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Klimapolitik der EU

Klimapolitik der EU. Dr Stefan Agne, Team Leader Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, Referat C1, Internationale Klimaverhandlungen. Gliederung. Politische Kernfragen für Kopenhagen Industriestaaten: vergleichbare Ziele für Emissionsminderung

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Klimapolitik der EU

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Presentation Transcript


  1. Klimapolitik der EU Dr Stefan Agne, Team Leader Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, Referat C1, Internationale Klimaverhandlungen

  2. Gliederung • Politische Kernfragen für Kopenhagen • Industriestaaten: vergleichbare Ziele für Emissionsminderung • Entwicklungsländer: angemessene Maßnahmen zur Emissionsminderung • Finanzarchitektur & Technologie • Anpassung • Emissionshandel: Verknüpfung von Kohlenstoffmärkten und CDM-Reform • Klima- und Energiepaket der EU • Kernelemente • Emissionshandel • Lastenverteilung außerhalb des ETS

  3. 2°C Übergeordnetes Ziel: < 2°C Source: IPCC 2007

  4. Emissionsminderungsziele: Vergleichbarkeit zw. Industriestaaten 1. Industriestaaten – Ziele bis 2020 • IPCC: 25-40% • EU: 30% (= unteres Ende der IPCC-Spanne) • Regelmäßige Überprüfung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Kriterien der Vergleichbarkeit • Zahlungsfähigkeit (BIP/Kopf) • Reduktionspotenzial (THG/BIP) • Bevölkerungstrends • Bisher erreichte Reduktion (z.B. Basis 1990 und 2005 als Referenzjahr)

  5. Entwicklungsländer – angemessene Maßnahmen zur Emissionsminderung 2. Entwicklungländer • Anspruchsniveau (kein quantitatives Ziel) 15-30% unter „Business-as-usual“ • “Angemessene“ nationale Maßnahmen: • Volkseinkommen (BIP/Kopf) und Reduktionspotential (THG/BIP) • Sektorale Perspektive • Differenzierung nach Maßnahmen, nicht Ländergruppen • Strategien für kohlenstoffarme Entwicklung: • Beitrag durch eigene Ressourcen? • Bedarf an internationaler Unterstützung? • Verbesserte Emissionsberichterstattung zur Bewertung der Effektivität der Strategien und Umsetzung • Regelmäßige Überprüfung der Strategien

  6. Neue Finanzmittel 3. Finanzarchitektur • Beitragsansatz (“Contributory approach”) • alle Vertragsparteien tragen bei (ausser LDCs and SIDS) • Unterstützung für jedes Land nach einer vereinbarten Skala • Marktansatz (“Market-based approach”) • % der gesamten Emissionsrechte (AAUs) wird international versteigert (nur für Länder mit bindenden Zielen). • Unterstützung für jedes Land nach einer verteinbarten Skala • Kombination verschiedener Ansätze Zusätzlich wird ein globales Instrument zur Erschließung von Finanzquellen aus dem Flug- und Schiffsverkehr diskutiert

  7. Finanzierung von Maßnahmen in Entwicklungsländern >1/2 von €175 Mrd p.a. >1/2 der Massnahmen mit geringen Kosten > 1/3 through carbon market Global Climate Financing Mech ~ € 1 Mrd p.a. (2010-2014) 2030: €23 - 54 Mrd p.a.

  8. Verschiedene Maßnahmen entlang der Kostenkurve Effizienzpotentiale Regulierung Mittlere Kosten Marktmechanismen Hohe Kosten FE+D Niedrige Kosten Anreizprogramme Quelle: McKinsey 2009

  9. Angemessene Maßnahmen zur Emissionsminderung in Entwicklungsländern Technical Support and Assessment Panel- prüft und bestätigt Methoden, Projektionen und Annahmen- prüft Kostenkalkulation Facilitative Mechanism for Mitigation Support- Bewertung Vollständigkeit- Bewertung Anspruchsniveau und Bedarf an Unterstützung für einzelne Maßnahmen- Regelt Zulassung und Referenzniveaus für Marktmechanismen Low carbon development strategy- Mittel- und langfristige Pfade- Maßnahmen in wichtigsten Sektoren - Schätzung THG Reduktion- Bedarf an Unterstützung • Maßnahmen- Register • Eigene und unterstützte Maßnahmen- Mittel zur Unterstützung- Erwartete Emissions-reduktion Umsetzung - Verbesserte Berichterstattung und Kontrolle Überprüfung (2016) • Bestätigte Maßnahmen- Bedarf an Unterstützung - Zusätzliche Informationen - Zusätzliche Maßnahmen Finanzielle und technische Unterstützung durch Drittstaaten und Multilaterale Fonds bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Emissionsreduktion und Beobachtung/Berichterstattung

