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Assistent/Assistentin Gesundheit und Soziales AGS Schulungstag 2 für Lehrbetriebe 2012

Assistent/Assistentin Gesundheit und Soziales AGS Schulungstag 2 für Lehrbetriebe 2012. Agenda. Erste Erfahrungen Romy Geisser Geschäftsführerin OdA G. Start: 101 Lernende Vergleich: 2011: 45 AGS, 2010: 143 PA. Lehrstellen AGS 2012. Selektion Lernende AGS Standards für Pilotlehrgang.

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Assistent/Assistentin Gesundheit und Soziales AGS Schulungstag 2 für Lehrbetriebe 2012

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Presentation Transcript


  1. Assistent/Assistentin Gesundheit und SozialesAGSSchulungstag 2für Lehrbetriebe 2012

  2. Agenda

  3. Erste Erfahrungen Romy Geisser Geschäftsführerin OdA G

  4. Start: 101 Lernende Vergleich: 2011: 45 AGS, 2010: 143 PA Lehrstellen AGS 2012

  5. Selektion Lernende AGS Standards für Pilotlehrgang Rekrutierung von jugendlichen Schulabgänger/innen (ab 15 Jahre bzw. im 16. Altersjahr) Vorbildung: abgeschlossene obligatorische Schulzeit (Sekundarschule oder Weiterbildungsschule Niveau A) Mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse Körperliche und geistige Gesundheit Berufliche und betriebliche Eignung Grundlagen für die Selektion sind vorhanden, Anpassung für AGS: Selektionsleitfaden für FABE Selektionsleitfaden für FAGE

  6. Monitoring neue Kurse Lehrbeginn: 101 Lernende (91 Frauen / 10 Männer) 1 Lehrstelle im Behindertenbereich 6 Lehrabbrüche vor Lehrbeginn 1 Lehrabbruch ende August (Lernende mit Vorlehre) Umfrage Januar 16 gemeldete Lehrstellen, die jedoch nicht oder anders besetzt wurden 3 Lehrstellen mehr als gemeldet

  7. Monitoring neue Kurse Alter Lernende 16 Lernende unter 16 Jahre 73 Lernende zwischen 17 - 23 Jahre 7 Lernende zwischen 24 - 30 Jahre 5 Lernende zwischen 30 – 43 Jahre Schulbildung 2 Sek. E 71 Sek. A/WBS A 7 Schule andere Kantone / 5 Schule Ausland / 3 Privatschule 34 Brückenangebote / 15 Werkjahr

  8. Monitoring neue Kurse Nationalitäten Albanien, Brasilien, Deutschland, Eritrea, Frankreich, Italien, Holland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Mongolei, Russland, Schweiz (50), Spanien, Sri Lanka, Tibet, Türkei • Noch keine Früherfassungsdaten

  9. Monitoring Lernende 2. Lehrjahr, Pilotlehrbetriebe Übertritt von zwei FABE Lernende in AGS 8 Lehrabbrüche (davon 4 definitive Austritte) Alter: über 17 Jahre 5 davon haben ein oder mehrere Brückenangebote absolviert

  10. Befragung bei Lernenden Anzahl getätigte Bewerbungen? Information über Beruf AGS von?

  11. Erfahrungen Lehrbetriebe Methode: Plenumsbefragung mit Handabstimmung

  12. Konsequenzen für Ausbildungsbeginn 2013 • Selektionstipps (grünes Papier) • Selektionsfallen (rotes Papier) Methode: Zettelsammlung 10 Minuten

  13. Konzept und Instrumente zum Dokumentieren des Ausbildungsverlaufes Romy Geisser, Geschäftsführerin OdA

  14. Ressourcenorientierung Erfolgreiche Lernprozesse gelingen, wenn die drei Lernorte bei den Lernenden: - auf Stärken aufbauen- Erfahrungen berücksichtigen- Gelungenes anerkennen- Zeit geben für die persönliche Entwicklung der Lernenden Unterstützende Haltungen und innere Bedingungen: „Ressourcenförderer“ statt Schwachstellenschnüffler“ R. Grassi, EHB Zollikofen

  15. Instrumente zum Dokumentieren des Ausbildungsverlaufs Bildungsbericht Lern- dokumentation Besprechungen BB-Lernende Kompetenz- nachweise

  16. Empfehlung: Regelmässig (1x monatl) 1. – 3. Sem: je 3 KNW

  17. Vorgaben und Rollenzuteilungen

  18. Kompetenzaufbau formativ

  19. Kompetenzaufbau - Hilfsmittel

  20. Standortbestimmungen an der Schule Prüfungen im ersten Semester BKU • Etwa alle 4 Wochen eine => 5 im Semester • 2 bis 4 verschiedene Handlungskompetenzen pro Prüfung ABU • 3 Prüfungen Gesellschaft • 3 Prüfungen Sprache und Kommunikation(zum Teil kombiniert) Semesterzeugnisnoten • BKU • ABU Gesellschaft • ABU Sprache und Kommunikation • Früherfassung entsprechend Konzept

  21. Standortbestimmungen im ÜK Die ÜK-Berufsbildenden nehmen Stellung zu folgenden Beobachtungskriterien: • Auffälligkeiten (positive und negative): werden mit Lernenden besprochen: Verantwortlich: Bildungsverantwortliche Aus-WB • Für Lehrbetrieb gilt: wenn man nichts hört vom ÜK-Zenter läuft es „rund“! • Das Dokument ist ab November auf der Website OdA aufgeschaltet, Zugang Lernende und Lehrbetrieb.

