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Studiengebühren und der Kredit für Studiengebühren an der Universität des Saarlandes

Studiengebühren und der Kredit für Studiengebühren an der Universität des Saarlandes. Ablauf Veranstaltung. Vortrag: Studiengebühren und Kredite für Studiengebühren allgemeine Fragerunde persönliche Beratung bei AnsprechpartnerInnen von: Studierendensekretariat Studienzentrum AStA.

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Studiengebühren und der Kredit für Studiengebühren an der Universität des Saarlandes

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Presentation Transcript


  1. Studiengebühren und der Kredit für Studiengebühren an der Universität des Saarlandes

  2. Ablauf Veranstaltung • Vortrag: Studiengebühren und Kredite für Studiengebühren • allgemeine Fragerunde • persönliche Beratung bei AnsprechpartnerInnen von: • Studierendensekretariat • Studienzentrum • AStA

  3. Ablauf Vortrag • Studiengebühren: Wer muss bezahlen, wer nicht, wer kann sich befreien lassen? • Verwendung der Studiengebühren • Wer bekommt den Studiengebührenkredit, wie sind die Konditionen usf. ?

  4. Wer muss allgemeine Studiengebühren bezahlen? • Studierende in grundständigen Studiengängen • Bachelor-Studiengänge • Die „alten“ Abschlüsse: • Diplom • Staatsexamen • Magister • Promotion, die zum ERSTEN berufsqualifizierenden Abschluss führt (vorher noch kein Abschluss an einer Hochschule erworben) • konsekutive Master-Studiengänge • Für Studierende in Aufbaustudiengängen gelten gesonderte Studiengebühren (kommt noch)

  5. Wie hoch sind die allgemeinen Studiengebühren? • Je 300,-€ im ersten und zweiten Hochschulsemester • Je 500,-€ in den darauffolgenden Semestern • Teilzeitstudierende zahlen die Hälfte • Befreiungsmöglichkeiten unter gewissen Umständen (kommt noch) • Langzeitgebühren gibt’s nicht mehr

  6. Wer ist von dieser Gebührenpflicht ausgenommen? • SchülerInnen und Schüler als Juniorstudierende • Studierende im • Urlaubssemester • Praxissemester (PJ) In diesen Fällen ist kein Antrag auf Befreiung erforderlich. • Auslandssemester ist gebührenfrei! Antrag erforderlich, falls nicht beurlaubt!

  7. Wer kann auf Antrag von der Studiengebühr befreit werden? • Studierende, die ein Kind pflegen, das zu Beginn des Semesters noch nicht 10 Jahre alt ist • LeistungsathletInnen im A-Kader, national oder international herausragende Nachwuchs-musikerInnen oder TrägerInnen eines nationalen Kunstpreises (nicht Scheffel-Preis o.ä.) • ausländische Studierende im Rahmen von Hochschulkooperationen (zB ERASMUS) • Behinderte Studierende (Grad größer als 50%) • Chronisch kranke Studierende mit Behinderung nach SGB II

  8. Härtefallregelung • Grundsätzlich nur, wenn neben wirtschaftlichen Gründen andere hinzukommen • Möglich ist: • Stundung • Erlass • Aufteilung in Raten • Ermäßigung

  9. Wann Erlass, Stundung oder Aufteilung in Raten? zum Beispiel: Studierende, die • eine(n) nahe(n) Angehörigen(n) pflegen (Nachweise erforderlich) • sich in einer nicht selbstverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befinden und ein minderjähriges Kind versorgen • sich in unmittelbarer Nähe zur Abschlussprüfung in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und kein Gebührendarlehen in Anspruch nehmen können

  10. Wann Erlass? zum Beispiel: Studierende, die • sich innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn exmatrikulieren • ihre Abschlussarbeit abgegeben haben, sind im darauf folgenden Semester befreit, sofern sie nicht mehr weiter studieren (Warten auf Ergebnis der Abschlussarbeit) • Opfer einer Straftat sind, die das Studium verlängert • Eltern eines behinderten Kindes sind

  11. Antrag auf Erlass, Stundung oder Aufteilung in Raten • muss bis zum Beginn der VL-Zeit gestellt sein • muss für jedes Semester erneut gestellt werden • ausführliche Begründung und sachdienliche Nachweise einreichen! • Antragsformular online zu finden

  12. Wirtschaftliche Notlage? Wirschaftliche Notlage ist, wenn der/dem Studierenden monatlich weniger als • der BAföG-Höchstsatz (Single derzeit 585,-€) • zuzüglich des monatlichen Anteils an der Studiengebühr (84,-€) zur Verfügung stehen.

  13. Erlass wegen Wahl in satzungsmäßige Gremien der Studierendenschaft • Antrag beim Studierendensekretariat mit Nachweis über Mitarbeit erforderlich • Mitarbeit über mehrere Semester erforderlich • Insgesamt maximal zwei Semester Befreiung

  14. Befreiung auf Grund“herausragender Leistungen” • Fakultäten können bis zu 5% ihrer Studierenden von der Gebühr befreien

  15. Ausländische Studierende ohne Anspruch auf das Gebührendarlehen • wenn im SoSe 2006 bereits eingeschrieben, sind befreit bis einschl. SoSe 2009 • sonst: Auf Antrag Stundung zunächst bis zu drei Semester, falls die Gebühr aus wirtschaftlichen Gründen nicht entrichtet werden kann • danach Beratungsgespräch beim “International Office”

  16. Verwendung der Studiengebühren Gesetzgeber: “Die mit den Studiengebühren [...] verbundenen Einnahmen stehen den Hochschulen [...] zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre zur Verfügung.”

