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Anbahnungsfinanzierung des bm:bwk im 6. Rahmenprogramm Grundsätze und Implementierung Gunhild Widhalm Abt. VI/5 bm:bwk EFF, 17.03.2003. EU-Anbahnungsfinanzierung des bm:bwk im 6. RP. Ziele der Anbahnungsfinanzierung Grundsätze Anbahnungsfinanzierung bm:bwk Implementierung
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Anbahnungsfinanzierung des bm:bwk im 6. Rahmenprogramm Grundsätze und Implementierung Gunhild Widhalm Abt. VI/5 bm:bwk EFF, 17.03.2003
EU-Anbahnungsfinanzierung des bm:bwk im 6. RP • Ziele der Anbahnungsfinanzierung • Grundsätze Anbahnungsfinanzierung bm:bwk • Implementierung • Ablauf Antrag und Abschluss • Organisation im bm:bwk • Nächste Schritte
Ziele der Anbahnungsfinanzierung des bm:bwk • Finanzielle Unterstützung der Projektvorbereitung im 6. Rahmenprogramm • Anreiz zur Beteiligung am 6. Rahmenprogramm • Zuschuss zum Aufwand (kein Vollkosten-Ersatz!), gestaffelt nach den Phasen der Anbahnung • Instrument, das gleichberechtigt allen Antragstellenden (aus der Klientel des bm:bwk) in allen Programmen des 6. RP zur Verfügung steht, mit einheitlichen Standards für alle
Grundsätze der Anbahnungsfinanzierungdes bm:bwk - in Kraft ab: 1. Mai 2003 Hauptgrundsatz: Einschränkung auf Klientel des bm:bwk, in allen Programmendes 6. RP • Finanzrahmen 2003(einschließlich laufender Verpflichtungen): • € 1 Mio. für Anbahnungsfinanzierung • € 4,5 Mio. für Zusatzfinanzierung • Themenfelder • gesamtes 6. RP • keine Programme außerhalb des 6. RP • Zielgruppen: Klientel des bm:bwk • Universitäten • Fachhochschulen • außeruniversitäre Forschungsinstitutionen, die wissenschaftliche Forschung betreiben • andere nur bei begründetem Ressortinteresse (Entscheidung liegt beim / bei der jeweiligen Programmdelegierten) taxative Liste der Einrichtungen, die in die Zuständigkeit des bmvit fallen
Ablauf Anbahnungsfinanzierung bm:bwk1. Antrag Kontaktaufnahme AntragstellerIn mit zuständigem/-er Delegierten/er Antrag an das bm:bwk One-stop-shop für Klientel des bm:bwk Budgetabteilung VI/2 bm:bwk Weiterleitung anzuständige Delegierte(bm:bwk oder andere Ressorts) ggfs Abstimmung mit mitbetroffenen Delegierten Antrag ablehnen Erstprüfung nach Formalkriterien negativ positiv Prüfung der inhaltlichen / Anreizkriterien & Entscheidung über Zuschuss-Höhe - Vertragserstellung durch Delegierte/n + Überweisung 1. Rate (70%) im Wege der Budgetabteilung VI/2
Ablauf Anbahnungsfinanzierung bm:bwk 2. Abschluss EoI / Projektskizze / Projektbericht / Proposal& Endberatungsnachweis& Kostenaufstellung zuständige Delegierte(bm:bwk oder andere Ressorts) Mitteilung an Antragsteller/in, keine Auszahlung2. Rate & Rückforderung 1. Rate formale und inhaltliche Prüfung durch Delegierte positiv negativ schriftl. Bericht: Rechtfertigungsgründe nein ja Überprüfung Einzelkostenaufstellung negativ Budgetabteilung VI/2: Rückforderungen Überweisung im Wege der Budgetabteilung VI/2 positiv
Organisation Anbahnungsfinanzierung im bm:bwk • Abt. VI/2 (Budgetabteilung): • One-Stop-Shop für Klientel des bm:bwk • budgetäre Abwicklung • Abt. VI/5 (EU-Koordination): • Ausarbeitung Grundsätze & Kriterien • Abstimmung mit anderen Ressorts/Institutionen • Kommunikation der Grundsätze & Kriterien • Fachabteilungen (Programmdelegierte): • im bm:bwk und anderen Ressorts • inhaltliche Abwicklung: Prüfung Anträge / Projektabschluss • Verträge
nächste Schritte • Genehmigung des Gesamtprozesses durch FBM • Finalisierung der Musterdokumente • Präsentation der festgelegten Kriterien für BIT, RBBZ und Programmdelegierte • Bekanntmachung der neuen Kriterien/Abläufe auf bmbwk.gv.at => gültig ab 1.5.2003
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. gunhild.widhalm@bmbwk.gv.at