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Schadenersatz Besonderer Teil

Barta: Zivilrecht online. Schadenersatz - BesT: berblick. 1299, 1300 ABGB: Sachverstndigenhaftung Ratrzte, Rechtsanwlte, Architekten, Baumeister, Pfuscher uvam 1309 ABGB: Schuldhaftes Vernachlssigen der Aufsichtspflicht/Obsorge; zB fr Unmndige 1310 ABGB: Billigkeitshaftung zB Unmnd

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Schadenersatz Besonderer Teil

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Presentation Transcript


    1. Barta: Zivilrecht online Schadenersatz Besonderer Teil

    2. Barta: Zivilrecht online Schadenersatz - BesT: berblick 1299, 1300 ABGB: Sachverstndigenhaftung Rat rzte, Rechtsanwlte, Architekten, Baumeister, Pfuscher uvam 1309 ABGB: Schuldhaftes Vernachlssigen der Aufsichtspflicht/Obsorge; zB fr Unmndige 1310 ABGB: Billigkeitshaftung zB Unmndiger 1313 a, 1315 ABGB: Gehilfenhaftung Erfllungs- und Besorgungsgehilfenhaftung 1318 ABGB: Haftung fr gefhrlich aufgehngte oder aufgestellte Sachen; Herauswerfen etc aus einer Wohnung 1319 ABGB: Haftung fr Bauwerke 1319 a ABGB: sog Wegehalterhaftung 1320 ABGB: Tierhalterhaftung 1330 ABGB: Zivilrechtliche Ehrenbeleidigung Schdigung von Kredit(fhigkeit), Erwerb und Fortkommen

    3. Barta: Zivilrecht online Vertrags- und Deliktshaftung fr Gehilfen

    4. Barta: Zivilrecht online 1308 ABGB: Wenn Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben oder Unmndige jemanden beschdigen, der durch irgendein Verschulden hierzu selbst Veranlassung gegeben hat, so kann er keinen Ersatz ansprechen. 1309 ABGB: Auer diesem Falle gebhrt ihm der Ersatz von denjenigen Personen, denen der Schade wegen Vernachlssigung der ihnen ber solche Personen anvertrauten Obsorge beigemessen werden kann. Aufsichtspflicht

    5. Barta: Zivilrecht online Soziale Schadenstragung: 1310 ABGB Erlangt ein Beschdigter nach den 1308, 1309 ABGB keinen Ersatz, so soll der Richter nach 1310 ABGB erwgen, ob er nicht doch "auf den ganzen Ersatz, oder einen billigen [!] Teil desselben erkennen" kann, weil: dennoch ein Verschulden [des Beschdigers] zur Last liege; oder der Beschdigte aus Schonung des Beschdigers die Verteidigung unterlassen habe; oder endlich mit Rcksicht auf das Vermgen des Beschdigers und des Beschdigten; sozialer Vermgensvergleich / Ersatz nach Billigkeit

    6. Barta: Zivilrecht online Aufsichtspflicht - Beispiele Verletzt: Wer einen 11-Jhrigen unbeaufsichtigt mit einem Luftdruckgewehr spielen lsst; SZ 20/241 Wer einem noch nicht 12-jhrigen Kind (entgegen 65 StVO) erlaubt, alleine radzufahren; ZVR 1989/153 Gilt nicht fr Kinder ab 10 mit Fahrradprfung Wer einer gehbehinderten Gromutter ein 3 jhriges Kind auerhalb der Wohnung anvertraut; EFSlg 4695 Nicht verletzt: Wenn ein Lehrer 7- oder 8-jhrige Schulkinder in der Schulgarderobe nicht stndig beaufsichtigt; EFSlg 31.513 Unbeaufsichtigtes 4 1/2-jhriges Kind auf Spielplatz in der Nhe einer wenig befahrenen Strae; ZVR 1984/116 Schneeballspielen von 8- und 10 Jhrigen ohne berwachung; EFSlg 27.185

    7. Barta: Zivilrecht online Haftung des Wohnungsinhabers (1) Tatbestandliche Schdigung gem 1318 ABGB: a) Durch das Herabfallen einer gefhrlich aufgehngten oder gestellten Sache; zB Blumentopf fllt vom Balkon b) Durch Herauswerfen oder Herausgieen aus einer Wohnung Rechtsfolge: Wer haftet? Auch ohne eigenes Verschulden? Ja ! Derjenige, aus dessen Wohnung geworfen oder gegossen worden oder die Sache herabgefallen ist [= der Wohnungshalter/-inhaber!]

