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Antragsverfahren Herbst 2014 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 1.1.2015. Allgemeines. Verfahrenstand EPLR (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum) wurde der KOM am 26.5.2014 zur Genehmigung vorgelegt, wenige Tage nach Sachsen als zweites Land.
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Antragsverfahren Herbst 2014 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmenab 1.1.2015 ALFF Altmark
Allgemeines • Verfahrenstand • EPLR (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum) wurde der KOM am 26.5.2014 zur Genehmigung vorgelegt, wenige Tage nach Sachsen als zweites Land. • Anmerkungen der KOM für ST sind dem MLU am 1.9.2014 zugegangen • SN bis Ende September (Ggf. Nachbesserungen erforderlich). • OK der KOM im Dezember erwartet • Die Richtlinien MSL und FNL werden dann dem Ministerium der Finanzen und dem Landesrechnungshof vorgelegt ALFF Altmark 2
Allgemeines • Antragsverfahren Herbst 2014 • Außerordentlich, Umstellung Kalenderjahr • Anträgeab 15.09. bis 30.10.2014 • Teilnahmebescheide 2014 unter Vorbehalt • der Genehmigung des EPLR durch die KOM und • der Mitzeichnung der Richtlinien durch MF und LRH. • Beginn des Verpflichtungszeitraums am 1.1.2015 • Bewilligungen 2015 • Nächstes Antragsverfahren zum 15.5.2015 • für Verpflichtungszeitraum ab 1.1.2016 und AGZ 2015 • Natura 2000 Ausgleich ab 1.1.16 ALFF Altmark 3
Allgemeines • Aufbau der Richtlinien • Allgemeine Regelungen und besondere Regelungen • Differenzierung von Förderkriterien, Förderverpflichtungen und anderen Verpflichtungen. • Fehlen von Förderkriterien führt zwingend zur Rückzahlung • Fehlen von Förderverpflichtungen und anderen Verpflichtungen kann nach Schwere, Ausmaß, Dauer und Häufigkeit des Verstoßes bewertet werden, Förderverpflichtungen sind prämienrelevant. • Flächenverlust bei Übertragung des Betriebs oder Übertragung von Flächen • grundsätzlich möglich ohne Rückzahlung, aber genaue Voraussetzungen noch nicht geklärt, Einschränkungen bei der Auslegung („Übertragung“) möglich! ALFF Altmark 4
2007-13: Ökologische Anbauverfahren Ackerland 200,- Grünland 170,- Gemüse 300,- Dauerkulturen 720,- Kontrollkostenzusch. 530,- (max.) MSL-RL Teil A (FP 6601) Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren Ackerfläche und Grünland 230,- EUR/ha Gemüseanbau 415,- EUR/ha Dauerkulturen 750,- EUR/ha Kontrollkostenzuschuss 50,- EUR/ha max. 600,- /Unternehmen Aktiver Landwirt gemäß Art. 9 VO (EU) 1307/2013 Fläche Gemüseanbau kann jährlich variieren, die Summe aus Ackerfläche und Gemüseanbau darf sich nicht erhöhen. Umstieg aus bestehenden Verpflichtungen der Förderung ökologischer Anbauverfahren zum 1.1.15 möglich, vorbehaltlich Genehmigung der KOM. Förderung Ökologischer Anbauverfahren • Biodiversität • Klimaschutz-/anpassung • Nitrat-RL, WRRL • Verbesserung Boden ALFF Altmark
