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Technische Entwicklung und psychische Belastung im Gesundheitswesen Bericht - Zertifizierung

Technische Entwicklung und psychische Belastung im Gesundheitswesen Bericht - Zertifizierung. Dr. Peter Hoffmann Prof. Dr. Günter Flemmich. 500.000 psych Kranke durch Burn-out Ursachen? Schnelllebigkeit, Ablauforganisation im Betrieb, Sinnkrise

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Technische Entwicklung und psychische Belastung im Gesundheitswesen Bericht - Zertifizierung

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Presentation Transcript


  1. Technische Entwicklung und psychische Belastung im GesundheitswesenBericht - Zertifizierung Dr. Peter Hoffmann Prof. Dr. Günter Flemmich

  2. 500.000 psych Kranke durch Burn-out • Ursachen? Schnelllebigkeit, • Ablauforganisation im Betrieb, • Sinnkrise • Streit um Budget – kurative Medizin versus Prävention • Kluft: Geisteswissenschaft – Psychotherapie, • Naturwissenschaft – Medizin • Personalisierte Medizin / Integrierte Versorgung • Solidaritätsprinzip - Subsidiarität

  3. MBI – Maslach Burnout Inventory • Revidierte Version der deutschen Fassung des Maslach Burnout Inventory • Sowohl die Häufigkeit als auch Intensität des Gefühls werden erfasst. Es ergibt sich ein Wertebereich von 1 („Dieses Gefühl tritt nie auf“) bis 6 („sehr oft“) bzw. 1 („Sehr schwach“) bis 6 („Sehr stark“) • Burnout als ein Syndrom aus emotionaler Erschöpfung (Stadium I), Depersonalisation (Stadium II) und reduzierter Leistungsfähigkeit (Stadium III) • Emotionale Erschöpfung: Vitalitäts- und Energiekomponente von Burnout. Notwendiges, jedoch nicht ausreichendes Moment im Burnout-Prozess • Depersonalisation: interpersonelle Komponente von Burnout, die sich auf Einstellungen gegenüber Patienten und Klienten bezieht; Schutzreaktion auf hohe emotionale Belastung • Reduzierte Leistungsfähigkeit: betrifft die arbeitsbezogene Selbstbewertung. Geringe persönliche Leistungsfähigkeit geht mit dem Gefühl einher, die Anforderungen der Arbeit nicht bewältigen zu können

  4. MBI – Maslach Burnout Inventory ERGEBNISSE MBI-D KAV – Nicht KAV

  5. Definition nach ISO 9000:2005 • Ein Managementsystem ist ein System zum Festlegen von Politik und Zielen sowie zum Erreichen dieser Ziele • Ein Qualitätsmanagement sind aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Qualität • Ein Qualitätsmanagementsystem ist ein Managementsystem zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Qualität

  6. Joint Commission International • Modell zur Zertifizierung von Krankenanstalten aus den USA • Arbeitet mit Standards - patientInnenbezogene Standards - organisationsbezogene Standards • Fundamentale Rechte des Patienten, • Sicherheitsfragen, • Gefahrenvermeidung in der Diagnostik, Therapie, Versorgung, Betreuung, Pflege • Anwender in Österreich: - LKH Villach - Neurologisches Therapiezentrum Kapfenberg

  7. Die JCI hat Standardsfür6 Bereiche des • Gesundheitswesens entwickelt: • Standards für Krankenhäuser • Standards für klinische Laboratorien • Standards für Pflegeorganisationen • Standards für medizinische Transportorganisationen • Standards für Ambulatorien • Standards für spezielle medizinische Programme

  8. Inhalte der JCI - PatientInnenorientierte Standards • Zugang zur und Kontinuität der Betreuung (Access to Care and Continuity of Care – ACC) • PatientInnen- und Familienrechte (Patient and Family Rights – PFR) • Assessment von Patienten (AssessmentofPatients – AOP) • Behandlung von PatientInnen (Care ofPatients – COP) • Anästh./Chirurg. Betreuung (Anesthesia and Surgical Care -ASC) • Medik.verabreichung,-gebahrung (Medication Management andUse - MMU) • Schulung von PatientInnen und Angehörigen (Patient and • Family Education – PFE)

  9. Inhalte der JCI - Managementbezogene Standards • Qualitätsverbesserung und PatientInnensicherheit(Quality Improvement and Patient Safety – QPS) • Prävention und Kontrolle von Infektionen (Preventionand ControlofInfections – PCI) • Steuerung, Führung und Unternehmensleitung (Governance, Leadership and Direction – GLD) • Anlagenmanagement und Sicherheit (Facility Management and Safety – FMS) • Qualifikation und Weiterbildung der Mitarbeiter (Staff Qualifications and Education – SQE • Kommunikation und Informationsmanagement (Management of Communication and Information – MCI)

