110 likes | 201 Vues
Planungsstab. Der Europäische Reformvertrag – Meilenstein oder ‚One Hit-Wonder‘?. Europäische Union. EU-Vertrag: intergouverne- mental. EG-Vertrag: föderal. Europäische Gemeinschaft. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV). Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV).
E N D
Planungsstab Der Europäische Reformvertrag – Meilenstein oder ‚One Hit-Wonder‘?
Europäische Union EU-Vertrag: intergouverne- mental EG-Vertrag: föderal Europäische Gemeinschaft Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV) Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV) Die EU ruhte bisher auf drei Pfeilern aus zwei Verträgen Das Vertragssystem anno 2007
Europäische Gemeinschaft Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV) Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV) Verfassungsvertrag • Teil 1: Grundlagen der EU • Teil 2: Charta der Grundrechte • Teil 3: Politikbereiche und Arbeitsweise der EU • Teil 4: Allg. und Schlussbestimmungen • Protokolle und Anhänge Der Verfassungsvertrag hätte die drei Pfeiler zusammengefasst Das Vertragssystem des Konvents Europäische Union
Europäische Union Vertrag über die Arbeitsweise der Union EU-Vertrag: intergouverne- mental Europäische Gemeinschaft Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV) Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV) Der EG-Vertrag bekommt ein neues Label Das Vertragssystem anno 2007
Europäische Union Vertrag über die Arbeitsweise der Union EU-Vertrag: intergouverne- mental Verfassungsvertrag • Teil 1: Grundlagen der EU • Teil 2: Charta der Grundrechte • Teil 3: Politikbereiche und Arbeitsweise der EU • Teil 4: Allg. und Schlussbestimmungen • Protokolle und Anhänge Europäische Gemeinschaft Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 11-28 EUV) Justiz und Inneres (Art. 29-42 EUV) Die Neuerungen aus dem VV werden integriert Das voraussichtliche Vertragssystem in 2009
Titel Der EU-Vertrag wird neu gegliedert – in sechs Teile Vertrag über die Europäische Union 1 Gemeinsame Bestimmungen NEU 2 Bestimmungen über demokratische Grundsätze NEU 3 Bestimmungen über die Organe Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit 4 Allg. Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union 5 6 Schlussbestimmungen
Vertrag über die Europäische Union • Inhalt • demokratische Gleichheit • repräsentative Demokratie • partizipative Demokratie • Bürgerinitiativen • Rolle der nationalen Parlamente • Stärkung des Frühwarnsystems • Stärkung der Subsidiarität: neues nationales Kontrollverfahren 1 Gemeinsame Bestimmungen Titel NEU 2 Bestimmungen über demokratische Grundsätze NEU 3 Bestimmungen über die Organe Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit 4 Allg. Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union 5 6 Schlussbestimmungen Titel II übernimmt die Bestimmungen aus dem VV zu legislativen Fragen
Vertrag über die Europäische Union • Inhalt • Überblick über das institutionelle System • Änderungen am System • neue Zusammensetzung EP • ER wird Organ mit Präsident • Abstimmungssystem im Rat • doppelte Mehrheit ab 2014 • Perpetuierung des Kompromisses von Ioannina • neue Zusammensetzung der Kommission • Hoher Vertreter der Union in der GASP = KOM-Präsident • Gerichtshof der Union 1 Gemeinsame Bestimmungen Titel NEU 2 Bestimmungen über demokratische Grundsätze NEU 3 Bestimmungen über die Organe Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit 4 Allg. Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union 5 6 Schlussbestimmungen Titel III übernimmt die Bestimmungen aus dem VV zu institutionellen Fragen
Inhalt • 24 Änderungen ggü. Ergebnissen der RK 2004, u.a.: • Zweck des Vertrags über die Arbeitsweise der EU • Zuständigkeiten: MSen zuständig, sofern EU nicht tätig wird • Protokoll zur Daseinsvorsorge • Justiz und Inneres: • 2 Geschwindigkeiten • GBR-opt out (IRL fraglich) • Energiesolidarität • int. Klimaschutz • Verzicht auf die Rechtsakt-Bezeichnung ‚Gesetz‘ und ‚Rahmengesetz‘ • Übernahme von Bestimmungen der RK 2004, u.a. zu: • Unionsbürgerschaft, institutionelle Fragen, Sozialdialog • Protokolle aus RK 2004 werden übernommen, u.a.: • Subsidiaritätsprotokoll, nationale Parlamente, Euro-Gruppe Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 1 Grundsätze Teile 2 Unionsbürgerschaft 3 Politiken der Union Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete 4 5 Organe der Gemeinschaft 6 Allg. und Schlussbestimmungen Der EG-Vertrag behält seine Gliederung und wird nur im Detail angepasst
Der zu ratifizierende Reformvertrag wird zwei wesentliche Artikel enthalten • Reformvertrag • Art. 1: Änderungen ggü. derzeitigem EUV • Art. 2: Änderungen ggü. derzeitigem EGV Vertrag über die Arbeitsweise der EU • 2 Protokolle: • Übernahme der auf der RK 2004 geänderten Protokolle • Änderung des EURATOM-Vertrags
StS Silberberg: „der Reformvertrag ist auf lange Zeit der letzte Vertrag“ „ein Europa der zwei Geschwindigkeiten ist damit vom Tisch.“ Der Reformvertrag ist ein Meilenstein in der EU-Historie