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Feuerwehrdienstvorschrift 500 ABC-Einsatz

Feuerwehrdienstvorschrift 500 ABC-Einsatz. Einführung. FwDV 500 Teil: Rahmenrichtlinien, die für alle ABC Einsätze gelten Vorbereitende Maßnahmen Sonderausrüstung Aus- und Fortbildung Taktische Grundsätze 2. Teil: spezielle Regelungen für A oder B oder C Einsätze

corina
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Feuerwehrdienstvorschrift 500 ABC-Einsatz

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Presentation Transcript


  1. Feuerwehrdienstvorschrift 500 ABC-Einsatz Einführung

  2. FwDV 500 • Teil: Rahmenrichtlinien, die für alle ABC Einsätze gelten • Vorbereitende Maßnahmen • Sonderausrüstung • Aus- und Fortbildung • Taktische Grundsätze • 2. Teil: spezielle Regelungen für A oder B oder C Einsätze • Einteilung in Gefahrengruppen • Spezielle Teile der Sonderausrüstung (z.B. Messgeräte) • Auf die besonderen Gefahren bezogene einsatztaktische Regeln

  3. Teil I: Rahmenrichtlinien: Im Feuerwehreinsatz gelten die StrlSchV, BioStoffV und GefStoffV nicht Nur grundsätzliche Regelungen, um flexibel auf die Einsatzsituation reagieren zu können außerdem sind insbesondere zu beachten: DIN-Normen und einschlägige technische Regeln Richtlinien, die ergänzend zu den Feuerwehrdienstvorschriften existieren (z.B. vfdb)

  4. Gefährdungen durch ABC-Gefahrstoffe Inkorporation ausschließen

  5. Kontamination vermeiden

  6. Gefährliche Einwirkungen von außen (Strahlungsenergie so gering wie möglich und/oder mechanische Energie verhindern)

  7. Vorbereitende Maßnahmen Gefahrengruppe I: ohne Sonderausrüstung Gefahrengruppe II: nur mit Sonderausrüstung unter besonderer Überwachung und Dekontamination/Hygiene Gefahrengruppe III: nur mit Sonderausrüstung unter besonderer Überwachung und Dekontamination/Hygiene und Anwesenheit einer fachkundigen Person Besondere Bedingungen für Einteilung von Transporten gefährlicher Güter und Einsätze mit terroristischem Hintergrund

  8. Sonderausrüstung Darf nur von dafür ausgebildeten Einsatzkräften eingesetzt werden Persönliche Sonderausrüstung Unterscheidung in Form 1 und 2 und 3 Sonstige Sonderausrüstung

  9. Körperschutz Form 1 Schützt ausschließlich gegen eine Kontamination mit festen Stoffen und stellt einen ein- Geschränkten Spritzschutz dar. Die Form ist weder flüssigkeits- noch gasdicht.

  10. Körperschutz Form 2 Schützt ausschließlich gegen eine Kontamination mit festen und flüssigen Stoffen. Nur eingeschränkt gasdicht. Für Einssatzsituationen, wo nicht Form 3 vorgeschrieben.

  11. Kontaminationsschutzanzug

  12. Infektionsschutzanzug

  13. Flüssigkeitsschutzanzug (C-Lage)

  14. Körperschutz Form 3 Schützt gegen Kontamination mit festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen. Schützt nicht gegen Hitze, tiefe Temperaturen. Beständigkeitslisten sind zu beachten

  15. gasdichter Chemieschutzanzug Typ 1a-ET

  16. gasdichter Chemieschutzanzug Typ 1b-ET

  17. Sonstige Sonderausrüstung Ausrüstung für den Dekonplatz Nachweisgeräte für spezielle Aufgaben Sonstige Geräte und Materialien Aus- und Fortbildung ABC-Einsatz ABC-Dekontamination (P/G) Führen im ABC-Einsatz ABC-Erkundung mindestens eine Fortbildung und eine Übung (LZ-G Erlass: mind. 4 Übungen)

  18. Einsatz • Stufenmodell der Informationsbeschaffung: • 1. Stufe: Sofortinformationen (Gefahrzettel, Feuerwehrpläne, ..) • 2. Stufe: Kurzinformation (Betriebsanweisungen, Sicherheits- • datenblätter, Begleitpapiere, ...) • 3. Stufe: Detaillierte Informationen (Datenbanken, Nach- • schlagewerke, ...) • 4. Stufe: Experteninformationen (Spezialisten, besondere • Gefahrguteinheiten, ...)

  19. Wichtig: Abschätzen der zu erwartenden Einsatzdosis aus: Einsatzzeit Dosisleistung oder Konzentration des Gefahrstoffes Für B-Stoffe ist das Infektionsrisiko abzuschätzen

  20. Einsatzmaßnahmen Erstmaßnahmen G A M S

  21. G Gefahr erkennen A Absperren M Menschenrettung durchführen S Spezialkräfte alarmieren

  22. Ergänzende Maßnahmen Ergänzen die Erstmaßnahmen, z.B. Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben Einsatzkräfte schützen Dekontamination/Desinfektion vorbereiten Brandbekämpfung vorbereiten Informationen über Stoff einholen fachkundige Personen und sachverständige Stellen hinzuziehen zuständige Behörden benachrichtigen Bei Menschenleben in Gefahr kann auch in Gefahrengruppe III ohne Sonderausrüstung vorgegangen werden. Achtung: Ausnahmen

  23. Gefahren- und Absperrbereiche: Gefahrenbereich: Festlegen, Markieren und Sichern durch Feuerwehr Absperrbereich: Markieren und Sichern durch die Polizei Evtl. Anpassung der Bereiche

  24. Dekontamination Stufenkonzept

  25. Stufenkonzept - Stufe “Not-Dekon” • Not-Personen-Dekontamination i.d.R. mit Strahlrohr (Sprühstrahl), sofort von der ersten Einheit sicherzustellen. • Im Bio-Einsatz so schnell wie möglich desinfizieren. • Im Rad.-Einsatz so schnell wie möglich (nach Kont.-Nachweis) Filter einsetzen.

