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BELARUSSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄT FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN. Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels. Referentin : Byrachewskaja Anastasija Studiengang : ZW 9. Semester Minsk, 2012. Das Ziel der Arbeit :.
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BELARUSSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄT FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels Referentin: ByrachewskajaAnastasija Studiengang: ZW 9. Semester Minsk, 2012
Das Ziel der Arbeit: Die Erforschung des internationalen rechtlichen Rahmens, sowie der Tätigkeit der internationalen Hauptorganisationenauf dem Gebiet der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels.
Inhalt Kapitel 1. Internationaler Rechtsrahmen zur Bekämpfung des Drogenhandels Kapitel 2. Internationale Zusammenarbeit: Hauptorgane für die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Drogenhandels 2.1. Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen 2.2. Interpol und Europol 2.3. Drogenbekämpfung in der Europäischen Union 2.4. Drogenbekämpfung in Republik Belarus
Schriftennachweis 1. Einheits-Übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel, abgeschlossen am 30. März 1961. http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_812_121_0.html 2. Наркотики: социальные, медицинские и правовые аспекты / Авт.-сост.: И.Н. Кузнецов, С.К. Купрейчик. – Мн.: Новое знание, 2001. – 400 с. 3. ООН. Доклад международного комитета по контролю над наркотиками (МККН) за 2010 год. 4. Терроризм. Незаконный оборот наркотиков. Коррупция. Организованная преступность (Авт.-сост.: А.М. Клим, А.М. Подгруша). – Мн.: Харвест, 2005. – 752 с. 5. Büro für Drogenkontrolle und Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen. (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). 29.05.2011 http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/wege/multilaterale_ez/akteure/uno/unodc/index.html
Einheitssystem: jedes folgende Übereinkommen basiert auf den Bestimmungen des vorstehenden, ergänzt, erweitert und verstärktes.
Zusammenarbeit im Rahmen der UNO: Die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (CND) UNO-Programm für die internationale Drogenbekämpfung (UNDCP) Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechens-bekämpfung (UNODC) Der Internationale Suchtstoffkontrollrat
Interpol und Europol 60 %Anfragen beziehen sich auf Drogen; 80 % Nachrichten betreffen Europa eine gesteigerte und effizientere als Interpol, doch aber regionaleOrganisation • Informationen über Drogenhandel erfassen, analysieren und Ermittlungen aufgrund dieser Analyse einleiten oder sogar durchführen
EU-Drogenpolitik • Berücksichtigung der Menschenrechte als auch der öffentlichen Sicherheit
Belarus 22. Mai 2002 Gesetz "Über Suchtstoffe, psychotropen Substanzen und Vorprodukten". grundlegender Rechtsakt. 2003 die Liste der Medikamente, die staatlicher Kontrolle in der Republik Belarus unterliegen. Strafgesetzbuch der RB, Kapitel 29 "Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit" Verantwortungfür die Haftung für Drogendelikte.
Zusammenfassung UNODC: „Wachstum der illegalen Drogenwirtschaft langfristig einzudämmen.“[10] Insgesamt funktioniert das internationale System der Drogenkontrolle ungleichmäßig: • befriedigend in traditionellenAspekten, • nicht so erfolgreich - in anderen, die vor allem mit den neuesten Methoden und Trends im illegalen Drogenhandel verbunden sind. Mögliche Lösung: Überholung! Maßnahmen in der Sphäre der Prophylaxe und der Unterbindung von Finanzierung der Drogenkriminalität.