1 / 16

Sprachpolitik in den EU- Staaten

Sprachpolitik in den EU- Staaten. Referat PS Sprachtodforschung Von Tamara Rechberger. Der Schutz von Minderheiten in der EU- Fort- und Rückschritte. Minderheitenschutzkonvention (Venedig-Kommission) 1991 Wiener Europaratsgipfel 1993

elpida
Télécharger la présentation

Sprachpolitik in den EU- Staaten

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Sprachpolitik in den EU- Staaten Referat PS Sprachtodforschung Von Tamara Rechberger

  2. Der Schutz von Minderheiten in der EU-Fort- und Rückschritte • Minderheitenschutzkonvention (Venedig-Kommission) 1991 • Wiener Europaratsgipfel 1993 • Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen 25. Juni 1992 • Rahmenkonvention zum Schutz von nationalen Minderheiten Februar 1995

  3. European Charter for Regional or Minority Languages • 40 Mio. EU-Bürger sprechen Regional od. Minderheitensprachen, über 60 autochthone Reg. od. Minderh.sprachen • Charta am 25. Juni 1992 vom Ministerkomitee des Europarats angenommen, nach 11 Jahren Arbeit! • 1. März 1998 tritt sie offiziell in Kraft • Betrifft autochthone Sprachgruppen, regional oder nicht-territorial, auch offizielle Amtssprachen • Keine Dialekte, allochthone Sprachen, erste offizielle Landessprachen • Nationale Souveränität und territoriale Integrität werden gewahrt

  4. European Charter for Regional or Minority Languages • Hat zwei Hauptteile: II und III • Teil II: enthält 8 Grundsatzregeln, die für jeden unterzeichnenden Staat verpflichtend sind • Teil III: enthält 68 konkrete Verpflichtungen in verschiedenen Anwendungsstufen, 7 Bereiche- Bildung, Justiz, Verwaltung und öffentlicher Dienst, Medien, kulturelle Aktivitäten und Einrichtungen, wirtschaftliches und soziales Leben und grenzüberschreitende Aktivitäten • Von Teil III müssen mind. 35 Verpflichtungen unterzeichnet werden

  5. Anwendung der Charta • Staatenberichte • Sachverständigenkomitee, erstellt Bericht für Ministerkomitee • Ministerkomitee des Europarats spricht Empfehlungen aus • Prüfung durch parlamentarische Versammlung • Kontrolle auch durch NGOs

  6. Kritik • Unverbindliche Formulierungen, verschiedene Anwendungsstufen “… at least to those pupils whose families so request and whose number is considered sufficient…” „…if the public authorities have no direct competence…” • Keine Sanktionen bei Nichteinhaltung • Rückschritte im Vergleich zum Entwurf der Minderheitenschutzkonvention, „Menüsystem“ • 11 Jahre Verzögerung durch das Einwirken nationalistischer Staaten • Konsequente Ignoranz der Charta durch v.a. Frankreich, Griechenland und Türkei

  7. Ratifizierung und Umsetzung der Charta • 24 mal ratifiziert, 9 mal signiert, aber nicht ratifiziert • Von Frankreich (keine Ratifizierung aufgrund der französischen Verfassung), Italien, Russland u.a. nur signiert • Weder noch: Griechenland, Türkei, Belgien, Irland (aufgrund des Gälischen als erste offizielle Landessprache) u.v.m • Österreich: Unterschrift 1992, Ratifizierung 2001, letzter Staatenbericht 2007

  8. Umsetzung in Österreich • Minderheitensprachen i. S. der Charta: • Anwendung der Verpflichtungen von Teil III auf Burgenlandkroatisch, Slowenisch in Kärnten und Ungarisch im Burgenland • Anwendung der Grundsätze in Teil II auf Slowenisch in der Steiermark, Tschechisch und Slowakisch in Wien und Romanes (nicht-territorial) • Der Staatenbericht von Dez. 07 wurde 2008 vom Expertenkomitee geprüft und dessen Bericht an das Ministerkomitee weitergeben. Im März 2009 sprach dieses fünf Empfehlungen an den österr. Staat aus

