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Workshop Energieeffizienz in der kommunalen Beschaffung 8. – 9. April 2010 Robert Hörmann prove Unternehmensberatung Gm

Das Bundesvergabegesetz Möglichkeiten der Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen. Workshop Energieeffizienz in der kommunalen Beschaffung 8. – 9. April 2010 Robert Hörmann prove Unternehmensberatung GmbH SMART SPP Österreich. Umweltschutz durch Vergaberecht.

vince
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Workshop Energieeffizienz in der kommunalen Beschaffung 8. – 9. April 2010 Robert Hörmann prove Unternehmensberatung Gm

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Presentation Transcript


  1. Das Bundesvergabegesetz Möglichkeiten der Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen Workshop Energieeffizienz in der kommunalen Beschaffung 8. – 9. April 2010 Robert Hörmann prove Unternehmensberatung GmbH SMART SPP Österreich

  2. Umweltschutz durch Vergaberecht • Interpretierende Mitteilung der Kommission über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die • Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangenbei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Brüssel, den 4.7.2001, KOM(2001) 274 • endgültig • Europäische Kommission, Umweltorientierte Beschaffung! Ein Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, 2005 • RL 2006/32/EG vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - Artikel 5 Endenergieeffizienz im öffentlichen Sektor • VO (EG) Nr. 106/2008 vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte - Artikel • 6 Werbung in Bezug auf Energieeffizienzkriterien • Mitteilung der Kommission, Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen, Brüssel, den 16.7.2008, KOM(2008) 400 endgültig • RL 2009/33/EG vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge • VO (EG) Nr. 66/2010 vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen • http://ec.europa.eu/environment/gpp/index_en.htm • Bundesvergabegesetz § 19 Abs. 5 BVergG 2006 Im Vergabeverfahren ist auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen. …

  3. Berücksichtigungsmöglichkeiten • 1. Festlegung der Anforderungen an den Auftrag • Auftragsgegenstand und Leistungsbeschreibung • Technische Spezifikationen • Umweltzeichen • Produktionsprozesse und -methoden • 2. Auswahl der BieterAusschlussgründe • Technische Leistungsfähigkeit • 3. ZuschlagserteilungZuschlagsverfahren • Zuschlagskriterien • 4. Auftragsausführungsklauseln

  4. Festlegung der Anforderungen an den Auftrag

  5. Was will ich kaufen? • Bauaufträge: • „Planung und Bau eines Passivenergiehauses“ • Dienstleistungsaufträge: • „Umweltverträgliche Gebäudereinigung“ • Lieferaufträge: • „Ungebleichtes Recycling-Papier“ • (Foto: www.wwf.ch)

  6. Wahl des Auftragsgegenstandes • AG ist grundsätzlich frei, • jedoch Primärrecht ist zu beachten: • Gleichbehandlung • Nichtdiskriminierung • Bio-Erdäpfel, die das Gütezeichen „Bio-Austria“ tragen • Buswartehäuschen aus einheimischen Holz • AG ist aber nicht verpflichtet, seinen Bedarf so auszurichten, dass möglichst viele Anbieter angesprochen sind.

  7. Wie beschreibe ich, was ich will?Leistungsbeschreibung§ 95 BVergG 2006 • Hinreichend genau und neutral! • Funktionale Leistungsbeschreibungen • Straßenbeleuchtung gemäß EN 13201 und einem Gesamtenergieverbrauch von max. x kWh/a …. • Das Gebäude ist so zu planen, dass der Energieverbrauch des Gebäudes nicht über 40 kWh/m2/a liegt. • und/oder • Konstruktive Leistungsbeschreibungen • Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen mit mind. 100 lm/W sowie 2700 K und Solarpanel mit mind. 0,5 m2 …

  8. Produktionsprozesse und -methoden § 2 Z 34 BVergG 2006 • … können vorgeschrieben werden, wenn dadurch (un-)sichtbare Anforderungen an die Leistung spezifiziert werden und zur Charakterisierung des Produktes beitragen. • Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft • Strom aus erneuerbarer Energiequellen • Papier muss total chlorfrei (TCF) gebleicht sein

