1 / 48

Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter

Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter. CC - Tierschutz – in rinderhaltenden Betrieben. Vers. 2011/01. Wieso Checkliste und Selbstevaluierung. Bundestierschutzgesetz seit 1.1.2005 in Kraft

chiku
Télécharger la présentation

Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter CC - Tierschutz – in rinderhaltenden Betrieben Vers. 2011/01

  2. Wieso Checkliste und Selbstevaluierung • Bundestierschutzgesetz seit 1.1.2005 in Kraft • Nach einer Gesetzesvorgabe ist die landwirtschaftliche Tierhaltung nach einer Risikoanalyse stichprobenartig vom Amtstierarzt zu überprüfen • Kontrolldichte 2% der Tierhalter • Kontrollen sollten gebündelt werden • Festgestellte Mängel können zur Anzeige führen 23.09.2014 /Folie 2

  3. Wieso Checkliste und Selbstevaluierung • Ab 1. 1. 07 ist Tierschutz auch CC relevant • Wer das Bundestierschutzgesetzt einhält = CC-okay • Wird auch vom Amtstierarzt überprüft • Kontrollstichprobe : mind. 1% der Antragsteller • Auswahl der Betriebe erfolgt mittels Risikoanalyse auf Basis INVEKOS – Stichprobe (Flächen/Tiere) • Bei Verstöß: Kürzung des Gesamtbetrages bei Direkt- und ÖPUL – Zahlungen • Ausmaß der Kürzung : je nach schwere 0 - 5% 23.09.2014 /Folie 3

  4. Wieso Checkliste und Selbstevaluierung • Checkliste: ist die Grundlage für die amtliche Überprüfung d.h. die Kontrollorgane nehmen diese Liste bei der Kontrolle • Selbstevaluierung: heißt soviel wie „eigene Bewertung“ • Jeder Rinderhalter soll die Checkliste für sein Tierkategorie selbst durchgehen • Fragestellung nach dem JA / NEIN – Prinzip beantworten • JA : Forderung des Tierschutzgesetztes erfüllt • NEIN: Forderung des Tierschutzgesetztes nicht erfüllt 23.09.2014 /Folie 4

  5. Wieso Checkliste und Selbstevaluierung • Übergangsfrist: in der Spalte „Anmerkungen“ gekennzeichnet – vor allem bei baulichen Maßnahmen bedeutend • Übergangsfristen: müssen im Einzelfall genauer betrachtet werden • Anmerkungen werden vom Amtstierarzt an die AMA weitergeleitet. • Den Tieren dürfen generell zugefügt werden!!!! Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen! 23.09.2014 /Folie 5

  6. Art der Beanstandungen bei CC-Kontrollen 2009 • Aufzeichnungen • Tiermeldungen • Rinderkennzeichnung • Kälber • Bewegungsfreiheit (Anbindehaltung, Besatzdichte) Einschränkungen der Bewegungsfreiheit machen fast 50% aller Beanstandungen aus. Dies ist auf die immer noch vorzufindende Praxis der Kälberanbindehaltung zurückzuführen. • Füttern, Tränke ab 14 Tagen • Gruppenhaltung (zB: 2 Kälber in Einzelbox vorgefunden) • Medikamenteneinsatz • Aufzeichnungen • Medikamente gefunden, die nicht im Besitz eines LW sein dürfen 23.09.2014 /Folie 6

  7. 10% Toleranzgrenze bei Rind, Schwein und Pferden Eine Novelle ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen Abweichungen von 10%. Das gilt für Stallungen für Rinder, Schweine und Pferde, die bereits am 01.01.2005 bestanden haben. Voraussetzungen sind: • EU-weit festgelegte Vorschriften werden nicht verletzt. • Das Wohlbefinden der Tiere ist auch im Falle der Abweichung nicht eingeschränkt. • Der erforderliche bauliche Anpassungsbedarf ist unverhältnismäßig. • Die Abweichung wird der Behörde vor Ablauf der entsprechenden Übergangsfrist gemeldet Inanspruchnahme dieser Toleranzregelung muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde vor Ablauf der Übergangsfrist gemeldet werden! 23.09.2014 /Folie 7

  8. 23.09.2014 /Folie 8

  9. Anwendungshinweise Checkliste I 23.09.2014 /Folie 9

  10. Anwendungshinweise Checkliste II Beispiel: Punkt A Bodenbeschaffenheit Referenznummer 7 im Handbuch – Spaltenweiten! 23.09.2014 /Folie 10

