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Schulstruktur und Schulaufsicht in NRW Jutta Schattmann Schulamt Kreis Herford

Schulstruktur und Schulaufsicht in NRW Jutta Schattmann Schulamt Kreis Herford. Rechtliche Grundlagen. GG Artikel 7 (1): Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates. LV NRW Artikel 8 (3):

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Schulstruktur und Schulaufsicht in NRW Jutta Schattmann Schulamt Kreis Herford

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  1. Schulstruktur und Schulaufsicht in NRW Jutta Schattmann Schulamt Kreis Herford

  2. Rechtliche Grundlagen GG Artikel 7 (1): Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates. LV NRW Artikel 8 (3): Das Land und die Gemeinden haben die Pflicht, Schulen zu errichten und zu fördern. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes. Die Schulaufsicht wird durch hauptamtlich tätige, fachlich vorgebildete Beamte ausgeübt. Schulgesetz NRW Neunter Teil (§ 86 – 91)

  3. Oberste Schulaufsichtsbehörde Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) Obere Schulaufsichtsbehörden Schulabteilungen der Bezirksregierungen zuständig für alle Schulformen Untere Schulaufsichtsbehörden 54 Schulämter für die Kreise und Städte zuständig für Grundschulen, Hauptschulen, Förderschulen

  4. Aufgaben der unteren Schulaufsicht • Fachaufsicht über die Schulen • 2. Dienstaufsicht über die Schulen

  5. Fachaufsicht (Beispiele) • Förderung der Erziehungs- und Bildungsarbeit • Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit • Kontrolle des Unterrichts • Beratung der Schulleiter und Lehrer bei der Umsetzung der Lehrpläne und Erlasse • Sicherung der gleichmäßigen Lehrerversorgung • Organisation von Fort- und Weiterbildung • Beratung der Schulträger

  6. Dienstaufsicht über das pädagogische Personal • Einstellung und Vereidigung • Versetzung und Abordnung • Dienstliche Beurteilung • Genehmigung von Dienstreisen • Dienstlichen Beschwerden nachgehen

  7. Schulamt • als untere staatliche Schulaufsicht • Mischbehörde aus • schulfachlichen Mitarbeitern (Schulrätinnen, Schulräte) • verwaltungsfachlichen Mitarbeitern • (werden von den Städten und Kreisen gestellt) • Leitung • Schulaufsichtsbeamter (vom Ministerium ernannt) • Verwaltungsfachmann (vom OB oder Landrat ernannt)

  8. Aufgaben der verwaltungsfachlichen Mitarbeiter • Führung von Personalnebenakten • Führung der Stellendatei • Personalangelegenheiten der Lehrkräfte • Wirtschaftliche Angelegenheiten der Lehrkräfte • Schülerangelegenheiten • Bewirtschaftung der Haushaltsmittel • Sekretariatsaufgaben der Schulräte

  9. Innere Schulangelegenheiten: Bildungs- und Erziehungsarbeit Lehrkräfte Sozialpädagogen Erzieher Staatliches Schulamt Äußere Schulangelegenheiten: Schulgebäude errichten und unterhalten Sachmittelausstattung Lehr- und Lernmittel Verwaltungspersonal Kommunales Schulverwaltungsamt Innere und äußere Schulangelegenheiten EngeZusammenarbeit

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