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S teuerrechtliche Fragen bei der Entsendung von Fachkräften und Mitarbeitern nach China

S teuerrechtliche Fragen bei der Entsendung von Fachkräften und Mitarbeitern nach China. Ausgangssituation. Deutschland. China. deutsches Unternehmen Arbeitgeber oder Auftraggeber. Projekt, Tätigkeit. Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Auftragnehmer. Beibehaltung Wohnsitz

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S teuerrechtliche Fragen bei der Entsendung von Fachkräften und Mitarbeitern nach China

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Presentation Transcript


  1. Steuerrechtliche Fragen bei der Entsendung von Fachkräften und Mitarbeitern nach China

  2. Ausgangssituation Deutschland China deutsches Unternehmen Arbeitgeber oder Auftraggeber Projekt, Tätigkeit Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Auftragnehmer • Beibehaltung Wohnsitz • Gewöhnlicher Aufenthalt (6 Monate) • Wohnung Gewöhnlicher Aufenthalt ( 6 Monate) Rechtsfolge: unbeschränkte Steuerpflicht Rechtsfolge: unbeschränkte Steuerpflicht Welteinkommensprinzip

  3. DBA vom 14.02.1986 Differenzierung zwischen unselbständiger Arbeit ( Angestellte) und selbständiger ( Freiberufler)

  4. Unselbständige Tätigkeit Art.15 DBA • ( bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland) • Besteuerung der Einkünfte in China nur in Deutschland: • Wenn der Aufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als 183 Tage (6 Monate) und • Der Arbeitgeber ist nicht in China ansässig und • Vergütung/ Arbeitsentgelt wird nicht von einer in China belegenen Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen

  5. Besteuerung der Einkünfte in China nur in China: wenn • länger als 183 Tage tätig • oder • Betriebsstätte

  6. Betriebsstätte Art. 5 DBA: • Eine feste Geschäftseinrichtung durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird • Hierunter fallen: • Ort der Leitung, Zweigniederlassung, Geschäftstelle, Fabrikationsstätte, Werkstätte • Eine Bauausführung oder Montage oder eine damit zusammenhängende Aufsichtstätigkeit, wenn die Dauer der Bauausführung, Montage oder Aufsichtstätigkeit 6 Monate überschreitet • Das Erbringen von Dienstleistungen, einschließlich Beratung durch Angestellte, wenn länger als 6 Monate innerhalb eines beliebigen 12 Monatszeitraums

  7. Steuerliche Folgen: • China ist bezüglich der dort erzielten Einkünfte steuerberechtigt • In Deutschland keine Besteuerung, aber: • sog. Progressionsvorbehalt • Die chinesischen Einkünfte werden bei der Ermittlung desEinkommens in Deutschland zunächst • dazu gerechnet um den Steuerprozentsatz zu ermitteln und dann von dem zu besteuernden • Einkommen wieder abgezogen, mittelbare minimale Besteuerung über Erhöhung des Steuersatzes

  8. Selbständige Arbeit (Freiberufler) Art.14 DBA • ( bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland) • Besteuerung der Einkünfte in China nur in Deutschland: • wenn für die Ausübung der Tätigkeit keine feste Einrichtung besteht • oder • wenn der Aufenthalt kürzer als 183 Tage während des Kalenderjahres • ( 6 Monate)

  9. Fall: FG Köln 20.03.2002 Freiberuflich tätiger deutscher Bauingenieur Montageüberwachung einer Anlage in China für chinesischen Kunden incl. Inbetriebnahme, Beratung, Anleitung der Wartung Auftraggeber deutsche GmbH Büro und Werkräume von der GmbH angemietet und zur ausschließlichen Nutzung überlassen Alle Tätigkeiten von diesem Büro aus im Zeitraum 18.09.99 bis 25.03.00 Keine Tätigkeiten mehr in Deutschland, daher erklärte er Einkünfte in China gemäß §32b EStG für steuerbefreit FA unterwarf alle Einkünfte in vollem Umfang der deutsch. ESt Begründung: überlassener Büroraum ist keine feste Einrichtung

