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Informationsabend zum Übertritt Übertritt an die Wirtschaftsschule

Informationsabend zum Übertritt Übertritt an die Wirtschaftsschule. Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis November 2012 Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold. Die Bayerische Wirtschaftsschule.

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Informationsabend zum Übertritt Übertritt an die Wirtschaftsschule

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Presentation Transcript


  1. Informationsabend zum ÜbertrittÜbertritt an die Wirtschaftsschule Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis November 2012 Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold

  2. Die Bayerische Wirtschaftsschule • Zu den Besonderheiten des bayerischen Schulwesens zählt eine Schulart, die seit Generationen kaufmännische Nachwuchskräfte ausbildet: • Die Wirtschaftsschule.Sie ist eine berufsvorbereitende Schule, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt. Rund 24.000 Schüler besuchen derzeit eine Wirtschaftsschule. Sie zählt gemäß Art. 14 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen zu den beruflichen Schulen (Berufsfachschule).Die Wirtschaftsschule umfasst - je nach Art - die Jahrgangsstufen 7 bis 10, 8 bis 10 oder 10 bis 11. • Abschluss: Mittlerer Schulabschluss • Die Wirtschaftsschule richtet den Fokus auf die kaufmännische Grundbildung. Deshalb kann mit dem Wirtschaftsschulabschluss, einem mittleren Schulabschluss, die Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf verkürzt werden. Hinweis: Inhalt und Text sind auf der Grundlage folgender Veröffentlichungen entstanden: Homepage des Kultusministeriums: http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/wirtschaftsschule.html Flyer: Die Beruflichen Schulen in Bayern Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  3. Drei Formen der Wirtschaftsschule • Es werden drei verschiedene Formen der Wirtschaftsschule unterschieden: • die vierstufige Wirtschaftsschule im Anschluss an die Jahrgangsstufe 6 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums; sie umfasst die Jahrgangstufen 7 - 10 • die dreistufige Wirtschaftsschule im Anschluss an die Jahrgangsstufe 7 der Mittelschule, der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums; sie umfasst die Jahrgangsstufen 8 - 10 • die zweistufige Wirtschaftsschule nach der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums; sie umfasst die Jahrgangsstufen 10 - 11; • Die zweistufige Wirtschaftsschule richtet sich besonders an Mittelschul-absolventen mit Quali. Noch mehr als bei der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule konzentriert sich der Unterricht der zweistufigen Wirt-schaftsschule - neben Deutsch und Englisch - auf die "Wirtschaftsfächer". Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  4. Ausbildungsrichtungen der Wirtschaftsschule • An der vier- und dreistufigen Wirtschaftsschule können ab der Jahrgangsstufe 8 zwei Ausbildungsrichtungen eingerichtet werden: • In der Wahlpflichtfächergruppe H wird die berufliche Grundbildung vertieft. Der Schwerpunkt liegt auf kaufmännischen bzw. wirtschaftskundlichen Fächern (wie z. B. Rechnungswesen, Text- und Datenverarbeitung), während das Fach Mathematik lediglich im Rahmen der Wahlpflichtfächer angeboten wird. Dieser Zweig eignet sich vor allem für Schüler, die später eine Berufsausbildung in einem kaufmännischen Beruf oder einen Verwaltungsberuf anstreben. • In der Wahlpflichtfächergruppe M wird die berufliche Grundbildung im wirtschaftlichen Bereich durch naturwissenschaftlich-mathematische Inhalte (Mathematik und Physik) ergänzt. Damit bildet diese Ausbildungsrichtung eine gute Grundlage für eine spätere kaufmännische oder technische Berufsausbildung, sie ist aber auch ge-eignet für eine Fortsetzung des schulischen Bildungswegs, zum Beispiel an einer Fachoberschule. • Schüler, die eine Fortsetzung ihres schulischen Bildungsweges, etwa an einer Fach-oberschule, anstreben, sollten sich für die Wahlpflichtfächergruppe M der vier- und dreistufigen Wirtschaftsschule entscheiden. Wenn sie die Wahlpflichtfächergruppe H gewählt haben, ist es hilfreich, das Wahlpflichtfach Mathematik zu belegen. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  5. Praxisorientierung der Wirtschaftsschule • Die Praxisorientierung zeigt sich vor allem in den Fächern: • Textverarbeitung, Datenverarbeitung und in den Wahlpflichtfächern. • Im Wahlpflichtfach Übungsfirmenarbeit lernen die Schüler in schuleigenen Übungsfirmen die Ausführung wichtiger kaufmänn-ischer Tätigkeiten. Sie kaufen und verkaufen Waren, übernehmen die Buchführung, führen die Geschäftskorrespondenz mit anderen Übungsfirmen, Banken usw. • Auch der Unterricht im Fach Datenverarbeitung trägt zur Qualifi-zierung der Schüler bei. Praxisgemäße Anwendersoftware (z. B. Finanzbuchhaltung, Kalkulation, Auftragsbearbeitung) steht an Wirtschaftsschulen zur Verfügung. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  6. Unterschiede zur Realschule • Ausbildungsrichtung „H“ (Handelszweig): • Mathematik nur 7. Kl. / Wirtschaftsrechnen 8. Kl. • mehr Wirtschaftsfächer (dafür kein Chemie/Physik) • Übungsfirmenarbeit: “Praxis durch das Lehrbüro“ • Umfangreiche Textverarbeitung und EDV mit kfm. Anwendungen • Projektarbeit mit interessanten Themen und selbstverantwortlichem Lernen • WS = „Berufsfachschule“, d.h. ½ bis zu 1 Jahr Ausbildungsverkürzung in kaufm./verw. Berufen Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  7. Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6. Jgst. der Mittelschule an die Wirtschaftsschule Wirtschaftsschule 7. Jgst. Aufnahme nach bestandenem Probeunterricht an der WS (Der Probeunterricht ist bestanden bei D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 können die Eltern entscheiden.) Aufnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung an der MS für den M-Zweig Möglichkeit der Aufnahmeprüfung im Anschluss an das Zwischenzeugnis der MS Ø 2,66 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis > Ø 2,66 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis Mittelschule 6. Klasse Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  8. Aufnahmevoraussetzungen • Der Eintritt in die vier- oder dreistufige Wirtschaftsschule setzt einen Notendurchschnitt von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zwischen- oder Jahreszeugnis der Mittelschule • oder • die erfolgreiche Absolvierung des Probeunterrichts im Mai voraus. • Der Eintritt in die zweistufige Wirtschaftsschule setzt den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie mindestens die Note 3 im Fach Englisch voraus. Von der Realschule oder dem Gymnasium kommend die Note 4,00 in D und E. • Aus dem M-Zug der Mittelschule, aus der 6. Jgst. der Realschule oder des Gymnasiums • mit Vorrückungserlaubnis in die 7. bzw. 8. Kl. • oder • in Deutsch, Englisch und Mathe mind. die Note 4 • in Einzelfällen beraten lassen! Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  9. Übertritt von einer Privatschule an die Wirtschaftsschule • Die Übertrittsbedingungen für Schüler aus Privatschulen sind abhängig vom rechtlichen Status der besuchten Privatschule. Informieren Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig, um Probleme beim Übertritt zu vermeiden. • Staatlich anerkannte Mittelschulen • Diese Schulen stellen anerkanntes Zeugnisse aus. Die Übertrittsbedingungen entsprechen den staatlichen Vorgaben. • Staatlich genehmigte Haupt/Mittelschule • Diese Schulen können keine anerkannten Zeugnisse ausstellen. Beim Übertritt müssen die Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. (Beispiel in München: alle Montessorischulen) Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  10. Probezeit und Elternwille • Was bedeutet Elternwille beim Beratungsgespräch? • Der „Elternwille“ meint, dass Eltern sich unter bestimmten Bedingungen (Probeunterricht jeweils die Note 4 in Deutsch und Mathematik) auch über eine Empfehlung der Wirt-schaftsschule hinwegsetzen und selbst entscheiden können, ob Ihr Kind die Wirtschafts-schule besuchen soll oder nicht. In diesem Fall können die Erziehungsberechtigten nach § 27 der Wirtschaftsschulordnung (WSO) die Aufnahme in die Wirtschaftsschulebeantragen. • Gibt es eine Probezeit für ein Kind? • Eine generelle Probezeit, die unmittelbar beim Wechsel an eine öffentliche Wirtschafts-schule beginnt, gibt es nicht. • Unter bestimmten Voraussetzungen - diese sind in der Wirtschaftsschulordnung § 30 (WSO) geregelt - haben Schülerinnen und Schüler jedoch eine Probezeit, in der über die end-gültige Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe entschieden wird. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die erbrachten Leistungen, andererseits aber auch die Gesamt-persönlichkeit der Schüler. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  11. Wie sieht der Probeunterricht aus? • Der Probeunterricht dauert drei Tage. • Er wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe unter Berück-sichtigung der Aufgabe der Wirtschaftsschule.  Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und mündliche Leistungen herangezogen. Der Probeunterricht kann für mehrere Wirtschaftsschulen gemeinsam durchgeführt werden. Er findet für Ab-solventen der Mittelschulen Anfang Mai statt bzw. für die übrigen Schülerinnen und Schüler in den letzten Tagen der Sommerferien. • Der Probeunterricht kann im selben Kalenderjahr nicht wiederholt werden! • Das Schüler hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn er in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. • Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an die Wirtschaftsschule ist jedoch nach § 27 der Wirtschaftsschulordnung (WSO) auf Antrag der Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung. • Erreicht der Schüler in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Wirtschaftsschule möglich. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  12. Weiterführende Schulen nach der Wirtschaftsschule • Berufsfachschule • Fachschule nach einer Berufsausbildung • Fachakademie nach einer Berufsausbildung • Fachoberschule • Berufsoberschule nach einer Berufsausbildung • Kolleg nach einer Berufsausbildung • Gymnasium (Einführungsklasse oder Direkteinstieg) Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  13. Unsere Wirtschaftsschule stellt sich vor • Individueller Text der Nachbarwirtschaftsschule Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012

  14. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Noch Fragen? Staatliche Schulberatung, Ulbricht, Neubig-Reichensperger, Berthold 11/2012 14

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