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Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen Bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen Bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit. 2. Programm WDM. Das Programm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen WDM Grundlage ist eine Senatsstrategie zur Entwicklung bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit im Jahr 1999

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Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen Bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

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  1. Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen Bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit 2

  2. Programm WDM Das Programm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen WDM Grundlage ist eine Senatsstrategie zur Entwicklung bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit im Jahr 1999 Aufbau und Entwicklung des Programms WDM im Jahr 2002 Umsetzung 2003-2008 durch die Investitionsbank BB seit 2008 ist die www.ecg.eu Geschäftsbesorger der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie in der Förderperiode 2007-2013/15 Unternehmensaktivitäten der www.ecg.eu GmbH Technische Hilfe ESF in Berlin seit 1999 Förderberatung europäische Strukturfonds ESF/EFRE Finanzielles Management Geschäftsbesorger/Treuhänder/Beliehenes Unternehmen Entwicklung von Software (webbasierte Förderprogramme) 3

  3. Programm WDM Ziele der Förderung Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft auf Ebene der Berliner Bezirke (zeitlich befristete Projekte) direkte und indirekte Beschäftigungseffekte Stärkung Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft (Berücksichtigung von Vorhaben in besonders benachteiligten Quartieren) Die Bezirksverwaltungen sollen die Möglichkeit erhalten ihr Standortprofil zu optimieren, Kooperationsbeziehungen mit privaten Unternehmen auszubauen und wirtschaftsdienliche Infrastrukturen (z.B. Entwicklung von Beratungsstrukturen, Netzwerken, Standortmarketing u.ä.) zu finanzieren 4

  4. Programm WDM Gegenstand der Förderung Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastrukturentwicklung keine einzelbetriebliche Maßnahmen Möglichkeiten Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung von Bezirken oder Bezirksverbünden (Bestandsaufnahmen, Strategieentwicklung) Bezirkliches Standortmarketing (Maßnahmen zur Imagebildung und Kommunikation des Bezirks als Wirtschaftsstandort) Bezirkliches Standortmanagement (Maßnahmen zur Standortsicherung, -entwicklung und -profilierung; Krisen- und Umzugsmanagement und Schaffung von Kooperationsplattformen) Aufbau lokaler Netzwerke (Förderung der Zusammenarbeit des Handels und anderer Gewerbetreibender im Bezirk), Kooperationen von mehreren kleinen Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit 5

  5. Förderbedingungen (I) Rechtsgrundlagen:WDM Förderleitlinie vom 22. März 2008; Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates VO 1080/2006; 397/2009; 1083/2006; 1341/2008; 284/2009; 1828/2006 … Antragsberechtigt:Berliner Bezirksämter, auf Grundlage von Beschlüssen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit Beteiligungssatz des EFRE Förderperiode 2007-2013:max. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben EFRE-Förderhöhe eines Projektes:max. 250.000 EUR aus Mitteln des EFRE Förderdauer eines Projektes:max. 3 Jahre (36 Monate) Programm WDM 6

  6. Förderbedingungen (II) Wann kann ein Antrag auf Projektförderung gestellt werden? Vor Antragstellung muss eine Projektidee durch die Partner der bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit in den bezirklichen Aktionsplan aufgenommen und bestätigt sein. Wer kann einen Antrag auf Projektförderung stellen? Berliner Bezirksämter sind berechtigt, Projekte zu initiieren, Vorhabensanträge zu stellen und das Vorhaben kann komplett in eigener Regie des Bezirksamtes durchgeführt werden und/oder es können die Mittel (in Form von Zuwendungen oder Auftragsvergabe) an Dritte weiterreichen. Wann kann ein Projekt bezuschusst werden? Förderung kann erst gewährt werden, wenn alle verfügbaren Finanzierungsquellen ausgeschöpft sind (Nachrangigkeit EFRE) Programm WDM 7

  7. Förderbedingungen (III) Nationale Kofinanzierung: öffentlich-rechliche Mittel private Mittel (nur als Barmittel und nicht in Form von Sachleistungen oder Personalkosten) Im Vorfeld der Antragstellung erfolgt eine tiefgründige Beratung durch den WDM-Koordinator von ECG zu den Anforderungen an das Einbringen der nationalen Kofinanzierung Querschnittsziele der Strukturfondsförderung im Land Berlin: Nachhaltigkeit Chancengleichheit von Frauen und Männern Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Programm WDM 8

  8. Förderbedingungen (IV) – Antragsbestandteile Zeitplan ; inhaltliche Projektbeschreibung; welche Ausgangssituation liegt vor – Projektziel und Problemlage Befürwortung der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten der Bezirke Kennzahlen, die zur Kontrolle der Zielerreichung herangezogen werden (z.B. Anzahl Ausbildungsplätze; Verminderung von Leerstand; Anzahl KMU o.ä.) Finanzierungsplan / Kostenkalkulation zu z.B.: Personalausgaben (ohne Vor- und Nachbereitungszeiten), Büromieten, Abschreibungen; Leasing Externe Honorare/Aufträge (Aufträge haben den Charakter von Werksverträgen) Weitere Sachmittel Ausgaben für Werbemaßnahmen und Internetauftritte u.ä. Programm WDM 9

  9. Förderbedingungen (V) Hinweise Personalausgaben liegen Stellenbeschreibungen für das im Projekt beschäftigte Personal vor? Wird der Bundesangestelltentarif (BAT) bei der beantragten Entlohnung eingehalten (Besserstellungsverbot)? Kann die Mitarbeit der Person im Projekt (inhaltlich) nachvollzogen werden? Liegt eine Ermittlung der Anteiligkeit vor und kann die Plausibilität des Einsatzes geprüft werden? Programm WDM 10

  10. Förderbedingungen (VI) Hinweise Sachausgaben ist der Projektbezug nachvollziehbar? sind Mietkosten aufgeschlüsselt entsprechend der Projektnutzung, handelt es sich um ortsübliche Vergleichsmieten? Ausgaben für Catering sind nur im Ausnahmefall möglioch, wenn diese Repräsentationsaufwendungen darstellen Investitionen (> 150 EUR) sind nicht zuschussfähig; auch keine betrieblichen Ausgaben beteiligter Unternehmen und/oder institutionelle Förderung Im Falle von beabsichtigten Leistungen durch Dritte ist im Antrag das Vergabeverfahren darzustellen Programm WDM 11

  11. VERFAHREN Beratung und Prüfung durch ECG inhaltlich finanziell Abstimmung mit Behörden und Einrichtungen im Land Berlin Entscheidung Bewilligungsausschuss: DGB, HWK, IHK, RdB, SenIAS, SenStadt, SenWTF, UVB auf Grundlage von Prüfvermerken durch ECG Förderung Bezirksämter in eigener Regie, Zuwendungen, Aufträge Programm WDM 12

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