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Gründerzeit für Sondervermögen? Martina Kuntze Schlaglicht für das Berichtsjahr 2009

Gründerzeit für Sondervermögen? Martina Kuntze Schlaglicht für das Berichtsjahr 2009 während der 2. Autorentagung des „Jahrbuchs für öffentlichen Finanzen “ Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management. Wie Schulden zu Vermögen werden.

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Gründerzeit für Sondervermögen? Martina Kuntze Schlaglicht für das Berichtsjahr 2009

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  1. Gründerzeit für Sondervermögen? Martina Kuntze Schlaglicht für das Berichtsjahr 2009 während der 2. Autorentagung des „Jahrbuchs für öffentlichen Finanzen “ Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management

  2. Wie Schulden zu Vermögen werden • Sondervermögen: • keine Legaldefinition von Sondervermögen im Grundgesetz • oftmals mit „Schattenhaushalt“ bezeichnet • Bundes- Landes- und kommunale Ebene • Zweck: • dienen zur Finanzierung besonderer Aufgaben außerhalb des ordentlichen Etats • Bsp.: Finanzierung von Altlasten, Banken-Rettung, Konjunkturpakete, Beteiligungen

  3. Wie Schulden zu Vermögen werden Bundeshaushalt Nebenhaushalt (mit eigener Finanz- & Haushaltshoheit ausgestattete Institutionen) Zentralhaushalt (alle übrigen Schulden) Haftung Zinsen Tilgung Formell Materiell Bundesbetriebe Sondervermögen Jurist. Personen des öffentl. Rechts Alle übrigen abgeleiteten Nebenhaushalte Mittelherkunft: • Bundeshaushalt • Kapitalmarkt Allg. Mittelverwendung (Bsp.): • Mittelstands- & Familienförderung • Finanzierung von Altlasten • Banken-Rettung • Finanzierung von Konjunkturpaketen Bundestag Kontrolle & Entscheidungs-kompetenz Kommunale Ebene (Bsp.): • Gemeindegliedervermögen • Vermögen der Eigenbetriebe • Vermögen der rechtlich unselbstständigen • örtlichen Stiftungen Bundesebene (Bsp.): • Bundeseisenbahnvermögen • ERP-Sondervermögen • Investitions- und Tilgungsfonds • Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau

  4. Wie Schulden zu Vermögen werden Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2005 bis 2010 in Mio. Euro Quelle: Monatsbericht digital 2009.

  5. Wie Schulden zu Vermögen werden – Die Schuldenbremse Gültigkeit der Schuldenbremse ab 2011 (Art. 143 d Abs. 1 GG) • ab 2016 Neuverschuldung des Bundes i.H.v. max. 0,35% des BIP (Art. 115 Abs. 2 GG n.F.) • Abbau des bestehenden Defizits ab 2011 bis 2015 • keine explizite Gebot von Sondervermögen • bestehende Kreditermächtigungen für bereits eingerichtete Sondervermögen bleiben von dieser Regelung unberührt

  6. Wie Schulden zu Vermögen werden Fazit: • buchhalterische Trennung des Sondervermögens von Bundesschulden • Gefahr von „versteckten“ Schulden • Spielräume für Steuersenkungen, trotz Schuldenbremse • Notwendigkeit von Reformen der Sozialversicherungssysteme • wahrscheinlich, dass Sondervermögen aufgestellt werden

  7. Wie Schulden zu Vermögen werden Vielen Dank. Kontakt: Universität Leipzig Institut für öffentliche Finanzen und Public Management Universitätsstr. 16 04109 Leipzig Tel.: +49 341 97 33 584 Fax: +49 341 97 33 589 E-Mail: Kuntze@wifa.uni-leipzig.de

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