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Ein Service Ihrer IHKs: Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen jetzt auch online !

Ein Service Ihrer IHKs: Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen jetzt auch online ! (Stand Juli 2009). Überblick Die Anwendung Ursprungszeugnisse/Bescheinigungen ( bisher/neu ) Verfahren bei der Antragstellung Einführung im Unternehmen Technische Anforderungen

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Ein Service Ihrer IHKs: Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen jetzt auch online !

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Presentation Transcript


  1. Ein Service Ihrer IHKs: Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen jetzt auch online ! (Stand Juli 2009)

  2. Überblick • Die Anwendung Ursprungszeugnisse/Bescheinigungen (bisher/neu) • Verfahren bei der Antragstellung • Einführung im Unternehmen • Technische Anforderungen • Kosten der Einführung und des Verfahrens • Handlungsempfehlungen • Weitere Anwendungsfelder der Digitalen Signatur

  3. Elektronische Beantragung und Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen Bisher:Ursprungszeugnisse/Bescheinigungen werden von den Unternehmen maschinell oder unter Einsatz der EDV erstellt und der IHK zur Bestätigung persönlich oder per Post/Boten eingereicht. Neu:Die elektronische Beantragung der Dokumente erfolgt über das Internet und die Digitale Signatur, d.h. - der UZ-Antrag/Bescheinigungsantrag wird auf einer vorbereiteten Web-Seite manuell oder automatisch ausgefüllt. - nach Überprüfung digital durch Eingabe der sog. PIN- Nummer signiert und an die zuständige IHK per Mausklick abgeschickt. Zukünftig:Im Endstadium ist der elektronische Austausch der Dokumente mit ausländischen Behörden vorgesehen.

  4. Was ist die „Digitale Signatur“? • Der elektronische Dokumentenaustausch zwischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen steigt an. • Problem:Manipulationsmöglichkeit des Dokumentes vom Absender zum Empfänger • Lösung: Schaffung eines Instruments zum Schutz gegen Manipulation Durch die Digitale Signatur werden der Nachrichteninhalt und die Identität des Autors zu einer unauflöslichen Einheit! Kunden- und Auftragsdaten gelangen so sicher zur IHK und zurück zum Unternehmen!

  5. Verfahren bei der Antragstellung 1. Schritt:Das Exportunternehmen ruft die Internet-Website http://signatur.ihk.deauf und klickt das Feld „Ursprungszeugnis“ an.

  6. 2. SchrittDie Identität des Teilnehmers und der Berechtigungszugriff werden anhand der Signaturkarte und des PIN-Codes überprüft.

  7. 3. Schritt:Die Auswahlmaske Ursprungszeugnisse/Bescheinigung erscheint auf dem Bildschirm. Sie beantragen ein neues Ursprungszeugnis und/oder eine Bescheinigung und füllen das Formular am PC aus oder importieren die Daten aus einer Vorlage. Auswahlmaske Ursprungszeugnis/Bescheinigung Beantragung eines neuen UZ bzw. einer Bescheinigung Serienbearbeitung von Ursprungszeugnissen

  8. UZ-Bearbeitungsmaske (oberer Teil) Die Maske ist dem Papiervordruck nachgebildet Angaben wie immer zu: Absender/Empfänger, Ursprungsland, Beförderungsart, Warenbeschreibung, Menge, .... Registrierungs-nummer wird vom System automatisch vergeben

  9. UZ-Bearbeitungsmaske (mittlerer Teil) Anzahl der Durchschriften Angabe zum Herstellungsort Eingabefeld für den Text auf der Rückseite des UZ (z.B. Herstellererklärung oder positive Ursprungserklärung)

  10. UZ-Bearbeitungsmaske (unterer Teil) Dem UZ können Anhänge beigefügt werden (Word-, Excel- oder PDF-Dokumente). Dies können sein: Ursprungs-Vornachweise (z.B. Ursprungszeugnisse, Lieferanten- oder Herstellererklärungen) oder auch Dokumente (Handelsrechnungen, Zertifikate,...), die von der IHK zusätzlich zum UZ bescheinigt werden sollen. Absendung des Antrages zur IHK (anstelle der Unterschrift erfolgt eine Digitale Signatur)

  11. 4. Schritt:Der ausgefüllte Antrag für das Ursprungszeugnis/die Bescheinigung wird elektronisch signiert und an die IHK gesendet.Während des Bearbeitungsprozesses kann der Antragsteller Anmerkungen des IHK-Sachbearbeiters einsehen und auf diese direkt reagieren (z. B. Änderungen/Ergänzungen vornehmen). Der Probebetrieb mit Testanträgen ist zum „Einstieg“ möglich.

