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Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern

Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern 4. Ein kurzer Blick auf die Geschichte Prof. Dr. Andreas Ladner IDHEAP Lausanne Frühjahrssemester 2014. Staatsbildung im 19. Jh. (vom Staatenbund zum Bundesstaat)

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Presentation Transcript


  1. Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern 4. Ein kurzer Blick auf die Geschichte Prof. Dr. Andreas Ladner IDHEAP Lausanne Frühjahrssemester 2014

  2. Staatsbildung im 19. Jh. (vom Staatenbund zum Bundesstaat) Ein paradigmatischer Fall der politischen Integration! (Deutsch 1976) Keine Kulturnation sondern eine Willensnation Verantwortlich für das Zusammenwachsen sind die politischen Institutionen (Föderalismus und Power Sharing) Eine gemeinsame Symbolik und eine gemeinsame Geschichte wurde erst im nachhinein geschaffen (Helvetia, Wilhelm Tell) Weiter: Strukturelle Eigenheiten, eine bestimmte politische Kultur und möglicherweise haben auch die Nachbarn etwas mitgeholfen. Die Entstehung der Schweiz

  3. Ist die heutige Schweiz mit ihren politischen Institutionen ein Produkt strategischer Entscheidungen und Weichenstellungen oder ist sie die logische Konsequenz ihrer geographischen Lage im Zentrum Europas und der historischen Entwicklung? Fragestellung

  4. Die wichtigsten Etappen

  5. Kulturelle und sprachliche Pluralität

  6. Klein- und Abkehr von der Zentralstaatlichkeit

  7. Die Alte Eidgenossenschaft

  8. Bundesbrief und Bundesbriefmuseum

  9. Die „Schweiz“ um 1291

  10. Schlacht beiMorgarten 1315

  11. Die Eidgenossen kämpfen und wachsen

  12. Ende der Grossmachts-träume

  13. Reformation und Gegenreformation (16./17. Jh.)

  14. Zwingli

  15. 2. Kappelerkrieg

  16. Hexenverfolgung

  17. Tagsatzung in Baden

  18. Absolutismus und Aufklärung

  19. Missstände (Oligarchie und Ausbeutung) Untertanenaufstände Aufklärung (Diderot, Voltaire, Rousseau) – staatsbürgerliche Gesellschaften Französische Revolution 1789 Einmarsch der Franzosen unter Napoleon (25. Jan. 1798) Am 4. April 1798 gab es keine Untertanengebiete mehr, am 12. April wurde die unteilbare Helvetische Republik propagiert Untergang der Eidgenossenschaft – helvetische Revolution

  20. Alte Orte – Untertanengebiete und gemeine Herrschaften

  21. Vom Staatenbund zum Bundesstaat http://www.parlament.ch/homepage/sv-services-dummy/sv-ch-schweiz-kurze/sv-ch-geschichte.htm

  22. French troupes invaded Switzerland and proclaimed the Helvetic Republic (1798-1803)

  23. Der Berner wehren sich (Schlacht bei Grauholz, 5. März 1798)

  24. Napoleon wollte nicht nur die Freiheitsrechte in die Schweiz bringen (vgl. Kreis 1986: 27), sondern: Die Schweiz war ein Zufluchtsort für französische Royalisten Es ging ihm um die Kontrolle der strategische wichtigen Alpenpässe Schweiz sollte in ein System von ausbeutbaren Satellitenstaaten integriert werden Die französische Armee konnte in der reichen Schweiz neu aufgerüstet werden Mit den geraubten Staatskassen konnte der Ägyptenfeldzug finanziert werden Weitere Gründe für den europäischen „Befreiungszug“ der Truppen der französischen Revolution

  25. Helvetik

  26. Cette partition, décidée par en mars 1798 par le général Brune, provoqua un tollé général et fut révoquée le 22 mars. La constitution de la République helvétique sera adoptée le 28 mars1798. Source: Marco Zanoli, Wikipedia.