  9. Produktionsprozesse II § 2 Z 34 BVergG 2006 • Anforderungen dürfen jedoch nicht diskriminierend sein: • Umweltfreundlicher Strom aus Windrädern • Strom aus erneuerbarer Energie • Anforderungen müssen sich auf das Produkt/ • Leistung beziehen und beispielsweise nicht auf die • allgemeine Unternehmenspolitik • Geschäftsreisen des Unternehmens dürfen nur per Eisenbahn erfolgen. Der Abtransport des Bauschuttes hat per Eisenbahn zu erfolgen. (Vorsicht: nur falls nicht diskriminierend!)

  10. Dürfen Umweltzeichen zum Einsatz kommen? • JA! • zur Leistungsbeschreibung • zum Nachweis • aber …

  11. Umweltzeichen zur Leistungsbeschreibung § 98/6 BVergG 2006 • AG können zur Beschreibung der Leistung auf technische • Spezifikationen oder Teile davon Bezug nehmen, die in • europäischen, in nationalen, multinationalen oder ins • sonstigen Umweltgütezeichen festgelegt sind, sofern • sich die Spezifikationen zur Definition der Merkmale der Leistung eignen; • auf Grundlage wissenschaftlich abgesicherter Informationen erarbeitet; • im Rahmen eines Verfahrens unter Einbeziehung der relevanten Stakeholders erstellt und • für alle interessierten Kreise zugänglich.

  12. Umweltzeichen als Nachweismittel§ 98/6 BVergG 2006 • „Der Nachweis der Umweltanforderungen kann durch das Umweltzeichen XY oder durch andere geeignete Beweismittel, wie technische Beschreibungen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen.“

  13. Auswahl der Bieter

  14. Umweltsünder als Bieter??Ausschlussgründe §§ 68 Abs 1 Z 4 + 5 BVergG 2006 • Bieter sind auszuschließen, wenn • berufliche Zuverlässigkeit wegen rechtskräftigem Urteil in Frage steht • Schwere nachweisliche Verfehlungen gegen das Umweltrecht begangen wurden • § 73 Abs 2 Unternehmer kann jedoch Besserung nachweisen!!

  15. Umweltspezialisten als Auftragnehmer ITechnische Leistungsfähigkeit §§ 75 Abs 5, 6 und 7 BVergG 2006 • Erfordert ein Auftrag besonderes Know-how im • Umweltbereich, so ist einschlägige Erfahrung ein • zulässiges Kriterium der technischen Leistungsfähigkeit. • Referenzprojekte z.B.: Es sind 3 Referenzprojekte über Planung von Kindergärten mit einem spezifischen Heizbedarf von max. 30 kwh/m2/avorzulegen. • Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten • z.B.: Labor zur Untersuchung des Aushubs auf Schadstoffe XY

  16. Umweltspezialisten als Auftragnehmer II Technische Leistungsfähigkeit §§ 75 Abs 5, 6 und 7 BVergG 2006 • Angaben über die technischen Fachkräfte • z.B.: Mind. ein/e TechnikerIn mit Erfahrung im Bereich kontrollierter Wohnraumbelüftung • Berufliche Fähigkeiten insb. der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen • z.B.: Die ausführenden Personen haben an regelmäßigen Schulungen zu umweltfreundlicher Reinigung im Ausmaß von mind. 16 Stunden im letzten Jahr teilgenommen.

  17. Umweltspezialisten als Auftragnehmer IIITechnische Leistungsfähigkeit § 75/6 und 7 sowie § 77 BVergG 2006 • Bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen, können Angaben über die • Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer bei der • Ausführung des Auftrages gegebenenfalls anwenden will, verlangt • werden. • nur bei Aufträge, deren Ausführungen die Umwelt gefährden • könnte • z.B.: Abfallentsorgung, Bauvorhaben in sensiblen Gebieten, • Verkehrsdienstleistungen, Reinigungsdienstleistungen • Als Nachweis, dass der Unternehmer bestimmte Normen für • das Umweltmanagment erfüllt, kann u.a. eine EMAS- • Registrierung dienen.