Klimaschutz Nitrat-RL WRRL MSL-RL Teil B (FP 6502): Emissionsarme und Umwelt schonende Stickstoffdüngung > 30 % der Ackerfläche des Betriebs in der Förderkulisse Fläche der Grundwasserkörper, die sich in schlechtem Zustand befinden, lokal auffällige Messwerte aufweisen oder als besonders sensibel mit hohem Eintragsrisiko eingeschätzt werden (Kulisse wie bisher – Z40) Gefördert wird die Ackerfläche im Betrieb in ST auf der N-Düngung zulässig ist, ohne Gemüse u. Sonderkulturen < 40 kg N in aggregierter Schlagbilanz gem. § 5 I DüV auf der Ackerfläche und im Betrieb mit Düngungsplanung und Düngungsmanagement Stickstoffdüngung im Frühjahr ist aufgrund einer Düngeempfehl-ung auf der Grundlage jährlicher Nmin-Untersuchungen für alle beantragten Ackerflächen vorzunehmen Probenahme nach wissenschaftlich anerkannten Methoden. Anwendung des Stickstoffbedarfsanalyse-Programms der LLFG. Anwendung des NPK-Rechners der LLFG Stickstoffspätgabe bei Winterweizen max. 60 kg/a, Nachweis von Geräten zur Ermittlung der Höhe der Gabe (z.B. Nitratschnelltest) Wird der Stickstoffsaldo in einem Verpflichtungsjahr nicht erreicht: Durchschnittsaldo mit zwei vorhergehenden Jahren möglich 70,- EUR/ha AL Emissionsarme und Umwelt schonende Stickstoffdüngung • 2007-13: freiwillige Gewässer-schutzleistungen (FGL) • 2009, 2010: 63,- ALFF Altmark
MSL-RL Teil C Nr. 1 (FP 6503) Vielfältige Kulturen im Ackerbau Antragsverfahren mit Verpflichtungsbeginn 1.1.2015 nur für ökologische Anbauverfahren 5 Hauptfruchtarten mind. 10 %, max. 30 % einer Hauptfruchtart, bei Raufuttergemengen, die Leguminosen enthalten, max. 40 % der Ackerfläche max. 66 % Getreide mind. 10 % Leguminosen oder Gemenge (50 % Masseanteil Leguminosen im Saatgut) 55,- EUR/ha Ökol. Landbau Fruchtartendiversifizierung • Verbesserung Boden • Klimaschutz • Eiweißstrategie • 2007-13: Fruchtartendiversifizierung • 2009: Ökolandbau 45,- • 2013: Konventionell 75,- ALFF Altmark
Verbesserung Boden Klimaanpassung Erosionsschutz MSL-RL Teil C Nr. 3 (FP 6505) Anbauverfahren auf erosionsgefährdetenStandorten (Direktsaat- und Direktpflanzverfahren) Direktsaat/Direktpflanzverfahren in allenfalls streifenweise bearbeitetem Ackerboden direkt nach Ernte der Vor- oder Zwischenfrucht. Der Boden erfährt (allenfalls) in den eigentlichen Saatreihen eine Bearbeitung. Pflanzenreste verbleiben als Mulch zwischen Streifen. Nach Zwischenfrucht nur Abschlegeln zulässig. Gefördert wird nur die Ackerfläche in der Gebietskulisse! Flächenwechsel innerhalb der Gebietskulisse ist möglich (Vorbehalt). 65 EUR/ha AL Gebietskulisse: Ackerflächen mit sehr hoher und hoher potentieller Wind- und Wasser erosions-gefährdung (CCwasser 1 und 2, CCwind, Agro View-Online). Anbauverfahren Erosionsschutz NEU ALFF Altmark
Biodiversität Klimaanpassung Erosionsschutz Gewässerschutz MSL-RL Teil C Nr. 4 (FP 6506): Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur 4.4 Mehrjährige Blühstreifen, Blühflächen bis 2,5 ha Mindestens 5 m breit, < 20 % des Gesamtschlags, Bei Anmeldung als ÖVF Abzugsbetrag von 380 EUR/ha Zu beachten: max. (!) Breite für Faktor 1,5 bei ÖVF 20 m, daher wird empfohlen, die Blühstreifen in diesem Fall weniger breit an zulegen, ab 20 m Breite gilt der Randstreifen als Brache. 5 Saatgutmischungen mit Austauschpartnern für verschiedene Standorte (Kaufbelege sind vorzuhalten) Löß, Lehm, frisch (mehrjährig) Löß, Lehm, trocken (mehrjährig) Sand, frisch (mehrjährig) Sand, trocken (mehrjährig) sehr frische bis feuchte Standorte (mehrjährig) Erneute Bestellung möglich, auch mit Pflugeinsatz. Keine Anwendung von N-Dünger und PSM Pflegemaßnahmen nach Richtlinie zulässig Keine Nutzung des Aufwuchses. 850,- EUR/ha / 470,- EUR/ha auf ÖVF Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur • 2007-13: mehrjährigeBlühstreifen/-flächen • Blühstreifen 740,- ALFF Altmark
