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Fusion oder vertiefte Zusammenarbeit

Fusion oder vertiefte Zusammenarbeit. i m verfassungsrechtlichen Vergleich René Rhinow, 28.3.2014. Einleitung. Fusion, nicht Wiedervereinigung Kombinationsfusion Keine Vorbilder. Fusion als Ergebnis. Verfassung (nur) als Grundlage der neuen Rechtsordnung Verfassungsrat ohne Vorgaben

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Fusion oder vertiefte Zusammenarbeit

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Presentation Transcript


  1. Fusion oder vertiefte Zusammenarbeit im verfassungsrechtlichen Vergleich René Rhinow, 28.3.2014

  2. Einleitung • Fusion, nicht Wiedervereinigung • Kombinationsfusion • Keine Vorbilder

  3. Fusion als Ergebnis • Verfassung (nur) als Grundlage der neuen Rechtsordnung • Verfassungsrat ohne Vorgaben • Grosse Herausforderungen sind insb.: • Territorialstruktur • Staatsaufgaben • Übergangsbestimmungen

  4. Fusion als Prozess: 1. Phase • Einleitung: Abstimmung über Fusionsinitiativen • Gegenvorschlag? 2 Alternativen • Mögliche Zusatzaufträge an VR: • Simulation • Grundzüge der Gesetzgebung • Unumgängliche Gesetze: Reduktion, Limitierung, Volksrechte • Amtsdauer • Modell einer vertieften Zusammenarbeit • Konkreter Auftrag zur Weiterentwicklung der Partnerschaft als Alternative zum Fusionsprozess

  5. Fusion als Prozess: 2. Phase • Ausarbeitung der Fusionsverfassung • Ev. Erfüllung von Zusatzaufträgen • Auf Verwaltung(en!) angewiesen • Verfassungs-Vorentwurf empfehlenswert • Anspruchsvolle Prozesssteuerung und Koordination • Grundzüge der Gesetzgebung? • Übergangsrecht

  6. Fusion als Prozess: 3. Phase • VR als Gesetzgeber (ohne Regierungsvorlagen?) • Welche „unumgänglichen“ Gesetze? • Ohne Referendumsvorbehalt? • Referendum nach neuem Verfassungsrecht • Konstruktives Referendum? • Rechtsgültige Verabschiedung erst nach Zustimmung durch Volk und Stände

  7. Vertiefte Zusammenarbeit • Heute bereits ausgebaute Zusammenarbeit • Wichtige Sektoren fehlen oder bloss „technisch“ geregelt • Bestehende Verfassungsgrundlagen: abstrakte Aufträge • Kein Niederschlag bei den Staatsaufgaben

  8. Fünf Grundfragen • Welche Sachbereiche und Formen? • Institutionalisierte gemeinsame Organe? • Rechtsformen? • Rahmenabkommen? • Verfahren?

  9. Gewisse Demokratie-Einbussen • Vorrang der Verwaltung und Departementsvorstehenden • Limitierter Parlamentseinfluss • Volk im Zugszwang?

  10. Vergleich Fusion – vert. Partnerschaft • Strukturierter Prozess – offenes Verfahren • Während oder anstelle der Fusionsarbeiten? • Neue Rechtsordnung – „Partnerschaftsrecht“ • Verfassungsstufe obl. - Verfassungsstufe nicht zwingend • Fusion hebt beide Kantone auf, gewährleistet aber Demokratie im neuen Kanton • Vert. Partnerschaft schützt (aber zunehmend eingeschränkte) Autonomie beider Kantone, führt aber zu Demokratie-Einbussen

  11. Schlussfolgerungen • Fusion: radikal, irreversibel, auf „Begeisterung“ angewiesen, eher schwer verdaubar, heikle aber lösbare Übergangsprobleme, klare und erneuerte Ordnung als Resultat ohne Demokratie-Einbussen, mit Effizienzchancen • Vert. Partnerschaft: auf fortgesetzten Willen zur Partnerschaft angewiesen, inkremental, sektoriell, reversibel, leichter verdaubar, komplex, risikobehaftet, gewisse Demokratie-Einbussen • Die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht...

  12. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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