  10. Voraussetzungen für Steuerbefreiung in Deutschland gemäß Art.14 DBA: • Freier Beruf oder sonstige selbständige Tätigkeit • Verfügung über eine feste Einrichtung in China für die Ausübung der Tätigkeit • Die Einkünfte können der festen Einrichtung zugerechnet werden

  11. Freier Beruf oder sonstige selbständige Tätigkeit: • Selbständig ausgeübte: wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit • Selbständige Tätigkeit u.a. von Ingenieuren, Rechtsanwälten, Architekten

  12. Verfügung über eine feste Einrichtung in China für die Ausübung der Tätigkeit • Örtliche Komponente: • in Anlehnung an Art.5 DBA feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit des • Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird • dies umfasst: • Bauausführung, Montage und Aufsichtstätigkeit länger als 6 Monate • Dienstleistungen einschließlich Beratungen • Zeitliche Komponente: • Geschäftseinrichtung muss von einer gewissen Dauer sein, iSe. nachhaltigen Tätigkeit • in Anlehnung an §12 Abs.2 Nr.8 AO länger als 6 Monate

  13. Die Einkünfte können der festen Einrichtung zugerechnet werden der zur Verfügung gestellte Arbeitsraum dient auch der Tätigkeit unschädlich zugleich Auftreten für einen anderen, nämlich den Auftraggeber wenn wenigstens vorübergehende Verfügungsmacht iSe. einer ständigen Nutzung ( vertraglicher Anspruch auf Überlassung eines Raumes) und eine Verwurzelung im Sinne einer örtlichen Bindung vorliegt

  14. Rechtsfolge: Freiberufliche Tätigkeit in vom Auftraggeber gestellten Räumlichkeiten länger als 6 Monate unterfällt nicht deutschem Steuerrecht Freistellung der Einkünfte in Deutschland Progressionsvorbehalt

  15. Ausgangssituation Deutschland China deutsches Unternehmen Arbeitgeber oder Auftraggeber Projekt, Tätigkeit Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Auftragnehmer • Beibehaltung Wohnsitz • Gewöhnlicher Aufenthalt (6 Monate) • Wohnung Gewöhnlicher Aufenthalt ( 6 Monate)

  16. Vielen Dank für Aufmerksamkeit

  17. 3. Ausschließliche Zuständigkeit • wegen Streitigkeiten über • Equity Joint-Venture Verträge • Contractual Joint-Venture Verträge • Verträge über chinesisch-ausländische Kooperation bei der Erschließung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen

  18. 一审管辖法院Eingangsgericht • Volksgericht der wirtschaftlichen und technischen Entwicklungszonen • Volksgericht der Mittelstufe der Provinzhauptstadt, der Hauptstadt der autonomen Gebiet und der Stadtstaaten • Volksgericht der Mittelstufe der Wirtschaftssonderzonen und der selbständigen Stadt auf Provinzebene • andere Volksgerichte der Mittelstufe, die das obere Volksgericht bestimmt • Volksgericht der Oberstufe

  19. 适用案件范围Sachgebiete • Vertragsrechtliche und deliktrechtliche Streitigkeiten mit Auslandsbezug • Streitigkeiten über Akkreditive • Antrag um Aufhebung, Anerkennung und Vollstreckung der internationalen schiedsgerichtlichen Entscheidungen • Überprüfung der Schiedsklausel im Vertrag • Antrag um Anerkennung und Vollstreckung der ausländischen gerichtlichen Entscheidungen.

