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Jugend in Erasmus+

Jugend in Erasmus+. Änderungen und Neuerungen. Politischer Hintergrund. Europa 2020 Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum - Beschäftigung - Bildung - Kompetenzen, Wissen. Politischer Hintergrund. EU Jugendstrategie (2010 – 2018) - Lernmobilität

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Jugend in Erasmus+

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Presentation Transcript


  1. Jugend in Erasmus+ Änderungen und Neuerungen

  2. Politischer Hintergrund • Europa 2020 Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum - Beschäftigung - Bildung - Kompetenzen, Wissen

  3. Politischer Hintergrund • EU Jugendstrategie (2010 – 2018) - Lernmobilität - Teilnahme am demokratischen Leben - Qualität der Jugendarbeit - Entwicklung der Jugendpolitik - internationale Dimension auch außerhalb der EU

  4. Neuigkeiten • Finanzierung verstärkt durch Pauschalen • Erstattung der Internationalen Reisekosten durch Entfernungspauschalen • Mehrere Projekte in einem Antrag • Antragsfristen: 17. März 2014 KA1 und 30. April und 1. Oktober 2014 für KA 1,2 & 3 • Online Antragstellung (e-forms) • Mobility Tool für EFD

  5. Neuigkeiten • Alle Antragsteller müssen sich einmalig in einer zentralen OnlineDatenbank registrieren und erhalten eine neunstellige ID Nummer zugeteilt • Zu Beginn eines Projektes sollte eine Partnerschaftsvereinbarung aufgesetzt werden • Flexible Projekte • Kooperation mit Nachbarländern der EU

  6. Einmalige Registrierung in der online Datenbank URF • Alle Organisationen, die beabsichtigen, am Programm Erasmus+ teilzunehmen, müssen sich einmalig registrieren • Die Registrierung obliegt dem Verantwortlichen der Organisation - Schritt 1 – Registrierung bei ECAS- Schritt 2 – Registrierung bei URF auf dem „Participant Portal“ →http://ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/home.html

  7. 3 Leitaktionen • Mobilität von Einzelpersonen (KA1) • Strategische Partnerschaften (KA2) • Unterstützung von Politikreformen (KA3)

  8. Möglichkeiten für den Jugendbereich • Mobilität von Einzelpersonen (KA1) - Europäischer Freiwilligendienst - Jugendaustausch - Mobilität von Jugendarbeitern • Strategische Partnerschaften (KA2) - transnationale Jugendinitiativen - Partnerschaften innerhalb des Jugendbereiches - sektorenübergreifende Partnerschaften - Kompetenzbildung im Jugendbereich • Unterstützung von Politischen Reformen (KA3) - Strukturierter Dialog

  9. Europäischer Freiwilligendienst (EFD)KA1 • Unbezahlte und Vollzeit Freiwilligenaktivität in einem anderen Land • Jugendliche zwischen 17und 30 Jahren • 2 Monate bis zu einem Jahr • für 2 Wochen bis 2 Monate ist möglich für Gruppen zwischen 10 und 30 Personen und für Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf • Vorbereitungsbesuch für alle Freiwilligen möglich • Akkreditierung der Aufnahme- und Entsendeorganisationen möglich für gesammte Programmlaufzeit

  10. Förderung • Reisekosten ab 100 km ( gilt auch für Vorbereitungsbesuch) • Organisationskosten - 590 EUR / Monat • Taschengeld für den Freiwilligen – 110 EUR/ Monat • Sprachliche Unterstützung • Unterstützung für Jugendliche mit einer Behinderung • Außergewöhnliche Kosten (Visa, Aufenthaltsgenehmigung, Impfungen, Unterkunft für einen Vorbereitungsbesuch, Kosten für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf)

  11. JugendaustauschKA1 • Interkulturelles Treffen und Austausch • 16 - 60 Jugendliche (Gruppenleiter ausgeschlossen) • zwischen 13 und 30 Jahren • zwei oder mehreren Partnern aus anderen Ländern • mindestens 4 Teilnehmer pro Land • 5 bis 21 Tage (Reisetage ausgeschlossen) • Vorbereitungsbesuch möglich

  12. Förderung • Reisekosten (gilt auch für den Vorbereitungsbesuch) • Organisationskosten – 37 EUR/Tag/Teilnehmer • Unterstützung für Jugendliche mit einer Behinderung • Außergewöhnliche Kosten (Visa, Aufenthaltsgenehmigung, Impfungen, Unterkunft für einen Vorbereitungsbesuch, Kosten für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf)

  13. Mobilität von JugendarbeiternKA1 • Weiterentwicklung der Jugendarbeit • Kompetenzerwerb • Haupt- und Ehrenamtliche • Training, Schulungen, Studienbesuche, Kontaktseminare, Job Shadowing • 2 Tage bis zu 2 Monaten (Reisetage ausgenommen) • Bis zu 50 Teilnehmern

