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Europäische Strategie

Europäische Strategie. Europäische Bildungspolitik ist kein eigenständiges, unabhängi-ges Politikfeld, sondern funk- tionaler Bestandteil der europäi-schen Arbeitsmarktpolitik. Bildung wird gefördert soweit sie für einen prosperierenden Markt notwendig ist. Livelong-learning

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Europäische Strategie

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Presentation Transcript


  1. Europäische Strategie Europäische Bildungspolitik ist kein eigenständiges, unabhängi-ges Politikfeld, sondern funk-tionaler Bestandteil der europäi-schen Arbeitsmarktpolitik. Bildung wird gefördert soweit sie für einen prosperierenden Markt notwendig ist.

  2. Livelong-learning Die EQF-Initiative ging stark von der Europäischen Berufsbildung aus (CEDEFOP = Centre européen pour le developpement de la formation professionelle). Die EU-Kommission hat von Beginn an eine Parallelisierung der beruflichen Bildung mit der allgemeinen Bildung und der akademischen Bildung betrieben. = ist gleich ? ≆ ungefähr, aber nicht genau gleich ? ≙ entspricht ? Die akademische Bildung verliert tendenziell ihren Sonderstatus und wird so zu einem Element (unter mehreren) für eine gelingende Beschäftigungspolitik, die von der Berufsbildung her gedacht ist. QF EHEA hat Definitionsmacht entwickelt für die Niveaus 6,7 und 8, allerdings ohne einen „Alleinvertretungsanspruch“ .

  3. Lebenslanges Lernen • Lebenslanges Lernen (LL) umfasst alle institutionalisierten und nichtformalen Lernprozesse über den gesamten Lebenszyklus eines Menschen, unabhängig davon, ob das Lernen aus persönlichen, sozialen und beruflichen Gründen stattfindet und auch unabhängig davon, wo sie erworben wurden (Staat, Region, Bildungssystem, Beruf, Familie, Schule, Hochschule, informelles Lernen…).

  4. Kerndefinitionen von LL • 1.) - relativ beliebiger bildungspolitischer Begriff, dass angesichts einer schnellen Verfallswertes von Wissen und Qualifikationen durch den gesellschaftlichen Wandel die Menschen sich ständig weiterbilden müssen. • 2.) - methodischer Begriff, der LL im wesentlichen mit neuen Formen mediengestützten, meist elektronischen Lernens (e-learning) identifiziert. Dieser reduziert LL häufig auf den nachträglichen Erwerb formaler Qualifikationen. Zwingend gehören hierzu Modularisierung und Anerkennungsverfahren • 3.) - LL als Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit (employability). Der Abschluss einer beruflichen Qualifizierung in der Jugend reicht allein als Basis lebenslanger Erwerbstätigkeit und Berufsfähigkeit angesichts eines immer schnelleren Wandels in der Berufs- und Arbeitswelt nicht aus. („Aus“gebildet ist man erst, wenn man tot ist). • 4.) - LL als individuelle Aufgabe des Individuums. Statt der Institution (Schule oder Hochschule, Beruf oder Abschluss) stehen die Lernenden und deren Bedürfnisse im Vordergrund. An die Stelle fachspezifischer Lehrpläne und disziplinärer Wissensorganisation tritt der individuelle, häufig selbstorganisierte Lernprozess. Selbstvermarktung

  5. Wege der Umsetzung Parallelisierung von beruflicher und allgemeiner Bildung Mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem Fragmentierung und Stufung der Bildungsgänge Outcome-Orientierung 5

  6. Die EQR-Matrix Kenntnisse (knowledge) Fertigkeiten (skills) Kompetenz (competences) Gesamtheit der Fakten, Grundsätze Theorien und Praxis Beschrieben als Theorie- & Faktenwissen Fähigkeit, Kenntnisse anzuwenden und Know How einzusetzen.Beschrieben als kognitive & praktische F. Nachgewiesene Fähigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie (...) Fähigkeiten (...) zu nutzen. Beschrieben als Verantwortung u. Selbständigkeit 6

  7. Der Irische Fächer

  8. Europäische Bildungspolitik • 1993 Vertrag von Maastricht: EU wird bei Bildung tätig (formale Kompetenzen) • 1999 Bologna-Erklärung • 2000 Lissabon-Schlussfolgerungen: Ökonomie und Beschäftigung • 2004 Maastricht-Kommuniqué: EQF = prioritär • 2005 Europäische Bildungsminister beschließen QF-EHEA (Mai 2005) • 2005 EU leitet Konsultationsprozess zu EQF ein • 2007 Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG • 2008 EU-Parlament & Rat beschließen EQF (23.04.2008) • 2009 EP & Rat beschließen ECVET (2009/C 155/02) • 2012 Überarbeitung Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG 8