  17. Verwendung an der UdS • Qualifikationsangebote ausbauen und intensivieren – z.B. durch ein Teaching-Assistant-Programm (fortgeschrittene Studierende werden in die Lehre eingebunden) • Studierende besser betreuen und beraten – z.B. durch ein Mentoren-Programm zur Begleitung von Studienanfängern • Berufseinstieg erleichtern – z.B. durch ein Employability-Programm • Internationale Kompetenzen stärken – z.B. mit internationalen GastreferentInnen • Studienbedingungen und die Rahmenbedingungen des Studiums verbessern – z.B. durch den Ausbau der Student Services, die Erweiterung der Angebote der Bibliotheken oder interaktive Hörsäle

  18. Vorschläge machen!! • studentische VertreterInnen auf zentraler und auf Fakultäts-Ebene: www.asta.uni-saarland.de • www.uni-saarland.de/studiengebuehren • eMails schreiben, Termine vereinbaren, Vorschläge zur Verwendung der Studiengebühren machen! • Richtlinien zur Verwendung der Studiengebühren beachten!!

  19. Richtlinien zur Verwendung der Studiengebühren an der UdS • ausschließlich Maßnahmen mit Bezug zu Lehre und Studium in gebührenpflichtigen Studiengängen • Studiengebühren nicht für die Grundausstattung der UdS: Die Studiengänge müssen auch ohne Studiengebühren studierbar bleiben • Kein Neubau, Unterhalt oder Sanierung von Gebäuden oder Straßen • keine unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse

  20. Aufteilung der Mittel • bis zu 30% der Einnahmen aus Studiengebühren zentral verwendet • z.B. für Info-Center, Career Service, SULB, Beratungsangebote zu Studienfinanzierung, Kurse zu “Soft Skills”, Beamer • der Rest auf die Fakultäten nach Studierendenzahlen • z.B. IBs/SBs, Lernräume, Beratung,...

  21. Vorschläge zur Verwendung • JedeR Studierende sowie Professoren und das Präsidium der UdS kann Vorschläge zur Verwendung der Studiengebühren machen • Formular unter • www.uni-saarland.de/studiengebuehren>> Verwendung der Studiengebühren • www.asta.uni-saarland.de >> Ausländer • WICHTIG: Inhalte beachten!!

  22. Wer hat Anspruch auf das Gebührendarlehen? • unabhängig vom Studienfach: • Deutsche • Staatsangehörige der EU und des EWR oder eines assoziierten Staates (zB Schweiz, Türkei) • Familienangehörige eine(r) Staatsangehörigen der EU und des EWR mit Aufenthaltsrecht • Heimatlose • AusländerInnen und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben.

  23. Wer hat Anspruch auf das Gebührendarlehen? • Studierende, die der Gebührenpflicht unterliegen • Studierende, die zu Beginn des Studiums weniger als 40 Jahre alt sind • für die Dauer der Regelstudienzeit plus weitere vier Semester (i.d.R. max Darlehenrahmen von 14 Sem., Ausnahmen möglich!)

  24. Kreditkonditionen • anfänglicher Darlehenszins von ca. 6,1% p.a. • variabler Zins (Tendenz: steigend; halbjährliche Zinsanpassung) • Stundung der Zinsen bis zum Rückzahlungsbeginn: soweit kein Zinseszinseffekt • jedes Semester kann neu entschieden werden, ob Kredit oder nicht • BAföG-Empfänger: BAföG-Schuld und Kredit auf 15.000,-€ gedeckelt

  25. Rückzahlungskonditionen • Karenzzeit 24 Monate • Rückzahlungspflicht beginnt 24 Monate nach Ende des Studiums • Rückzahlungspflicht bei monatlichem Einkommen mind. 100,-€ über dem für das BAföG maßgeblichen Einkommensfreibetrag (§18a BAföG), derzeit: • Single: 1060,-€ (=960,-€ + 100,-€) • Ehepartner: +480,-€ • je Kind: +435,-€ • ABER: Zinsen laufen weiter!

  26. weitere Rückzahlungskonditionen • kann über 25 Jahre gestreckt werden, monatlich mind. 20,-€ • vorzeitige Tilgung ist ohne Zusatzkosten möglich • BAföG-Empfänger: Rückzahlung Darlehen + BAföG max. 15.000€; alles, was darüberhinaus geht, wird erlassen

  27. Ablauf Veranstaltung • Vortrag: Studiengebühren und Kredite für Studiengebühren • allgemeine Fragerunde • persönliche Beratung bei AnsprechpartnerInnen von: • Uni-Präsidium • AStA • Studierendensekretariat • Studienzentrum

  28. Infos online verfügbar www.uni-saarland.de/studiengebuehren www.asta.uni-saarland.de >> Ausländer www.uebergebuehr.de

  29. Ablauf Veranstaltung • Vortrag: Studiengebühren und Kredite für Studiengebühren • allgemeine Fragerunde • persönliche Beratung bei AnsprechpartnerInnen von: • Studierendensekretariat • AStA • Studienzentrum

  30. Studiengebühren und Gebührenkredite Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

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