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Ein Blick auf die Schullandschaft in Schleswig-Holstein. Was wurde bisher verändert? Was steht bevor? Workshop über Erfahrungen und Perspektiven am 26. April 2010 KOMMA in Altenholz Winfried Zylka. Umgestaltung der Schullandschaft in Schleswig-Holstein. Ausgelöst durch:
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Ein Blick auf die Schullandschaftin Schleswig-Holstein Was wurde bisher verändert? Was steht bevor? Workshop über Erfahrungen und Perspektiven am 26. April 2010 KOMMA in Altenholz Winfried Zylka
Umgestaltung der Schullandschaftin Schleswig-Holstein Ausgelöst durch: • PISA und andere internationale Vergleichsstudien • Demografische Situation • Finanzielle Lage der öffentlichen Hand Ziele: • Verbesserung der Bildungsqualität • höhere Bildungsgerechtigkeit • Sicherung eines flächendeckendes hochwertigen Bildungsangebots
Ein Blick auf die Schullandschaftin Schleswig-Holstein Themenauswahl • Künftige Änderung des Schulgesetzes • Schullastenausgleich • Netz der Schulstandorte • Schülerbeförderung • Veränderung der Schulträgerstruktur • Schule in der Kommune – Ganztagsschulen, Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Angeboten • Architektur und Pädagogik • Demografische Entwicklung
Demografische Entwicklungin Schleswig-Holstein Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Demografische Entwicklungin Schleswig-Holstein Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Demografische Entwicklungin Schleswig-Holstein Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Demografische Entwicklungin Schleswig-Holstein Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Demografische Entwicklungin Schleswig-Holstein Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Entwicklung der Schülerzahlen • Öffentliche allgemein bildende Schulen in SH
Ein Blick auf die Schullandschaftin Schleswig-Holstein Änderung des Schulgesetzes 2010 • Vorschaltgesetz vom 27. Januar 2010 (Fristverlängerung für die gesetzliche Umwandlung von Haupt- oder Realschulen und KGS bis 31.7.2011) • Vorgezogenes Beteiligungsverfahren für ein neues Schulgesetz im Februar 2010 (Referentenentwurf) • Kabinettsbefassung am 27. April 2010danach Anhörungsverfahren…………….. • Inkrafttreten zum 1. August 2010 (teilweise 1.1.2012)
Ein Blick auf die Schullandschaftin Schleswig-Holstein Änderung des Schulgesetzes: Wichtige vorgesehene Inhalte 1 Gymnasialer Bildungsgang G8 und G9: Wahlfreiheit für die Gymnasien (Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und im Benehmen mit dem Schulträger, § 44); Wegfall der „prophylaktischen Prüfungen“: Schüler/innen erhalten mit Versetzung in die 10 bzw. 11. Jahrgangsstufe ohne weitere Prüfung den Hauptschul- bzw. den Realschulabschluss. (§ 44) Hallig-Schulen bis Jahrgangsstufe 9 (§ 46) Zuständige Schule: Auch Gemeinschaftsschulen können zuständige Schulen nach § 24 sein. Möglich ist auch die vorsorgliche Festlegung von Zuständigkeitsbereichen. Schulträgerschaft: Die Voraussetzungen einer Grundschulträgerschaft werden in § 56 und § 60 neu geregelt. Reine Grundschulträger sind möglich, soweit mindestens eine der Grundschulen des Trägers die Mindestgröße erfüllt. Die Übergangsbestimmungen in § 148 Abs. 4 und 5 entfallen.
Ein Blick auf die Schullandschaftin Schleswig-Holstein Änderung des Schulgesetzes: Wichtige vorgesehene Inhalte 2 Mögliche organisatorische Verbindungen (§ 9): - Grundschulen, Regionalschulen und Förderzentren- Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren- Gymnasien und Regionalschulen Fusionsgebot nach § 60 Abs, 4: nur noch bei Schulen eines Schulträgers Neuregelung des Schullastenausgleichs ab 1.1.2012 : Schulkostenbeiträge werden nicht mehr vom Ministerium festgelegt. Schulträger können sie auf der Basis von Vollkosten-Kalkulationen errechnen und erheben. Schulkostenbeiträge können auch frei vertraglich vereinbart werden. Träger von Förderzentren können einen gesondert zu berechenden Schulkostenbeitrag für integrativ geförderte Schüler von Wohnsitzgemeinden erheben. (§§ 111-113)
Ein Blick auf die Schullandschaftin Schleswig-Holstein Regionale Verteilung der 94 Gemeinschaftsschulen und 55 Regionalschulen im Schuljahr 2009/2010 Kreis/ Stadt GemSch RegSchFlensburg 2 2 Kiel 3 3 Lübeck 7 4 Neumünster 2 4 Dithmarschen 5 6 Steinburg 9 2 Nordfriesland 6 5 dv. 1 mit Gym Stormarn 8 0 Ostholstein 8 3 Pinneberg 6 4 Plön 2 5 Rendsburg-Eckernförde 7 9 dv. 2 mit Gym Herzogtum Lauenburg 7 1 Segeberg 11 2 Schleswig-Flensburg 11 5
Ein Blick auf die Schullandschaftin Schleswig-Holstein Voraussichtliche Entwicklung der Schullandschaft nach 2011/12 • ca. 400 Grundschulen (zusätzlich zahlreiche Außenstellen) • ca. 130 Gemeinschaftsschulen (z.T. mit Grundschulteil) • ca. 75 Regionalschulen (z.T. mit Grundschulteil) • ca. 80 Förderzentren • ca. 100 Gymnasien (z.T. mit Regionalschulteil)
Architektur und Pädagogik 1 • Schulen benötigen neben den traditionellen Unterrichts- und Fachräumen mehr Räume und Flächen für Kommunikation, Veranstaltungen, individuelles Lernen, Medienzentren (Bibliothek/ Neue Medien), Freizeitaktivitäten, Ruheräume und Mittagessen. • Die Klassenräume müssen ausreichend groß, flexibel nutzbar und auf die unkomplizierte Verwendung neuer Medien eingerichtet sein; mindestens ein Computer-arbeitsplatz sollte in jedem Raum vorhanden sein. Neue pädagogisch begründete Anforderungen an den Schulbau
Architektur und Pädagogik 2 • Anderen kommunale Einrichtungen, die mit Schulen dauerhaft kooperieren oder Schüler als Hauptadressaten haben, sollen möglichst unter dem Dach der Schule untergebracht oder jedenfalls eng mit ihnen verknüpft werden (Bibliothek, Musikschule, Volkshochschule, KiTa, Jugendheim, etc. ). • Die Schularchitektur soll Gesundheit und Arbeitsverhalten positiv unterstützen und motivierend wirken (helle Räume, Raumakustik, Transparenz, einladende Sitzecken, etc.).
Architektur und Pädagogik 3 Weitere Anregungen: • Es sollten Fachschaftsräume mit Lehrerarbeitsplätzen und Internet-Zugang geschaffen werden. • Klassenräume könnten als Arbeitsplatz der Klassenlehrer nutzbar gemacht werden. • Lehrerzimmer müssen ausreichend Raum und Ausstattung bieten, damit Lehrkräfte dort arbeiten, pausieren und kooperieren können.