  10. KTQ - Kooperation für Transparenz und Qualität im GW • Die KTQ-GmbH wurde 2001 gegründet • Seit 2002 wird das KTQ-Zertifizierungsverfahren zur Bewertung des Qualitätsmanagements in Einrichtungen im Gesundheitswesen eingesetzt • Grundidee von KTQ. war es, ein einrichtungsspezifisches Zertifizierungsverfahren zu entwickeln • Zielsetzungen der KTQ. • Zertifizierung motiviert Krankenhäuser • Zertifizierung stellt die PatientInnen in den Mittelpunkt • Zertifizierung fördert die MitarbeiterInnenorientierung im Krankenhaus • Zertifizierung stellt Transparenz her

  11. Das KTQ-Verfahren unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung eines gelebten Qualitätsmanagementsystems • Einrichtungen, die sich an der Norm ISO 9001:2008 oder dem Excellence-Modell der EFQM orientieren, verfügen über gute Grundlagen für eine erfolgreiche KTQ- • Zertifizierung • Standards für: - Krankenhäuser - Rehabilitation - Praxen (Niedergelassener Bereich) - stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, - ambulante Pflegedienste, - Hospize und - alternative Wohnformen

  12. Personalbedarf • Personalentwicklung /Qualifizierung • Einarbeitung von MA • Ausbildung • Fort- und Weiterbildung • Führungsstil – vertrauensbildende Maßnahmen, Mitarbeiterbefragung • AZ Regelung • MA Ideen, Wünsche, Beschwerden • Arbeitsschutz, insbes. Durchführung und Dokumentation von Arbeitsplatzbeurteilungen – Verbesserungsmaßnahmen • Brandschutz • Sicherheit – Ausfall techn. Einrichtungen • Hygiene • Infektionen • Wissensmanagement

  13. KTQ-Verfahren • Selbstbewertung • Fremdbewertung – Eingangsprüfung (Strukturerhebungsbogen, Selbstbewertungsbericht – 55%, Entwurf des Qualitätsberichtes) • Visitation (KTQ- akkreditierte Visitoren) ► interprofessionell – Arzt, Pflege,Ökonom ► Zustimmung des Krankenhauses • Dokumentenprüfung • Begehung • Kollegiale Dialoge

  14. TQM (EFQM Modell) • Total Quality Management (Mitte 1980) • Die gesamt Organisation umfassende Qualitätsphilosophie • Traditionelle Ziele wie Prozessqualität (ISO) rücken in den Hintergrund • Nachhaltige Excellence bedeutet „überragende Praktiken in der Führung der Organisation und beim Erzielen von Ergebnissen, basierend auf mehreren Grundkonzepten“ […] • EFQM

  15. Bsp • Teilkriterium 1d • Führungskräfte verankern in der Organisation zusammen mit den Mitarbeitern eine Kultur der Excellence. • Dies kann Folgendes umfassen: - Persönlich den Mitarbeitern die Mission, Vision, Werte, Politik und Strategie, Planung, Ziele und Zielwerte der Organisation kommunizieren, - für die Mitarbeiter ansprechbar sein, ihnen aktiv zuhören und sie begeistern, sie zusammenschweißen und auf sie eingehen, - Mitarbeiter beim Erreichen ihrer Planung, Ziele und Zielwerte helfen und sie dabei unterstützen, - Mitarbeiter zur Mitwirkung an Verbesserungsaktivit.ten motivieren und befähigen, - die Bemühungen von Teams und Einzelnen auf allen Ebenen der Organisation zeitnah und auf angemessene Weise anerkennen, - Chancengleichheit und kulturelle Vielfalt fördern und dazu ermutigen.