4.5 Blühstreifen (nur auf ÖVF) „einjährige“ Ansaat, fünfjährige Verpflichtung Mindestens 5 m breit, < 20 % des Gesamtschlags. Jährliche Bestellung mit mind. 6 Mischungspartnern für blütenreiche Bestände, Kaufbelege sind vorzuhalten. Pflegemaßnahmen nach Richtlinie zulässig. Keine Anwendung von N-Dünger und PSM Jährlicher Wechsel der Fläche möglich, aber auf mindestens 30 % der Verpflichtungsfläche ist eine Winterruhe einzuhalten (Beseitigung erst ab dem 15.2.). Umbruch nach dem 15.10. möglich (Vorbehalt) Keine Nutzung des Aufwuchses. 290,- EUR/ha auf ÖVF 4.6 Schonstreifen (nur auf ÖVF) Im ersten Jahr Verzicht auf jegliche Bestellung (Selbst-begrünung) und Pflege, dann Wechsel der Fläche oder Pflege möglich. sonst wie Blühstreifen 290,- EUR/ha auf ÖVF Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur Zu beachten: max. (!) Breite für Faktor 1,5 bei ÖVF (als Randstreifen) 20 m, daher wird empfohlen, die Blühstreifen in diesem Fall weniger breit an zulegen, ab 20 m Breite gilt der Randstreifen als Brache. ALFF Altmark
Biodiversität Klimaschutz MSL-RL Teil D (FP 6507) Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen Nr. 3.1 durch Verzicht auf Stickstoffdünger Dauergrünland u. Heiden Verzicht auf mineralische N-Düngung, PSM Keine lockernde Bodenbearbeitung Walzen, Schleppen oder Nachsaat zulässig 150 EUR/ha Nr. 3.2 mit Schonflächen Zusätzlich zu Nr. 3.1: Verzicht der ersten Schnittnutzung auf einer Schonfläche von mind. 10 % des Schlags. 220 EUR/ha Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen • 2007-13: Extensive Bewirtschaftung bestimmter DGL-Flächen („Betriebsmittelverzicht“) • 2007-11 110,-/150,- EUR/ha • Anwendung bestimmter Verfahren der Weidehaltung • 2009: 220,- EUR/ha ALFF Altmark 11
Nr. 3.3 mit Absenkung der Beweidungsdichte und Ausschluss intensiver Portionsweide Zusätzlich zu Nr. 3.1: Beweidung mit max. 1 RGV, Keine intensive Portionsweide, Keine Zufütterung außer in Notzeiten (ganzjährige Weidehaltung) Zusammenhängende Fläche 220 EUR/ha Nr. 3.4 durch Beweidung mit Schafen und Ziegen Zusätzlich zu Nr. 3.1: Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen, mindestens einmal im Jahr, ggf. Pflegeschnitt einschl. Abtransport des Mähguts. 285 EUR/ha Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen ALFF Altmark 12
Biodiversität MSL-RL Teil E (FP 6508) Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen: Förderung extensiver Obstbestände Hochstämme (ab 1,40 m) Bestandsdichte von max. 100 Bäume/ha ein Erhaltungsschnitt in 5 Jahren Nachweis der fachlichen Qualifikation des Ausführenden (Berufsausbildung, Baumwart, Lehrgangsbescheinigung, Schnittkurs) Regelmäßige Bewirtschaftung unter und zwischen den Bäumen bleibt zu gewährleisten, eine Förderung des Unterwuchses nach Teil D oder FNL bleibt unbenommen. 6,50 EUR/Baum p. a. Förderung extensiver Obstbestände • 2007-13: FNL-A • Streuobstwiesen 400-450,- EUR/ha • Mahd • Beweidung • Baumpflegeschnitt • Nachpflanzung ALFF Altmark 13
