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Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraum

Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraum. ZAHLEN UND DATEN. Über das Ausmaß der Gewalt in der Familie gibt es nur Schätzungen. Die Dunkelziffer ist sehr hoch.

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Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraum

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Presentation Transcript


  1. Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraum

  2. ZAHLEN UND DATEN Über das Ausmaß der Gewalt in der Familie gibt es nur Schätzungen. Die Dunkelziffer ist sehr hoch. Die Betroffenen von Gewalt im familiären Bereich sind meist Frauen und deren Kindern. Misshandler/Täter sind die männlichen Familienmitglieder (Ehemänner/Ex-Partner, Lebensgefährte, Freunde...) Laut Schätzungen ist in Österreich jede fünfte Frau von Gewalt durch einen nahen männlichen Angehörigen betroffen. 90% aller Gewalttaten an Frauen und Kinder passieren in der Familie und im sozialen Nahraum

  3. AUSMASS AN GEWALTAN FRAUEN 37 % aller im Rahmen einer Untersuchung in Deutschland befragten Frauen (10.000) gaben an, seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche Gewalt erlebt zu haben. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, Berlin 2004 Internet-Download: www.bmfsfj.de • In Österreich passiert mehr als die Hälfte aller Morde pro Jahr im Familienkreis. Die Opfer sind mehrheitlich Frauen und Kinder. • 2004 wurden von insgesamt 184 Morden und Mordversuchen in ganz Österreich 133 im sozialen Nahraum verübt, das entspricht gerundet 73 Prozent. • In 70 % der Fälle werden nicht nur Frauen, sondern auch ihre Kinder misshandelt.

  4. DEFINITION VON GEWALT „Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck der historisch ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen, die dazu geführt haben, dass die Frau vom Mann dominiert und diskriminiert und daran gehindert wird, sich voll zu entfalten“ United Nations (Hg.): The Beijing Declaration and the Platform for Action, Fourth World Conference on Women Beijing, China 4-15 September 1995

  5. GESCHICHTE Gewalt an Frauen/Gewalt in Beziehungen • 1970er Jahren: eine private Angelegenheit/ein Tabu/Provokation • 1980er Jahren: Gewalt langsam als Problem sichtbar (Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe) • 1997: anerkannt als gesellschaftspolitisches Problem (Gewaltschutzgesetz, Interventionsstellen und 1999 Frauenhelpline)

  6. FRAUENHÄUSER 1972: erstes Frauenhaus in Europa: England/London 1978: erstes Frauenhaus in Wien 2007: gesamt: 29 Frauenhäuser (25 autonome Frauenhäuser und 4 nicht- autonome Frauenhäuser)

  7. WEITERE HILFSEINRICHTUNGEN • 1980er Jahre: ersten Frauenberatungsstellen und Migrantinneneinrichtungen • Mitte der 1980er Jahre: ersten Notrufe für sexuelle Gewalt/Vergewaltigung • 1997: Gewaltschutzgesetz und Interventionsstellen gegen Gewalt • 1999: Frauenhelpline gegen Männer

  8. TÄTERARBEIT IN ÖSTERREICH seit 1985 • Arbeit mit Gewalttätern ist wichtig für die Opfer • Täterarbeit ist auch Opferschutz • Täterarbeit als Chance für Gewalttäter • Gewalttäter müssen lernen Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen! • Männerberatungsstellen in allen Bundesländern • Anti-Gewalttraining für Täter in Wien

  9. WAS IST EIN FRAUENHAUS? • Zufluchtstätte für Frauen und ihre Kinder, die vor dem Misshandler flüchten müssen Frauenhäuser bieten: • Schutz und Sicherheit • Beratung/Betreuung/Unterstützung • Prozessbegleitung • und: Bildungsangebote

  10. PRINZIPIEN DER FRAUENHAUSARBEIT • Soforthilfe • Anonymität • Parteilichkeit • Hilfe zur Selbsthilfe • Feministischer Ansatz • Vielfalt

