direktsaat im Frühjahr auf Flächen die für die Bestellung des Folgejahres mit Sommerkulturen vorgesehen sind • Anforderungen:(flächendeckende Förderkulisse vorgesehen) • Begrünung von jährlich min. 5 % der zum Zeitpunkt der bei Antragstellung bestehenden Ackerfläche über Winter durch - Aussaat von Zwischenfrüchten nach Ernte der Hauptfrucht oder - Beibehaltung von Untersaaten bzw. Begrünungen über Winter, • kein Umbruch bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt des Jahres, das dem Jahr der Ansaat der Zwischenfrüchte oder Untersaaten folgt • Anbau von Hauptfrüchten ohne wendende Bodenbearbeitung, so dass Pflanzenreste der Vor- oder Zwischenfrüchte oder der Untersaaten auf der Bodenoberfläche verbleiben • Einhaltung eines Mindestviehbesatzes von 0,6 GVE/ha, bezogen auf die Futterflächen (Dauergrünland und Ackerfutterflächen) • Anwendung von Maßnahmen zur verminderten bzw. verringerten Herbizidausbringung • Beibehaltung des Umfang der Dauergrünlandfläche • Höhe der Beihilfe: 95 € je ha förderfähiger Ackerfläche für konventionelle und ökologische Betriebe.

  10. Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel zu 4.) Fortführung der Förderung besonders umwelt- und tierartgerechter Haltungsverfahren (UTHV), • Förderung nach bisheriger Richtlinie wird überprüft und wieder angeboten • jährlicher Mittelumfang ca 9,1 Mio. € • Erstantragsstellung zum 15. Mai 2009 Vorgesehene Fördersätze: A) Laufstall + Weidehaltung je GVE • Milchkühe 88 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 61 Euro; für Mastrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 94 Euro • für Mastschweine 121 Euro; für Zuchtschweine 121 EuroB) Laufstall + Stroh je GVE • Milchkühe 37 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 36 Euro; für Mastrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 167 Euro • für Mastschweine 115 Euro; für Zuchtschweine 146 Euro • C) Laufstall + Stroh + Weidehaltung oder Außenauslauf bei Schweinen je GVE • Milchkühe 100 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 74 Euro; für Mastrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 203 Euro • für Mastschweine 167 Euro; für Zuchtschweine 189 Euro

  11. Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel zu 5.) Blühflächen zur Bienenweide ab 2009 • Antragstellung erstmals am 15.05.2009 • Verpflichtungszeitraum 5 Jahre • Anlage von Blühflächen und Blühstreifen aus verschiedenen Blütenpflanzenarten, die den Bienen dienen • ca. 1.000 ha Förderfläche • Förderumfang max. 2 ha je Betrieb • Förderung erfolgt nur bei Vorlage einer Vereinbarung zwischen dem landw. Unternehmen und dem Imker zur Umsetzung der Maßnahme • Förderhöhe: 540 € / ha

  12. Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel zu 6.) Weiterführung der AGZ für benachteiligte Gebiete bis 2013 • Förderrichtlinie wird in der bisherigen Form bis 2013 weitergeführt • Neuabgrenzung der Gebietskulisse nach neuen Kriterien wird es voraussichtlich erst ab 2013 geben • Ausgleichszulage beträgt nach der derzeitigen Richtlinie je ha Dauergrünlandfläche bei einer Landwirtschaftlichen Vergleichszahl des Betriebes: • a) in benachteiligten Gebieten: • bis 15 bis zu 76 Euro • über 15 bis 20 bis zu 68 Euro • über 20 bis 25 bis zu 60 Euro • über 25 bis 30 bis zu 52 Euro • b) auf Inseln ohne feste Straßenanbindung an das Festland: bis zu 100 Euro

  13. Ökologischer Landbau Förderung im Bundesvergleich (Stand 31.12.2008) SL: Förderung Neueinsteiger 5 Jahre; NI, SH und SN: Förderung Neueinsteiger 2 Jahre.

  14. Ökologischer Landbau in MV Vorgesehene Änderungen der Förderhöhe

  15. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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