  18. Zuschlagserteilung

  19. Welches ist das beste Angebot?Zuschlag§ 130 BVergG 2006 • Angebot mit dem niedrigsten Preis • oder • technisch und wirtschaftlich günstiges Angebot

  20. Umweltbezogene Zuschlagskriterien § 2 Z 20 BVergG 2006 • Zusammenhang mit dem AuftragsgegenstandAusmaß der Energieeffizienz der Bürobeleuchtung des Lieferanten Energieverbrauch im Stand-by Modus des PC • Erlauben AG keine willkürliche EntscheidungAusmaß der Effizienzsteigerung der Leuchtmittel beim Nachkauf (Festlegungen erfolgen durch Auftraggeber) • Sind Bietern bekannt • Verstoßen nicht gegen das europäische Primärrecht (insb. Nichtdiskriminierung/Gleichbehandlung)

  21. Formulierungsmöglichkeit Zuschlagskriterium • Ausmaß der Zielerreichung • Angebote, die die Anforderungen des ENERGY STAR- • Standards (v5.0) erreichen, erhalten 10 Punkte. • Verhältnis zu dem Mitbewerbern • Das Angebot mit der größten nachgewiesenen Energie- einsparung erhält 10 Punkte, die nachfolgenden Bieter proportional weniger.

  22. Ausführungsbestimmungen

  23. ökologische Vertragsbestimmungen § 99/1/13 BVergG 2006 • sind während der Erbringung der Leistung zu erfüllen • vom Auftraggeber in der Ausschreibung bekannt zu machen • Wiedergewinnung oder Wiederverwendung von Verpackungsmaterial und gebrauchten Produkten durch den Lieferanten • Durchführung von Schulungen der MitarbeiterInnen in umweltfreundlichem Reinigungsverhalten • Laufende Auflistung der bei der Reinigung verwendeten Materialien inkl. Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen • umweltfreundlichen Transportart für die Auslieferung von Waren, sofern dies bei dem betreffenden Auftrag nicht zu einer Diskriminierung führt.

  24. Sonderregelung „Straßenfahrzeuge“

  25. Beschaffung von Straßenfahrzeugen § 80 BVergG 2006 • AG haben folgende betriebsbedingten Energie- • und Umweltauswirkungen während der gesamten • Lebensdauer zu berücksichtigen: • Energieverbrauch • CO2-Emissionen • Emissionen von Stickstoffoxiden (NOx), Nichtmethan-Kohlenwasserstoffen (NMHC) und Partikeln.

  26. Beschaffung von Straßenfahrzeugen § 80 BVergG 2006 • Der AG hat hinsichtlich der Energie- und • Umweltauswirkungen • technische Spezifikationen festzulegen oder • Zuschlagskriterien festzulegen. oder • die Lebenszykluskosten zu quantifizieren und bei Best- oder Billigstbieterprinzip zu berücksichtigen.

  27. Geldwert der CO2- und Schadstoff-Emissionen – Beispiel Bus Beispiel von Beschaffungsservice Austria

  28. Zusammenfassung • Umwelt- und Energieeffizienzkriterien im Vergaberecht von europäischer/nationaler Ebene gewünscht • umweltorientierte Festlegung des Auftragsgegenstandes am zielführensten! • Leistungsbeschreibung jedoch möglichst klar und nachvollziehbar erstellen • Nachweisbarkeit/Prüfbarkeit der Anforderungen im Vorfeld abklären • Bezug zum Leistungsgegenstand als Richtschnur für ökologische Kriterien • Falls Verweis auf bestimmte Zeichen/Labels/Normen zweckmäßig, mit „oder gleichwertig“ ergänzen. • Regionalpräferenzen idR nicht durch ökologische Kriterien gedeckt

  29. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! • DI Robert Hörmann • prove Unternehmensberatung GmbH • Brahmsplatz 1 • 1040 Wien • Tel.: +43(1)/971 24 36 • www.smart-spp.eu • www.smart-spp-austria.blogspot.com • www.prove.at

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