  22. Summativ ist Qualifikationsverfahren Qualifikationsverfahren beinhaltet: IPA Individuelle praktische Arbeit mit integriertem Fachgespräch BKU Berufskenntnisse Prüfung ABU Allgemeinbildun Sonderausgabe zu QV AGS: ist in Erarbeitung Für QV: Schulungsangebote für Expertinnen analog den Grundbildungen FAGE und FABE

  23. Workshop A Ziel: • Die formativen und summativen Beurteilungsschritte und die gesetzlichen Vorgaben können erklärt werden. • Die Vorgaben und Rollen in Bezug auf die Beurteilung wird verstanden. Die Rolle als Begleit- und Beurteilungsperson kann definiert werden. • Der Einsatz der Hilfsmittel (Checklisten, Bildungsbericht, eigene Hilfsmittel) ist definiert. • Erfahrungen werden ausgetauscht. • Fragen und Unklarheiten werden für das Plenum gesammelt.

  24. Kompetenznachweise Wer bildet, der prüft.. Judith Weiche Chefexpertin AGS

  25. Ausgangslage Kompetenznachweise KNW • Kompetenznachweise: Entscheid KOHS (Verband der kant. OdAs): 9 Kompetenznachweise. • Verteilung: 1. Semester: 3 2. Semester: 33. Semester: 3Total 9

  26. Kompetenznachweise bei den AGS

  27. Regeln Kompetenznachweise • Im 1-3 Semester werden jeweils 3 Kompetenzen geprüft und benotet. • Der Prüfplan ist «offen». Pro Handlungskompetenz-bereich gibt es eine Angabe zur minimalen und maximalen Anzahl, die man überprüfen kann. • Auf dem Prüfplan sind die idealen Zeitpunkte farblich ersichtlich. Dünklere Farbe heisst, Theoriekenntnisse vorhanden)

  28. Regeln Kompetenznachweise • Die Beurteilung erfolgt aufgrund von Beobachtungssituationen bezogen auf die Kompetenz. • Die Beurteilung erfordert mindestens eine konkrete Situationsbewältigung im Berufsalltag durch die Lernende, welche durch die Beurteilende direkt beobachtet wird. Hilfsmittel • Bildungsplan: Fähigkeiten und Haltungen Noten • Die Bewertung erfolgt anhand der im Bildungsplan vorgegebenen Notenskala. • Es werden ganze oder halbe Noten gegeben. Cave: „realistische“ Noten!

  29. Regeln: Gewichtung

  30. Hilfsmittel Prüfplan: Excell Dokument Link zum Dokument

  31. Semesternoten und ERFA Note • 1.Sem: 3 Kompetenznachweise= 3 Noten: Summe der 3 Noten geteilt durch 3 = Sem. Note 1 • 2.Sem: 3 Kompetenznachweise= 3 Noten: Summe der 3 Noten geteilt durch 3 = Sem. Note 2 • 3.Sem: 3 Kompetenznachweise= 3 Noten: Summe der 3 Noten geteilt durch 3 = Sem. Note 3 Berechnung ERFA Note für QV • = Summe der Semesternote 1 – 3 geteilt durch 3 = ERFA Note • Rundungsregeln halbe oder ganze Noten:4.01 – 4.24 = 4.04.25 – 4.49 = 4.54.51 – 4.74 = 4.54.75 – 4.99 = 5.0

  32. Bestehensnorm und Notenerfassung • Die Kompetenznachweise sind während der Ausbildung nicht wiederholbar. • Die betrieblichen Kompetenznachweise sind als Einzelbewertung nicht Rekurs fähig. • Gegen die für das Qualifikationsverfahren ermittelte Erfahrungsnote kann rekurriert werden (gemäss jeweiliger kantonaler Regelung).

  33. ERFA - Notendatenbank Erfassung der Noten • Die Noten der Kompetenznachweise und die Semesternote für die ERFA müssen im Lehrbetrieb dokumentiert und archiviert werden (keine Info an Schule oder ÜK-Zentrum) Notenerfassung auf Datenbank OdA • Jede BBV bekommt ein Login für den Zugang zur Datenbank zum Erfassung der Semesternoten • Betrieb muss einmal jährlich Semesternote aus den Kompetenznachweisen im Intranet der Website OdA erfassen.

