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Der neue Bildungsplan «Laborantin / Laborant EFZ»

16. Mai 2007 BerufsbildnerInnen - Treffen BB Winterthur Beatrice Löffler, Bosshard + Co. AG CH-8153 Rümlang. Der neue Bildungsplan «Laborantin / Laborant EFZ». Überblick. Ausgangslage Die Arbeit der Reformkommission Der Bildungsplan Die Lektionentafel Bildungsinhalte ÜK

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Der neue Bildungsplan «Laborantin / Laborant EFZ»

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Presentation Transcript


  1. 16. Mai 2007 BerufsbildnerInnen - Treffen BB Winterthur Beatrice Löffler, Bosshard + Co. AG CH-8153 Rümlang Der neue Bildungsplan«Laborantin / Laborant EFZ»

  2. Überblick • Ausgangslage • Die Arbeit der Reformkommission • Der Bildungsplan • Die Lektionentafel • Bildungsinhalte • ÜK • Neu ist …. / Zusammenfassung

  3. Ausgangslage Veränderungen in der Arbeitswelt Die Spezialisierung vieler Betriebe fordert fundiert ausgebildetes Fachpersonal mit den entsprechenden Kompetenzen und der Fähigkeit, flexibel zu agieren. Das Berufsfeld Laborantin EFZ / Laborant EFZ soll einerseits sicherstellen, dass die berufliche Grund-bildung diesem Anspruch gerecht wird und anderer-seits sollen die Parallelen der vier Fachrichtungen in der Ausbildung von Jugendlichen gewinnbringend genutzt werden.

  4. Arbeit der Reformkommission Reformbedarf Die Erarbeitung der neuen Verordnung über die berufliche Grundbildung wurde als Chance wahrgenommen, drei bisherige Berufe: Biologielaborantin / Biologielaborant Chemielaborantin / Chemielaborant Textillaborantin / Textillaborant in einem Berufsfeld zu vereinen

  5. Arbeit der Reformkommission Eine vierte Fachrichtung im Bereich Farben und Lacke wurde aufgrund der Bedürfnisse des Verbandes Schweizerischer Farb- und Lackfabrikanten neu geschaffen und integriert.

  6. Arbeit der Reformkommission Folgende Organisationen der Arbeitswelt (OdA) zeichnen für die Inhalte der beruflichen Grundbildung Laborantin / Laborant EFZ verantwortlich: Fachverband für Laborberufe – FLB Schweizerischer Laborpersonalverband – SLV Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie SGCI Textilverband Schweiz – TVS Verband Schweizerischer Farb- und Lackfabrikanten VSLF

  7. Arbeit der Reformkommission Ziele der Reform Den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Anspruchsgruppen gerecht zu werden Das laborspezifische Fachwissen am Forschungsstandort Schweiz erhalten

  8. Arbeit der Reformkommission • In der Reformkommission wurde erarbeitet: • Die Verordnung über die berufliche Grundbildung Laborantin EFZ / Laborant EFZ • Der Bildungsplan für Laborantin EFZ / Laborant EFZ (EFZ = Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis)

  9. Der Bildungsplan • Der Bildungsplan enthält folgende Teile: • Handlungskompetenzen • Fachkompetenz (z.B. Aufgaben, Probleme lösen) • Methodenkompetenz (z.B. Arbeitstechnik) • Sozial- / Selbstkompetenz (z.B. Teamfähigkeit) • Lektionentafel der Berufsfachschule • Organisation, Aufteilung und Dauer der üK • Qualifikationsverfahren

  10. Der Bildungsplan Die Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbst-kompetenzen beschreiben die Handlungs-kompetenz von Laborantinnen und Laboranten Im Zentrum steht das Handwerk, nämlich die Fähigkeit, Versuche wirtschaftlich zu planen Versuche sicher durchzuführen Versuche auszuwerten respektive kritisch zu beurteilen

  11. Der Bildungsplan Grundlagen, Konzepte und Modelle werden den Bedürfnissen entsprechend und mit unterschied-lichen Schwerpunkten an allen drei Lernorten (Betrieb, Schule, üK) und während der gesamten Lehrzeit vermittelt. Die Fachkompetenzen sind in Leit-, Richt- und Leistungszielen im vorliegenden Bildungsplan konkretisiert. Sie gelten für alle Fachrichtungen innerhalb des Berufsfeldes.

