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Neueste Änderungen im chinesischen PatG

Rechtsgrundlagen: 1.Die dritte Änderung des chinesischen Patentgesetzes ist am 01.10.2009 in Kraft getreten. 2.Neue Durchführungsverordnung zum chinesischen Patentgesetz, in Kraft getreten am 01.02.2010. Neueste Änderungen im chinesischen PatG. Rechtsgrundlagen:

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Neueste Änderungen im chinesischen PatG

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Presentation Transcript


  1. Rechtsgrundlagen: 1.Die dritte Änderung des chinesischen Patentgesetzes ist am 01.10.2009 in Kraft getreten. 2.Neue Durchführungsverordnung zum chinesischen Patentgesetz, in Kraft getreten am 01.02.2010. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  2. Rechtsgrundlagen: 3. Neue Prüfungsrichtlinien, in Kraft getreten am 01.02.2010. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  3. Die neuesten Änderungen im Überblick: 1. Absoluter Neuheitsbegriff Früher: zu berücksichtigende Offenbarungen in (schriftlichen) Publikationen weltweit, aber Offenbarungen auf andere Art und Weise, z.B. Benutzung, nur in China Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  4. Die neuesten Änderungen im Überblick: 1. Absoluter Neuheitsbegriff Jetzt: Offenbarung auf irgend eine Art und Weise irgendwo in der Welt , Art. 22 PatG n.F. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  5. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Früher: Erstanmeldungspflicht als CN Patent/Gebrauchsmuster, wenn die Erfindung in China gemacht wurde, allerdings beschränkt auf chinesische natürliche oder juristische Personen bzw. sonstige chinesische Rechtssubjekte Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  6. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Jetzt: a) Erstanmeldungspflicht entfällt, stattdessen die Geheimhaltungsprüfung, bevor die Erfindung im Ausland angemeldet werden darf, Art. 20 PatG. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  7. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Jetzt: b) betrifft allerdings jede natürliche oder juristische Person, also insb. auch ausländische Unternehmen  Auswirkung auf Technologytransfer aus China Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  8. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Drei Optionen: a) direkt eine sog. „foreign filing license“ beantragen, oder b) ein CN Patent oder CN Gebrauchsmuster anmelden, und gleichzeitig oder danach eine „foreign filing license“ beantragen, oder Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  9. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Drei Optionen: c) eine PCT-Anmeldung beim SIPO (CN Patentamt) als Anmeldeamt (sog. „receivingoffice“) machen, die PCT-Anmeldung gilt automatisch als Antrag für eine „foreignfilinglicense“. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  10. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: a) und b) Das SIPO hat vier Monate Zeit, um eine vorläufige Prüfung vorzunehmen: aa) eine foreignfilinglicense innerhalb von vier Monaten ab Antragseingang erlassen  Anmeldung im Ausland erlaubt, oder Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  11. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: bb) kein ausdrücklicher Bescheid innerhalb von vier Monaten ab Antragseingang  Anmeldung im Ausland ebenfalls erlaubt, oder Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  12. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: cc) eine vorläufige Entscheidung innerhalb von vier Monaten ab Antragseingang erlassen, dass die Erfindung möglicherweise geheimgehalten werden müßte  abwarten: Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  13. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: aaa) Zustimmung oder kein ausdrücklicher Bescheid innerhalb von 6 Monaten ab Antragseingang  Anmeldung im Ausland erlaubt, oder Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  14. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: bbb) Entscheidung innerhalb von 6 Monaten ab Antragseingang, dass die Erfindung geheim zu halten ist  Anmeldung im Ausland nicht erlaubt. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  15. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: c) PCT-Anmeldung aa) Die Erfindung soll geheimgehalten werden: innerhalb von 3 Monaten ab Abmeldetag den Anmelder benachrichtigen und die internationale Phase stoppen, oder Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  16. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Zeitrahmen: c) PCT-Anmeldung bb) Die Erfindung ist nicht geheimhaltungsbedürftig: die PCT-Anmeldung wird ganz normal weiter bearbeitet. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  17. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Pro und Kontra der drei Optionen a) Patentbeschreibung nur in Chinesisch, sowohl Prioritätsdatum als auch Anmeldedatum wird hinausgezögert. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  18. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Pro und Kontra der drei Optionen b) Patentbeschreibung nur in Chinesisch, aber zumindest das Prioritätsdatum wird gesichert (durch die CN-Anmeldung). Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  19. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Verfahren/Zeitrahmen: Pro und Kontra der drei Optionen c) PCT-Anmeldung: Patentbeschreibung kann auch in Englisch sein. Da aber das SIPO das sog. „receiving office“ (Anmeldeamt) ist, ist SIPO automatisch auch die internationale Recherchebehörde (ISA) und die internationale vorläufige Prüfungsbehörde (IPEA). Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  20. Die neuesten Änderungen im Überblick: 2. Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung Konsequenz des Verstoßes gegen die Geheimhaltungsprüfung/Vertraulichkeitsprüfung: Es darf für diese Erfindung kein CN Patent oder CN Gebrauchsmuster mehr erteilt werden/bei späterer Entdeckung Nichtigkeit. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  21. Die neuesten Änderungen im Überblick: 3. Wegfall der sog. „Auslandskonzession“ für Vertreter/Vertreterzusammenschlüsse Früher: Chinesische Anmelder, die ein Schutzrecht im Ausland anmelden möchten, mussten bestimmte, mit einer besonderen Erlaubnis ausgestattete Vertreterkanzleien beauftragen. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  22. Die neuesten Änderungen im Überblick: 3. Wegfall der sog. „Auslandskonzession“ für Vertreter/Vertreterzusammenschlüsse Jetzt: Chinesische Anmelder, die ein Schutzrecht im Ausland anmelden möchten, dürfen jede chinesische Kanzlei, oder sogar direkt eine Kanzlei im Anmeldeland beauftragen. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  23. Die neuesten Änderungen im Überblick: 4. Ausdrückliche Regelungen über Rechte von Mitinhabern, Art. 15 PatG: a) Vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang, b) ansonsten: jeder Mitinhaber darf das Patent selbst benutzen oder einfache Lizenz an Dritte erteilen; die Lizenzgebühr steht allen Mitinhabern gemeinsam zu. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  24. Die neuesten Änderungen im Überblick: 5. Finanzielle Belohnung für Arbeitnehmer-Erfinder: Früher: Sowohl das alte als auch das neue PatG regelt die Belohnungspflicht des Arbeitgebers nur im Grundsatz. Die gesetzlichen Mindestbelohnungen in der alten DurchführungsVO betrafen unmittelbar nur staatliche Unternehmen und Einrichtungen. Entsprechende Anwendung für andere Unternehmen und Einrichtungen war nur eine Kann-Bestimmung  Rechtsunsicherheit und -unklarheit. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  25. Die neuesten Änderungen im Überblick: 5. Finanzielle Belohnung für Arbeitnehmer-Erfinder: Jetzt: Es wird klar gestellt, dass die gesetzlichen Mindestbelohnungen in der DurchführungsVO für alle Unternehmen und Einrichtungen gelten. ABER: Nach wie vor gilt, dass vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorrang haben. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  26. Die neuesten Änderungen im Überblick: 6. Ein Schutzrecht für eine Erfindung Früher: Anmelder konnte sowohl gleichzeitig als auch nacheinander für eine Erfindung sowohl ein Patent als auch ein Gebrauchsmuster anmelden. Beim Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen auch für das zweite Schutzrecht (i.d.R. Patent) hatte Anmelder ein Wahlrecht (allerdings keine ausdrückliche Regelung im PatG). Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  27. Die neuesten Änderungen im Überblick: 6. Ein Schutzrecht für eine Erfindung Jetzt: Anmelder muss am gleichen Tag für die Erfindung ein Patent und ein Gebrauchsmuster anmelden und ausdrücklich in beiden Anmeldungen angeben, dass für diese Erfindung jeweils auch ein Patent/Gebrauchsmuster angemeldet ist. Nur unter diesen Voraussetzungen hat er später das Wahlrecht. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  28. Die neuesten Änderungen im Überblick: 7. Herkunft genetischer Ressourcen Bei Erfindungen, die auf genetischen Ressourcen beruhen, muss deren Herkunft angegeben werden, oder die Gründe dargelegt werden, warum die Herkunft nicht angegeben werden kann, Art. 26 par. 5 PatG. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  29. Die neuesten Änderungen im Überblick: 8. Gesetzlicher Schadensersatz bei Rechtsverletzung bis zu 1 Million Yuan Das ist keine Deckelung für Schadensersatz, sondern es gilt nur subsidiär. Wenn die anderen gängigen Schadensberechnungsmethoden (tatsächlicher Schaden, Verletzergewinn, fiktive Lizenzgebühr) nicht funktionieren, kann das Gericht je nach Umständen des Einzelfalls Schadensersatz bis zu 1 Million Yuan bestimmen, Art. 65 par. 2 PatG. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  30. Die neuesten Änderungen im Überblick: 9. Erweiterung der Möglichkeit der Zwangslizenz Wenn der Patentinhaber nach drei Jahren seit Patenterteilung ohne vernünftige Gründe das Patent nicht oder nicht ausreichend benutzt, oder Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  31. Die neuesten Änderungen im Überblick: 9. Erweiterung der Möglichkeit der Zwangslizenz Wenn die Art und Weise der Benutzung des Patents durch den Patentinhaber ein Monopol darstellt und die Zwangslizenz die nachteiligen Wirkungen dieses Monopolverhaltens für den Wettbewerb mindern oder beseitigen kann. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  32. Die neuesten Änderungen im Überblick: 9. Erweiterung der Möglichkeit der Zwangslizenz In beiden Fällen muss der potenzielle Lizenznehmer beweisen, dass er dem Patentinhaber angemessene Gegenleistung für eine Lizenz angeboten und eine Lizenz jedoch innerhalb angemessener Zeit nicht bekommen hat. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  33. Aspekte aus dem Recht der Technology transfer: Nach Art. 8 PatG, der nicht geändert worden ist, kann bei gemeinsamer oder beauftragter Forschungs- und Entwicklungstätigkeit vertraglich geregelt werden, wer von den Beteiligten das Recht auf die Erfindung hat  „Recht zur Anmeldung“. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  34. Aspekte aus dem Recht der Technologytransfer: Art. 10 par. 2 PatG a.F.: Wer das „Recht an der Anmeldung“ (Zuerkennung eines Anmeldetags, Zuteilung einer Anmeldenummer) und das Recht an dem Patent an ausländische Rechtssubjekte überträgt, muss die Genehmigung der zuständigen Behörden einholen. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  35. Aspekte aus dem Recht der Technologytransfer: Art. 10 par. 2 PatG n.F.: Die Übertragung des „Rechts an der Anmeldung“ (Zuerkennung eines Anmeldetags, Zuteilung einer Anmeldenummer) und des Rechts an dem Patent an ausländische Rechtssubjekte unterliegt den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. AußenhandelsG und VO über Technologieimport und -export)  keine Änderung in der Sache. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  36. Aspekte aus dem Recht der Technologytransfer: Früher: Wenn man von Anfang an vertraglich vereinbart, dass bereits das Recht auf die Erfindung bzw. das Recht zur Anmeldung (also noch vor der Anmeldung) dem ausländischen Unternehmen/Auftraggeber zusteht, kann man sowohl Art. 10 als auch 20 PatG umgehen (war zwar bereits nach der alten Rechtslage strittig, jedoch häufige Praxis). Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  37. Aspekte aus dem Recht der Technology transfer: Jetzt: Nach der Gesetzesänderung kann zumindest der neue Art. 20 PatG nicht mehr auf diesem Weg umgangen werden, so dass zumindest über die Geheimhaltungsprüfung eine Exportkontrolle erfolgt. Neueste Änderungen im chinesischen PatG www.tergau.com

  38. www.tergau.com Thank you! Yanyun Zhang Attorney at Law (Germany) yanyun.zhang@tergau.com TERGAU & POHLPatent Attorneys

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