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Mitarbeitende – Ziele und Hebel

Mitarbeitende – Ziele und Hebel. Kreislauf der unternehmerischen Erfolgslogik. Input – Prozess – Output (Ergebnis) – Outcome (Wirkung). 36. Buch XYZ. Kreislauf der unternehmerischen Erfolgslogik. Input – Prozess – Output (Ergebnis) – Outcome (Wirkung).

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Mitarbeitende – Ziele und Hebel

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Presentation Transcript


  1. Mitarbeitende – Ziele und Hebel

  2. Kreislauf der unternehmerischen Erfolgslogik Input – Prozess – Output (Ergebnis) – Outcome (Wirkung) 36 • Buch XYZ

  3. Kreislauf der unternehmerischen Erfolgslogik Input – Prozess – Output (Ergebnis) – Outcome (Wirkung) • Ausbildungsstand Mitarbeitende Produktion • Ausbildungsstand Vertreter • Auslastung Produktionspersonal • Ausbildungsstrategie • Einstellungen/Entlassungen • Buch XYZ

  4. Vision WIWAG Umfassende Nachhaltigkeit Ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit

  5. Nachhaltigkeitscockpit im WIWAG: Ziele und Messgrössen • Lohnstrategie • Einstellungen/Entlassungen • CSR-Strategie

  6. Managementcockpit im WIWAG: Ziele und Messgrössen

  7. Management: vom Entscheid zum Cockpit Ob die richtigen Entscheide getroffen wurden, zeigt die Messung zentraler Kennzahlen im Managementcockpit

  8. Hebel Ausbildungsstrategie Übersicht: Massnahmen der Personalentwicklung alongthe jobLaufbahnplanungPotenzialanalyse Karriere- und Nachfolgeplanung on the job Job RotationJob EnlargementJob EnrichmentCoaching und Mentoring intothe job BerufausbildungTrainee-ProgrammEinarbeitung outof the jobOutplacement Pensionsvorbereitung offthe jobWorkshopsKlassische Weiterbildung nearthe jobQualitätszirkel Projektarbeit 155

  9. Lohnstrategie Film Chronosuisse

  10. Hebel Lohnstrategie Kriterien der Lohngerechtigkeit Ziel Lohnstrategie: Alle Mitarbeitende fühlen sich gerecht entlöhnt 153

  11. Entlassungen im Unternehmen Ein Dialog Hören Sie diesem Dialog zu und versuchen Sie, die folgenden Fragen zu beantworten: Wie stehen Sie grundsätzlich zu Entlassungen? Welche Alternativen sehen Sie? Frage an den CPO:Wenn Sie je Leute entlassen müssten: Nach welchen Kriterien würden Sie entscheiden, wen konkret Sie entlassen?

  12. Hebel Lohnstrategie Kurzarbeit • Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeitin einem Betrieb. Um Arbeitsplätze zu erhalten, können Firmen die Arbeitszeit der Mitarbeitenden vorübergehend reduzieren oder ganz einstellen. Geht es ummehr als 10 % Arbeitsausfall, spricht man von Kurzarbeit. • Der Arbeitgeber muss die geplante Kurzarbeit beim Kanton schriftlich melden. Der Kanton prüft, ob die Kurzarbeit rechtmässig ist und ob sie tatsächlich dem Erhalt der Arbeitsplätze dient. • Der Arbeitgeber muss bei den Mitarbeitenden die schriftliche Zustimmung für die Kurzarbeit einholen. Diese haben das Recht, die Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen. Der Arbeitgeber muss dann weiterhin den vollen Lohn auszahlen. • Für den Arbeitsausfall zahlt die Arbeitslosenkasse eine Kurzarbeitsentschädigung. Diese beträgt 80% des Verdienstausfalls(d.h. 80 % des wegfallenden Lohns). Video Kurzarbeit 10vor10 vom 27.1.2010

  13. Hebel Einstellungen/Entlassungen Entlassungen als Ultima Ratio 156

  14. Hebel Einstellungen/Entlassungen Definition Sozialplan (OR335h-k) 156 • Der Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen den Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeber zur Festlegung von Massnahmen, «mit denen Kündigungen vermieden, deren Zahl beschränkt sowie deren Folgen gemildert werden» (OR 335h). • Voraussetzungen: • Üblicherweise bei mind. 250 Angestellte • Absicht, innert 30 Tagen mind. 30 Mitarbeitenden aus anderen als mit der Person zusammenhängenden Gründen (wie Leistung oder Verhalten) zu kündigen

  15. Hebel Einstellungen/Entlassungen Sozialplan: mögliche Elemente 156 • Frühpensionierung • Verlängerung der Kündigungsfrist (z.B. bis Alter 44 um 3 Monate, ab Alter 45 um 6 Monate) • Freistellung • Bezahlung von Abfindungssummen (basierend z.B. auf Dienstalter und Betriebszugehörigkeit) • Support bei Stellensuche/Outplacement • Einbezug eines Sozialberaters zum Auffangen von psychischen Problemen • Weiterbildungsmassnahmen (Erlangung der Arbeitsmarktfähigkeit)

  16. Hebel Einstellungen/Entlassungen Kostenbeispiel Sozialplan 156 Abbau von 154 Mitarbeitenden Durchschnittliches Alter: 40, Dienstjahre: 6, Gehalt: CHF 67‘700.- Keine Frühpensionierungen wurde schon ausgeschöpft Kosten für Sozialplan werden einmalig im laufenden Geschäftsjahr verbucht  Sofern in den Vorperioden absehbar: Bildung von Rückstellungen!