  26. Stufenkonzept - Stufe “1” • Allgemeine Arbeitstättenhygiene • Hände ggfs. desinfizieren, waschen, • ggfs. Wechsel der Schutzkleidung auf der Wache, • Stiefelreinigung, • vorher möglichst nicht rauchen, trinken, essen. • Kontaminationsverschleppung vermeiden. • Gilt für jeden Feuerwehrangehörigen in ABC-Einsätzen!

  27. Stufenkonzept - Stufe “2” • Normal-Dekontamination mit kaltem Wasser und einfachen Hilfsmitteln. (Chemische Stoffe); Wasser auffangen. • Kontaminationsnachweis (Rad. Stoffen) • Zuerst Desinfektion und dann Dekon wie oben (Biolog. Stoffe). • Regelfall im GSG-Einsatz!

  28. Stufenkonzept - Stufe “3” • Normal-Dekontamination (vgl. Stufe 2) mit warmen Wasser und/oder bestimmter Sonderausstattung (z.B. Dusche, Zelte). • Für stärkere Verunreinigungen bzw. eine größere Anzahl kontaminierter Personen.

  29. Dekontamination Bei jeden ABC Einsatz der Gefahrengruppe II und III ist ein Dekon-Platz einzurichten und abzugrenzen Spätestens 15 Minuten nach Anlegen der persönlichen Sonder- Ausrüstung Kontaminierte Personen sind soweit möglich vor Ort zu Dekontaminieren oder zu desinfizieren Bei radiologischen Gefahrstoffen Einrichtung eines Kontamination- Nachweisplatzes, bei Überschreitung der dreifachen Nullrate gilt die Person als kontaminiert

  30. Spezielle Maßnahmen • Eng mit den Gefahrstoffen und deren Eigenschaften verknüpft, daher • bilden sie das Kernstück des Teil II der FwDV 500 • Abschließende Maßnahmen • Zum Ende des Einsatzes • Aufräumarbeiten • Übergabe der Einsatzstelle • Behandlung der Ausrüstung • Bedarfsweise Überwachung der Einsatzstelle

  31. Besondere Vorkommnisse, insbesondere Verletzungen und Einwirkung von ABC-Gefahrstoffen auf die Einsatzkräfte durch Inkorporation, Kontamination sind zu dokumentieren 30 Jahre Aufbewahrungsfrist Gefahr der Kontaminationsverschleppung ist besonders zu beachten

  32. Einsatzdurchführung • Grundsätzliche Aufgaben sind: • Sicherung der Einsatzstelle • Gefahrenabwehr • Dekontamination • Daher grundsätzlich kleinst taktische Einheit der Zug • Bei umfangreicheren Aufgaben und für den längeren und parallelen • Einsatz mehrerer Trupps mit Sonderausrüstung ist ein Verband • erforderlich

  33. Empfohlene Einsatzorganisation

  34. Teil II: Spezielle Richtlinien Die für die Bereiche A, B oder C Stoffe verbliebenden Besonderheiten werden geregelt Sie werden nach folgendem Schema geregelt: X.1 Einteilung der Gefahrengruppen Besonderheiten der Gefahrengruppeneinteilung werden beschrieben X.2 Einsatzplanung vor allem Beschreibung der für die Gruppe III benötigten persönlichen und sonstigen Sonderausrüstung X.3 Einsatz insbesondere Beschreibung der speziellen Maßnahmen

  35. 2. Abschnitt A-Einsatz Im wesentlichen keine Veränderungen zur alten FwDV 9/1 und 9/2 Neu: Ausbildung max. 1 mSv pro Jahr Gamma-Dosisleistung für Absperrbereich wurde bei 25µSv/h belassen Neu: Lokalisierung von Strahlenquellen sowie Sicherung von Unklaren Strahlenquellen

  36. 3. Abschnitt B-Einsätze • Komplett neu • Desinfektionsmittel: Ab IIB vom Betreiber vorzuhalten • Aufgaben: • Gefahrenbereich erkunden und absperren • Menschen in Sicherheit bringen • Ausbreitung verhindern

  37. 4. Abschnitt C – Einsätze Gefahren von einer Vielzahl von Faktoren abhängig Besonderheit: Die Transportmengen von C-Gefahrstoffen sind häufig sehr groß, daher kann ein Vorgehen entgegen der Mindest- forderungen wie bei IIIC notwendig sein Einteilung der Stoffe in Maßnahmengruppen

  38. An der Einsatzstelle erfolgt die Zuordnung zu den Maßnahmen- gruppen nach der Kennzeichnung, daher werden im Anhang 6 die einzelnen Kennzeichnungsmöglichkeiten genannt. Z.B.:

  39. In Teil II Abschnitt C-Einsatz in Tabellenform besondere Maßnahmen für die einzelnen Maßnahmengruppen. z. B.:

  40. Anlagen Anlage1: Begriffsbestimmungen Anlage 2: Dekon-Matrix für die Feuerwehr Anlage 3: A-Gefahrstoffe: Arten der Kennzeichnung Anlage 4: Erfassungsblatt für den Strahlenschutzeinsatz Anlage 5: B-Gefahrstoffe: Arten der Kennzeichnung Anlage 6: C-Gefahrstoffe: Arten der Kennzeichnung

  41. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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