Natura 2000 Biodiversität Zuwendungsempfänger: auch andere Landbewirtschafter Bestätigung der UNB 2. Erstmahd bis zum 15.6., Zweitnutzung ab 1.9. in N 2000 Gebieten (auf LRT und Flächen, die zu einem LRT entwickelt werden können) und in Biotopen 6440 - Brenndolden-Auenwiesen6510 - magere Flachlandmähwiesen Zweite Nutzung auch als Beweidung Nachweis der Nutzungsmöglichkeit einer Ausrüstung für die Einhaltung einer Schnitthöhe von 10 cm, dringende Empfehlung diese einzuhalten. Abtransport des Mähgutes Ggf. Nachmahd nach Beweidung Einhaltung des durch die UNB festgelegten Managements ALFF kann Ausnahmen auf Grundlage einer Stellungnahme der UNB zulassen. 180 EUR/ha Freiwillige Naturschutzleistungen 2007-13: FNL-A • Grünland Natura 2000 in LRT: Mahd (keine zeitl. Vorgabe) • 6440 - Brenndolden-Auenwiesen6510 - magere Flachlandmähwiesen • 115,- EUR/ha ALFF Altmark 15
Natura 2000 Biodiversität 3. Erstmahd nach dem 15.7. in N 2000 Gebieten (auf LRT und Flächen, die zu einem LRT entwickelt werden können) und in Biotopen 6520 - Bergmähwiesen 6230 - Montane Borstgrasrasen 6410 - Pfeifengraswiesen 7230 – Kalkreiche Niedermoore Nachweis der Nutzungsmöglichkeit einer Ausrüstung für die Einhaltung einer Schnitthöhe von 10 cm, dringende Empfehlung diese einzuhalten. Empfehlungen für Staffelmahd Mahd von innen nach außen. Abtransport des Mähgutes Einhaltung des durch die UNB festgelegten Managements ALFF kann Ausnahmen auf Grundlage einer Stellungnahme der UNB zulassen. 300 EUR/ha Freiwillige Naturschutzleistungen • 2007-13: FNL-A • Grünland Natura 2000 in LRT • Mahd nach dem 15.7. • 290,- EUR/ha • 6520 - Bergmähwiesen6230 - Ertragsarme Borstgrasrasen • Mahd nach dem 15.8. • 320,- EUR/ha • 6410 - Pfeifengraswiesen7230 - Kalkreiche Niedermoore ALFF Altmark 16
Freiwillige Naturschutzleistungen Natura 2000 Biodiversität 4. Beweidung mit Schafen und Ziegen In N 2000 Gebieten in LRT 1340 2310 2330 4030 6110 6120 6130 6210 6230 6240 8150 8160 8230 auf Flächen in N 2000 Gebieten, die zu diesen LRT entwickelt werden können und in Biotopen mit Nachpflege 450 EUR/ha Beweidung mit Rindern 1340 4010 4030 6120 6210 6230 6440 6510 6520 450 EUR/ha 6. Erschwerniszuschlag für Hütehaltung Teilnahme an Maßnahme Ziff. 4 Sicherstellung eines angemessenen Ausgleichs für Beweidung mit Schafen in Hütehaltung auf ausgewählten Flächen. 225 EUR/ha 1340 - Salzwiesen im Binnenland, 2310 - Sandheiden mit Calluna und Genista auf Binnendünen, 2330 - Offene Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis auf Binnendünen, 4030 -Trockene Europäische Heiden, 6110 - lückige basophile oder Kalkpionierrasen, 6120 - Trockene, kalkreiche Sandrasen, 6130 - Schwermetallrasen, 6210 - Naturnahe Kalktrockenrasen, 6230 - ertragsarme Borstgrasrasen, 6240 - subpannonische Steppen-Trockenrasen, 8150 - kieselhaltige Schutthalden, 8160 - kalkhaltige Schutthalden, 8230 - Silikatfelsen mit Pioniervegetation 2007-13: FNL-A Beweidung mit Schafen und Ziegen Natura 2000 in LRT 1340 2310 2330 4030 6110 6120 6130 6210 6230 6240 8150 8160 8230 ALFF Altmark 17
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