  20. 不适用该规定之情形Ausgeschlossene Sachgebiete • Streitigkeiten wegen Grenzhandel • Streitigkeiten wegen Immobilien mit Auslandsbezug • Streitigkeiten wegen immateriales Rechts

  21. 基本原则与重要制度Grundsätze und wichtige Institute • kein Anwaltzwang • zwei Instanzen • Entscheidung durch das Kollegium • Ablehnung (Richter, Gerichtssekretäre, Übersetzer, Gutachter und Inaugenscheinnehmende) • Schlichtung (Schlichtungsurkunde hat endgültige Rechtskraft) • Vermögenssicherung (frühzeitige Vermögenssicherungsmaßnahmen)

  22. 人民法院受理费Gerichtskosten Bis 1000 Yuan 50 Yuan 1000 – 50.000 Yuan x 0.04 + 10 Yuan 50.000 – 100.000 Yuan x 0.03 + 510 Yuan 100.000 – 200.000 Yuan x 0.02 + 1510 Yuan 200.000 – 500.000 Yuan x 0.015 + 2510 Yuan 500.000 – 1.000.000 Yuan x 0.01 + 5010 Yuan Über 1.000.000 Yuan x 0.005 + 10010 Yuan

  23. 诉讼保全申请费Vermögenssicherungskosten Bis 1.000 Yuan 30 Yuan 1.000 – 100.000 Yuan x 0.01 + 20 Yuan Über 100.000 Yuan x 0.005 + 520 Yuan

  24. 第一审普通程序Verfahrensablauf in erster Instanz Klageschrift übersenden, Klageerwiderung, Untersuchung Klageerhebung Annahme (Verfahrenseröffnung) Vorbereitung der Verhandlung Öffentliche Verhandlung Urteilsverkündung Verhandlung in der Sitzung Untersuchung – Beweisanzeige – Erwiderung und Verhandlung - Schlichtung

  25. 第二审普通程序Verfahrensablauf in zweiter Instanz • Die Berufungsschrift mußüber das Eingangsgericht eingereicht werden • mündliche Verhandlung wenn nötig • nur bei Rechtsanwendungsfehler direkt korrigieren, ansonsten erneutes Verfahren zurückweisen

  26. 执行程序Vollstreckungsverfahren • Gericht erster Instanz als Vollstreckungsgericht • Vergleiche und Vereinbarungen zwischen den Parteien möglich • Vollstreckung der Schlichtungsurkunde • Frist des Vollstreckungsantrags: ein Jahr

  27. 执行措施Vollstreckungsmaßnahmen sind • Einlagen einzufrieren oder abzuführen durch schriftliche Aufforderung • einen Teil des Einkommens einzubehalten oder abzuheben durch schriftliche Aufforderung • ein Teil des Vermögens zu versiegeln, zu pfänden, einzufrieren, zu versteigern oder freihändig zu verkaufen • Durchsuchungsbefehl

  28. 涉外仲裁机构裁决的执行Vollstreckung des Schiedsspruchs (mit Auslandbezug) Wenn eine Partei den Schiedsspruch nicht ausführt, kann die andere Seite beim Volksgericht der Mittelstufe des Wohnsitzes des Antragsgegners oder des Ortes, an dem sich das Vermögen befindet, Vollstreckung beantragen.

  29. 涉外仲裁机构裁决的不予执行Nichtvollstreckung des Schiedsspruchs • der Antragsgegner muß nachweisen • Die Parteien haben weder im Vertrag eine Schiedsklausel bestimmt noch nachträglich eine schriftliche Schiedsvereinbarung getroffen • der Antragsgegner hat keine Mitteilung von der Bestimmung der Schiedsrichter oder der Durchführung des Schiedsverfahrens erhalten, oder er konnte aus anderen Gründen, für die er nicht verantwortlich ist, seine Meinung [im Schiedsverfahren] nicht vortragen

  30. 涉外仲裁机构裁决的不予执行(续)Nichtvollstreckung des Schiedsspruchs (fortfahrend) • Zusammensetzung oder Verfahren der Schiedskammer entsprechen nicht den Schiedsregeln • der Gegenstand des Schiedsspruchs gehört nicht zum Bereich der Schiedsvereinbarung, oder das Schiedsorgan ist zu einem Schiedsverfahren [über diesen Gegenstand] nicht berechtigt • die Vollstreckung dieses Schiedsspruchs dem gesellschaftlichen öffentlichen Interesse zuwiderläuft

  31. TREMPEL & ASSOCIATES BERLIN 衷 心 感 谢 您 的 关 注 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 19.09.2003 Berlin

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