1 / 13

法學德文名著選讀(一) Lektion 1

法學德文名著選讀(一) Lektion 1. 范文清 / 蕭雯娟. Ziel der Juristenausbildung(S) ist(V) „ der (dem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstatt verpflichtete) Jurist , der die Rechswissenshaft mit ihren Bezügen zu verwandten Wissenschaften kennt,

brede
Télécharger la présentation

法學德文名著選讀(一) Lektion 1

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. 法學德文名著選讀(一)Lektion 1 范文清 / 蕭雯娟

  2. Ziel der Juristenausbildung(S) ist(V) „der (dem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstatt verpflichtete) Jurist, der • die Rechswissenshaft mit ihren Bezügen zu verwandten Wissenschaften kennt, • die Methoden der Rechtsanwendung beherrscht und • sich aufgrund der erworbenen Kenntnisse in alle Bereiche der Rechtspraxis einarbeiten kann“.

  3. So sagt es(S?) das Juristenausbildungsgesetz von Rheinland-Pfalz (JAG). • Zu diesem Zweck absolviert(V) der angehende Jurist(S) erst ein Universitätsstudium, das mit der ersten juristischen Staatsprüfung (=Referendarexamen) abschließt.

  4. Anschließend folgt der juristische Vorbereitungsdienst, (=kurz Referendarzeit genannt). • Er(?) dauert zweieinhalb Jahre.

  5. In dieser Zeit durchwandert der Referendar verschiedene praktische Ausbildungsstationen in Justiz und Verwaltung.

  6. Es werden wähend dieser Zeit Referendarbezüge(S) gezahlt.

  7. Am Ende dieses Ausbildungsabschnittes steht die zweite juristische Staatsprüfung(S) (Assessorexamen).

  8. Im Universitätsstudium beschäftigt sich der zukünftige Jurist mit den drei großen Rechtsgebieten: Zivilrecht, Staats- und Verwaltungsrecht und Strafrecht. • sich beschäftigt mit D

  9. Der Gegenstand des Strafrechts – das(N, A, D, G?) Laien(S) oft fälschlich mit dem Rechs überhaupt gleichsetzen – bedarf keiner Erläuterung.

  10. Im Zivilrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen den Bürgern, (vor allem Vertragsverhältnisse, Schadensersatzverpflichtungen, familien- und erbrechtliche Fragen) im Mittelpunkt. • Stehen im Mittelpunkt • Vor allem

  11. Im Staats- und Verwaltungsrecht geht es (S) • einerseitsum Rechtsbeziehungen zwischen den staatlichen Organen und Organisationen (z.B. Bundestag – Bundesrat, Länder – Gemeinden), • andererseitsum das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern (z.B. die Gewährleistung oder Einschränkung von Grundrechten). • Es geht um A • Einerseits … anderseits

  12. Zu allen drei Bereichen gehören überdies entsprechende Materien des Prozeßrechts, die sich mit dem Verfahren vor den Zivil- und Strafgerichten, Verfassungs- und Verwaltungsgerichten beschäftigen.

  13. sich beschäftigt mit D • Stehen im Mittelpunkt • Vor allem • Es geht um A • Einerseits … anderseits

More Related