  16. Teilkriterium 5a • Prozesse werden systematisch gestaltet und gemanagt. • Dies kann Folgendes umfassen: - Die Prozesse der Organisation gestalten, einschließlich der Schlüsselprozesse, die zur Umsetzung der Politik und Strategie benötigt werden; - für ein effektives Management der einheitsübergreifenden Prozesse die Interessengruppen der Prozesse identifizieren und Schnittstellenbelange innerhalb der Organisation und mit externen Partnern managen; - ein Prozessmanagementsystem einführen; - im Rahmen des Prozessmanagements Systemnormen anwenden, wie zum Beispiel für Qualitätsmanagement-, Umweltmanagement-, arbeitsmedizinische und Arbeitssicherheitssysteme; - Prozesskennzahlen einführen und Leistungsziele festlegen;

  17. Wesentliche Unterschiede der Modelle • ISO 9001:2008 ist eine weltweit/international gültige und anerkannte Norm für Mindestanforderungen an ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem und wie EFQM (Europa) für alle Branchen anwendbar • KTQ und Joint Commission International sind branchenspezifisch • KTQ, JCI und EFQM sind Bewertungsmodelle

  18. ISO bezieht sich auf die Struktur- und Prozessebene (Befähiger- Kriterien 1-5 des EFQM Modells); vorwiegend Kennzahlen zu Kunden, Lieferanten und Prozess/Produktkonformität,-qualität sind gefordert Mindestanforderungen an ein QMS - Weiterentwicklung mit 9004:2009 ist möglich Richtung EFQM • KTQ erweitert um die Ergebnisse der Daten der externen Qualitätssicherung und branchenspezifischen detaillierteren Fragestellungen zu Patienten- sicherheit, Arbeitssicherheit, Führungsstil und Mitarbeiterorientierung • Joint Commission Internat. hat den Fokus auf Rechte der Pat./Angehörigen, Behandlungsprozess/Riskmanagement (Pat.sicherheit) ebenso mit der Erweiterung um das ORYX Programm (Ergebnisindikatoren-Ergebnisqualiä€t) • EFQM erweitert weiter um das Element der Unternehmenskultur, den • gesellschaftl. Ansatz (CSR), den Interessenpartnern und die Ergebniskriterien 6-9 (auch ökonom. Ergebnisse)

  19. Gemeinsamkeit der meisten Modelle • Festlegung von Qualitätspolitik • Definition von Zielen • Festlegung von Verantwortungen, Befugnissen • Gestaltung von Prozessen und Strukturen (z.B. Infrastruktur, Arbeitsumgebung, Schulung MA) • Qualitätsplanung • Qualitätslenkung der Prozesse mittels Messgrößen • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess inkl. Risikoprozess • Gesetzl./behördliche Anforderungen sind zu erfüllen

  20. Trotzdem oder deswegen : Ursachen für Burn-out im GW • belastende Arbeitszeiten (z. B. Nachtarbeit) • Zeitdruck (z. B. durch Personalmangel) • physische Belastungen (z. B. Stützen, Heben von Patienten/Klienten) bzw. zu wenig Zeit, regelmäßig Hebehilfen zu verwenden, • psychische Belastungen (z. B. Umgang mit Schwerkranken und Sterbenden und die Konfrontation mit Krankheit, Leid und Tod. • Widerspruch, Zuwendung, Arbeitszeit • Arbeitsklima-Index 2006 : Zeitdruck, seelisch belastende und aufreibende Arbeit und Hebetätigkeiten

  21. Rechtliche Rahmenbedingungen • Fürsorgepflicht (§ 18 AngG, § 1157 ABGB) • Inhalt des Arbeitsverhältnisses : der (AN) hat zwingenden Anspruch auf Einhaltung der Schutzbestimmungen, • Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet werden, dass die Beschäftigten aus dem Betrieb wieder gesund herauskommen. • 1. Jänner 1995 ist ein neues ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft getreten, Schutzziele, die dem Arbeitgeber vorgegeben werden und für deren Einhaltung er – als oberste innerbetriebliche Instanz – zu sorgen hat. • Schutzziel ist, die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht zu gefährden. Gefahren gemäß § 4 ASchG im Wege der sogenannten Evaluierung zu ermitteln, hinsichtlich ihres Gefahrenpotentials zu beurteilen und durch dann jeweils geeignete Maßnahmen zu beseitigen.

  22. AN-Schutz ist Führungsaufgabe Delegationsmöglichkeiten • Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) • Sicherheitsfachkräfte (SFK) • Arbeitsmediziner (AMed) ARBEITSPSYCHOLOGEN FEHLEN!!!

