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Die Akkreditierung gestufter Studiengänge

Die Akkreditierung gestufter Studiengänge. Hermann Reuke Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover Reuke@zeva.uni-hannover.de. 1995

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Die Akkreditierung gestufter Studiengänge

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Presentation Transcript


  1. Die Akkreditierung gestufter Studiengänge Hermann Reuke Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover Reuke@zeva.uni-hannover.de

  2. 1995 Gründung als gemeinsame Einrichtung der niedersächsischen Universitäten und Fachhochschulen mit dem Ziel, eine flächendeckende und systematische Evaluation von Lehre und Studium zu implementieren seither ca. 200 Evaluationsverfahren in nahezu allen Disziplinen (Ausnahme etwa Medizin) vorwiegend in Niedersachsen, aber auch z.B. in Bremen, Berlin, Hamburg, Brandenburg, Hessen 1998 Einrichtung einer zusätzlichen Abteilung für die Akkreditierung von Studiengängen auf Antrag von Hochschulen aus dem gesamten Bundesgebiet überfachliche Ausrichtung Verbindung von Sicherung der Standards und der Qualität ZEvA

  3. 2000 Akkreditierung als erste deutsche Agentur durch den Akkreditierungsrat (Bonn) mit dem Auftrag, Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master zu akkreditieren („Gütesiegel“ des Akkreditierungsrates) Bisher rund 400 Studiengänge in Akkreditierungsverfahren in Mathematik/Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften, vorwiegend außerhalb Niedersachsens 2002 Beginn der zusätzlichen Akkreditierung von PhD-Programmen und Studienangeboten von Berufsakademien („Gütesiegel“ der ZEvA) Gründung von EIQA als Forum der Akkreditierung und Kooperationspartner von ZEvA (derzeit 40 Mitgliedshochschulen) ZEvA

  4. Evaluation und Akkreditierung ZEvA European Institute for Quality Assurance (EIQA) MWK LHK Evaluation Evaluation Lehre und Studium Akkreditierung B, M, PhD Lenkungsgruppe Ständige Akkreditierungs-kommission(SAK) Gutachter (Peer-Group) Gutachter (Peer-Group)

  5. Verfahrensablauf Hochschule Ständige Akkreditierungs-kommission(SAK) • 1. Antragstellung, • 2. Zustimmung durch Ministerium, • 3. Beratung, Vertrag • 4.-6. Benennung der Gutachtergruppe • Peer Review • red. Abstimmung • Stellungnahme HS • 9. Beschluss-Empfehlung für SAK, Entscheidung • 10. Mitteilung an Hochschule, AR, Ministerium 1. 2. 3. 10. 9. Ministerium 5. 7. 6. Gutachter (Peer Group) ZEvA 4. 8.

  6. Kompetenzebenen Gutachter • Fachvertreterprinzip • 2 Hochschularten • Berufspraxis • Studierende • Internationalität Ständige Akkreditierungs- Kommission • 5 Universitätsvertreter • 3 FH-Vertreter • 2 Berufspraktiker • 2 Studierende Beschluss: Konditionale Akkreditierung, Akkreditierung ohne Einschränkung, Ablehnung Beschlussempfehlung

  7. Entwicklung der B/M Studiengänge • Von 11.286 Studienmöglichkeiten sind 26% auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt: 1.453 Bachelor und 1.481 Master. Von den 2.934 umgestellten sind erst 808 Studiengänge akkreditiert. • Es entfallen 1.779 auf Universitäten, 1.128 auf Fachhochschulen und 27 auf Kunst- und Musikhochschulen. • Ingenieure und Wirtschaftswissenschaften überproportional beteiligt, Kunstfächer unterproportional. • In NDS 883 Studiengänge, davon 179 Bachelor und 115 Master, das sind 33,3% Umstellung. Akkreditiert sind 73. In Bayern sind erst 18,2% umgestellt. • Die überwiegende Mehrzahl folgt dem 6 + 4 Semester-Modell. Quelle: HRK, 04/2005

  8. ZEvA-Leitlinien • Die Absolventen müssen die an sie gerichteten Erwartungen (aus Hochschule, Arbeitsmarkt, Gesellschaft) erfüllen, der verliehene Hochschulgrad muss ein verlässlicher Indikator für die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen sein. • Die Prüfungen müssen Niveau und Standards erreichen, die die Verleihung des Hochschulgrades rechtfertigen. • Das Curriculum muss geeignet sein, die für die Prüfungen erforderlichen Qualifikationen und das entsprechende Wissen zu vermitteln. • Die hierfür notwendigen Ressourcen müssen bereit stehen; Studien-, Lehr- und Prüfungsorganisation müssen angemessene Bedingungen erfüllen. • Die Bildungsziele (Kompetenzziele) müssen so klar definiert sein, dass sie eine Orientierung für das Curriculum darstellen.

