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Geschriebene und ungeschriebene Alterslimiten bei politischen Ämtern. Heinz ERNST Diplomarbeit NDS „Lebensgestaltung 50+“ HSA Bern. Frage I.
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Geschriebene und ungeschriebene Alterslimiten bei politischen Ämtern Heinz ERNST Diplomarbeit NDS „Lebensgestaltung 50+“ HSA Bern
Frage I • Sind gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern aus gerontologischer Sicht gerechtfertigt, obschon die Bundesverfassung eine Diskriminierung wegen des Alters verbietet?
Frage II • Gibt es „ungeschriebene“ Alterslimiten bei politischen Ämtern (mittelbare Diskriminierung)?
Frage III • Wie kann das Verhalten der Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht („ungeschriebene Gesetze“) beeinflusst werden, damit ältere Menschen für politische Ämter kandidieren können und eine echte Wahlchance haben, wenn sie über die nötigen Voraussetzungen verfügen?
Stand der Forschung • Zusammenfassend: Es existiert weit und breit keine „Altersgrenze“, die sich mit neueren gerontologischen Forschungsergebnissen belegen liesse.
Stand der Forschung • Altersbilder – Altersstereotype • Defizit-Modell und Disengagement-Theorie • Aktivitäts-Theorie und Disuse-Modell • Kompetenzmodell des Alters
Geistige Leistung im Alter Kristalline und fluide Intelligenz Intellektuelle Leistungsunterschiede Kohorteneffekte Expertenwissen und Lebenserfahrung Bildung Arbeit und Freizeit Gesellschaft, Politik und Altern Stand der Forschung
Im Altertum • Ramses der Grosse (1304 – 1212 v. Chr.) • Platon (427 – 347 v. Chr.) • Massinissa (240 – 148 v. Chr.) • Cato der Ältere (234 – 149 v. Chr.) • Cicero 106 – 43 v. Chr.) • Arganthonios (?)
Prägende Gestalten der neueren Geschichte • Henri Guisan (1874 – 1960) • Winston Churchill (1874 – 1965) • Konrad Adenauer (1876 – 1967) • Golda Meir (1898 – 1978) • Nelson Mandela (geb. 1918)
Fragwürdige ältere Politiker • Sandro Pertini (Italien) • Sowjetische Machthaber (Breschnew etc.) • Urho Kekkonen (Finnland) • Ronald Reagan (USA) • Strom Thurmond (USA) Es war allen bekannt!!!
Geschriebene Alterslimiten in der Schweiz? • Gesetzliche Alterslimiten? • Bund ja • Kantone ja • Gemeinden ja • Alterslimiten in Parteien? • Schweizerische Parteien nein • Kantonal- und Lokalparteien ja Trotz Diskriminierungsverbot in der Verfassung!
Alterslimiten in der EU und anderen Staaten • Offiziell nein • Spitzenpositionen nein • Untere Ebene vermutlich „Grauzone“
Zulässigkeit von Alterlimiten(Gutachten Schefer/Rhinow) • Unzulässig bei Legislativämtern • Bei exekutiven Vollämtern in engen Grenzen zulässig (körperliche Belastbarkeit und schnelle Auffassungsgabe) • Generell: Altersschranken zulässig, wenn sie verhältnismässig sind
Umfrage bei der Bevölkerung • Total Antwortende 239 • Mit vorheriger Information 121 • Ohne vorherige Information 118
Bevölkerung: Ergebnis • Bei den „Informierten“ deutlich weniger Befürworter von Alterslimiten
Gleiche Umfrage bei 246 eidg. Parlamentariern(200 Nationalräte u. 46 Ständeräte) • Total Antwortende : 135 (55 %)
Parlamentarier zu Alterslimiten bei Exekutivämtern(z.B. Regierungsrat oder Bundesrat)
Parlamentarier zu Alterslimiten bei Legislativämtern(z.B. Kantons- oder Nationalrat)
Parlamentarier zu Alterslimiten bei richterlichen Ämtern(z.B. Friedens- oder Bezirksrichter)
Interview 2 (vertraulich)70-jährige Präsidentin eines Gemeindeparlamentes
Interview 3 (vertraulich)68-Jähriger als Friedensrichter wieder gewählt
Interview 4 (vertraulich)Wegen des Alters diskriminiert und doch gewählt
Interview 6 (vertraulich)Ein 60-Jähriger will in den Nationalrat.
