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Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat 27 - Beihilfemaßnahmen im InVeKoS. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013. 2. Pflege der Feldblockreferenz als Schwerpunktaufgabe. 3. Stand der GAP - Verhandlungen.

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  1. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat 27 - Beihilfemaßnahmen im InVeKoS

  2. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013 2. Pflege der Feldblockreferenz als Schwerpunktaufgabe 3. Stand der GAP - Verhandlungen • Verhandlungen zum Finanzrahmen 2014 - 2020 • Übergangsjahr 2014 MLU, Referat 27 - InVeKoS

  3. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013 Beibehaltung der Basismodulation – einem Betriebsinhaber zu gewährende Direktzahlungen (DZ), die 5.000,- € überschreiten werden auch im KJ 2013 um 10 % gekürzt. Die Kürzung für Beträge von über 300.000,-- € beträgt wie im Vorjahr zusätzlich 4 Prozentpunkte. Die zwischen den Betrieben unterschiedlichen Werte der ZA wurden in den Jahren 2010 und 2012 zu regional einheitlichen ZA angeglichen – schrittweiser Abbau der Differenz zum regionalen Zielwert. Im Jahr 2013 wird nun der regionale Zielwert mit ~ 355 € / ZA erreicht. (incl. Stärkekartoffelerhöhung aus dem Jahr 2012) MLU, Referat 27 - InVeKoS

  4. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013 Grünstreifen zur Gewässerunterhaltung Vernässungsproblematik- Unterhaltungspflichtige der Gewässer haben über Probleme bei der Durchführung von Unterhaltungs-maßnahmen im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit von Gewässern berichtet. Durch Ackernutzung bis zur Böschungsoberkante ist häufig eine Unterhaltung erschwert oder zum geplanten Zeitpunkt nicht möglich. Es wurde deshalb die Möglichkeit einer Beihilfefähigkeit für Ackerflächen an Gewässern geprüft, die als Grünstreifen zur Gewässerunterhaltung hergerichtet werden. Einführung eines neuer Nutzcode  NC 928 – Grünstreifen an Fließgewässern auf AL zur Gewässerunterhaltung MLU, Referat 27 - InVeKoS

  5. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013 NC 928 – Grünstreifen an Fließgewässern auf AL zur Gewässerunterhaltung MLU, Referat 27 - InVeKoS

  6. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013 Grünstreifen zur Gewässerunterhaltung NC 928 – Grünstreifen an Fließgewässern auf AL zur Gewässerunterhaltung • Anwendung auf Ackerland (z.B. neben Mais, Zuckerrüben) • NC 928 = Teil des Gesamtschlages  Unterschreitung der Mindestschlaggröße von 0,3 ha unschädlich • NC 928 führt auch nach 5 – jährigem Verbleib auf der Fläche nicht zur Entstehung von Dauergrünland • Mindestbreite 5; max. Breite 10 m (größere Breiten können nicht anerkannt werden)  nicht AUM – fähig MLU, Referat 27 - InVeKoS

  7. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013 Grünstreifen zur Gewässerunterhaltung NC 928 – Grünstreifen an Fließgewässern auf AL zur Gewässerunterhaltung • außer Bundeswasserstraßen • Elbe • Havel • Saale ab km 124,16 • (Bad Dürrenberg) MLU, Referat 27 - InVeKoS

  8. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013 Grünstreifen zur Gewässerunterhaltung NC 928 – Grünstreifen an Fließgewässern auf AL zur Gewässerunterhaltung • außer • Bundeswasserstraßen • Elbe • Havel • Saale ab km 124,16 • (Bad Dürrenberg) Fließgewässer – natürlich: Rinnsal (bis 1 m), Bach (1-3 m), kleiner Fluß (3-10m), ab 10 m Breite = Großer Fluß / Strom Fließgewässer – künstlich: Kanal MLU, Referat 27 - InVeKoS

  9. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013 Wildäsungsflächen im Rahmen der Betriebsprämienregelung Zur Verbesserung der Möglichkeiten für Äsung und Deckung für wildlebende Tiere stand aktuell auch die Frage, inwieweit die Anlage von Wildäsungsflächen im Rahmen der Betriebsprämienregelung förderfähig ist.  auf Ackerflächen, die für die Betriebspämienregelung in Anspruch genommen werden sollen, ist die Anlage von Wildäsungsflächen durch Einbringung geeigneter Wildmischungen grundsätzlich möglich, sofern alle Bedingungen für die Betriebsprämie eingehalten werden. Dazu gehört u.a., dass die landwirtschaftlichen Flächen, in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten bleiben. Hierzu kann es erforderlich sein, dass auch zur Verhinderung einer Verbuschung solcher Flächen entsprechende Pflegemaßnahmen, wie z.B. ein Mulchen (in angemessenen Zeitabständen) durchzuführen sind. MLU, Referat 27 - InVeKoS