    8. Barta: Zivilrecht online Fhn in Innsbruck Frau W ist Eigentmerin eines Hauses in Innsbruck und vermietet den 4. Stock an Herrn C, der dort ein Architekturbro hat. An einem starken Fhntag hat Herr C auf der Straenseite des Hauses ein Fenster geffnet. Weil Herr C um die Gefhrlichkeit des Fhns in Innsbruck Bescheid wei, hat er alle anderen geschlossen, um Zugluft zu vermeiden. Als nun unangemeldet Frau B, die Freundin des Herrn C, zu Besuch kommt und auch ohne zu luten die Tr zum Bro ffnet die Haustre war offen , wird durch die entstehende Zugluft das offen stehende Fenster mit einer solchen Wucht zugeschlagen, dass die Scheiben zerspringen und auf die darunter liegende Strae fallen. Dabei wurde zum Glck nur das Auto von Frau E, dieses allerdings erheblich, beschdigt.

    9. Barta: Zivilrecht online Haftung des Wohnungsinhabers (2) Moderne Anwendung (dieser Tatbestnde) auf: Waschmaschinen; SZ 39/170 (1966) Geschirrsplmaschinen; SZ 37/140 (1964) Badewannen; SZ 20/203 (1938) Boiler; EvBl 1966/159 oder Wasserrohrbruch in der Kaffeemaschine einer Kantine; JBl 1989, 40 Wohnungsinhaber sind auch: Mieter und Pchter Als Wohnung gelten auch Amts- und Geschftsrume, nicht aber zB Hotelzimmer Haftung auch ohne eigenes, aber immer fr fremdes Verschulden; zB: betrunkener Gast wirft Flasche aus Fenster

    10. Barta: Zivilrecht online Haftung fr (Bau)Werke: 1319 ABGB (1) Tatbestandliche Schdigung durch > Einsturz oder Ablsung von Teilen eines Gebudes oder eines anderen auf einem Grundstck aufgefhrten Werkes < Rechtsfolge: >..., so ist der Besitzer [=Eigentmer/Halter (!), aber auch Mieter/Pchter oder Fruchtnieer] des Gebudes oder Werkes zum Ersatze verpflichtet, wenn die Ereignung die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist ... ... und er [= der Besitzer] nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe. < ? Beweislastumkehr !

    11. Barta: Zivilrecht online Haftung fr (Bau)Werke: 1319 ABGB (2) Abgrenzung zu 1318 ABGB: Blumenkiste, Holzjalousie und Geschftsschild sind unter 1318 ABGB zu subsumieren; Dachziegel, Gesimsteile, Verputz, Balkongelnder (SZ 36/103 [1963]) unter 1319 ABGB. Einen Grenzfall stellen Dachlawinen dar: a) Schnee + Dachziegel/-rinne etc fallen unter 1319 ABGB b) Nur Schnee oder Eiszapfen unterliegen der allgemeinen Verschuldenshaftung des ABGB. Bei Versto gegen 93 StVO liegt eine Schutzgesetzverletzung vor ? Beweislastumkehr

    12. Barta: Zivilrecht online 1319a ABGB: Wegehalterhaftung (1) Wird durch den mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch gettet, an seinem Krper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschdigt, so haftet derjenige fr den Ersatz des Schadens, der fr den ordnungsgemen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, sofern er oder einer seiner Leute den Mangel vorstzlich oder grobfahrlssig verschuldet hat. Ist der Schaden bei einer unerlaubten, besonders auch widmungswidrigen, Bentzung des Weges entstanden und ist die Unerlaubtheit dem Bentzer entweder nach der Art des Weges oder durch entsprechende Verbotszeichen, eine Abschrankung oder eine sonstige Absperrung des Weges erkennbar gewesen, so kann sich der Geschdigte auf den mangelhaften Zustand des Weges nicht berufen. (2) Ein Weg im Sinn des Abs. 1 ist ... (3) ...

    13. Barta: Zivilrecht online Wegehalterhaftung: 1319a ABGB Haftung auch fr fremdes Verschulden; > er oder einer seiner Leute < Abweichend vom Normalfall, aber Haftung erst ab grober Fahrlssigkeit Sinn: Anreiz fr Wegehalter, Wege offen zu halten; zB Forst- und Bringungswege Tourismus!

    14. Barta: Zivilrecht online Tierhalterhaftung: 1320 ABGB (1) Wird jemand durch ein Tier beschdigt, so ist derjenige dafr verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlssigt hat. Derjenige, der das Tier hlt, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er fr die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.

    15. Barta: Zivilrecht online Tierhalterhaftung: 1320 ABGB (2) Ma der erforderlichen Aufsicht und Verwahrung: nach Umstnden des Einzelfalls; EvBl 1982/43 Gefhrlichkeit des Tieres spezifisches Tierverhalten Abwgung der Interessen Warntafel "Bissiger Hund" allein gengt nicht bersehen eines solchen Hinweises bedeutet aber Mitverschulden; ZVR 1977/59

    16. Barta: Zivilrecht online Der bissige Hund Beim Spazierengehen treffen sie einen Bekannten mit seinem Hund. Sie spielen mit dem Hund und werfen Hlzchen, die der Hund immer wieder zurckbringt. Dabei bersieht der Hund einmal ein kleines Kind und luft zuerst direkt hinein und als dieses den Hund wegstoen will, beit er zu. Wer haftet?