  11. FRAUENHAUS-STATISTIK 2005: suchten 3.256 Frauen und Kinder Schutz und Hilfe in 25 Frauenhäusern • 1.655 Frauen • 1.601 Kinder Davon waren 48% Migrantinnen und 52% Österreicherinnen

  12. GESETZE ZUM SCHUTZ VOR GEWALT Sicherheitspolizeigesetz: Die Polizei ist seit 1. MAI 1997 berechtigt, den Gewalttäter (meist ist es der Partner, Ehemann, Lebensgefährte etc..) aus der Wohnung oder dem Haus zu verweisen Betretungsverbot: 10 Tage Exekutionsordnung: Einstweilige Verfügung (EV): 20 Tage bis 3 Monate oder bis zum Ende der Scheidung

  13. BUNDESGESETZ ZUM SCHUTZ VOR GEWALT

  14. KOSTEN HÄUSLICHER GEWALT € 78 Mio. jährlich in Österreich Quelle: Dr.in Birgitt Haller, Dr.in Evelyn Dawid: Kosten häuslicher Gewalt in Österreich, 2006 www.justiz.gv.at >Service >Broschüren

  15. OPFERRECHTE Prozessbegleitung Seit 1.1.2006 alle Opfer von Gewaltverbrechen erhalten kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung Verbrechensopfergesetz Seit 1.7. 05: Alle Opfer von Gewaltverbrechen, die sich rechtsmäßig in Österreich aufhalten, erhalten unter bestimmten Umständen Leistungen aus dem Verbrechensopfergesetz

  16. OPFERRECHTE Anti-Stalking Gesetz seit 1.7.2006 • Stalking=Psychoterror • Stalking in Österreich strafbar • Beantragung durch eine Einstweilige Verfügung bei Gericht oder Anzeige bei Gericht Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung • Seit 1.7.2006 ebenfalls strafbar/ ein Offizialdelikt

  17. Verein Autonome Österreichische Frauenhäuserseit 1988 Zusammenschluss der Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser

  18. Verein AÖF www.aoef.at 4 Einrichtungen: 1. Informationsstelle gegen Gewalt:informationsstelle@aoef.at, www.aoef.at 2. WAVE (Women Against Violence Europe) Europäisches Netzwerk office@wave-network.org, www.wave-network.org 3. Frauenhelpline gegen Männergewalt 0800/222 555, frauenhelpline@aoef.at, www.frauenhelpline.at 4. Literaturdokumentation: literaturdokumentation@aoef.at oder www.aoef.at, www.plattformgegendiegewalt.at

  19. PLATTFORM GEGEN DIE GEWALT IN DER FAMILIE seit 1993 Vernetzungsträgerin im Frauenbereich Redaktion der Plattformzeitung Arbeitsgruppe: Migrantinnen und Gewalt

  20. Kampagne des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt http://www.coe.int/t/dg2/equality/DOMESTICVIOLENCECAMPAIGN/default_EN.asp oder: www.aoef.at Europarat: Sitz in Straßburg bestehend aus 46 Staaten Europarats -Task Force Recommandation Rec(2002) Dauer: 25. November 2006 – 8.März 2008 Blue-Print: Fahrplan der Kampagne High-Level-Official – Kontaktperson auf Regierungsebene Task Force – Nationale interministerielle Arbeitsgruppe

  21. CEDAW Convention on the Elimination of all forms of Discrimination Against Women www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/ Völkerrechtlich verbindlicher Vertrag 1982 – Österreich (von 185 Ländern) unterzeichnet und verpflichtet sich, Diskriminierung von Frauen zu bekämpfen. CEDAW-Komitee: besteht aus 23 Expertinnen Alle fünf Jahre Staatenberichte und NGO-Schattenberichte 27. Februar 2007: Komitee prüfte Österreich Ergebnis: Concluding Comments

  22. Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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