  34. Einzelarbeit Vorbereitung Kompetenznachweise Zielsetzung: • Regeln für Kompetenznachweise werden verstanden. • Planung der Kompetenznachweise für eigene Lernenden im 1. Lehrjahr (Wer, wie, was, wann) mit Einbezug von Prüfplan. • Fragen und Unklarheiten zu Kompetenznachweise sind notiert. Grundlage: Regeln Kompetenznachweise Prüfplan als Excell Datei Bildungsplan und Bildungsprogramm

  35. Workshop • Austausch über Erkenntnisse und Unklarheiten betreffend Kompetenznachweise • Fragen für Plenum sammeln

  36. Förderkonzept FIP Fachkundige individuelle Begleitung Dieter Hemmer Abteilungsleiter AGS

  37. Förderkonzept FIP (Fachkundige individuelle Begleitung) Gesetzliche Vorgabe:Jede/r Lernende/r in einer zweijährigen beruflichen Grundbildungmit Berufsattest hat bei Bedarf Anrecht auf eine fachkundige individuelle Begleitung. (Bedarf = Schwierigkeiten, Lernhemmungen oder Probleme, die das Lernen beeinträchtigen). Ziele aus dem bikantonalen FiB-Konzept: • FiB unterstützt und fördert die Lernenden gezielt, damit sie den Anforderungen der zweijährigen Grundbildung gewachsen sind und die Ausbildung mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) erfolgreich abschliessen. • Im sozialen und im schulischen Bereich werden in Krisensituationen lösungsorientierte Kurzinterventionen angeboten und nachhaltige Massnahmen in die Wege geleitet. Die FiB ist eine kostenlose Hilfestellung im Sinne eines niederschwelligen Beratungsangebotes für Lernende.

  38. Förderkonzept FIP (Fachkundige individuelle Begleitung) Zielgruppe • Lernende in der zweijährigen Grundbildung AGS Rollen • FIP ist eine Aufgabe der Berufsfachschule und wird von Lehrpersonen mit FIP Weiterbildung wahrgenommen. • Die FiB-Person übernimmt das Coaching der Lernenden und bildet die Koordinations- und Triagestelle (zu den Erziehungsberechtigten, zu Personen des Lehrbetriebs, ÜK-Zentrum, Lehraufsicht etc)

  39. Grundsätzliches zu FiB • Die FiB orientiert sich immer an der Situation der Lernenden. • FiB ist für die Lernenden, deren Ausbildung gefährdet ist. • Die Unterstützung ist auf die Lernenden bezogen und umfasst die sozialen, fachlichen und persönlich Bereiche. • Die FiB ist so zeitintensiv wie nötig. Sie richtet sich nach dem Bedarf der Lernenden. • Am Schultag selbst können aus Zeitgründen nur begrenzt Aufgaben der FiB erfüllt werden. FiB findet in der Regel ausserhalb der Schulzeit statt. • Die FiB-Sitzungen finden jeweils an dem Ort und zu dem Zeitpunkt statt, wo die Effizienz der Interventionen am erfolgversprechendsten ist.

  40. Grundsätzliches zu FiB Abgrenzung: • FiB ist keine Therapie • FiB macht keine Vorgaben für die Begleitung der BB in der Praxis • Ist keine Informationsstelle zwischen BB und BBV oder Lehraufsicht • FiB dient nicht der Überwachung der Rechtskonformität der Arbeitsbedingungen • Ist keine Überwachung der Ausbildungsqualität in der Praxis

  41. FiB-Inhalte am Beispiel von Frau Comez • Früherfassung • Ressourcen und Lernschwierigkeiten erkennen, Problemanalyse • FiB-Empfehlung an Lernende und Information an BBV • Massnahmen planen und schriftlich festhalten • Abmachungen mit Betrieb klären • Beraten und Begleiten: Wöchentliche Treffen mit FiB-Person • Standortgespräch mit BBV • Einbezug der Ausbildungsberatung und der BWB-Fachperson

  42. Zwischenevaluation AGS Elektronische Befragung BBV und Lernende Resultate mehrheitlich positiv und überreinstimmend. Abweichungen BBV und Lernende: • Vorstellung vom Beruf, Lernjournal, Anwendung des Gelernten im ÜK Resultate wurden in ERFA der Pilotlehrbetriebe AGS besprochen. Fazit: Konzepte bewähren sich, die drei Lernorte sind auf dem richtigen Weg. Lerndokumentation: Thema zum weiter beachten.

  43. Lerndokumentation – Resultate Zwischenevaluation Pilotlehrbetriebe Berufsbildende Lehrbetriebe: Die Lernenden kennen Sinn und Zweck der Lerndokumentation. Lernende: Die Lerndokumentation hilft mir, das Fachwissen besser im Betrieb anzuwenden.

  44. 1. QV im 2013 • Ein Newsletter als Sonderausgabe der OdA zu QV AGS erscheint Ende September. • Prüfungsorganisation mit dem elektronischen Tool pkorg • Prüfungsexpertinnen und Experten: Bitte anmelden!Grundsatz: Betrieb stellt die nötige Anzahl Experten-Personen (=Anzahl Lehrabschlüsse im Betrieb) • Expertentätigkeit kann auch in der Freizeit ausgeführt werden (Honorarentschädigung vom Kanton)

  45. Zuständigkeiten QV Aufgabe der OdA: Sicherstellung genügend Prüfungsexpert/innen aus der Praxis für die IPA

  46. Anforderungsprofil PEX

  47. Expertenmandat Entschädigung

  48. Feierabend… Vielen Dank für Ihr Engagement!

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