  11. Anwendungshinweise Checkliste III Beispiel: Spezialisierter Milchbetrieb mit Kategorie Milchkühe, Jungvieh und Kälber Interpretation: Spaltenweiten bei Rindern bis 200 kg höchstens 25 mm erfüllt! Spaltenweiten bei Rindern Über 200 kg höchstens 35 mm erfüllt! 23.09.2014 /Folie 11

  12. Handhabung der Checkliste • Durchgehen der Kontrollpunkte im „trockenen“ • Feststellung der Maße im Stall • Dazu Handbuch CC – Tierschutz Rinder verwenden • Übertragen und berechnen der Platzverhältnisse/Rind • Kritische Punkte überdenken ev. Rückfragen 23.09.2014 /Folie 12

  13. Tierschutzbestimmungen mit Übergangsfristen 23.09.2014 /Folie 13

  14. Tierschutzbestimmungen mit Übergangsfristen • NähereErläuterungenzuÜbergangsfristenfinden • SieimHandbuch und in • derChecklisteRinder. 23.09.2014 /Folie 14

  15. Gefährliches Material Scharfe Kanten Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen! herausstehende Nägel 23.09.2014 /Folie 15

  16. PlatzangebotRinder enge Anbindestände 23.09.2014 /Folie 16

  17. PlatzangebotRinder Überbesatz in der Jungvieh und Kälberaufzucht 23.09.2014 /Folie 17

  18. A 4: Liegeflächenausstattung • Dieser Punkt ist erfüllt wenn, • die Liegefläche mit weichen Matten aus Kunststoff und /oder Gummi belegt ist, oder • die Liegefläche mit Stroh-Mist-Matratzen oder Sandschüttungen ausgestattet ist, oder • harte Böden zB: aus Beton, Holz usw. eine ausreichend dicke Einstreuschicht aufweisen, • sodass Technopathien weitestgehend vermieden werden „Knietest“ durchführen - keine Schmerzen verspüren • Keine ÜF 23.09.2014 /Folie 18

  19. A 7: Anforderungen an Betonspalten • ÜF -/12/20: ja nach betriebsindividueller Situation und Bundesland kein ÜF, ÜF bis 1. Jänner 2012 oder bis 1. Jänner 2020 23.09.2014 /Folie 19

  20. Spaltenböden 23.09.2014 /Folie 20

  21. A 7: Anforderungen an Betonspalten • Messung mit Schublehre an mehreren Stellen 23.09.2014 /Folie 21

  22. A 10: Betonspalten ohne durchgehende Schlitze • Betonspalten nur als Flächenelemente möglich (mit od. ohne Nasen) • Keine Einzelbalken oder Zwillingsbalken mit durchgehenden Schlitzen im Element zulässig! ÜF 1.1.2012 für Böden die aus Einzelbalken bestehen 23.09.2014 /Folie 22

  23. Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen! 23.09.2014 /Folie 23

  24. B 2: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung • Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längs- und Querrichtung Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen. • Keine • wenn die Anbindevorrichtungen ohne bauliche Maßnahmen locker genug eingestellt werden können • ÜF 1.1. 2012 wenn die Gewährleistung der geforderten Bewegungsfreiheit nicht ohne bauliche Maßnahmen möglich ist zB: Entfernen der starren Halsrahmen 23.09.2014 /Folie 24

  25. B 2: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung • Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längs- und Querrichtung Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen. • ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 23.09.2014 /Folie 25

  26. B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung • Anbindestände sind mind. so breit und so lang wie in Tabelle B6 gefordert * Gülleroste gelten nicht als Teil der Standlänge 23.09.2014 /Folie 26

  27. B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • In Laufställen stehen für kalbende oder kranke Tiere in ausreichender Anzahl Absonderungsbuchten zur Verfügung • Geeignete Abkalbebuchten für mind. 3% des Kuhbestandes • Saisonale gehäufte Abkalbungen berücksichtigen • Gruppenabkalbebuchten möglich • Krankenbuchten oder Krankenstände für mind. 3% des gesamten Rinderbestandes • Mind. 1 Absonderungsbucht • ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 23.09.2014 /Folie 27

  28. B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall Großzügige Abkalbebuchten 23.09.2014 /Folie 28

  29. B 8: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • In Laufställen sind Möglichkeiten zur Fixierung der Tiere für Zwecke tierärztlicher oder sonstiger Behandlungen vorhanden. • Zum Beispiel: • Behandlungsstände • Einsperrfressgitter • Klauenpflegestände • Selektionsbuchten • usw. • Keine ÜF 23.09.2014 /Folie 29

  30. B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • Liegeboxen sind mind. So breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert. 23.09.2014 /Folie 30