  23. § 82a ASchG legt fest, dass SFK und AMed in einem bestimmten Mindestmaß beschäftigt werden müssen. • Für AN mit geringer körperlicher Belastung wurden jährlich 1,2 Stunden, • Für AN an sonstigen Arbeitsplätzen 1,5 Stunden festgelegt. • Für AN, die mindestens 50-mal im Kalenderjahr Nachtarbeit im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetzes leisten, erhöht sich die Präventionszeitum je 0,5 Stunden pro Kalenderjahr. • Die Präventionszeit ist nach einem Verteilungsprozentsatz aufzuteilen. • Unter der Annahme, dass die errechnete Präventionszeit z. B. 200 Std beträgt, gebühren 40 % bzw. 80 Stunden der SFK und 35 % bzw. 75 Std dem AMed. • Die restlichen Stunden stehen für die Beiziehung sonstiger Experten, wie Chemikern, Toxikologen, Ergonomen oder Arbeitspsychologen, allenfalls auch für SFK oder AMed zur Verfügung. • Präventionszeiten sind zweckgebunden zu verwenden

  24. Betriebsrat • Anhörungs- und Beratungsrecht in allen Angelegenheitender Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gem. § 92a Abs 1 ArbVG • Beteiligung an der Evaluierung, • Bestellung von SVP bedarf gem. § 10 Abs 2 Z 3 ASchG der Zustimmung der Belegschaftsorgane; • Mitwirkung gem. § 92a Abs 3 ArbVG bei der Bestellung oder • Abberufung von SFK und AMed • Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss, gem. § 88 ASchG • Anspruch auf Auskünfte durch SFK gem. § 76 Abs 4 Z 1 ASchG, • Anspruch auf Beratung durch den AMed gem. § 81 Abs 4 Z 1 ASchG; • § 39 Abs 4 ArbVG Gewerkschaft, Arbeiterkammer beiziehen; • Befugnis, das Arbeitsinspektorat beizuziehen • Beteiligungsrecht bei Betriebsbesichtigungen durch Arbeitsinspektionsorgane gem. § 4 Abs 8 ArbInspG

  25. Was muss die Evaluierung umfassen? • - die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte, • - die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln, • - die Verwendung von Arbeitsstoffen, • - die Gestaltung der Arbeitsplätze, • - die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken und • - der Stand der Ausbildung und die Unterweisung der Arbeitnehmer • - alle Bereiche (Stationen, Labor, Küche, Wäscherei, Büros etc.), • - alle Gefahren (ansteckende Krankheiten wie Hepatitis, manuelle Lasthandhabung, psychische Belastungen, Bildschirmarbeit,Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe) und • - alle Personen (Arbeiter, Angestellte, Krankenpflegeschüler etc.). • § 4 Abs 5 ASchG beispielhaft aufgezählten Umständen wie • - nach Unfällen oder • - beim Auftreten von Erkrankungen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie arbeitsbedingt sind,

  26. Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (SiGe-Dok) • Ermittler • Zeitpunkt • Festgestellte Gefahren • Durchzuführende Maßnahmen • Spätere Maßnahmen – Umsetzungsfrist • Unterweisung • - vor Aufnahme der Tätigkeit, • - bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches, • - bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln, • - bei Einführung neuer Arbeitsstoffe, • - bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und • - nach Unfällen18 oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten • Arbeitsschutzausschuss • Gem. § 88 ASchG • Personalschlüssel

  27. Konkret: Was sind „psychische Belastungen“? • „Ich stehe ständig unter Zeitdruck.“ • „Ich muss häufig Entscheidungen ohne ausreichende Informationen treffen.“ • „Ich bekomme oft widersprüchliche Anweisungen.“ • „Mir fehlt die soziale Unterstützung von Vorgesetzten oder Kollegen.“ • „Ich kann meine Vorkenntnisse nicht ausreichend einbringen.“ • „Ständig unterbreche ich meine Arbeit, weil etwas Wichtiges dazwischen kommt.“

  28. Zusammenhang Belastung und BeanspruchungEs wäre falsch für die Beurteilung der Belastung die individuelle Wirkung der Beanspruchung heranzuziehen

  29. Merkmale gut gestalteter Aufgaben 1. vollständige/ganzheitliche sinnvolle Arbeitseinheiten 2. für Arbeitenden erkennbarer bedeutsamer Beitrag 3. angemessene Vielfalt von Fertigkeiten und Fähigkeiten; Vermeidung repetitiver, einseitiger Aufgaben 4. Handlungsspielraum (hinsichtlich Arbeitstempo/Abfolge/Vorgehen) 5. ausreichend sinnvolle Rückmeldungen über Aufgabendurchführung 6. Berücksichtigung der Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten des Arbeitenden (keine Über-/Unterforderung) 7. Möglichkeit zu Einsatz und Weiterentwicklung vorhandener bzw . Aneignung neuer Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten 8. Vermeidung sozial isolierender Arbeit PICKERL für Arbeitszufriedenheit

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