  9. Ziele des EQR • Schaffung eines gemeinsamen Referenzrahmens zwischen den verschiedenen Qualifikationssystemen – allgemeine, berufliche Bildung und Hochschulbildung • Förderung der Transparenz und Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit der Qualifikationsbescheinigungen in Europa • Schaffung eines gemeinsamen Referenzsystems in Bezug auf außereuropäische Systeme • Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, Mobilität und sozialen Integration von Arbeitskräften und Lehrenden • Integration von Bildungsverlierern • Brückenbildung zwischen formalem, nichtformalem und informellem Lernen • Aber nationale Qualifikationssysteme werden durch den EQR weder ersetzt noch definiert 9 FBTS 24.05.2012 in Dresden

  10. Level 9 Level 8 Level 7 Level 6 Level 5 Level 4 Level 3 Level 2 Level 1 Der EQR – Referenzsystem zur Herstellung der Vergleichbarkeit nationaler Bildungssysteme Level 10 Land I Land II Level 9 Qualifikation 1 Level 8 Level 7 Qualifikation 1 Level 6 Qualifikation 2 Level 5 Qualifikation 2 Level 4 Qualifikation 3 Level 3 Qualifikation 3 Level 2 … … Level 1

  11. Aktueller Diskussions-Stand DQR • Gruppenweise Zuordnung (keine Einzelzuordnungen) • BBiG-/ Berufsfachschul-Berufe mit von 3 bis 3,5 Jahren • Stufe 4, weil Erstausbildung (Pflege-FK) • Weiterbildung (Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7.11.2002 (KMK 2002): Stufe 6, weil dem Tertiären Sektor zugeordnet (ErzieherIn) 11

  12. Konsenskonferenz KMK und Sozialpartner am 31.01.11 Auf dem Konsenstreffen zwischen Sozialpartnern und KMK am 31.1.2012 hat man sich darauf verständigt die allgemeinbildenden Abschlüsse (Schule) erst einmal nicht im DQR einzuordnen und nach einer 5-jährigen Übergangszeit noch einmal darüber zu diskutieren Die nächste Sitzung des AK DQR findet am 19.06.2012 statt (NFL+Einordnungsfragen) Am 11.06. findet ein Internationaler Expertenworkshop zur Aufnahme NFL in den DQR statt 12

  13. Ziele der DQR-Entwicklung • Angemessene Zuordnung in Deutschland erworbener Qualifikationen in der EU (zum EQR) • Unterstützung von Verlässlichkeit, Durchlässigkeit und Qualitätssicherung • Bessere Sichtbarkeit der Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen • Verbesserung der Chancen aller Beschäftigten und Arbeit-Ausbildung-Suchenden auf dem europäischen Arbeitsmarkt • Förderung der Orientierung von Qualifikationen an Kompetenzen • Förderung der Lernergebnis-Orientierung von Qualifizierungsprozessen • Verbesserte Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von Ergebnissen informellen Lernens • Stärkung des lebenslangen Lernens • Verbesserte Handhabbarkeit • Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten des deutschen Bildungssystems (bei Beibehaltung des Berufsprinzips?) • Einbeziehung der Schulbildung (für 5 Jahre ausgesetzt)

  14. Spezifikades DQR: • Zusammenfassende Beschreibung des Niveaus oberhalb der einzelnen Kompetenzsäulen • Betonung der (berufsbezogenen) Handlungsorientierung (Lern- und Arbeitsbereiche) • Umfassender Kompetenzbegriff – statt Schlussfolgerung aus Wissen und Fertigkeiten • Gleichwertigkeit von fachlicher und personaler Kompetenz • De facto Inklusionsprinzip zwischen den Niveausstufen 14

  15. Im Zentrum des DQR: der Kompetenzbegriff „Kompetenz bezeichnet im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden. Im DQR wird Kompetenz in den Dimensionen Fachkompetenz und personale Kompetenz dargestellt. Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwähnung. (Im EQR hingegen wird Kompetenz nur im Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit beschrieben.)“ DQR-Glossar

  16. Intention des DQR • Output/Outcome vs. Input-Orientierung – insbesondere der Ordnungsmittel • Definition von Kompetenzen/Lernzielen, nicht Abschlüssen (auch persönlicher und sozialer Kompetenzen) • Modularisierung (umstritten) • Bereichs- , Domänen- und national übergreifend • Lernort- und Lernwegunabhängig • Definition von Teilkompetenzen und Standards • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) 16 FBTS 24.05.2012 in Dresden

