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12. Einheit: Übergang von Klassischem zu „neuem Humanitarismus“: das internationale Flüchtlingsregime A – Grundsätzliche

12. Einheit: Übergang von Klassischem zu „neuem Humanitarismus“: das internationale Flüchtlingsregime A – Grundsätzliches . Wer ist ein Flüchtling? Vier mögliche Zugänge, Flüchtlinge zu definieren : Allgemeiner Gebrauch des Begriffs im öffentlichen Diskurs

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12. Einheit: Übergang von Klassischem zu „neuem Humanitarismus“: das internationale Flüchtlingsregime A – Grundsätzliche

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  1. 12. Einheit: Übergang von Klassischem zu „neuem Humanitarismus“: das internationale FlüchtlingsregimeA – Grundsätzliches • Wer ist ein Flüchtling? Vier mögliche Zugänge, Flüchtlinge zu definieren : • Allgemeiner Gebrauch des Begriffs im öffentlichen Diskurs • Variiert stark je nach Kontext (historisch, politisch) • Gleichzeitig unterschiedliche Begriffsvarianten im öffentlichen Diskurs • Ist stark von spezifischen, z.B. rechtlichen oder religiösen (historisch sehr wichtigen) Diskursen

  2. Völkerrechtliche Definition • Als ansatzweise universelle Definition erst seit der Satzung des UNHCR (1950). 6. Lit A (2): Flüchtling ist... jede Person, die sich infolge von Ereignissen, die vor dem 1.1.1951 eingetreten sind, und aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder wegen ihrer politischen Meinung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und nicht im Stande oder, infolge dieser Furcht oder aus anderen Gründen als persönlichem Belieben, nicht gewillt ist, den Schutz dieses Landes in Anspruch zu nehmen, oder jede Person, die nicht im Besitz einer Staatsangehörigkeit ist und sich außerhalb des Landes ihres früheren gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und die nicht im Stande oder, infolge dieser Furcht oder aus anderen Gründen als persönlichem Belieben, nicht gewillt ist, dorthin zurückzukehren. • Rein normative und eingeschränkt (z.B. Kriegsflüchtlinge keine Flüchtlinge im Sinne der Satzung/ der GFK)

  3. Selbstdefinition: • lehnen sich teilweise stark an hegemoniale (normative) Diskurse an und spiegeln somit globale Machtverhältnisse wider. • Formulieren Ansprüche in bezug auf hegemoniale Diskurse, geben aber nicht unbedingt das „wirkliche“ Selbstverständnis von Personen wieder und gehen mit der Rekonstruktion der eigenen Biographie im Lichte normativer Erfordernisse einher (vgl. Debatte um die Bestrafung von falschen Angaben von Asylsuchenden“ • Soziologische Definition • Definition von Kategorien aufgrund gemeinsamer Charakteristika

  4. Dimensionen des Begriffs „Flüchtling“ • Der Begriff „Flüchtling“, so wie er etwa in sozialwissenschaftlichen Texten, aber teilweise vom UNHCR und anderen relevanten Institionen gebraucht wird, ist ein „Mischbegriff“, • Er bezieht sich auf empirische, „soziologische“, vor allem aber auf normative Kriterien und verweist und ist damit in gewisser Weise konstruiert: Er macht nur Sinn, wenn von einer gewissen Art und Weise von „Staatlichkeit“, internationalem System und globalen Menschenrechtsstandards ausgegangen wird.

  5. Letztlich ist der Begriff„Flüchtling“ ein politischer Begriff ist (wie im Grunde die meisten Konzepte, die für die Beschreibung von internationaler Migration verwendet werden). Der Begriff erhält seinen spezifischen Sinn erst durch die Geschichte seines Gebrauchs, der in der Spätmoderne jedenfalls hauptsächlich ein politischer/ völkerrechtlicher ist. Da der Begriff letztlich ein politischer bzw. juristischer ist, verweist er auf eine Nationalstaatsordnung sowie einer (oder mehrerer) damit zusammenhängender normative Ordnungen auf nationalstaatlicher und internationaler Ebene.

