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CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben

CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben. Version 2010/11. Wieso Checkliste und Selbstevaluierung. Ab 1. 1. 07 ist Tierschutz auch CC relevant – Grundlage für den Erhalt von Förderungen Wer das Bundestierschutzgesetzt einhält = CC-okay Wird auch vom Amtstierarzt überprüft

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CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben

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Presentation Transcript


  1. CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben Version 2010/11

  2. Wieso Checkliste und Selbstevaluierung • Ab 1. 1. 07 ist Tierschutz auch CC relevant – Grundlage für den Erhalt von Förderungen • Wer das Bundestierschutzgesetzt einhält = CC-okay • Wird auch vom Amtstierarzt überprüft • Kontrollstichprobe : mind. 1% der Antragsteller • Auswahl der Betriebe erfolgt mittels Risikoanalyse auf Basis INVEKOS – Stichprobe (Flächen/Tiere) • Bei Verstoß: Kürzung des Gesamtbetrages bei Direkt- und ÖPUL – Zahlungen • Ausmaß der Kürzung : je nach schwere 0 - 5%

  3. Wieso Checkliste und Selbstevaluierung • Checkliste: ist die Grundlage für die amtliche Überprüfung d.h. die Kontrollorgane nehmen diese Liste bei der Kontrolle • Selbstevaluierung: heißt soviel wie „eigene Bewertung“ • Selbstevaluierung ist empfohlene Grundlage für Eigenkontrolle Tierschutz bei AMA-Produktionsbestimmungen (AMA-Gütesiegel-Richtlinie) • Jeder Schaf- und Ziegenhalter soll die Checkliste für sein Tierkategorie selbst durchgehen • Fragestellung nach dem JA / NEIN – Prinzip beantworten • JA : Forderung des Tierschutzgesetztes erfüllt • NEIN: Forderung des Tierschutzgesetztes nicht erfüllt

  4. Art der Beanstandungen bei CC-Kontrollen 2009 • Aufzeichnungen • Tiermeldungen • Schaf- bzw. Ziegenkennzeichnung • Fehler im Bestandsverzeichnis • Nitrat • Düngerlagerung • Feldmieten • Grundwasser • Indirekte Eintragungen

  5. Anwendungshinweise Checkliste I 10.09.2014 /Folie 7

  6. Handhabung der Checkliste • Durchgehen der Kontrollpunkte im „trockenen“ • Feststellung der Maße im Stall • Dazu Handbuch CC – Tierschutz Schafe/Ziegen verwenden • Übertragen und berechnen der Platzverhältnisse/Tier • Kritische Punkte überdenken ev. Rückfragen

  7. Inhalte • Bodenbeschaffenheit • Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt • Luft, Licht, Lärm • Tränke und Fütterung • Betreuung • Eingriffe • Ganzjährige (überwiegende) Haltung im Freien (überwiegende gilt für Ziegen)

  8. A Bodenbeschaffenheit • Schafe werden nicht auf Vollspalten- oder Volllochböden gehalten  ausreichende große, planbefestigte Liegefläche muss vorhanden sein (A 2) • Mindestliegeflächen in teilperforierten Buchten für Schafe bzw. Ziegen :

  9. A Bodenbeschaffenheit • Max.2 cm Spaltenbreite für Schafe – max. 1,5 cm für Ziegen, Auftrittsbreite mind. 4 cm (Lochböden d 1,8-2 cm) • planbefestigte, Liegeflächen ausreichend eingestreut oder weisen weiche und wärmegedämmte Beläge auf • BIO: der Liegebereich muss mindestens 1/3 der Mindeststallfläche betragen; Haltung auf perforierten Böden ist nicht erlaubt

  10. Optimal eingestreute Liegefläche

  11. Haltung auf Vollspaltenboden ist verboten! www.caprimilk.com

  12. B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt I • Schafe werden nicht in Anbindehaltung gehalten • Vorrübergehend erlaubt zum Zweck von Pflegemaßnahmen, Tierschauen und sonstigen Veranstaltungen • (Schafe < 11 Mon.) Lämmer und Jungschafe werden in Gruppen gehalten • Ausnahme: bei Erkrankungen und nach tierärztlicher Anordnung • Einzelbuchten für über 12 Mon. alte Schafe ermöglichen Sichtkontakt mit anderen Tieren • Schafe in Einzelhaltung erhalten an mind. 90 d im Jahr Weidegang oder Auslauf

  13. Vorübergehende Anbindehaltung ist nur für Messen, Tierschauen und für Behandlungsmaßnahmen erlaubt Ausreichend Licht, Luft und Bewegung fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere

  14. B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt II • Jedem Tier steht mind. die in nachstehender Tabelle angeführte Bodenfläche im Stall zur Verfügung - SCHAFE:

  15. Buchtengestaltung

  16. B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt III • Jedem Tier steht mind. die in nachstehender Tabelle angeführte Bodenfläche im Stall zur Verfügung - ZIEGEN:

  17. Besonders Jungtiere erkunden gerne Strukturierung in Funktionsbereiche wirkt sich positiv auf das Tierverhalten aus

  18. C Luft, Licht, Lärm • Es sind funktionstüchtige Lüftungssysteme vorhanden • Bei hauptsächlich mechanischer Lüftung sind funktionierende Alarmsysteme und geeignete funktionstüchtige Ersatzsysteme vorhanden • Es wird für einen ausreichenden und dauernden Luftwechsel gesorgt • Schädliche Zugluft im Tierbereich wird vermieden • Fensterfläche betragen mind. 3% der Stallbodenfläche – oder die Tiere haben stets Zugang ins Freie • Der Tierbereich weist über mind. 8 Stunden pro Tag mind. 40 Lux auf • Lärmpegel wird so gering wie möglich gehalten und dauernder oder plötzlicher Lärm wird vermieden