  10. Technologie: Forschung, Entwicklung und Demonstration (FE+D) 4. Technologie • Stärkung lokaler Kapazitäten: Bildung und Ausbildung • Technologieorientierte Kooperation: Fokus auf Schlüsseltechniken, Nutzung internationaler Netzwerke, Ausbau bestehender EU-Projekte und Kooperationen • Abbau von Handelshemmnissen, z.B. WTO, „IPR“ Problem • Stärkung der FE+D-Budgets: • Verdopplung energiebezogener FE+D Ausgaben bis 2012; • Vervierfachung bis 2020 bezogen auf Niveau von 2005; • Fokussierung auf Erneuerbare Energien und Energieeffizienz • FE+D-Kooperation mit Entwicklungsländern • Technologiebedarf der Entwicklungsländer auf Basis der „Low Carbon Development“-Strategien

  11. Anpassung an unvermeidbare Klimawirkungen 5. Anpassung • Alle Länder müssen sich anpassen: • Unterstützung für ärmste und anfälligste Länder • Vermeidung katastrophaler Schäden in allen Ländern • Verpflichtung zur Integration von Anpassung in nationale Planung: • Verbesserung der Methoden zur Planung und Umsetzung • Stärkung lokaler Kapazitäten – Rolle der UNFCCC • Koordinierung von Risikomanagement und -reduktion

  12. Emissionshandel: Verknüpfung von Kohlenstoffmärkten 6. Kohlenstoffmarkt • Außerhalb der UN-Verhandlungen • EU: Erfahrung als „Pionier“ mit EU ETS • OECD-weiter Market: • Schaffung weiterer Systeme bis 2013 • Verknüpfung kompatibler Systeme bis 2015 • Koordinierung zentraler Design-Parameter: • EU-US Arbeitsgruppe • Arbeitsgruppen mit anderen OECD-Staaten • Bis 2020: Ausweitung auf Schwellenländer • Unterstützung von Entwicklungsländern bei ETS • Verbesserung von Datenerhebung und Berichterstattung

  13. Kohlenstoffmarkt: Reform der UN-Mechanismen • CDM wichtiger Katalysator für Maßnahmen in EL • Reform des CDM: • Umweltwirkung verbessern • Fokus auf zusätzliche Maßnahmen (mittlere Kosten) • Emissionsgutschriften auf Basis angemessener EL Maßnahmen (nicht „BAU“) • Sektoraler Mechanismus als Zwischenschritt hin zu Emissionshandel in Schlüsselsektoren

  14. Klima- und Energiepaket / Emissionshandel

  15. Das Paket auf einen Blick nicht-branchen-bezogene Ziele und & Instrumente Technologie- und produktspezifische Maßnahmen Große indust-rielle Anlagen und Luftverkehr EU ETS Richtlinie zu Kohlenstoffabscheidung und -speicherung Erneuerbare-Energien-Richtlinie -20% / 30% Aufteilung der Minderungs-beiträge Fuel Quality Directive “kleine Emittenten” CO2&cars

  16. Wo stehen wir heute im Hinblick auf die 20/20 Ziele? In 2005 - 6.5% Treibhausgas-Emissionen verglichen mit 1990 (einschließlich Luftverkehr) + 8.5% erneuerbare Energie (hauptsächlich durch große Wasserkraftwerke und konventionelle Biomasse) Anspruchsvolle Zielsetzungen für 2020 - 14% Treibhausgas-Emissionen verglichen mit 2005 + 11.5% erneuerbarer Energieanteil verglichen mit 2005

