1 / 23

TIERSCHUTZ im UNTERRICHT

TIERSCHUTZ im UNTERRICHT. VERSUCHSTIERE. Tierversuche. 2 Extrempositionen: uneingeschränkte Forschungsfreiheit völliges Verbot von Tierversuchen Albert Schweitzer: ethische Grundsätze Mensch darf Tier in seinen Dienst nehmen, ABER: kein Missbrauch

zelda
Télécharger la présentation

TIERSCHUTZ im UNTERRICHT

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. TIERSCHUTZ im UNTERRICHT

  2. VERSUCHSTIERE Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  3. Tierversuche • 2 Extrempositionen: • uneingeschränkte Forschungsfreiheit • völliges Verbot von Tierversuchen • Albert Schweitzer: ethische Grundsätze • Mensch darf Tier in seinen Dienst nehmen, ABER: kein Missbrauch • kein ungerechtfertigtes Zufügen v. Schmerzen • wenn möglich, Ersatzmethoden Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  4. Geschichte • 19. Jhdt.: Aufschwung der Medizin Tier-versuche • bereits 1860: Streit über „Vivisektion“ (= lat.: Schneiden am lebenden Körper) • ab 1876: Versuche zu Gesetzesregelungen (England) • in Ö, D, CH: Versuche, Tierversuche gänzlich zu verbieten Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  5. Tierversuche heute Tierversuchsgesetz: Tierversuche zulässig: • Forschung u. Entwicklung • Berufliche Ausbildung • Medizinische Diagnose u. Therapie • Erprobung u. Prüfung natürlich oder künstlich hergestellter Stoffe • Erkennung v. Umweltgefährdungen • Gewinnung von Stoffen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  6. Prinzipien • Tierversuchsgesetz:Tierversuche nicht zulässig, wenn Erkenntnisse auch durch andere Methoden erreicht werden können • In-vitro-Methode: Zellen in Reagenzglas gezüchtet u. für Versuche verwendet • Fototoxizität: testet Giftigkeit unter UV-Einwirkung • Verbot von Tierversuchen für Kosmetika Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  7. Organisationen • In Österreich: ZeT: Zentrum für Ersatz-und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen • = Mitglied der MEGAT: Mitteleuropäische Gesellschaft für Alternativmethoden zu Tierversuchen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  8. Versuchstierstatistik • Seit 1991: Verringerung der Versuchstiere in Österreich um 65% • Hauptsächlich für Arzneimittelforschung • mehr als 3/4 der Tiere: Kleinnager (Mäuse, Ratten) Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  9. Bewilligungsverfahren • Voraussetzungen: • Zulässigkeit (Ethikkommission) • entsprechende Einrichtung • verantwortlicher Leiter Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  10. Bewilligungsverfahren • Antrag: • Aufgabenstellung des Versuchs • Umfang (Tierarten und Anzahl) • Erklärung, dass angestrebtes Ziel nicht durch Ersatzmethoden erreicht werden könnte • an das zuständige Ministerium (je nach Versuchszweck unterschiedlich) richten Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  11. Durchführung • Vermeidung aller nicht notwendigen Belastungen • Vorbereitung und Angewöhnung der Tiere • geringstmögliche Belastung, kleinstmögliche Anzahl der Tiere • Versuche an geschützten oder wild lebenden Tieren nur dann, wenn keine anderen Tiere einsetzbar sind Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  12. Durchführung • Verwendung von zu diesem Zweck gezüchteten Tieren • Versuche unter Betäubung • nach operativen Eingriffen: Tiere nicht weiter verwenden • Gesundheit der Tiere vor und nach dem Versuch untersuchen lassen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  13. Kontrolle • Tierversuchseinrichtungen • Mindestens 1 mal jährlich • von zuständiger Behörde • bezüglich Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen • Problem: pro Tierversuch bis zu 6 Ministerien zuständig!!! Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  14. Alternativmethoden • Lebender Organismus wird durch schmerzfreie Materie ersetzt • schmerzfreie Materie: Zellkulturen, isolierte Organe oder Computermodelle • hohe Entwicklungskosten (bis es eingesetzt werden kann), später aber günstiger als Tierversuche Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  15. Replace - Reduce - Refine • Replace: schmerzfreie Materie statt Tiere • Reduce: kleinstmögliche Anzahl der Tiere • Refine: möglichst wenig Schmerzen • EWG: 1986 Richtlinie • Reduktion der Tierversuche • Förderung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  16. Alternativmethoden in der Praxis • Validierung: Bewertung der wissenschaftlichen Qualität • Evaluierung: Bewertung des praktischen Nutzens • Bekanntmachung der Methode Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  17. Konsumentenrolle • Mitverantwortung für Mitgeschöpf Tier • Verwendung von Naturheilmitteln und Homöopathika (keine Tierversuche) • Kosmetika: ohne Tierversuche hergestellt, Risiko soll AnwenderIn tragen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  18. PRO Große Fortschritte für menschliche Gesundheit (Kinderlähmung, Tuberkulose) Fortschritte in Tiermedizin KONTRA Tiere: Recht auf qualfreies Leben Wirkungen können nicht direkt vom Tier auf Menschen abgeleitet werden Pro und Kontra Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  19. LD-50 Test • Mittlere letale Dosis: 50 % der behandelten Tiere sterben bei dieser Dosis des Versuchsmittels • = Test zur Prüfung der Giftigkeit von chemischen Stoffen • kurzdauernde Belastung • große Dosen Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  20. LD-50 Test • Früher: große Tierzahlen • Heute: weniger Versuchstiere, schonendere Methoden? • Pflicht der Veröffentlichung der Ergebnisse Verringerung der Tierzahlen • gehört verboten, gute Ansätze (europaweit) Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  21. Augenreiztest • Prüfung der Reizwirkungen von Stoffen auf innere Schleimhäute • Substanz auf Augen von Kaninchen • nach 1,2,7,14 u. 21 Tagen: Rötung, Schwellung oder Geschwürbildung des Auges inspiziert und bewertet Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  22. Werdegang eines Medikamentes • Entwicklung: durchschnittlich 10 Jahre • nur 1 von 10.000 in den Verkauf • Screening: chemische Verbindung • Wirkung auf Organismus • Giftigkeit • Krebs- oder Missbildungsprüfung • klinische Phase: Mensch Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

  23. Verbesserung der Situation der Versuchstiere • Verbesserung der Haltungsbedingungen • vermehrte Ausbildung des Personals • Intensivierung der Suche nach Alternativmethoden • Anstrengungen aller Beteiligten, um Tierversuche zu vermindern (auch KONSUMENT) Tierschutz im Unterricht - Versuchstiere

More Related