  12. 5. SchrittUZ ONLINE – 1. Stufe Bei Bewilligung wird das Ursprungszeugnis in der IHK ausgedruckt und dem Unternehmen zugesandt bzw. dem Fahrer/Boten übergeben (One-Way-Lösung). und/oder UZ ONLINE – 2. Stufe Die IHK kann vertrauenswürdigen Unternehmen den Ausdruck im Unternehmen gestatten.

  13. Wenn Sie Ursprungszeugnisse direkt im Unternehmen drucken möchten (2. Stufe), kann die IHK eine Freischaltung vornehmen. D. h. Sie können von der IHK bewilligte Anträge sofort im Unternehmen ausdrucken. Dazu benötigen Sie von der IHK vorbehandelte Dokumente, über die Sie gewissenhaft Buch führen (Ursprungsbeauftragter/Vertreter).

  14. Das Zulassungsverfahren für 2. Stufe • Bevollmächtigung des Ursprungsbeauftragten (UB) • Ausgabe der vorbehandelten Dokumente an den UB • Abgleich der vorbehandelten Dokumente zwischen UB und der IHK („Buchführung erforderlich“)

  15. Zulassungsvoraussetzungen des Ursprungsbeauftragten (UB) • wird vom Unternehmen vorgeschlagenund von der IHK bevollmächtigt • sollte Fachkenntnis besitzen • Stellung im Betrieb- muss Anweisungen der IHK durchsetzen können- handelt als Beauftragter der IHK • Vertretungsregelung firmenintern berücksichtigen

  16. Ausgabe/Rückgabe der vorbehandelten Dokumente • grundsätzlich nur an den Ursprungsbeauftragen (oder seinen Vertreter) Ursprungszeugnisse/Durchschriften ohneRückseitenbeglaubigung Ursprungszeugnisse/Durchschriften mitRückseitenbeglaubigung (noch ohne Datum) „IHK-Beglaubigungsseite“ für Rechnungen/Zertifikate,...(noch ohne Datum)

  17. Abgleich der ausgegebenen Dokumente • Nach vereinbarter Abgleichsperiode (z. B. monatlich)sind - ausgehend von der übergegebenen Stückzahl - - die verwendeten Dokumente - die unbenutzten Dokumente - die ggf. schadhaften Dokumente zu prüfen. • Gleiches gilt auch für vorbescheinigte „IHK-Beglaubigungsseiten“ (Handelsrechnungen/Zertifikate,...)

  18. Praxishinweise zur schnellen Kommunikation • Elektronische Eingabehilfen erleichtern das Ausfüllen • Plausibilitätsprüfungen vermeiden Fehleingaben • Vorlagendateien vereinfachen Standardfälle • Schnittstellen zu Inhouse-Systemen erlauben die Anbindung einer Warenwirtschaft • Elektronische Kommentierung und Abwicklung von Änderungen beschleunigen das Verfahren • Benachrichtigung per E-Mail nach Bearbeitung von der IHK • Sämtliche Anträge wieder abrufbar (dreijährige Datenhaltung) • Dokumentierte Antragshistorie • Nachweisbarkeit durch Digitale Signatur • Vertraulichkeit durch Verschlüsselung

  19. Smart-Card 12345 678910 Monika Musterfrau Einführung im Unternehmen/Was benötigen Sie? • Standard PC mit Internet Anschluss • Startpaket zur Digitalen Signatur von D-Trust PC oder Workstation mit Kommunikations-anbindung Smartcardleser Smartcard Software Zertifizierungsstelle

  20. Technische Anforderungen(empfohlen) • Hardware • PC ab Pentium 450 MHz aufwärts (mind. 128 MB RAM + mind. 60 MB freier Festplattenspeicher) • freier serieller Anschluss für Kartenlesegerät • Internetzugang über AOL, T-Online oder anderen Provider (Modem 56kbps bzw. schneller oder Netzwerk) • Kartenlesegerät • ggf. Drucker/Duplex-Drucker • Software • Windows 98 SE oder höher • Internet-Explorer 5.01 bzw. höher oder Netscape ab 4.5 • Smarttrust Personal • Java Runtime V 1.3.1 oder höher • Adobe Acrobat Reader V 4.05 oder höher • Microsoft Word-Viewer V 7.01 höher • (Die vier letztgenannten Softwarekom-ponenten sind in der Installations-CD enthalten oder können auf der Signatur-Startseite heruntergeladen werden.)