  14. Förderung • Reisekosten • Organisationskosten – 65 EUR/Tag/Teilnehmer • Unterstützung für Jugendliche mit einer Behinderung • Außergewöhnliche Kosten (Visa, Aufenthaltsgenehmigung, Impfungen, Kosten für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf)

  15. Partnerländer • Programmländer: EU-Länder, EJR Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Schweiz • Partnerländer: Westbalkan, Östliche Partnerschaft, Union für den Mittelmeerraum, die Russische Föderation

  16. Strategische Partnerschaften KA2 • Transnationale Jugendinitiativen zwischen jungen Menschen - zur Stärkung des sozialen Engagements- zur Umsetzung eigener Ideen- zur Förderung von Erfindergeist und Kreativität - für 2 oder mehr Gruppen von jungen Menschen, aus verschiedenen Programmländern, mit ähnlichen Bedürfnissen und/oder Interessen - zum Austausch und dem gegenseitigen von einander Lernen

  17. Strategische Partnerschaften (KA2) • Partnerschaften zwischen Organisationen aus dem Jugendbereich-internationale Langzeitkooperationen- zur Entwicklung, Aneignung und/oder Implementierung innovativer Praktiken innerhalb der Jugendarbeit, die zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Organisation beitragen.

  18. Strategische Partnerschaften (KA2) • Sektorenübergreifende Partnerschaften - Kooperation zwischen verschiedenen Sektoren: Jugend, Allgemeine und Berufliche Bildung • Kompetenzbildung im Jugendbereich- Projekte mit Partnerländern derEU- EFD, Jugendaustausch, Mobilität von Jugendarbeitern sowie transnationale Kooperationen- Antragstellung in Brüssel (03.04 und 02.09)

  19. Strategische PartnerschaftenKA2 • Mit Schwerpunkt auf…- Kreativität, Innovation und Modernisierung- virtuelle Kooperationen mit Anwendung von Informations- und Informationstechnologie- Qualität in der Jugendarbeit- Kompetenzerwerb- Professionelle Weiterentwicklung der Jugendarbeit- Chancengleichheit und Inklusion

  20. Strategische Partnerschaften (KA2) • Transnational • Mindestens 2 Gruppen aus verschiedenen Ländern • 6 Monate bis zu 2 Jahren • Antragsfrist: 30.04.2014 und 01.10.2014, 12 Uhr

  21. Förderung • Projektmanagement und Implementierung:500 EUR / Monat für die Aktivitäten der Koordinierende Organisation250 EUR / Monat für die Aktivitäten der Partnerorganisation(en) • Transnationale Projektreffen:Unterstützung der Projekt- und ReisekostenEntfernungspauschale 100 – 1999 KM + 575 EUR pro Teilenehmer

  22. Förderung • Intellektuelles Output • Multiplier Event : 100 EUR / lokalen Teilnehmer und 200 EUR / Teilnehmer der Partnerorganisation(en) • Unterstützung für Jugendliche mit einer Behinderung • Außergewöhnliche Kosten

  23. Förderung • Förderung von transnationalen Trainings-, Lehr- und Lernenden Aktivitäten im Rahmen einer strategischen Partnerschaft: - Reisekosten - Individuelle Unterstützung- Short termjointtrainigstaffevents: - Linguisticsupport

  24. Partnerländer • Programmländer: EU-Länder, EJR Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Schweiz • Partnerländer: Westbalkan, Östliche Partnerschaft, Union für den Mittelmeerraum, die Russische Föderation

  25. Unterstützung von Politikreformen (KA3)Strukturierter Dialog • Nationale  Jugendkonsultationen und internationale Jugendkonferenzen zwischen jungen Menschen und Verantwortlichen der Politik zum Austausch über die EU Jugendstrategie • Nationale Treffen und Transnationale Seminare zur Vorbereitung von EU Jugendkonferenzen im Rahmen der EU Ratspräsidentschaft • Veranstaltungen während der Europäischen Jugendwoche • Beratung junger Menschen zur Unterstützung ihrer aktive Teilnahme am demokratischen Leben • ….

  26. Unterstützung von Politikreformen (KA3)Strukturierter Dialog • Mindestens 2 Organisationen aus 2 verschiedenen Ländern für Transnationale Treffen • Mindestens eine Organisation für nationale Treffen • Mind. 30 Jugendliche zwischen 13 und 30 Jahren • 3 Monate bis zu einem Jahr • Projektort = Land des Antragstellers • Antragsfristen: 30.04.2014 und 01.10.2014

  27. Förderung • Reisekosten • Projektkosten: 37 EUR/Tag/Teilnehmer • Unterstützung für Jugendliche mit einer Behinderung • Außergewöhnliche Kosten (Visa, Aufenthaltsgenehmigung, Impfungen, Unterkunft für einen Vorbereitungsbesuch, Kosten für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf)

  28. Partnerländer • Programmländer: EU-Länder, EJR Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Schweiz • Partnerländer: Westbalkan, Östliche Partnerschaft, Union für den Mittelmeerraum, die Russische Föderation

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