Interview 7 (vertraulich)Die Meinung eines Parteipräsidenten
Zurück zur Frage I • Sind gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern gerechtfertigt?
Argumente bei Frage I • Voraussetzungen bei gesunden Älteren so gut wie bei Jungen. • Heute viel mehr gesunde Ältere als früher. • Regelmässige Wiederwahl gegen Sesselkleber. • Geschriebene Alterslimiten sind diskriminierend. • Kein namhafter Verfassungsrechtler verlangt gesetzliche Alterslimiten. • Der Wähler soll entscheiden, nicht das Gesetz!
Antwort auf Frage I • Gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern sind aus gerontologischen und anderen Gründen in jedem Fall abzulehnen.
Zurück zur Frage II • Gibt es „ungeschriebene“ Alterslimiten bei politischen Ämtern?
Argumente bei Frage II • Tatsächliche Wahlchancen, ernsthafte Absichten und Teilnahme am Wahlkampf berücksichtigen! • Parteien können „Personalplanung“ betreiben, dürfen aber nicht diskriminieren. • Wenig Fälle von wirklicher mittelbarer Diskriminierung • Definition „Diskriminierung“ nicht zu weit! • Der Wähler ist der Wähler und nicht der „Diskriminierer“.
Antwort auf Frage II • Es gibt in der Schweiz deutliche „ungeschriebene Alterslimiten“ bei politischen Ämtern. Ob es sich dabei um mittelbare Diskriminierung wegen des Alters handelt, muss offen gelassen werden.
Zurück zu Frage III • Wie kann das Verhalten der Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht („ungeschriebene Gesetze“) beeinflusst werden?
Antwort auf Frage III • Mit einer einfachen Methode konnte gezeigt werden, dass sich die Haltung von Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht beeinflussen lässt, was die Wahlchancen von fähigen älteren Kandidaten verbessern kann.
Was erstaunlich ist • Bevölkerung und Parlamentarier lassen sich durch „klassische alten Männer“ beeinflussen. • Richter werden in Bezug auf Alterslimiten strenger beurteilt. • Wenig klare Fälle von Diskriminierung aufgedeckt.
Was in der Öffentlichkeit besser bekannt gemacht werden sollte • Heute viel mehr gesunde ältere Menschen als früher. • Geistige Leistungsfähigkeit lässt bei gesunden älteren Menschen kaum nach. • Starre Altersstrukturen sollen und können flexibler gemacht werden. • „Sesselkleber“ sind seltener geworden. • Parteien sollten ihre Nominierungspraxis hinterfragen und sich an das Diskriminierungsverbot halten. • Viele ältere Menschen haben gute Voraussetzungen für die Ausübung eines Teilzeitamtes.
Konkrete Schritte zur Abschaffung der Alterslimiten • Durch Änderung der Bundesverfassung • Volksinitiative ist ein direktes, aber aufwändiges und risikoreiches Verfahren. • Abschaffung durch Gemeinden und Kantone • Verfahren wie bei der Einführung des Frauenstimmrechtes • Pro Senectute schafft ein Argumentarium • Öffentlichen Druck aufrecht erhalten • Demokratischer Weg, welcher der föderalistischen Struktur unseres Landes angepasst ist. • Entspricht dem Prinzip „Steter Tropfen höhlt den Stein!“
Die „Wägsten und Besten“ findet man …
… sondern indem Wähler und Gewählte ihre Verantwortung wahrnehmen!