  17. Phase II: Verfahren der Zuordnung • Grundlage = Ordnungsmittel wie Lehrpläne, KMK-Rahmenvereinbarungen etc. • Outcome-orientierte Betrachtung der Ordnungsmittel: • Identifizierung von Übereinstimmungen mit den Niveaustufenbeschreibungen • Offenlegung der Argumente für die Zuordnung einer Qualifikation • Beschreibung von Einstufungsschwierigkeiten 17

  18. Phase II: Zuzuordnende Qualifikationstypen • Bildungsgänge mit allgemeinbildenden Abschlüssen • Bildungsgänge in der Berufsvorbereitung • Einstiegsqualifizierungen nach § 235 b SGB III • Teilqualifizierende Erstausbildungsgänge an beruflichen Schulen • Vollqualifizierende Erstausbildungsgänge an beruflichen Schulen • Berufliche Bildungsgänge zum Erwerb einer Hochschulreife • Duale Bildungsgänge nach Berufsbildungsgesetz • Bildungsgänge nach Berufsbildungsgesetz § 66 BBiG (Behinderte) • Geregelte Fortbildungen • Bildungsgänge an Hochschulen unter Einbeziehung dualer Studiengänge über alle Bildungsbereiche hinweg in den vier ausgewählten Feldern 18

  19. DQR-Matrix Aufgaben- und Problemstellungen eigenständig, fachlich angemessen, methodengeleitet bearbeiten und das Ergebnis beurteilen sich weiterentwickeln und das eigene Leben eigenständig und verantwortlich gestalten Fachkompetenz Personale Kompetenz Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbständigkeit Team- und Führungs-fähigkeit, Mitgestaltung, Kommunikation Tiefe vs. Breite instrumentale u. systemische Fertigkeiten, Beurteilungs-fähigkeit Eigenständigkeit Verantwortung, Reflexivität, Lernkompetenz 19

  20. Abgrenzungen. Der DQR … … istkein regulierendes Instrument … beschreibt die Gleichwertigkeit, nicht die Gleichartigkeit von Qualifikationen … greift nicht in die bestehenden Zugangsberechtigungen im Bildungssystem ein … dient der Zuordnung von Qualifikationen, nicht von individuellen Kompetenzen … soll die Ergebnisse informellen Lernens einbeziehen, ist jedoch kein Anerkennungsinstrument … hat keinen Einfluss auf bereits getroffene europäische Vereinbarungen - EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) - EU-Richtlinie zu Dienstleistungen (2006/123/EG) - Qualifikationsrahmen für den europäischen Hochschulraum

  21. Aber der DQR könnte (je nach Dynamik des Prozesses…) … normierend werden, … Ansprüche begründen (wie bei der erleichterten Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen) … in bestehende Zugangsberechtigungen im Bildungssystem eingreifen die Anerkennung der Ergebnisse informellen Lernens voranbringen … könnte zur Veränderung europäischer Vereinbarungen führen, verstärkt insbesondere durch die „Binnenmarkt“orientierung der EU (Gewerbefreiheit, Niederlassungsfreiheit, Diskriminierungsverbot ) das deutsche Berufssystem und das akademische System in Frage stellen das Tarifsystem beeinflussen oder gar ersetzen

  22. Phase III: Fertigstellung des DQR • Politische Entscheidung über Art und Weise der Umsetzung („National Coordination Point“) • DQR-Zuordnung bestehender Abschlüsse (ohne Allgemeinbildung) • Einbeziehung non-formal und informell erworbener Kompetenzen in den DQR (Erarbeitung von Vorschlägen durch zwei Arbeitsgruppen) • Handbuch, Rechtsstatus und institutionelle Verankerung • Referenzierung zum EQR, Referenzierungsbericht, Präsentation vor der EQF Advisory Group

  23. Offene Fragen/Probleme Zweifel an Belastbarkeit der Aussagen in den Ordnungsmitteln Anrechenbarkeit (Pflegeausbildung=Niv. 4) auf Hochschulausbildung Vollständige Parallelisierung Schule – Hochschule vs. Beruf (ECTS vs. ECVET/DECVET) Umgang mit allgemeinbildenden Abschlüssen (auch international) Internationale Vergleichbarkeit einzelner Berufe (z.B. Pflege) Zuordnung non-formalen und informellen Lernens Unstimmigkeiten durch blockweise (einheitliche ?) Zuordnung Bachelor professional, Master professional (WMK/KMK-B. 2007) 23

  24. DQR im Spannungsfeld Beruf, Berufung, Professionalisierung Versus - Modularisierung, - Kompetenzbündel, - erleichterte Anerkennung im Ausland erworbe- ner Qualifikationen, - Externenprüfung, - Teilzeitausbildung, - Zuständigkeit (EN)

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