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Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein. Gemeindeordnung Schleswig-Holstein. §§ 1 und 2 der GO Selbstverwaltung / Selbstverwaltungsaufgaben. >Art. 28 Grundgesetz / das Recht auf Selbstverwaltung >Das Recht gemeindliche Aufgaben auf Dritte zu übertragen

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Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

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Presentation Transcript


  1. Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein GemeindeordnungSchleswig-Holstein

  2. §§ 1 und 2 der GO Selbstverwaltung / Selbstverwaltungsaufgaben >Art. 28 Grundgesetz / das Recht auf Selbstverwaltung >Das Recht gemeindliche Aufgaben auf Dritte zu übertragen >Die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsbeauftragte

  3. § 3 Weisungsangelegenheiten • Meldeamt – Passbehörde – Ordnungsamt • Amtsverwaltung!

  4. § 4 Satzungsrecht • Rechtsgrundlage für das Ortsrecht • Kann-Bestimmung • Pflicht: Hauptsatzung • Ausfertigung: Bürgermeister/in! • einfache Mehrheit

  5. § 6 Einwohner / Bürger • Bürger: wahlberechtigt • Einwohner: nur Wohnsitz (s. Einwohnerversammlung)

  6. § 10 Repräsentation • Bürgermeister / Bürgervorsteher

  7. § 11 Name der Gemeinde • Kann geändert werden  (2/3 Mehrheit)

  8. §§ 13 ff Gebiet einer Gemeinde • Freiwillig / Gesetz • Voraussetzung: öffentliches Wohl

  9. § 16 a Unterrichtung der Einwohner / Bürger • Pflichtaufgabe! >siehe § 16 b Einwohnerversammlung mindestens einmal im Jahr • Vorschläge und Anregungen müssen behandelt werden

  10. § 16 c Einwohnerfragestunde • Zwingender Bestandteil einer GV • Ausschuss: kann, muss aber nicht

  11. § 16 d Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten • Problem: Amtshaftung

  12. § 16 e Anregungen und Beschwerden • Schriftlich gegenüber der Gemeindevertretung • Vorbehaltene Aufgabe, nicht übertragbar

  13. § 16 f Einwohnerantrag • Einwohner, nicht nur Bürger ab 14 Jahre, mind. 5 v.H. der Einwohner

  14. § 16 g Bürgerentscheid • Basisdemokratie • 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl

  15. Bürgerbegehren • Gemeinde entscheidet nicht selbst • Beispiel: Sylt • 10 v.H. der Bürger/innen

  16. Entscheidung • 20 v.H. der Stimmberechtigten • Bindung: 2 Jahre • Nicht rückholbar

  17. § 17 Abschluss- und Benutzungszwang • Dringendes Bedürfnis > Beispiele: Wasserversorgung Kanal Abfallentsorgung Bedingung: Schutz der Gesundheit Natürliche Grundlagen des Lebens > Unterschied  Anschlusszwang, Benutzungszwang

  18. § 18 Öffentliche Einrichtungen • Ermächtigung zur Verwendung von Steuern • Recht zur Benutzung ! Aber !  Kostentragung

  19. § 19 Ehrenamtliche Tätigkeit • Pflicht Beispiel: Wahlhelfer • § 20: Ablehnungsgründe • § 21: Pflichten

  20. § 22 Befangenheit • Unmittelbarkeit • Dritte • Pflicht zur Selbsterklärung • Berufs-/Bevölkerungsgruppen • Ordnungswidrigkeit • Heilung

  21. § 23 Treuepflicht • Verbot Ansprüche Dritter geltend zu machen

  22. § 24 Entschädigungen • Kein Verzicht • Keine Übertragung • Satzungspflicht

  23. § 24 a Kündigungsschutz • Keine Kündigung, Versetzung, Benachteiligung • Gewährung der notwendigen Zeit

  24. § 25 Vertretung der Gemeinde in Vereinigungen • Weisungsgebunden

  25. § 27 Gemeindevertretung • Ziele und Grundsätze • Übertragung möglich • Recht auf Unterrichtung • Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters

  26. § 28 Vorbehaltene Aufgaben

  27. § 29 Interessenwiderstreit • Verträge mit Gemeindevertretern

  28. § 30 Kontrollrecht • Für einzelne GemVertreter und Ausschussmitglieder • Auskunft und Akteneinsicht • Einsichtnahme, keine Herausgabe von Akten • Kopien: kein Anspruch, sollte aber ermöglicht werden

  29. § 31 a Unvereinbarkeit • Auch für Ausschussmitglieder • Auch für Ortsbeiräte

  30. § 32 Rechte und Pflichten • Unter anderem die Mitteilung vergüteter Tätigkeiten

  31. § 32 a Fraktionen

  32. § 33 Vorsitz • Gebundenes Vorschlagsrecht • Bürgermeister / Bürgervorsteher

  33. § 34 Einberufung der GV • 1 mal im Vierteljahr / Regelung durch Hauptsatzung • Auf Verlangen 1/3 der Mitglieder • Innere Angelegenheiten: Geschäftsordnung • Ladungsfrist beträgt mind. 1 Woche • Unterschreitung möglich/Widerspruch 1/3

  34. Fortsetzung § 34 Einberufung der GV • Tagesordnung • Öffentliche Bekanntmachung • Erweiterung um dringende Angelegenheiten

  35. § 35 Öffentlichkeit der Sitzungen • Ausschluss der Öffentlichkeit ist eine Ausnahme • Bekanntgabe nach der Sitzung

  36. § 36 Pflichten des Bürgermeisters

  37. § 38 Beschlussfähigkeit • Hälfte der gesetzlichen Zahl • Feststellung am Anfang der Sitzung • mind. 1/3 GV • 2. Einberufung

  38. § 39 Beschlussfassung • Stimmenmehrheit • Offene Abstimmung

  39. § 40 Wahlen • Müssen als Wahl bezeichnet sein • Geheim auf Antrag • Gewählt, wer die meisten Stimmen erhält

  40. § 40 a Abberufungen • Einfache Mehrheit • 2/3 bei Bgm

  41. § 41 Niederschrift • Kein Wortprotokoll • 2 Unterschriften • Einwendungen: GV • Öffentliche Einsichtnahme

  42. § 42 Ordnung in den Sitzungen • Vorsitzender • Ordnungsruf

  43. § 43 Widerspruch rechtswidrige Beschlüsse • Amtspflicht • Aufschiebende Wirkung • Beanstandung

  44. § 45 Bildung von Ausschüssen

  45. § 45 c Berichtswesen • Seit 2002 • Kontrolle des Bgm • Nur bei hauptamtlichen Gemeinden Pflicht

  46. § 46 Ausschüsse • Verhältniswahl • Auch bürgerliche Mitglieder • Vorsitzende: Wahl durch GV bei ständigen Ausschüssen • Grundsätzlich öffentlich • Alle GV können teilnehmen + Rederecht

  47. Fortsetzung § 46 Ausschüsse • Verlangen jeder Fraktion auf Neubesetzung möglich • Vorschriften über GV gelten analog • Widerspruch durch Bgm!

  48. §§ 47 a ff. Ortsteilsverfassung

  49. § 47 f Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

  50. § 50 Ehrenamtlicher Bürgermeister • Vorsitz • Vorbereitung der Beschlüsse • Verantwortung für sachliche Erledigung • Zuständigkeit für dringende Maßnahmen (Pflicht!) • Ehrenbeamte

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