  17. Die wichtigsten Elemente des Pakets Richtlinie zur Verbesserung und Ausweitung des Handels mit Emissionszertifikaten Entscheidung zur Aufteilung von Minderungsbeiträgen (Lastenverteilung außerhalb des Emissionshandels) Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien Richtlinie zur Kohlendioxid-Speicherung

  18. Minderung bis 2020:-20% bezogen auf 1990 -14% bezogen auf 2005 EU ETS -21% bezogen auf 2005 Nicht-ETS Sektoren -10% bezogen auf 2005 27 Mitgliedstaaten, Ziele von -20% to +20%

  19. Das überarbeitete Emissionshandelssystem

  20. Grundlegendes Merkmal: EU-weite Begrenzung über 2020 hinaus Ausgangspunkt: 1974 Mt in 2013 Gradient: -1.74% 2083 Mt/yr 1720 Mt -20% -30% 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 • Neubestimmung des linearen Faktors bis spätestens 2025 • Einbeziehung des Luftverkehrs; Anpassung der Zahlen, aber Begrenzung bleibt erhalten • Achtung: alle Zahlen sind vorläufig und ohne Berücksichtigung der neu hinzukommenden Branchen

  21. Harmonisierte Zuteilungsregeln Vollständig harmonisierte Zuteilungsregeln Versteigerung als Standardzuteilungsmethode Freie Zuteilung auf der Basis anspruchsvoller ex-ante-Benchmarks für alle anspruchsberechtigten Branchen

  22. Minderung des Verlagerungsrisikos Liste der Branchen und Teilbranchen bis Dezember 2009 bestimmt Überarbeitung alle fünf Jahre Kriterien und Schwellenwerte in der Richtlinie: 5% Kostensteigerung und 10% nicht-EU Handelsintensität 30% für einen der beiden Schwellenwerte 100% der Zertifikate werden auf Basis eines Benchmarks frei zugeteilt Überarbeitung nach Kopenhagen

  23. Die Entscheidung zur Aufteilung der Minderungsbeiträge

  24. Anwendungsbereich Verkehr, Gebäudeheizung, Dienstleistungen und KMUs, Landwirtschaft (N20, CH4), Abfall (CH4), FKW’s Alle “Kleinemittenten” als Ergebnis unserer täglichen Aktivitäten Große Unterschiede in kosteneffizienten Emissionsminderungspotential (z.B. hoch für einige Nicht-CO2-Emissionen und Gebäude, niedrig für Verkehr) Nationale, regionale und lokale Maßnahmen sehr wichtig Unterstützung durch EU-weite Maßnahmen (z.B. Effizienzstandards, CO2&cars, Energy labelling,…)

  25. Prinzipien zur Bestimmung der nationalen Ziele Prinzip der Solidarität und des Wachstums Nationale Emissionsminderungsziele bestimmt als Funktion von BIP/Kopf MS mit hohem BIP/Kopf müssen Emissionen reduzieren MS mit niedrigem BIP/Kopf können Emissionen erhöhen Aber: Keine Reduktion über 20% Keine Erhöhung über 20%

  26. Nationale Ziele 2020 Prozentuale Änderungen verglichen mit 2005 Emissionen im NHS-Sektor

  27. Wirkungsvolle und starke Einhaltung Jährliche Überprüfung der Einhaltung (wie ETS) Bessere Berichterstattung Abhilfemaßnahmen Zusätzlich zu möglichen Vertragsverletzungsverfahren Unmittelbar bei Feststellung von Nicht-Einhaltung (nicht erst in 2022) Minderungsfaktor von 1.08 auf jährlicher Basis Mehr Sicherheit bezüglich Umwelteffektivität

  28. Schlussfolgerungen Vereinbarte Gesetzgebung Teil des Acquis Communautaire Bestätigt Führungsrolle und Entschlossenheit der EU, den Klimawandel wirkungsvoll zu bekämpfen Fundament für den längerfristigen Übergang zu einer kohlenstoffeffizienteren Wirtschaft Hauptinstrumente für die Politik stehen bereit Internationales Abkommen – Grundlage effektiver globaler Klimapolitik Europäischer Kohlenstoffmarkt “ready to go global”

  29. Weitere Informationen:http://ec.europa.eu/environment/climat/future_action.htm

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