  10. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013 Wildäsungsflächen im Rahmen der Betriebsprämienregelung • zum Schutz besonders wertvoller Dauergrünlandflächen im Rahmen von CC ist in Überschwemmungsgebieten, geschützten Biotopen und NSG der Umbruch von DGL oder dessen Umwandlung in AL verboten bzw. einge-schränkt  auf solchen Flächen kann kein Wildacker angelegt werden. • Voraussetzung, ist die Einhaltung der Mindestschlaggröße von 0,3 ha. • Wildäsungsflächen sind im Agrarantrag wie auch jeder andere lw. Schlag zu behandeln. (Erfassung im NN + Schlagskizze). • sofern Wildäsungsflächen nicht im Rahmen der angebotenen MSL-Maßnahme „Blühstreifenprogramm“ (NC 574) angelegt werden, kann im Rahmen der Betriebsprämienbeantragung auch der NC 915 (Blühflächen und Ackerrandstreifen) verwendet werden. MLU, Referat 27 - InVeKoS

  11. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013 Angabe der Nutzung im Agrarantrag • Angabe der Hauptfrucht zur Ernte des aktuellen Jahres Beispiel: Anbau von Futterroggen Hauptfrucht Silomais 01.05. (Aussaat) Einreichung Agrarantrag 15.04. drei Lösungsoptionen: • Einreichung des Agrarantrageszw. dem 01.05. – 15.05. • Angabe Silomaisim NN bereitsbei Abgabe am 15.04.  Angabe Futterroggen im NN bei Abgabe am 15.04. mit Mgl. einer Änderungsanzeige zum Antrag nach dem 01.05.  Risiko!!!, da ggf. durch vergessene Anzeige  Folge falscher, sanktionsrelevanter Angaben!!! MLU, Referat 27 - InVeKoS

  12. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Modulation Nach dieser Entscheidung sind Artikel 7 Absatz 1 und 2 VO 73/2009 gültig. MLU, Referat 27 - InVeKoS

  13. 1. Verfahren der Direktzahlungen / Modulation Hinweis: Möglichkeit, die Widersprüche/ Teilwidersprüche gegen die Modulation kostenfrei zurückzunehmen! MLU, Referat 27 - InVeKoS

  14. 2. Pflege der Feldblockreferenz als Schwerpunktaufgabe Strategie ab dem Jahr 2012 Fernerkundung + Referenz – Orthobilder 2012 • DOP aus FEK mit größerer Befliegungszone • jährlich ca. 1/3 der Landesfläche • Grundlage der systematischen Referenzpflege • frühzeitige DOP – Bereitstellung, i.d.R zum 01.07. • Berücksichtigung für die Pflege im lfd. Jahr garantiert • Zahlung der DZ nach erfolgreicher Referenzpflege • Reduzierung der Arbeitsspitze, aber // zu VOK • geringere Kosten, kontinuierliche HH-Planung • neue Grundlage für den LPIS TEST (Qualität) MLU, Referat 27 - InVeKoS

  15. 2. Pflege der Feldblockreferenz als Schwerpunktaufgabe Verfahren / Umsetzung • Befliegung 1/3 der Landesfläche bis Mai des lfd. Jahres (Witterung!) • Bereitstellung der Orthobilder zum 01.07. an die Verwaltung • Juli: gestaffelte Übergabe der Hinweis-, Pflegepunkte an das ALFF; Beginn der Referenzpflege • Aufteilung der Befliegungszone in Bearbeitungsgebiete, gegenseitige Unterstützung der ÄLFF • gestaffelte Abarbeitung der Pflege in den ÄLFF, parallele Referenzflächenabgleiche und Beteiligung der Antragsteller über RFA • Abschluss der Pflege im November; Zahlung der Betriebsprämie im Dez. MLU, Referat 27 - InVeKoS

  16. 2. Pflege der Feldblockreferenz als Schwerpunktaufgabe MLU, Referat 27 - InVeKoS

