1 / 11

Haftet ein Web-Hoster bei Ausfallzeiten?

Haftet ein Web-Hoster bei Ausfallzeiten?. (Haftung von Internet-Providern anhand des konkreten Beispiels Strato). Ärger mit dem Webhoster. Kernfragen: Pflichten des Webhosters? Wie können sich Betroffene wehren? Welche Hindernisse sind für eine erfolgreiche Klage zu nehmen?

hubert
Télécharger la présentation

Haftet ein Web-Hoster bei Ausfallzeiten?

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Haftet ein Web-Hoster bei Ausfallzeiten? (Haftung von Internet-Providern anhand des konkreten Beispiels Strato)

  2. Ärger mit dem Webhoster Kernfragen: • Pflichten des Webhosters? • Wie können sich Betroffene wehren? • Welche Hindernisse sind für eine erfolgreiche Klage zu nehmen? • Lohnt sich das Klagen?

  3. Der Fall der Strato AG • Serie von Ausfällen • März 2001: zeitweise 1.5 Millionen Domains nicht erreichbar • Datenverlust bei 7000 Domains

  4. Schäden der Privatkunden? • in der Regel keinen finanziell bemessbaren Schaden • private Seiten arbeiten nicht umsatzorientiert • anrechenbar und belegbar waren nur die im Vorraus bezahlten Gebühren • zu geringer Streitwert

  5. Schäden der Geschäftskunden • Ausfall der Web-Präsenz: weniger oder kein Umsatz (z.B. bei Online-Shops) • Behauptung geschädigt worden zu sein reicht nicht aus (Image etc.) • Kennzahlen zur Bemessung des Schadens: Umsätze, Besucherzahlen • Online-Formular

  6. AGB’s der Strato AG • Punkt 10: Verfügbarkeit von 99% im Jahr • Punkt 12: unverzügliche Schadensbeseitigung • Punkt 15: Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, maximale Haftung 10.000 DM • Klauseln mit Wertungsmöglichkeit § 10 AGBG? • Klauseln ohne Wertungsmöglichkeit § 11 AGBG?

  7. Der konkrete Schaden • ist Voraussetzung für Schadensersatz • Geschäftskunden fällt der Nachweis leichter • Nachweis in der Praxis sehr schwer • Schaden alleine ist nicht ausreichend für Haftung

  8. Die zugesicherte Eigenschaft • § 480.2 BGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung • 99 %-ige Verfügbarkeit ist zugesichert • die meisten Kunden können nicht klagen • Erfolg einer Klage ist zweifelhaft

  9. Vorsatz und Fahrlässigkeit • § 276 BGB Haftung des Providers • Verzicht auf redundante Speichersysteme • Verzicht auf nötige Sicherheitstechnik • Wissen und Nachweis sind zweierlei • Nachweis ist für Haftung notwendig

  10. Die Kosten der Rechtsverfolgung • Klage soll sich finanziell lohnen • Nachweis von Vorsatz/ Fahrlässigkeit mit Sachverständigen-Gutachten? • hohe Anwaltskosten • Schäden sind im Verhältnis zu den Kosten zu gering

  11. Zusammenfassung • Schaden ist schwer nachweisbar • Vorsatz /Fahrlässigkeit sind schwer nachweisbar • Kosten der Rechtsverfolgung sind zu hoch • Chancen einer Klage sind zu gering • Tip: Augen auf beim Eierkauf!

More Related