  17. Hebel Einstellungen/Entlassungen Entlassung: praktische Übung Das Schweizerische KMU Weniger

  18. Hebel Einstellungen/Entlassungen Entlassung: praktische Übung • Das Schweizerische KMU Wenigerist in der Druckindustrie tätig. Während die Nachfrage nach Druckerzeugnissen abnimmt, ist die Anzahl der Konkurrenten praktisch stabil geblieben, so dass der Firmenumsatz sinkt. • Weniger ist gezwungen, zu modernisieren und zu rationalisieren, um das Überleben zu sichern. Die neuen Maschinen benötigen weniger Personal. Insgesamt sieht die Firma keinen anderen Ausweg, als 7 Produktions-mitarbeitende zu entlassen. • Sie sind als CPO für die Auswahl der zu entlassenden Personen zuständig. Ihr Assistent hat Ihnen auf einer Liste alle 20 Produktionsmitarbeitenden mit verschiedenen Kriterien zusammengestellt. • Auftrag: • Bezeichnen Sie die 7 Personen, die Sie entlassen, und begründen Sie kriterien-gestützt. Diskutieren Sie mit Ihren Nachbarn die Lösungen und Kriterien – welche überzeugen mehr, welche weniger?

  19. Hebel Ausbildungs- und Lohnstrategie, Entlassungen Sozialpartnerschaft • * Ursprung: Friedensabkommen in der Metall- und Maschinenindustrie 1937: Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei jegliche Kampfmassnahmen verboten und Mechanismen für die Lösung von Lohnkonflikten eingerichtet wurden. 156 • Dialog zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter* • Wahrnehmung kollektiver Interessen • Bedürfnisausgleich zwischen AN- und AG-Seite • Konfliktlösung durch Dialog und Vermittlung • Vorrang von autonomen Lösungen gegenüber neuen Gesetzen • Mitwirkung im Betrieb • Ausübung durch Verbände bzw. gewählte/nominierte Organe

  20. Hebel Ausbildungs- und Lohnstrategie, Entlassungen Zielsetzungen Sozialpartnerschaft 156 • Sozialer Friede • Ausgewogene Entscheidungen durch Berücksichtigung von Bedürfnissen, Anliegen und Vorschlägen der Mitarbeitenden • Verbesserte Akzeptanz für (schwierige) Entscheidungen durch Dialog und Mitsprache • Vereinbarung einheitlicher Anstellungsbedingungen in einem oder mehreren Betrieben bzw. in einer Branche

  21. Hebel Ausbildungs- und Lohnstrategie, Entlassungen Organisation Sozialpartnerschaften Gesetzgeber Überbetriebliche Mitwirkung Gewerkschaften / AN-Verbände Arbeitgeberverbände Politische Ebene Sozialpartner- schaftliche Ebene Personalvertretungen Innerbetriebliche Mitwirkung Arbeitgeber Individuelle Ebene Mitarbeitende

  22. Hebel Ausbildungs- und Lohnstrategie, Entlassungen Erfolge gesetzlicher Entwicklung/Sozialpartnerschaft (Bsp.) Das Bild zeigt ein Kind in einer amerikanischen Textilfabrik 1908 (Quelle: Wikipedia). Auch in der Schweiz wurden in der Textilindustrie und weiteren Branchen Kinder als billige Arbeitskräfte bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts eingesetzt.

  23. Hebel Ausbildungs- und Lohnstrategie, Entlassungen Erfolge gesetzlicher Entwicklung/Sozialpartnerschaft (Bsp.) • Sozialer Friede (in CH kaum Streiktage!) • Reduktion/strenge Regulierung der Kinderarbeit • Ferienanspruch: von 8 Tage (1900) auf 20 Tage (seit 1984) • Entwicklung Arbeitszeit:

  24. Hebel Einstellungen/Entlassungen Definition Massenentlassung (OR 335d) • Als Massentlassungen gelten die Kündigung mehrerer Mitarbeitenden innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen, mit folgenden Kriterien: • Ab 10 Arbeitnehmendenin Betrieben mit 20-100 Mitarbeitenden • 10% der Arbeitnehmenden in Betrieben mit 100-300 Mitarbeitenden • Ab 30 Arbeitnehmendenin Betrieben mit 300 und mehr Mitarbeitenden • In diesen Fällen sind zwingende Bestimmungen (OR) einzuhalten!

  25. Hebel Einstellungen/Entlassungen Vorgehen bei Massenentlassungen (OR 33f/g, 336, 336a) Information der Arbeitnehmervertretung oder der Mitarbeitenden mündlich und schriftlich Mitarbeitende haben die Möglichkeit, Vorschläge zur Vermeidung zu unterbreiten, oder einen Sozialplan zu verhandeln Information des Arbeitsamtes, mindesten 30 Tage vor erster Entlassung Werden diese Punkte nicht eingehalten, ist die Kündigung missbräuchlich, d.h. es kann auf max. zwei Monatsgehälter geklagt werden.

  26. Hebel Einstellungen/Entlassungen Massenentlassungen: Praxisbeispiel

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