  27. Deutsch: Projekt für eine Departementalisierung der Helvetischen Republik vom 3. Dezember 1798 Source: Marco Zanoli, Wikipedia.

  28. Helvetische Republik • Offizielle Flagge (Trikolore: Grün/Gelb/Rot) • Erstes Parlament in Aarau, gefolgt von Luzern und Bern • Préfets und Statthalter (Waadt, Bern, Zürich) werden eingesetzt • Französisch und Italienisch werden Amtssprachen • Unitarier vs. Föderalisten (vgl. Maissen 2010:160-165)

  29. Das Scheitern der helvetischen Republik • Direkte Steuern, Verlust der Gemeindeautonomie, obligatorischer Militärdienst waren unpopulär • Schweiz wird zu einem Kriegsschauplatz im Zweiten Koalitionskrieg (Frankreich gegen Grossbritannien, Russland und Österreich) • Unitarier entwerfen eine auf dem amerikanischen Muster basierende Verfassung, die am 25. Mai 1802 in einer Volksabstimmung angenommen wird (Nichtstimmende = Ja-Stimmen) • Napoleon zieht seine Truppen ab und es folgt ein Bürgerkrieg, die helvetische Regierung flieht nach Lausanne (vgl. Maissen 2010:165-170)

  30. Mediation und gleichberechtigte Kantone • Ende September 1802 besetzt Napoleon erneut das Land • Och, Pestalozzi, Usteri und Stapfer reisen nach Paris und erhalten von Napoleon die „Mediationsakte“ • Den Unitariern gefiel, dass die Privilegien der Ständegesellschaft abgeschafft wurde, die Auflösung der Central-Regierung und die Wiederherstellung der Souveränität der Kantone freute die Föderalisten • Es entstehen 19 gleichrangige Orte (Eigenständigkeit für VD, AG, TG, GR, SO, TI) • Die alten politischen Systeme (Landsgemeinde, Ratsherrschaft, Zensuswahlsystem) wurden wieder eingeführt • Schweiz erhält einen Landammann als Ansprechpartner für Napoleon (vgl. Maissen 2010:170-174)

  31. Die Entscheidung

  32. Das Wachsen der Eidgenossenschaft (1815, Wiener Kongress)

  33. Regeneration

  34. Der Sonderbundskrieg Vgl. Somm/Decurtins, TA vom 4.11.2007

  35. „Frühere Verfassungen“ • Helvetische Verfassung von 1798, von Peter Ochs in Paris ausgearbeitet, Direktoralverfassung, ähnlich wie F, NL und I. • Nach dem Zusammenbruch der Helvetischen Republik erhielten alle 19 Orte neue Kantonsverfassungen, auf Bundesebene setzte dagegen eine gewisse Rückentwicklung ein. Die Mediationsakte von 1803 konnte ist keine rechtsstaatliche Verfassung. • Der Bundesvertrag von 1815 entspricht ebenfalls nicht einer eigentlichen Verfassung. Er wurde von den siegreichen Alliierten diktiert. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9811.php

  36. Verfassung

  37. Bundesverfassung von 1848: Angenommen mit 70.2 % (169'743 gegen 71'899 Stimmen) Dafür 14 1/2 Kantone: ZH, BE, GL, FR, SO, BS, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, VD, NE, GE, (LU!) Dagegen 7 1/2 Kantone: (LU!), UR, SZ, OW, NW, ZG, AI,VS, TI Bundesverfassung von 1874: Angenommen mit 63.2 % (340'199 gegen 198'013 Stimmen) Dafür 14 1/2 Kantone: ZH, BE, GL, SO, BS, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, TI, VD, NE, GE Dagegen 7 1/2 Kantone: LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, AI, VS Bundesverfassung von 2000: Angenommen mit 59.2 % (969'310 gegen 669'158 Stimmen) Dafür 13 Kantone: ZH, BE, LU, ZG, FR, SO, BS, BL, GR, TI, VD, NE, GE, JU Dagegen 10 Kantone: UR, SZ, OW, NW, GL, SH, AR, AI, SG, AG, TG, VS Quelle: Bernhard Rütsche 2002

