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EXTRA Pflegegeld Das neue Produkt der Krankenversicherung Wir verdoppeln das staatliche Pflegegeld

Extra-Pflegegeld NEU. EXTRA Pflegegeld Das neue Produkt der Krankenversicherung Wir verdoppeln das staatliche Pflegegeld . Pflegegeldbezieher nach Stufen. Pflegegeldbezieher per 31.12.2003. Quelle: Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2004.

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EXTRA Pflegegeld Das neue Produkt der Krankenversicherung Wir verdoppeln das staatliche Pflegegeld

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Presentation Transcript


  1. Extra-Pflegegeld NEU EXTRA Pflegegeld Das neue Produkt der Krankenversicherung Wir verdoppeln das staatliche Pflegegeld

  2. Pflegegeldbezieher nach Stufen Pflegegeldbezieher per 31.12.2003 Quelle: Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2004

  3. Pflegegeldbezieher in Österreich In Summe wird per 31.12.2003 an 285. 228 Personen Pflegegeld ausbezahlt.

  4. Weitere Entwicklung der Pflegefälle in Österreich Pflegefallhäufigkeit bei über 60- Jährigen: 16,2% Bei gleich bleibender Fallhäufigkeit und weiterhin steigendem Bevölkerungswachstum verändert sich die Anzahl der Pflegfälle unter Beachtung der demografischen Entwicklung: + 125.000 Personen

  5. Voraussetzungen gesetzliches Pflegegeld Pflegegeld ab wann? Das gesetzliche Pflegegeld gebührt, wenn auf Grund: körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung oder Sinnesbehinderungständig Betreuung und Hilfe in einem bestimmten zeitlichen Mindestausmaß erforderlich ist und dieser Zustand seit mindestens 6 Monate andauert undder gewöhnliche Aufenthalt des Pflegebedürftigen in Österreich liegt

  6. Was fällt unter Pflege? Unter den Begriff „Pflege“ fällt: An- und AuskleidenTägliche KörperpflegeVerrichtung der NotdurftReinigung bei InkontinenzZubereitung der MahlzeitenEinnehmen der MahlzeitenEinnehmen der MedikamenteMobilitätshilfeEinkauf von Lebensmittel, Medikamente und Bedarfsgüterdes tägl. LebensWohnungsreingungPflege der Leib- und BettwäscheBeheizung des Wohnraumes

  7. Richtzeiten für Pflege

  8. Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes (Stand 1.1.2005) • pro Monat Pflegegeld pro Monat pro Pflegestunde • (mehr als) • Stufe • 50 Stunden € 148,30 €2,97 • 75 Stunden € 273,40 € 3,65 • 120 Stunden € 421,80 € 3,52 • 160 Stunden € 632,70 € 3,95 • 180 Stunden € 859,30 € 5,37 • 180 Stunden, wenn € 1.171,70 € 6,51dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist • 180 Stunden, wenn € 1.562,10 € 8,68 keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten möglich ist

  9. Pflege zu Hause-was kostet professionelle Hilfe? Pflege: Die von den sozialen Diensten angebotenen Leistungen (Pflege am Wohnort, Reinigungsdienste etc.) sind nach Einkommen gestaffelt und kosten zwischen: 8,65 pro Stunde (Einkommen unter € 625.- pro Monat) bis 27,00 pro Stunde (Einkommen ab € 2.135.- pro Monat)*) Essen auf Rädern pro Monat ca. EUR 220.- *) Basis VolkshilfeNÖ, 2004

  10. PflegekostenStand 2004 In einem privaten Pflegeheim: Nach gewählter Zimmerkategorie fallen pro Monat € 2.400.- bis ca. € 4.000.- an. Hinzu kommen noch Pflegepauschalgebühren je nach Pflegestufe.

  11. Extra- Pflege das neue Produkt Wollen auch Sie solange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden? Die Lösung: EXTRA-PFLEGE, die private Pflegevorsorge.