  9. ZEvA-Standards Weitere Standards: • Forschungsorientierung: Studieninhalte, Studienformen, wissenschaftliches Profil des Lehrkörpers, Forschungsaktivitäten des Lehrkörpers. • Anwendungsorientierung: Studieninhalte, Studienformen (Praktika, Projekte, anwendungsorientierte Abschlussarbeiten), wissenschaftliches Profil, praxisnahe Schwerpunkte, Entwicklungsaktivitäten des Lehrkörpers. • Die Zugangsvoraussetzungen sowie die Auswahlkriterien für die Zulassung müssen durch eine (staatlich genehmigte) Ordnung abschließend geregelt sein. • Modularisierung; Verwendung von ECTS auf der Basis differenzierter und transparenter Kriterien für die studentische Arbeitsbelastung, in der Prüfungsordnung verbindlich geregelt. • Jedes Modul, für das Kreditpunkte vergeben wird, muss studienbegleitend abgeprüft werden (Wiederholungsprüfung zu Beginn des Folgesemesters). • Der Lehrkörper muss eine ausreichende wissenschaftliche Pluralität aufweisen.

  10. ZEvA-Standards Weitere Standards: • Masterabschluss an FH: Befähigung zum höheren Dienst (Beamtenlaufbahn) nach Zustimmung der obersten Laufbahnbehörde aufgrund Gleichwertigkeitsfeststellung. • Pflichtveranstaltungen mindestens 1 x im Jahr. • Einführungsveranstaltung(en) pro Zulassungstermin. • Semesterweise aktualisierter Modulkatalog und Stundenplan. • Studienverlaufsplan als Grafik

  11. Woran Anträge scheitern • Module und Studium sind nicht kompetenzorientiert beschrieben • Man nimmt affine Lehrveranstaltungen zusammen und gibt ihnen einen neuen Namen • Zugangsvoraussetzungen für den Master unklar • Benennung der Kriterien fehlt, dahinter verbergen sich Profilschwächen • Studiengänge zu angebotsorientiert entwickelt • Nachweis bzw. Darstellungen des Bedarfs an akademischen Personal im Tätigkeitsfeld fehlt. • Die Hochschule beherrscht die Grundrechenarten nicht • Berechnung Leistungspunkte, SWS, LVS (Gruppengrößen), unter Berücksichtigung der Aufnahmezahlen und CNW verbesserungsbedürftig

  12. Woran Anträge (leider?) nicht scheitern • Hochschuldidaktische Weiterbildung ist die Ausnahme – aber wichtig zur Umsetzung der Kompetenzzielorientierung. • Bedarf an Studiengang nicht mit empirischer Untersuchung belegt. • Qualitätssicherung nur behauptet. • Verteilung der Lehrdeputate auf verschiedene Studiengänge nebulös

  13. …“obwohl seit 10 Jahren evaluiert wird“ • Auslöser war: viele Abbrecher, überlange Studiendauer, schleppender Wissenstransfer • kaum fundierte Daten über Absolventenverbleib („Defizitanalyse Absolventenqualifikation“) • Studiendauer nicht verkürzt - Mangelnde Transparenz zu Gründen für Studienabbruch und Langzeitstudium • Untersuchungen zu geänderten beruflichen Anforderungen eher selten • Wissenstransfer fand keinen Eingang in Evaluation

  14. Beschlusspraxis SAK • „Erst die Inhalte, dann die Struktur“: Qualität und Innovationspotential haben hohen Stellenwert • Weiterentwicklung der Inhalte und Lehrformen, gute Betreuung, Studienberatung • Modularisierung und Leistungspunkte unabdingbar • Bildung von Stoffgruppen, sinnvolle Verbindung von Kontakt- und Selbststudium, Flexibilität, Berechnung der work loads • Studierbarkeit: max. 1.800 Arbeitsstunden, nicht mehr als 200 SWS (B: 120 plus x, M: 30 plus x) • 50% hauptamtlich Lehrende • Kohärenz zwischen Profil und Abschlussbezeichnung • Schlüsselkompetenzen

  15. Beschlusspraxis SAK • Schlüsselkompetenzen 1. Methodenkompetenz (Lernstrategien, Medienkompetenz, Projektmanagement, Lehrfähigkeiten, u.a.) 2. Sozialkompetenz (Transfer-, Team-, Konflikt-, Moderationsfähigkeiten, Mehrsprachigkeit, u.a.) 3. Selbstkompetenz (Leistungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, ethisches Verhalten, u.a.) 10-15% der Lehrinhalte (integriert oder/und additiv)

  16. Re-Akkreditierung Grundsätze: • ex-post-Beurteilung • zeitlich befristet • Dokumente können Begehung ersetzen • Evaluationsergebnisse einbeziehen Themen: • aktualisiertes Curriculum • personelle Veränderungen • Erfüllung von Auflagenund Empfehlungen • Studienerfolg

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