Vereinbarung über die Übernahme der Beträge in Streitfällen bei der Krankenversicherung
Vereinbarung über die Übernahme der Beträge in Streitfällen bei der Krankenversicherung. -Art. 9 AGKVG Ziele / Vorteile für die Gemeinden: Die Verwaltung der Streitfälle wird vereinheitlich (Abrechnungen, die die Krankenversicherer schicken, Dokumente, die sie beibringen müssen)
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