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Discover key findings on car insurance claim resolution in Germany based on a market research study among self-insured drivers. Gain insights on claim settlement patterns, legal representation preferences, payment ethics, and workshop selection criteria.
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Schadenregulierung 2012 • Ergebnisse einer Marktforschungsstudie bei Autofahrern • für • Michael Brabec • Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. • Obentrautstraße 16 • 10963 Berlin Von puls Marktforschung GmbH Niklas Haupt / Ercan Oguz 09. August 2012
Studiendesign • Stichprobe (Nettofallzahl) n=1.000 Interviews (Netto-Fallzahl) bei Autofahrern, die Ihre Kfz-Versicherung selbst abgeschlossen haben. • Erhebungsmethode 2 Computergestützte telefonische Interviews (CATI) im puls eigenen Telefonstudio • Befragungszeitraum 3 Juli / August 2012 • Befragungsdauer 4 ca. 5 Minuten • Verantwortliches Institut 5 puls Marktforschung GmbH, Schwaig b. Nürnberg
Stichprobenstruktur Basis: n=1.000
One Page Summary • Schadenabwicklung: • 87% gehen davon aus, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt. • 94% nehmen an, dass sämtliche direkte Kosten beglichen werden. • 44% sind der Meinung, dass Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen eigenen Anwalt beauftragen dürfen. • 73% beauftragen einen Anwalt und/oder Sachverständigen. • „Zahlungsmoral“: • 62% glauben, dass Haftpflichtversicherungen nicht freiwillig, den vollen Schaden ersetzen. • 48% sind der Meinung, dass man Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich schlechte Zahlungsmoral vorwerfen kann. • Schadensteuerung: • 65% entscheiden selbst, welche Werkstatt sie nutzen (wo und wie).
Ausgangsszenario „Stellen Sie sich bitte folgende Situation vor:Sie sind in einen Unfall mit einem anderen Auto verwickelt und sind unschuldig. Ihr Auto ist erheblich beschädigt.“
87% der Befragen gehen davon aus, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt • Schadenabwicklung – wer muss für den Schaden aufkommen? • F1: Wer muss für den Schaden aufkommen? Basis: n=1.000
94% der Befragten nehmen an, dass sämtliche direkte Kosten beglichen werden. • Schadenabwicklung – direkte Kosten • F2: Welche der nachfolgend aufgeführten Rechte haben Sie? Basis: n=1.000
44% sind der Meinung, dass Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen eigenen Anwalt beauftragen dürfen. • Schadenabwicklung – Beauftragung Anwalt auf Kosten des Unfallverursachers • F3: Dürfen Sie Ihrer Meinung nach generell und ohne weitere Voraussetzungen auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen eigenen Anwalt beauftragen, und zwar auch ohne eigene Rechtsschutzversicherung? Nein Ja k. A. Basis: n=1.000
62% glauben, dass Haftpflichtversicherungen nicht freiwillig, den vollen Schaden ersetzen. • Zahlungsmoral – Reaktion der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers • F4: Wie wird die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners Ihrer Meinung nach eher reagieren? Basis: n=1.000
48% sind der Meinung, dass man Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich schlechte Zahlungsmoral vorwerfen kann. • Zahlungsmoral – Verweigerung berechtigter Zahlungsansprüche • F5: Ist Ihrer Meinung nach Haftpflichtversicherungen grundsätzlich vorzuwerfen, dass sie regelmäßig auch berechtigte Zahlungsansprüche verweigern. Nein Ja k. A. Basis: n=1.000
65% entscheiden selbst, welche Werkstatt sie nutzen. • Werkstattauswahl – Wer entscheidet über die Auswahl der Werkstatt? • F6: Eintrittspflichtige Haftpflichtversicherungen empfehlen zum Beispiel häufig, wo und wie das Fahrzeug repariert werden soll, welcher Gutachter den Schaden beurteilt und wie der Schaden insgesamt reguliert werden soll (kein Kaskoschaden). Wie reagieren Sie? Basis: n=1.000
73% beauftragen einen Anwalt und / oder Sachverständigen. • Schadenabwicklung – Beauftragung eines Sachverständigen und/oder Anwalts • F7: Würden Sie bei diesem unverschuldeten Unfall in jedem Fall einen eigenen Sachverständigen und/oder Anwalt beauftragen? „Ja“ =73% Basis: n=1.000
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! • puls Marktforschung GmbH • Röthenbacher Straße 2 Telefon0911-9535-418 haupt@puls-marktforschung.de • 90571 Schwaig bei Nürnberg Fax 0911-9535-404 www.puls-marktforschung.de • Geschäftsführer: Dr. Konrad Weßner · Ust-ID-Nr.: DE 133 554 286 · Ust-Nr.: 241/135/41 284 · Amtsgericht Nürnberg · HRB 11034