  12. Die Lektionentafel Grundlagen Lektionen Naturwissenschaftl. Grundlagen 180 Englisch Grundkenntnisse 80 Angewandte Mathematik 1 100 Labormethodik 1 80 Total Grundlagen 440

  13. Die Lektionentafel Berufsfachrichtungs-spezifisch Lektionen Angewandte Fachkenntnisse 320 Angewandtes Englisch 120 Angewandte Mathematik 2 100 Labormethodik 2 100 Total Berufsfachrichtungs-spezifisch640 Total Berufskunde 1080

  14. Lektionentafel, Erläuterung Die Grundlagen gelten für alle vier Fachrichtungen (Biologie, Chemie, Textil und Lack) Mit den Grundlagen wird grundsätzliches Wissen über Biologie, Chemie, Physik, Mathematik und Informatik vermittelt Die Labormethodik befasst sich z.B. mit Themen wie Trennmethoden, Materialkunde, Sicherheit und Entsorgung Zur Vermittlung der Grundlagen gehört auch Englisch Grundkenntnisse

  15. Lektionentafel, Erläuterung Zu den Berufsfachrichtungs-spezifischen Themen gehören: Angewandte Fachkenntnisse → Chemie, Biologie, Textil und Lacktechnik Angewandte Mathematik, je nach Fachrichtung Labormethodik, je nach Fachrichtung Angewandtes Englisch, je nach Fachrichtung

  16. Lektionentafel, Erläuterung Für die angewandten Fachkenntnisse stehen deutlich mehr Lektionen zur Verfügung, als für die naturwissen-schaftlichen Grundlagen Für die verschiedenen Fachrichtungen sind demzufolge deutlich mehr Lektionen veranschlagt

  17. Umsetzung der Bildungsinhalte • Für die Umsetzung der Bildungsinhalte sind die Kantone verantwortlich • Lehraufsicht (Qualitätssicherung, Beratung) • Durchführung der LAP’S • Berufskundlicher Unterricht • Festlegen der Schulorte • Lehrplan Berufsfachschule, Lehrmittel • Lehrstellenmarketing

  18. Überbetriebliche Kurse (üK) Träger der üK sind: Fachverband für Laborberufe – FLB Schweizerischer Laborpersonalverband – SLV Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie SGCI Textilverband Schweiz – TVS Verband Schweizerischer Farb- und Lackfabrikanten VSLF

  19. Überbetriebliche Kurse (üK) Organe der überbetrieblichen Kurse sind die Kurskommissionen Kantone und Kursträgerschaft sorgen für das Angebot Sie setzen dafür Kurskommissionen ein Kurskommissionen konstituieren sich selbst, Organisationsreglement, Genehmigung durch Kantone und Verbände Einer Kurskommission obliegt die Organisation der üK

  20. Überbetriebliche Kurse (üK) Dauer der üK insgesamt 36 bis 44 Tage zu 8 Stunden Fachrichtung Biologie 36 – 40 Tage Fachrichtung Chemie 36 – 40 Tage Fachrichtung Lacke 40 – 44 Tage Fachrichtung Textil 40 – 44 Tage

  21. Überbetriebliche Kurse (üK) Neu gibt es 5 überbetriebliche Kurse üK 1 und 2 16 – 19 Tage üK 3 8 – 10 Tage üK 4 4 – 5 Tage üK 5 8 – 10 Tage

  22. Qualifikationsverfahren Individuelle praktische Arbeit (IPA) im Umfang von 40 – 80 Stunden oder Eine vorgegebene praktische Arbeit (VPA)

  23. Neu ist... / Zusammenfassung • Die Verordnung und der Bildungsplan Laborantin EFZ, Laborant EFZ treten auf 1. Januar 2008 in Kraft • Neben den Fachrichtungen Biologie, Chemie und Textil wurde die Fachrichtung Lack in die neue Verordnung integriert • Die Lektionentafel für die Berufsfachschulen wurde modulartig aufgebaut und setzt sich aus den Themen “Grundlagen” und “Berufsfachrichtungs-Spezifisch” zusammen

  24. Neu ist... / Zusammenfassung • Die überbetrieblichen Kurse werden in 5 Module eingeteilt • Je nach Fachrichtung dauern sie insgesamt 36 – 44 Tage zu 8 Stunden • Im Qualifikationsverfahren wird die IPA eingeführt • Die VPA ist weiterhin möglich

  25. Was ist zu tun? • Die Fachrichtungen Biologie, Chemie und Textil können auf Bestehendes zurückgreifen und entsprechend anpassen • Die Fachrichtung Lacke und Farben muss neu geschaffen werden

  26. Was ist zu tun? • Im Bildungsplan sind die Leistungsziele für Berufsfachschule, Betrieb und überbetrieblicher Kurs festgelegt • Die Bildungsinhalte in den Berufsfach-schulen müssen, den Fachrichtungen gemäss, angepasst werden

  27. Was ist zu tun? • Die praktische Ausbildung in den Betrieben muss, den Fachrichtungen gemäss, angepasst werden • Die überbetrieblichen Kurse müssen, den Fachrichtungen gemäss, angepasst werden

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