  38. Mit der Bundesverfassung von 1848 wurde aus dem Staatenbund ein Bundesstaat. Es entsteht ein souveräner Staat, basierend auf einer Verfassung. Die Kantone sind nicht mehr Vertragspartner, sondern unterstehen einem gemeinsamen, übergeordneten Gesetz, der Verfassung. Die Verfassung räumt den Kantonen allerdings eine wichtige Rolle ein. Vom Staatenbund zum Bundesstaat Vgl. Somm, TA vom 3.1.1998

  39. Die Herausbildung der Nationalstaaten in Europa Europa um 1500

  40. Herausbildung der Demokratien y = Anteil Demokratien an der Gesamtzahl der Staaten Samuel P. Huntington (1992): Three Waves of Democratization.

  41. Die ersten Bundesräte 1848

  42. Themen der Revisionsdiskussion • Rechtsvereinheitlichung • Militärzentralisation • Gesetzesreferendum (30‘000, 8 Kantone, keine Doppelmehr), Initiative (abgelehnt) • Organisations- und Verfahrensfragen (Volkswahl des Bundesrates abgelehnt) • Religionsfreiheit, Verhältnis Staat-Kirche (Keine Kirchesteuer für konfessionslose, keine Angehörige des Jesuitenordens in Schule und Politik, Einschränkungen für Klöster) • Erziehung, Soziales (Arbeiterschutz, Primarschulunterricht nicht nur obligatorisch und unentgeltlich, sondern auch unter staatlicher Leitung)

  43. Politisches Kalkül im Verfassungsentwurf 1874 • Auf die Rechtsvereinheitlichung (Obligationenrecht, Urheberrecht, Betreibungsrecht und Konkursrecht) durch in den Bund aus der Verfassung von 1872 wurde weitgehende verzichtet, sodass die die Westschweizer Radikalen beruhigt werden. (Der Bund soll nur in Sachen der Eidgenossenschaft allgemeingültige Regeln aufstellen dürfen) • Die Verschärfung der Kulturkampfstimmung brachte die Radikalen dazu, ihre Reihen zu schliessen. • Die protestantischen Waadtländer, Genfer und Neuenburger waren den antirömischen Massnahmen ebenso geneigt wie die Deutschschweizer Radikalen und Demokraten. • Es ging vor allem darum, die drei Kanton VD, GE und NE zu gewinnen um das Volks- und Ständemehr zu sichern. Man war sich bewusst, dass für diese immer noch erheblich zentralisierende, individualistische und laizistisch sowie westlich-wirtschaftsliberal geprägte Verfassung in den katholisch-konservativen Kantonen keine Mehrheit zu finden war. Kölz 2004: 622 f.

  44. Totalrevision der BV 1874

  45. Würdigung der neuen Verfassung • Die neue Verfassung war für die nicht-liberalen Kantone eher ein Diktat der Mehrheit, und zwar deutlich schärfer als 1872. • Die Linke bedauerte den Verzicht auf die Rechtsvereinheitlichung. • Die Radikalen bedauerten das Fortbestehen des Ständerates und des Ständemehrs. Der Traum aus der Schweiz ein kleines Frankreich zu machen, war ausgeträumt. • Die neue Bundesverfassung war ein wirtschafts- und fortschrittfreundliches Grundgesetz. Der Weg zu einem einheitlichen Wirtschaftraum war offen. Kölz 2004: 610 ff.

  46. Zwischen 1874 und 1891 werden 2/3 der 19 Vorlagen abgelehnt. Dabei handelte es sich vor allem Vorlagen, die unter den Begriffen einer weiterführenden Modernisierung, Zentralisierung und Säkularisierung zusammengefasst werden können. Allerdings sind in dieser Zeit auch 140 Vorlagen durchgekommen, ohne dass sie dem Volk unterstellt wurden. Vom Referendum zur Konkordanz Vgl. Kölz (2004: 633)

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