  9. Bericht des Expertenkomitees Beanstandungen: • 22 Monate Verspätung bei der Einreichung, Anfragen im Bericht 2005 wurden ignoriert • Das Fehlen einer strukturierten Politik in Hinsicht der Sprachen nach Teil II der Charta. • Nichtumsetzung der Verfassungsgerichtshofurteile in Bezug auf das Kärntner Slowenische • Komplizierte Finanzierung, zu wenig Mittel zur Verfügung gestellt • Mängel in der Förderung des Bereichs Bildung bei allen Sprachgruppen

  10. Empfehlungen des Ministerkomitees • Eine Strukturierung der Politik, vor allem im Bereich Wien • Bald möglichste Umsetzung der Verfassungsgerichtshofurteile • Reaktion auf die wachsende Nachfrage nach kompetenter Sprachenerziehung von Sprechern und Nicht-Sprechern • Die Verwendung der Sprachen aus Teil III vor juristischen und administrativen Autoritäten tatsächlich ermöglichen und fördern • Vermehrung des TV- Angebots und Unterstützung von Zeitungen

  11. In Frankreich • Nur eine offizielle Sprache- Französisch. Keine Anerkennung von Minderheitensprachen wie Bretonisch, Baskisch, Korsisch, Okzitanisch, Katalanisch, etc. • Das Franz. als Identitätstifter, 2-Sprachigkeit als Bedrohung • Ratifizierung der Charta gilt als verfassungswidrig und ihre Implementierung als Bedrohung der nationalen Identität • Nicht einmal eine Unterzeichung der Rahmenkonvention zum Schutz von nationalen Minderheiten

  12. In Griechenland • Weder Unterzeichnung noch Ratifizierung der Charta • Minderheitensprachen in GR: Türkisch, Mazedonisch, Aromunisch, Bulgarisch, Albanisch, u. v. m. Davon nur türkisch sprechende Thraker als Minderheit anerkannt • Keine Informationserhebung über Minderheiten • Staatsbürger ist, wer „ethnisch“ Grieche ist • Missachtung des europ. Sprachenjahres, kein EBLUL Nationalkomitee • Aber: „Griechenland setzt sich innerhalb der EU für ein offenes Europa ein, dass dem engeren Europabild anderer Mitgliedsländer gegenübersteht.“

  13. Projekte der EU zur Förderung von Minderheiten- u. Regionalsprachen • EBLUL- European Bureau for Lesser Used Languages seit 1982, wollen Sprachenvielfalt fördern • EUROLANG- von EBLUL gegründet, auf Minderheitensprachen spezialisierte Online-Nachrichtenagentur • MERCATOR- Forschungs- und Wissenschaftsnetzwerk zu Minderheitensprachen • Euromosaikstudie- 1992, Bericht über den Zustand der Reg. u. Mind.sprachen in Europa, 1995 und 2004 um Beitrittsländer erweitert

  14. Zusammenfassend: • Sprachenvielfalt und -Förderung wichtiger Bestandteil des Aufgabenbereichs der EU • Charta für Regional- und Minderheitensprachen zwar wichtig, allerdings nicht sehr konsequent durchgeführt • Keine Möglichkeit zu Sanktionen • Viel zu unverbindlich formuliert, um Staaten zu befriedigen, die nie vorhatten sich daran zu halten • Sinnvolle Projekte und internationale Zusammenarbeit zwar gegeben, allerdings seit 2001 kein eigenes Budget mehr (?) • Keine Rettung oder Förderung bedrohter Sprachen ohne die freiwillige Umsetzung des Einzelstaates

  15. Wie, schon aus? Danke fürs Zuhören!

More Related