  12. Warum private Pflegevorsorge? DAMIT:  Ausreichende, professionelle Hilfe finanzierbar bleibt laufende Kosten gedeckt sind (wenn Partner Pflege nicht übernehmen kann) Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der Pflege finanzierbar sind (Mobilitätshilfen wie Rollstuhl, Gehwagen, Krankenbett, Umbauten im Sanitärbereich, etc.)  privater Besitz bestmöglich geschützt ist

  13. Extra-Pflege/ Tarifvarianten • 2 Grundtarife • TOP ab der Pflegestufe 1Basis ab der Pflegestufe 4Versicherungshöhen:Beim Abschluss werden kommunikativ 25, 50oder 100% des gesetzlichen Pflegegeldes vereinbart;(maximal 200% auch aus Basis und TOP- sind möglich) • Auf der Polizze wird das gewählte Monatspflegegeld angedruckt

  14. Unsere Leistungshöhen in den Pflegegelstufen Stand 1.1.2005

  15. Leistung ab wann und wie lange? DieLeistung vom EXTRA-Pflegegeld wird fällig :  Bei Zuerkennung des versicherten Pflegegeldstufe  solange Anspruch auf das gesetzliche Pflegegeld besteht! Im Fall des Falles auch lebenslang  bei Neueinstufung der gesetzlichen Pflegegeldstufe werden auch die Leistungen der WST angepasst  keine Leistungsminderung bei Spitalsaufenthalten!

  16. Prämienhöhe und Maximalleistung 23,26

  17. Risikoprüfung Vereinfachte Antragsgestaltung mit Ausschlusskriterien(ähnlich Tag für Tag Geld) Eine Versicherung nach diesem Tarif kann ohne Überprüfung des Gesundheitszustands abgeschlossen werden. Davon ausgenommen sind nur Personen, - die dauernd vollständig arbeitsunfähig bzw. pflegebedürftig sind oder in der Vergangenheit bereits pflegebedürftig waren, - die einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten haben bzw. Eingriffe am Herzen hatten (z.B. Herzkatheter, Bypass-Operation), - bei denen chronische Erkrankungen der Lunge bzw. der Atemwege (z.B. Asthma), der Niere oder des Bewegungsapparats (z.B. Polyarthritis) aufgetreten sind, - bei denen bösartige Erkrankungen (z.B. Krebs, Leukämie), schwere Nervenleiden, psychische Erkrankungen bzw. Geisteskrankheiten (z.B. Epilepsie, Depressionen, Multiple Sklerose) oder schwere chronische Augenerkrankungen (z.B. Makula- degeneration) aufgetreten sind, - bei denen Diabetes oder eine HIV-Infektion festgestellt wurde oder eine schwere chronische Infektionskrankheit besteht. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass diese Ausschlussgründe für mich nicht zutreffen.

  18. Was ist wenn sich das gesetzliche Pflegegeld verändert? Sollte das gesetzliche Pflegegeld abgeschafft werden, so gelten die Bedingungen der zuletzt gültigen Tarifstufe weiter- ein Leben lang. In den Bedingungen sind klare Regelungen hinsichtlich der Pflegezuerkennung und Pflegegeldhöhe vorgesehen.

  19. Anpassung Anpassung Die Anpassung wird, so wie in der Krankenversicherung üblich dann durchgeführt, wenn die Sozialversicherungsrichtzahl 4%erreicht oder additiv überschritten wird. Damit ist es sichergestellt, dass die Kaufkraft des EXTRA-PFLEGEGELD erhalten bleibt.

  20. Zielgruppen für die Extra-Pflege • Kunden die nicht auf Pflege im Familienverband hoffen können wie SinglehaushaltePartner ist bereits pflegebedürftig Kinder/ Verwandte leben nicht am selben Ort • Kunden die bereits Erfahrung mit Pflegefällen in der Familie oder im Bekanntenkreis gemacht haben • Alle Kunden die mit einer Lebensversicherung fürs Alter vorgesorgt haben.

  21. Zusammenfassung EXTRA- PFLEGE  Tarifwahl ab Pflegestufe 1 (TOP) oder 4 (BASIS) Das gesetzliche Pflegegeld kann um 25, 50, 100 oder 200% privat aufgestockt werden  Die Einstufung im gesetzlichen Pflegegeld ist auch für uns gültig Bei Zuerkennung einer höheren Pflegegelstufe wird auch unsere Leistung angepasst Das private Pflegegeld wird solange bezahlt als Anspruch auf das staatliche Pflegegeld besteht (auch lebenslang) Mit der Auszahlung des ersten privaten Pflegegeldes entfällt die Prämienzahlung auf die Dauer des Pflegegeldbezuges vereinfachter Antrag mit Fragenblock (ähnlich Tag für Tag Geld)

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