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Abschlussprüfungen und Abschlüsse in der Hauptschule. Rita Katzer Otto-Hahn-Schule (Hanau) 2013 Rechtsgrundlage: VOBGM vom 19. August 2011 (ABl.9/11). Abschlüsse. Jahrgangsstufe 9 Hauptschulabschluss Qualifizierender Hauptschulabschluss (§ 38 VOBGM, ABl.9/11, S. 586).
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Abschlussprüfungen und Abschlüsse in der Hauptschule Rita Katzer Otto-Hahn-Schule (Hanau) 2013 Rechtsgrundlage: VOBGM vom 19. August 2011 (ABl.9/11)
Abschlüsse Jahrgangsstufe 9 • Hauptschulabschluss • Qualifizierender Hauptschulabschluss (§ 38 VOBGM, ABl.9/11, S. 586)
Besuch eines 10. Hauptschuljahres Voraussetzung: Qualifizierender Hauptschulabschluss in Jahrgangsstufe 9 Ziel: Erreichen des mittleren Abschlusses (§ 25 VOBGM, ABl.9/11, S. 585, und § 58 VOBGM, S. 589, 590 ) Abschluss
Landeseinheitlich nach Terminvorgabe (2. Schulhalbjahr) des HKM + Projektprüfung (i.d.R. 1. Schulhalbjahr - Terminfestlegung durch die Schule) (§ 48 VOBGM, ABl.9/11, S. 588) Prüfungsarbeiten Deutsch (180 Minuten) Mathematik (135 Minuten) Englisch (135 Minuten) (Ergebniserfassung in der LUSD) ( § 46 b) VOBGM - Regelung der Bearbeitungszeit nach § 51 Abs. 1 durch Erlass) Prüfungsbestandteile und Termine
Projektprüfung = - Gruppenprüfung (3-4 Schüler/innen) - Gruppenbildung vor Vorbereitungsphase - Durchführung i. d. R. vor der Klasse (§ 48 ff VOBGM vom 19.08.2011) Phasen Vorbereitungsphase i.d.R. 3 Wochen Durchführungsphase 4 x 4 Wochenstunden über einen Zeitraum von höchstens 4 Wochen Präsentationsphase höchstens 60 Minuten - 15-30 Minuten Vorstellung der Arbeitsergebnisse der Gruppe - Befragung in der Gruppe Projektprüfung
Vorbereitungsphase Durchführungsphase Prüfungsausschuss mindestens 1 Lehrkraft mindestens 1 Lehrkraft (Dokumentation des Prozessverlaufs) Schulleiter/in (oder Vertreter/in) Lehrkraft Protokollführer/in (§ 43 VOBGM vom 19.08.2011) Bewertung der Projektprüfung
Kriterien Fachliche Ansprüche Fachgerechte Vorgehensweisen Problemlösefähigkeit Qualität des Ergebnisses Selbstständigkeit Kommunikationsfähigkeit Verantwortungsübernahme Kooperationsfähigkeit (§ 50 (1) VOBGM vom 19.08.2011) Bewertung Note durch individuelle Auswertung der Leistung in den Projektphasen Ergebnis der Projektprüfung erscheint als gesonderte Note (Endnote) im Abschlusszeugnis Anlage zum Zeugnis des 1. Schulhalbjahrs oder Abschlusszeugnis (Thema, Beschreibung, Note) (§ 50 (2),(3) und 56 b) VOBGM vom 19.08.2011) Bewertung der Projektprüfung
Versäumnis (§ 44 VOBGM vom 19. August 2011) Verfahren bei Täuschung und Täuschungsversuch (§ 45 VOBGM vom 19. August 2011) Teilnahme von Gästen an der Projektprüfung (§ 43 (4) VOBGM vom 19. August 2011) Weitere Hinweise
Leistungsbewertung Endnoten (nach § 56 gerundet auf ganze Noten) Pflichtunterricht Wahlpflichtunterricht Versetzungsbedingungen erfüllt (§ 49 VOBGM vom 19. August 2011) in allen Fächer mindestens Note 4 ggf. mit Ausgleich Erwerb des Hauptschulabschlusses
Endnoten mündliche und schriftliche Leistungen im 2. Schulhalbjahr zweifach Prüfungsleistung einfach (§56 VOBGM vom 19. August 2011) Deutsch, Mathematik und Englisch
Prüfungsfächer - Deutsch - Mathematik - Englisch Projektprüfung Pflichtunterricht Wahlpflichtunterricht (laut Stundentafel) zweifach zweifach einfach ___________________________ Berechnung auf eine Dezimalstelle ohne Rundung (durch Eingabe in die LUSD) (§56 VOBGM vom 19. August 2011) Feststellung der Gesamtleistung
§ 54 VOBGM vom 19. August 2011 Versetzungs- bestimmungen erfüllt Gesamtleistung von 4,4 oder besser Erwerb des Hauptschulabschlusses
Gesamtleistung für den qualifizierende Hauptschul- abschluss nicht erreicht Regelung für Englischnote Englischnote = Fachnote des Schulhalbjahrs Antrag der Eltern: Aufnahme des Ergebnisses der Prüfungsarbeit in Englisch wird unter Bemerkungen in das Abschlusszeugnis eingetragen (§54 VOBGM vom 19. August 2011) Hauptschulabschluss
§ 54 VOBGM vom 19. August 2011 Versetzungs- bestimmungen erfüllt Gesamtleistung (mit Prüfungsarbeit in Englisch) 3,0 oder besser Qualifizierender Hauptschulabschluss
Keine Zuerkennung des angestrebten Abschlusses Letzte Jahrgangsstufe kann wiederholt werden (§ 47 ff VOBGM vom 19.08.2011) Prüfungswiederholung