  6. Implikation: Weil der Begriff politisch fundiert ist, erscheint seine Interpretation im Kontext der Theoretisierung von Staatlichkeit naheliegend. „Staatlichkeit“ umfasst dabei nicht nur die „empirische“ Seite – Staatsapparate, Institutionen, staatliche Praxis, Recht usw. Empirisch existierende Staaten bzw. die Tatsache der Aufteilung der Welt in staatsförmig organisierte „Gesellschaften“ („Durchstaatlichung) zeitig umgekehrt auch normative Effekte: (bestimmte Formen von) Staatlichkeit dien(t)(en) als Modell für Minderheiten, für den Staatsbau im Falle neuer Staaten; Staatlichkeit impliziert letztlich auch eine gewisse Weltsicht.

  7. Soziologische Konzeptualisierung von Flüchtlingen Aristide Zolberg, Astri Surhke, SergioAguayo (1989): Escape from Violence. Oxford: OUP • Drei Kategorien von Flüchtlingen: • Aktivisten (meist Individuen und deren Familien) • „Zielscheiben“ (Targets) – Massenströme (z.B. ethnische, religiöse, politische Minderheiten) • „Opfer“: „unbeabsichtigte“ Opfer generalisierter Gewalt

  8. Massenflucht, Staatlichkeit und die Entstehung neuer Staaten • Besonderer Legitimitätsbasis moderner Staaten • Veränderter Charakter von Staatlichkeit (Wohlfahrtsstaat, Entwicklungsstaat) macht Inhabe staatlicher Macht zu einer wertvollen Ressource, die für breitere Gruppen der Bevölkerung relevant ist • Besonderer Charakter des Kampfs um Macht in der Postkolonie in der Tradition kolonialer Staatlichkeit

  9. BDer UNHCR und die Herausbildung eines globalen Flüchtlingsregimes • Gründung des UNHCR 1950 ein Kompromiss im Rahmen des kalten Krieges • Interesse aller Parteien, seine Rolle zu minimieren • Mandat lediglich für „übriggebliebene“ Weltkriegs-Flüchtlinge; allerdings spätere Expansion des UNHCR in 3. Welt im Statut von 1950 angelegt (universelle Definition von Flüchtlingen); Gegensatz: Genfer Konvention 1951

  10. .... „unpolitische“ Rolle des UNHCR „Die Tätigkeit des Hohen Kommissars hat völlig unpolitisch zu sein; sie soll humanitär und sozial sein und sich in der Regel auf Gruppen und Kategorien von Flüchtlingen erstrecken.“

  11. Vorläuferorganisationen/ Konkurrenzorganisationen • United Nationals Relief- and Rehabilitation Organization (1943-1947): Hauptaufgabe  Repatriatiierung v.a. auch in die Sovietzonen (deshalb massive Kritik von Seiten der USA) • International Refugee Organization (1947-1950): Hauptaufgabe Resettlement • Spezielle UN Organisationen für spezielle Gruppen von Flüchtlingen (UNRWA, UNKRA) • Provisional Intergovernmental Committee for the Movement of Migrants from Europe (PICMME), später: Intergovernmental Committee for European Migration (ICEM) und seit 1989: IOM • US-Escapee Programme (USEP, 1952)

  12. UNHCR: extremes Misstrauen von seiten der USA, ebenso von Seiten der Sowjetunion. • Direkte Konkurrenz mit ICEM (ähnliche Ausrichtung) sowie USEP (politisch vs. Neutrale Ausrichtung) • Wichtige institutionelle Neuerung: UN Refugee Emergency Fund (UNREF), allerdings unterfinanziert, v.a. aufgrund fehlender US Unterstütztung bzw. direkter Opposition • Wichtige Weichenstellung: Ford Foundation Stiftungsgeld (erlaubte Ausbau des Tätigkeitsfelds + Konsolidierung) • Erste „Popularität“ (bewusste Vermarktung der Tätigkeit) mit Berlin-Blockade 1953

  13. Durchbruch 1956 mit Ungarnkrise und Führungsrolle des UNHCR in der Linderung der Flüchtlingskrise • Expansion in die dritte Welt (vorerst: Afrika) über „Good Office“ Approach

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