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Entwicklung

Entwicklung . Die neue StVO . Wesentliche Änderungen. Neuerungen für „Rad Fahrende“ Inline –Skater Festschreibung der situativen Winterreifenpflicht Motorräder Tagfahrleuchten / Abblendlicht Lichtung des Schilderwaldes Verhalten an Bahnübergängen Änderung der Bußgeldverordnung.

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Presentation Transcript


  1. Die neues Straßenverkehrsordung

  2. Entwicklung Die neues Straßenverkehrsordung

  3. Die neue StVO Die neues Straßenverkehrsordung

  4. Wesentliche Änderungen • Neuerungen für „Rad Fahrende“ • Inline –Skater • Festschreibung der situativen Winterreifenpflicht • Motorräder • Tagfahrleuchten / Abblendlicht • Lichtung des Schilderwaldes • Verhalten an Bahnübergängen • Änderung der Bußgeldverordnung Die neues Straßenverkehrsordung

  5. Radwegbenutzungspflicht Die neues Straßenverkehrsordung

  6. Radverkehrsanlagen Die neues Straßenverkehrsordung

  7. Radverkehrsanlagen Die neues Straßenverkehrsordung

  8. Schutzstreifen • Mittels Leitlinie (Zeichen 340) am rechten Fahrbahnrand markierte Verkehrsfläche • Der Schutzstreifen wird nicht ausgeschildert • Die Benutzungspflicht für Radfahrer ergibt sich lediglich aus dem Rechtsfahrgebot • Gefährdungs- und Parkverbot Die neues Straßenverkehrsordung

  9. Radfahrstreifen • mitZeichen 295 „Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung“ abgetrennter Teil der Straße mit Zeichen 237 „Radweg“ gekennzeichnet • Benutzungspflichtig • Links vom Radfahrweg - Haltverbot Die neues Straßenverkehrsordung

  10. Radwege Fahrbahn- oder Radwegnutzung beides ist möglich • ohne Beschilderung • keine Benutzungspflicht Die neues Straßenverkehrsordung

  11. Lichtzeichen für Radfahrer • „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“ • „Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.“ • Übergangsregelung bis 31.12.16 Die neues Straßenverkehrsordung

  12. Neue Verkehrsspiegel an Ampeln Die neues Straßenverkehrsordung

  13. Sie haben die Wahl! Gehweg freigegeben Hier kann sowohl die Fahrbahn wie der Gehweg befahren werden. Anpassung der Geschwindigkeit an die der Fußgänger geboten Die neues Straßenverkehrsordung

  14. Sie haben die Wahl! • Benutzung der Fahrbahn wie des Gehweges zulässig • Bei Nutzung des Gehweges, Anpassung der Geschwindigkeit an das Fußgängertempo Die neues Straßenverkehrsordung

  15. Besondere Rechte Die neues Straßenverkehrsordung

  16. Fahrradstraßen Kein Fahrzeug (auch kein Fahrrad) darf schneller als 30 km/h fahren Nebeneinanderfahren von Radfahrern erlaubt Die neues Straßenverkehrsordung

  17. Ergänzende Reglungen für den Radverkehr Die neues Straßenverkehrsordung

  18. § 2 Abs. 3a StVO Winterreifenpflicht Die neues Straßenverkehrsordung

  19. Neue Präsentation der Verkehrszeichen in der StVO • Anlage 1 - Gefahrenzeichen zu § 40 StVO • Bei Bedarf auch die bisherigen Symbole als Zusatzzeichen zu Zeichen 101 • Anlage 2 - Vorschriftzeichen zu § 41 StVO • Ge- und Verbote sowie Erläuterungen • Verhaltensvorschriften zu den Verkehrszeichen • Beispiel § 12 „Halten und Parken“ • Anlage 3 - Richtzeichen zu § 42 StVO Die neues Straßenverkehrsordung

  20. Abgeschaffte Verkehrszeichen (1) Die neues Straßenverkehrsordung

  21. Abgeschaffte Verkehrszeichen (2) Die neues Straßenverkehrsordung

  22. Gefahrzeichen als Zusatzzeichen Die neues Straßenverkehrsordung

  23. Neue Verkehrszeichen 357-50 Durchlässige Sackgasse Die neues Straßenverkehrsordung

  24. Neue Verkehrszeichen 357-50 Durchlässige Sackgasse Die neues Straßenverkehrsordung

  25. Verhalten an Bahnübergängen Die neues Straßenverkehrsordung

  26. Benutzung von Fahrstreifen (Zeichen 340 Leitlinie) • Überholen unzulässig • bei einer Fahrbahn mit drei markierten Fahrstreifen • auf dem linken dem Gegenverkehr vorbehaltenen • und dem mittleren Fahrstreifen • Das gilt auch bei fünf markierten Fahrstreifen • Für die beiden linken und dem mittleren Fahrstreifen • Wer nach links abbiegen will, darf sich auf dem jeweils mittleren einordnen Die neues Straßenverkehrsordung

  27. Benutzung von Fahrstreifen (Zeichen 340 Leitlinie) • Überholen unzulässig • bei einer Fahrbahn mit vier markierten Fahrstreifen • auf den beiden linken dem Gegenverkehr vorbehaltenen Fahrstreifen • Das gilt auch bei sechsstreifigen Fahrbahnen • Für die in Fahrtrichtung drei linken Fahrstreifen Die neues Straßenverkehrsordung

  28. Fahrstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften • Drei Fahrstreifen (oder mehr) in einer Richtung • Abweichung vom Rechtsfahrgebot • Zulässig den mittleren (oder zweiten von rechts liegenden) Fahrstreifen durchgängig zu nutzen • sofern („auch nur hin und wieder“ rechts Fahrzeuge halten oder fahren • Linke Fahrtreifen (a.g.O.) nur zum Abbiegen für • LKW ≥ 3,5 t zul. Gesamtmasse • Kraftfahrzeuge mit Anhänger • Nicht zum Überholen! Die neues Straßenverkehrsordung

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