    17. Barta: Zivilrecht online Dienstnehmerhaftpflichtgesetz 1965 Geltungsbereich: fr DN in ffentlichrechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhltnissen nicht Organe von Bund oder Lndern Gericht kann Schadenersatz migen und bei minderem Grad des Verschuldens ganz erlassen "Versehen" = grobe Fahrlssigkeit richterliches Migungsrecht: Billigkeit Migung (iS von Reduktion) der Ersatzleistung mglich Aus einem "minderen Grad des Versehens" = leichte Fahrlssigkeit Migung oder Erlass

    18. Barta: Zivilrecht online Kriterien fr Erlass Bei entschuldbarer Fehlleistung: berhaupt keine Haftung zB Tellerwscher lsst Teller fallen Kriterien fr Migung und Erlass nach 2 Abs 2 DHG: Ausma der Verantwortung (des AN) Bercksichtigung der Gefahr beim Entgelt Ausbildung des AN + Arbeitsbedingungen Vermeidbarkeit des Schadenseintritts

    19. Barta: Zivilrecht online Schdigung des DG oder eines Dritten Schdigung des DG Schdigung eines Dritten 1) Dieser nimmt DN in Anspruch Streitverkndigung an DG erforderlich; bei Unterlassung: bleiben DG die nicht ausgefhrten Einwendungen gegen DN erhalten 2) Dieser nimmt DG in Anspruch Regressmglichkeit des DG

    20. Barta: Zivilrecht online 1 Abs 1 AmtshaftungsG - AHG 1948 Bund, Lnder, Bezirke, Gemeinden, sonstige Krperschaften des ffentlichen Rechts und die Trger der Sozialversicherung [= Rechtstrger] haften ... fr den Schaden am Vermgen oder an der Person,den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechts- widriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefgt haben; dem Geschdigten haftet das Organ nicht [!] Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen.

    21. Barta: Zivilrecht online 1 Organhaftpflichtgesetz 1967 Abs 1: Personen, die als Organe des Bundes ...handeln, haften ... fr den Schaden am Vermgen, den sie dem Rechtstrger, als dessen Organ sie gehandelt haben, in Vollziehung der Gesetze durch ein schuldhaftes u rechtswidriges Verhalten unmittelbar zugefgt haben. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen. Abs 2: Organe sind ... (wie im AHG)

    22. Barta: Zivilrecht online 3 Organhaftpflichtgesetz Abs 1 Beruht die Schdigung, .... auf einem Versehen, so kann das Gericht aus Grnden der Billigkeit den Ersatz migen oder, sofern der Schaden durch einen minderen Grad des Versehens zugefgt worden ist, auch ganz erlassen.

    23. Barta: Zivilrecht online Produkthaftung - PHG

    24. Barta: Zivilrecht online PHG 1988 (1) Fall: Fliegendes Messer aus Rasenmher ttet Frau Anwendungsbereich: Gewerbe, Industrie; Arzneimittel (AMG 1983), Medizinprodukte (MPG 1996)

    25. Barta: Zivilrecht online PHG 1988 (2) - Abgrenzung zur GWL GWL ? Schlechterfllung = Mangelhaftigkeit der Sache selbst PHG ? durch den Fehler eines Produkts wird: a) ein Mensch gettet, verletzt oder gesundheitlich geschdigt oder b) eine andere krperliche Sache beschdigt

    26. Barta: Zivilrecht online PHG 1988 (3) Haftung/1 1 Abs 1 PHG: Wer haftet ? Z 1: Hersteller/Produzent Z 2: Importeur Z 3: Hndler/Lieferant/Verkufer 8 Satz 1 PHG: Verschuldensunabhngige Haftung 9 PHG: Haftung ist im Voraus unabdingbar und nicht beschrnkbar

    27. Barta: Zivilrecht online PHG 1988 (4) Haftung/2 2 PHG: Selbstbehalt von 500,- bei Sachbeschdigung 5 PHG: Fehlerhaftigkeit eines Produkts ... wenn es nicht jene Sicherheit bietet, die erwartet werden kann; Art des Mangels unerheblich: Konstruktions-, Herstellungs- oder Instruktionsfehler 6 PHG: Inverkehrbringen 13 PHG: Verjhrung - 10 Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts

    28. Barta: Zivilrecht online PHG 1988 (6) - 8, 10, 12 Haftungsausschlsse ( 8 PHG) durch Nachweis, dass zB: Z 1: Fehler auf eine Rechtsvorschrift oder behrdliche Anordnung zurckzufhren ist Z 2: die Produkteigenschaften nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht als Fehler erkannt werden konnten Solidarhaftung ( 10 PHG): mehrere Lieferanten haften gemeinsam Rckgriffsrecht ( 12 PHG) beim Hersteller

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