  31. B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • Liegeboxen sind mind. So breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert. • ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 23.09.2014 /Folie 31

  32. B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall 23.09.2014 /Folie 32

  33. B 10: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • Fressgänge für Liegeboxen sind für Kühe mind. 320 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. • ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 23.09.2014 /Folie 33

  34. B 11: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall • Laufgänge für Liegeboxen sind für Kühe mind. 250 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. • ÜF 12/20: bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben 23.09.2014 /Folie 34

  35. B 11: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall zu enger Laufgang – keine Kompromiss-lösungen! 23.09.2014 /Folie 35

  36. B 15 / B 16: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Kälber • Kälber werden nicht in Anbindehaltung gehalten. • Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten. Über acht Wochen alte Kälber müssen nicht in Gruppen gehalten werden, wenn • - auf dem Betrieb weniger als sechs Kälber gehalten werden, • - die Kälber sich bei der Mutter befinden, um von ihr gesäugt zu werden, oder • - eine tierärztliche Anordnung vorliegt, dass das betreffende Tier gesundheits- oder verhaltensbedingt in einer Einzelbucht gehalten werden muss, um behandelt werden zu können. 23.09.2014 /Folie 36

  37. B 15 / B 16: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Kälber Großräumige Buchten in der Kälberhaltung 23.09.2014 /Folie 37

  38. C 5 und C 6: Luft, Licht, Lärm Fensterfläche mind. 3% der Stallbodenfläche. (Architekturlichte) ÜF - 2020 Im Tierbereich mind. 8 Std./Tag eine Lichtstärke von 40 Lux (ev. Zeitschaltuhr, Lichtsensor) Keine ÜF Für dauernden und ausreichenden Luftwechsel in geschlossenen Stallungen 23.09.2014 /Folie 38

  39. C 5 und C 6: Luft, Licht, Lärm helle Stallungen mit ausreichend Lichteinfall und Luftwechsel 23.09.2014 /Folie 39

  40. D: Tränke und Fütterung • Rinder müssen ständig Zugang zu ausreichend Frischwasser haben • Keine ÜF Keine Kompromisse bei Wasserversorgung eingehen! 23.09.2014 /Folie 40

  41. D 7: Tier- Fressplatzverhältnis • bei ad libitum Fütterung Tier : Fressplatzverhältnis  2,5:1 • bei rationierter Fütterung Tier : Fressplatzverhältnis  1:1 • Keine ÜF 23.09.2014 /Folie 41

  42. D 8: Mindestmaße für Fressplätze * im Durchschnitt der Gruppe ** Diese Werte können für den einzelnen Fressplatz bei rationierter Fütterung um bis zu 10% reduziert werden, wenn die gesamte Fressplatzlänge dem Produkt aus der Tierzahl multipliziert mit den Fressplatzbreiten entspricht • Keine ÜF 23.09.2014 /Folie 42

  43. E 1 und E 2: Betreuung der Tiere • Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut, gepflegt und kontrolliert. • Genügend Betreuungspersonal steht zur Verfügung. • ÜF 2008 • Alle übrigen - keine ÜF 23.09.2014 /Folie 43

  44. F: Eingriffe • Werden die Rinder nicht enthornt ist diese Frage in der Checkliste zu streichen. • Bei Enthornung erfüllt wenn, der Eingriff von einem Tierarzt nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird, oder auch wenn der Eingriff von einer sonstigen sachkundigen Person (z. B. Landwirt) durchgeführt wird, wenn • bei bis zu 2 Wochen alten Kälbern ein spezieller Brennstab verwendet wird, oder • Kälber nach wirksamer Betäubung mit einem üblichenBrennstab enthornt werden. 23.09.2014 /Folie 44

  45. G: Ganzjährige Haltung im Freien • Für jedes Tier steht eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche zur Verfügung. • Ungehindertes Liegen für alle Tiere gleichzeitig • Zusätzliches Futter, wenn Futterbedarf über Weide nicht gedeckt werden kann • Der Energiebedarf der Tiere ist zu decken • Befestigter Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen • Kranke und verletzte Tiere werden gesondert und geschützt untergebracht. 23.09.2014 /Folie 45

  46. G: Ganzjährige Haltung im Freien unzureichende Befestigung 27.06.2008/Folie 46

  47. G: Ganzjährige Haltung im Freien ausreichende Bodenbeschaffung 27.06.2008/Folie 47

  48. Danke für Ihre AufmerksamkeitFür die Diskussion stehen wir gerne zur Verfügung

More Related