  19. D Tränke und Fütterung • Tränkeeinrichtungen sind so zu gestalten, dass eine artgemäße Wasseraufnahme möglich ist • Tiere haben Zugang zu einer ausreichenden Menge an Wasser • Das Tränkwasser ist nicht verunreinigt • Tier : Fressplatz -Verhältnis von 1:1 (bei rationierter Fütterung oder zeitlich begrenzter Futtervorlage) bzw. 2,5:1 (bei ad libitum Fütterung bei ganztägiger Futtervorlage) wird nicht überschritten • Fressplatzbreite in Gruppenhaltungssystemen für Schafe und Ziegen entspricht mindestens folgenden Werten: • Futter und Fütterungseinrichtungen entsprechen den Bedürfnissen der Tiere • Futter und Fütterungseinrichtungen sind nicht verunreinigt

  20. Tränke - und Fütterungsplätze Ständiger Zugang zu frischem Wasser ist notwendig! Bei ad. libitum Fütterung kann Tier : Fressplatz-Verhältnis erhöht werden; Für eine gute leistung ist jedoch ein Fressplatz pro Tier unbedingt zu empfehlen!

  21. Fütterung – so nicht! Mangelnde Futterhygiene 27.06.2008/Folie 23

  22. E Betreuung • Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut, gepflegt und kontrolliert • Für die Betreuung sind genügend Betreuungspersonen vorhanden • Die Tiere werden mindestens 1 x jährlich geschoren (Schafe, rassebedingt) • Zustand der Klauen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf eine Klauenpflege durchgeführt • Kranke oder verletzte Tiere werden unverzüglich angemessen untergebracht, versorgt (und wenn erforderlich) einer tierärztlichen Behandlung zugeführt

  23. Betreuungsaufgaben

  24. Problembereich Tiergesundheit MODERHINKE schlechte Umweltbedingungen (und mangelnde Pflegemaßnahmen) sind häufig Ursache für beginnende Bestandsprobleme

  25. Problembereich Tiergesundheit LIPPENGRIND

  26. Problembereich Tiergesundheit EKTO- und ENDOPARASITEN

  27. E Betreuung • Alle Tiere mindestens 1 x am Tag kontrolliert • Es werden Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen und die Anzahl toter Tiere geführt • Das für die Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen verwendete Material ist für die Tiere ungefährlich und lässt sich angemessen reinigen • Haltungsumwelt ist so ausgeführt, dass die Tiere keine Verletzungen erleiden können.

  28. F Eingriffe • Gummiringe, Ätzstifte und Ätzsalben werden nicht für Eingriffe am Tier verwendet • Es werden keine anderen als die folgenden zulässigen Eingriffe durchgeführt • Das Kupieren des Schwanzes wird rechtskonform durchgeführt • Die Kastration männlicher Schafe wird ausschließlich durch einen Tierarzt oder einen gewerblichen Viehschneider nach wirksamer Betäubung durchgeführt

  29. Eingriffe am Tier - Kupieren • fallen unter nationales Recht • in der EU findet sich eine große Bandbreite beim „Schwanz kupieren“ • Charolais Widder aus Frankreich (siehe bild) versus totales Kupierverbot in den Niederlanden • Ö geht einen Mittelweg •  rechtskonform, d.h: • höchstens 1/3 ein kürzen • die Lämmer sind < 3 Tage alt, ohne Betäubung • > 3 d Betäubung und Tierarzt erforderlich • (BIO: nur mittels Schmerzausschaltung und NUR bei weiblichen Zuchttieren erlaubt)

  30. Eingriffe am Tier - Enthornen • Das Enthornen von weiblichen Zuchtkitzen ist bis zu einem Alter von maximal 4 Wochen, unter tierärztlicher Aufsicht, mit wirksamer Betäubung noch bis 31.12.2010 erlaubt. Behornte Ziegen können anderen Ziegen lebensgefährliche Verletzungen zufügen

  31. Eingriffe am Tier – Kastration • nur durch Tierarzt oder gewerblicher Viehschneider • Nur nach wirksamer Betäubung • Blutig und unblutig erlaubt

  32. Unerlaubte Eingriffe am Tier • Enthornen von Schafen und adulten Ziegen • Entfernen von Afterzitzen bei Schafen und Ziegen • Verwendung von Gummiringen!!!

  33. G Ganzjährige Haltung im Freien • Für jedes Tier steht eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche mit Windschutz zur Verfügung • Alle Tiere können ungestört und gleichzeitig auf der Liegefläche liegen • Es wird zusätzlich Futter angeboten, wenn der Futterbedarf nicht ausreichend durch die Weide gedeckt werden kann • Auch bei tiefen Temperaturen ist sichergestellt, dass Menge und Energiegehalt des vorhandenen Futters ausreichen, um den Energiebedarf der Tiere zu decken • Der Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkebereiche ist befestigt • Kranke und verletzte Tiere werden gesondert und geschützt untergebracht

  34. Danke für Ihre AufmerksamkeitFür die Diskussion stehen wir gerne zur Verfügung

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