  21. Startpaket zur Digitalen Signatur von D-Trust Signaturausstattung bestehend aus:1. Individueller Signaturchipkarte2. Kartenlesegerät (seriell, USB)3. Die Software zur Ansteuerung von Karte und Lesegerät (einmalig am PC zu installieren)

  22. Kosten: 1. Startpaket (Gültigkeit 2 Jahre) „Fair Play“: 167,-- € bis 187,-- € zzgl. USt. beinhaltet: Personenzertifikat 2 Jahre Gültigkeit, Installationssoftware, Klasse 2-Lesegerät mit eigener Tastatur 2. „IHK-Beglaubigungsgebühr“ 5 € je Original des Dokumentes (gegen Rechnungsstellung/ohne Geb.-Marke)

  23. Handlungsempfehlungen • Registrieren Sie sich mit einem Antragsvordruck und bestellen Sie ein Startpaket zur Digitalen Signatur von der D-Trust, so wie z. B. die Unternehmen: V-Line, Symrise, Gea-Ecoflex, Sennheiser, Renk, Benary, IKN, CG Chemikalien, Fangmeier, Gepro, Homanit, Kopper Timber, LMV Bennigsen, Meinberg Funkuhren, Rohde & Schwarz Professional Mobile Radio, Sappi, Ammann, Bree, Cassel Messtechnik, Continental, Dätwyler, DT-Diesel, Forbo Siegling, Industriehof Scherenbostel, ITC, KWS Saat, Lloyd, Eduard Mathei, Wilhelm Herm. Müller, Novatex, Saaten-Union, Symotion, ... Das Startpaket wird Ihnen zur Firma gesandt. Der PIN-Brief der Karte geht an Ihre Firmen- oder Privatadresse. • Installieren Sie Kartenleser und Treibersoftware (Sie werden von einer automatischen Installationssoftware und dem Supportcenter dabei unterstützt)

  24. UZ-Userstatistik 01.01.2002 bis 30.06.2009

  25. UZ-Userstatistik 01.01.2002 bis 30.06.2009 (im Juni 2009 waren bereits 72 von 81 IHKs in der Anwendung) „Bundesliga für eUZ“

  26. Warum die Digitale Signatur?Ihr Personalausweis fürs Internet • AuthentizitätDer Absender einer elektronischen Nachricht ist immer eindeutig und rechtsverbindlich nachvollziehbar • IntegritätEine elektronische Nachricht kann auf dem Übertragungsweg nicht unbemerkt verändert werden • VertraulichkeitOptionale Verschlüsselung ermöglicht zusätzlich die Geheimhaltung elektronischer Daten

  27. Herzstück des Signaturverfahrens ist eine Chipkarte. Auf ihr befinden sich die individuellen Signaturschlüssel des Users und sein Personenzertifikat. Die Signaturchipkarten werden bei Zertifizierungsstellen (Trustcentern) generiert. Die Zertifizierungsstellen gewährleisten, dass - eine zuverlässige Identifizierung der Signaturinhaber stattgefunden hat- die Signatur fälschungssicher ist- ungültig gewordene Personenzertifikate in Sperrlisten überführt werden (z. B. bei Mitarbeiterwechsel, Namensänderung, ...)

  28. Rechtsgrundlagen zur Digitalen Signatur • EU-Richtlinie über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen vom 13. Dezember 1999 • Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG) vom 22. Mai 2001 • Verordnung zur elektronischen Signatur(Signaturverordnung – SigV) vom 16. November 2001 • Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001 • Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VerwVfÄndG) vom 21. August 2002 • Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) vom 16. Juli 2001

  29. Weitere Anwendungsgebiete der Signaturkarte • Elektronisches Rechnungswesen • Elektronische Steuererklärung (Elster) • Online Antragswesen der öffentlichen Verwaltungz.B. für Anwohnerparkausweise, Standesamt, ... • Ausschreibungsplattformen Vergabeplattform des Bundes • Emissionshandel der Anlagenbetreiber • Abfrage des BfA-Rentenkontos • Vertragsabwicklung im Internet (Octane) • Archivsysteme • Dateiablageplattformen (AESOP) • Sicherer E-Mail Verkehr • u. a.

  30. Vielen Dank für Ihr Interesse und die Aufmerksamkeit Weitere Informationen: http://signatur.ihk.de oder fragen Sie Ihre regional zuständige IHK (z. B. die IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Martin Thorwesten, Tel.: 05 11/31 07 – 2 95, Fax: 05 11/31 07 – 5 00, E-Mail: thorwesten@hannover.ihk.de)

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