  17. Ausblick 2013 MLU, Referat 27 - InVeKoS

  18. 3. Stand der GAP - Verhandlungen • Stand der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen • Entwurf für den MFR der EU-KOM vom 29. Juni 2011 • Sommer 2012: Überarbeitung Vorschlag von KOM wegen Beitritts Kroatiens • Sondergipfel 22./23. November 2012 gescheitert; • Einigung Staats- und Regierungschefs am 8. Februar 2013 • Das Europäische Parlament (EP) hat den Vorschlag zum Finanzrahmen am 13.03.2013 abgelehnt !!! MLU, Referat 27 - InVeKoS

  19. 3. Stand der GAP - Verhandlungen • Beginn des „Trilogs“ zwischen Europaparlament, Ratspräsidentschaft und Kommission ab April • Ziel der Irischen Präsidentschaft ist eine interinstitionelle politische Vereinbarung zur GAP-Reform bis Ende Juni. • Differenzen der drei Entscheidungsgremien sind erheblich • Wahlen können so manches durcheinanderbringen/ verzögern • Vor 2015 werden die neuen Regelungen für Direktzahlungen nicht in Kraft treten MLU, Referat 27 - InVeKoS

  20. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL) Mit Konkretisierung der RL MSL Abschnitt 2 Teil A in Bezug auf die Antragstellung im Blühstreifenprogramm ( FP 2435 Maßnahmen M160 und M161) werden folgende Hinweise gegeben: Eine Zuwendungsvoraussetzung ist, dass der Blühstreifen wie folgt angelegt wird: → gem. RL P3 g) aa) „...auf Schlägen, die für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden, für die Dauer von fünf Jahren....“ MLU, Referat 27 - InVeKoS

  21. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL) Der Erlass des MLU vom 21.02.2013 konkretisiert die RL wie folgt: „...Die Zuwendung im Blühstreifenprogramm wird nicht nur für die Anlage und Erhaltung des Blühstreifen gewährt, sondern auch als Ausgleich dafür, dass der Antragsteller nicht mehr den gesamten Schlag für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzen kann, sondern nur die um den Blühstreifen verringerte Fläche, also den RESTSCHLAG...“ Das heißt: Die Anlage des Blühstreifen erfolgt auf oder in einem vom Zuwendungsempfänger im Vorjahr bewirtschafteten Schlag. (Ursprungsschlag) MLU, Referat 27 - InVeKoS

  22. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL) Beispiel: Jahr der Erstantragstellung (2010 für die Maßnahme M160 und / oder 2011 für die Maßnahme M161) wird der Ursprungsschlag nun in den Blühstreifenschlag und in einen Restschlag aufgeteilt. Schlag 5 – 2 ha (NC 424) Schlag 6 / 424 mit Bind. M 160 MLU, Referat 27 - InVeKoS

  23. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL) Die Anlage des Blühstreifen erfolgt ab dem 01.07.2010. Folgendes ist über den gesamten Verpflichtungszeitraum (fünf Jahre) zu beachten: 1. Der Restschlag muss zwingend über den gesamten Verpflichtungszeitraum vom Zuwendungsempfänger bewirtschaftete werden, da Blühstreifen und Restschlag eine Bewirtschaftungseinheit bilden. (Restschlag darf nicht Opfer von Flächentausch, Verkauf ect. werden) MLU, Referat 27 - InVeKoS

  24. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL) 2. Eine Kodierung des Restschlages mit dem NC 591 (Fläche aus der Produktion genommen) ist unzulässig und führt zu Sanktionen. Für die Förderfähigkeit des Blühstreifen, ist die Nutzung des Restschlages ( Fläche neben oder zwischen den Blühstreifen ) zur landwirtschaftlichen Erzeugung zwingend. MLU, Referat 27 - InVeKoS

  25. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL) 3. Aufgrund der Regelungen zur Entstehung von Dauergrünland, kann es passieren, dass aus dem Restschlag innerhalb des Verpflichtungszeitraumes für die Blühstreifen, Dauergrünland wird. In diesen Fällen ist die Blühstreifenförderung zu widerrufen. Ein sanktions- u. rückforderungsfreier Ausstieg des Zuwendungsempfängers aus der Verpflichtung kann erfolgen. MLU, Referat 27 - InVeKoS

  26. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL) MLU, Referat 27 - InVeKoS

  27. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

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