1 / 30

Konstruktive Maßnahmen seitens des Herstellers gegen Gefahren für den Arbeitnehmer bei Bedienung und Wartung kuppelbar

Konstruktive Maßnahmen seitens des Herstellers gegen Gefahren für den Arbeitnehmer bei Bedienung und Wartung kuppelbarer Seilbahnen Dipl. Ing. Christoph Hinteregger Techn. Direktor, Doppelmayr. Hersteller. Betreiber. Behörden. Versicherungs- gesellschaften. Vorschriften/Richtlinien

siegfried
Télécharger la présentation

Konstruktive Maßnahmen seitens des Herstellers gegen Gefahren für den Arbeitnehmer bei Bedienung und Wartung kuppelbar

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Konstruktive Maßnahmen seitens des Herstellers gegen Gefahren für den Arbeitnehmer bei Bedienung und Wartung kuppelbarer Seilbahnen Dipl. Ing. Christoph Hinteregger Techn. Direktor, Doppelmayr

  2. Hersteller Betreiber Behörden Versicherungs- gesellschaften • Vorschriften/Richtlinien • sind auf die • Kooperation • zwischen • Herstellern • Betreibern • Behörden • Versicherungen • zurückzuführen

  3. Stiegen oder stiegenähnliche Leitern Senkrechte Leitern

  4. Abdeckung seitlich der Keilriemenpulleys der Beschleuniger/Verzögerer Keine Abdeckung

  5. Abdeckung gegen Hineinfallen des Arbeitnehmers in die Keilriemen der Beschleuniger von oben Keine Abdeckung

  6. Laufflächen (Podeste) in der Station komplett durchgehend längs und um den Bogen 1973 hat der Betreiber selbst Stege angebracht

  7. Zugänglichkeit der Beschleuniger/Verzögerer von außen, obwohl für die Bedienbarkeit nicht unbedingt erforderlich. Außenpodeste Erreichbarkeit der Reifen von der Innenseite; zusätzlich von der Außenseite der Station – aber nicht über fixes Podest.

  8. Reißleine durchgehend in der Station, damit von jeder Position des Arbeitnehmers die Bahn stillgesetzt werden kann. Doppelmayr-Feature Einzelner Sicherheitsschalter

  9. Kuppelstelle: Transparenz der Abdeckung, damit die ordnungsgemäße Funktion (z.B. Kuppelvorgang) beobachtet werden kann. Offen; später angebrachte Gitterabdeckung

  10. Schutzabdeckungen des Antriebes: l Bremsscheibe l drehende Gelenkwelle l Antriebselement l Auspuff l keine Bremsscheibe l keine drehende Gelenkwelle l kein Antriebselement l kein Auspuff

  11. Durchgehende Podeste auf der Station Durchgängigkeit nicht gegeben (60 cm hohe Querträger) 1990 Verbesserung auf durchgehend, aber mit Stufen.

  12. Erschwerter Durchgang Durchgangsbreite (60 cm) auf den Podesten in der Station. Höhe unter dem Dach – 2 m Minimum

  13. Montagefahrzeug mit verschiedenen Hilfsmittel ausgestattet: Steigbügel, Anschlagösen, Geländer, klappbare Sitze usw. Verschiedene Stehkörbe ohne Ausrüstung. Aufbau auf Sessel – kostensparende Variante

  14. Rollenbatterien-Podest angepasst an die Konstruktion der Rollenbatterie; Übertrittpodest 60er Jahre kein Podest auf den Stützen

  15. Gleichbleibender Abstand von Podest zur Konstruktion der Rollenbatterie 80er Jahre unterschiedliche Abstände

  16. Verlängerung des Podestes über die Rollenbatterie hinaus, um das Bergegerät aufsetzen zu können Keine Verlängerung bzw. Tritte nicht über gesamte Rollenbatterie-Länge

  17. Aufstieg in die Station mit absperrbarer Klapp-/Schiebetüre Keine Türe

  18. Zugang oben in die Station mit Klapptüre Keine Türe

  19. Kranschiene, um Antriebskomponenten zu heben Kein Kran

  20. Allgemeine Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen/EU-Richtlinien • für sämtliche Arbeitsstätten • Verriegelbarkeit von Abdeckungen • für Maschinen in Fabriken gedacht • Wenn der zentrale Zugang abgesperrt ist, erübrigen sich die Einzelabsperrungen (z.B die einzelnen Abdeckungen längs der Kuppelschienen). • In Österreich muss jedes Teilelement absperrbar sein. • Ausweg: geschulte Fachleute – zusätzliche Verriegelung nicht notwendig. • (Beschluss Februar 2000) • Über Verordnungen (spezielle Regelungen) ist es möglich, für Seilbahnen Ausnahmen zu machen, die von der Direktive abweichen.

  21. Zielkonflikt mit der Konstruktion: z.B. Podest für das beidseitige Einsehen des Seiles zwecks Seilkontrolle, die monatlich in Österreich durchzuführen ist. Man will fixe Podeste und Plattformen und keine klappbaren oder temporären Einrichtungen.

  22. Wird die Seilkontrolle jeden Monat gefordert, so spricht man von einer regelmäßigen Tätigkeit. Wird dies nur ein Mal pro Jahr gemacht, so ist dies nicht regelmäßig.

  23. Wiederaufstellung von gebrauchten Anlagen: Ist es zwingend notwendig, alle heute geltenden Gesetze und Normen auf die Altanlagen anzuwenden? Wenn ja, dann ist der notwendige Umbau teuer. Verpasste Chance für Einsteiger-Regionen Wenn nein, dann Chance für finanzschwache Schigebiete, auch Komfort anzubieten.

  24. Durchgängigkeit nicht gegeben (60 cm hohe Querträger) 1990 Verbesserung auf durchgehend, aber mit Stufen.

  25. D~200 Quelle: Verkehrsinspektorat *ohne Schlepplifte, Materialseilbahnen für Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe

  26. Hersteller Betreiber Behörden Versicherungs- gesellschaften Durch die positive Kooperation ist es gelungen, die Anzahl von tödlichen Unfällen und schweren Verletzungen von Arbeitnehmern an Seilbahnen im Lauf der Jahre deutlich zu reduzieren

  27. Tödliche Arbeitsunfälle (bei Betrieb und Wartung) 17.07.1990: Bei Revisionsarbeiten löste sich das nicht ordnungsgemäß geklemmte Wartungsgehänge, das rückwärts aus der Bergstation ausfuhr, vom Seil und stürzte mit beiden Bediensteten ab. 08.04.1994: Absturz von dem Wagendach während der Kontrollfahrt ohne Verwendung einer Absturzsicherung. 20.08.1995: Absturz bei der Montage des Traggerüstes einer Zweiseilumlaufbahn. 11.10.1998: Bei Bauarbeiten Sturz aus einerHöhe von ca. 3,7 m von einer Anlegeleiter auf den Betonboden; tödliche Kopfverletzungen.

  28. Aufstieg in die Station mit absperrbarer Klapp-/Schiebetüre Keine Türe

More Related