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Herzlich Willkommen zur Tagung der Kreissicherheitsbeauftragten

Herzlich Willkommen zur Tagung der Kreissicherheitsbeauftragten. Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen am 19. September 2009 in Salzgitter. Themenübersicht. Begrüßung Vorstellung der „neuen“ Aufsichtspersonen i. V. Personelle Situation im GB Prävention Sachstandsbericht „G 26“

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Herzlich Willkommen zur Tagung der Kreissicherheitsbeauftragten

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Presentation Transcript


  1. Herzlich Willkommenzur Tagung der Kreissicherheitsbeauftragten Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen am 19. September 2009 in Salzgitter

  2. Themenübersicht • Begrüßung • Vorstellung der „neuen“ Aufsichtspersonen i. V. • Personelle Situation im GB Prävention • Sachstandsbericht „G 26“ • Sachstandsbericht „Hanrath-Stiefel“ • Vorstellung des Medienpaketes „Wettbewerbe“ • Präventionsportal Niedersachsen Prävention

  3. Themenübersicht • Begrüßung • Vorstellung der „neuen“ Aufsichtspersonen i. V. • Personelle Situation im GB Prävention • Sachstandsbericht „G 26“ • Sachstandsbericht „Hanrath-Stiefel“ • Vorstellung des Medienpaketes „Wettbewerbe“ • Präventionsportal Niedersachsen Prävention

  4. Themenübersicht • Begrüßung  • Vorstellung der „neuen“ Aufsichtspersonen i. V. • Personelle Situation im GB Prävention • Sachstandsbericht „G 26“ • Sachstandsbericht „Hanrath-Stiefel“ • Vorstellung des Medienpaketes „Wettbewerbe“ • Präventionsportal Niedersachsen Prävention

  5. Aufsichtspersonen im Vorbereitungsdienst Marion Holzkamp Name, Geb.: 10.02.1974 Berufsausbildung: Dipl.-Ing. (FH) Architektur Sonderaufgaben: Zurzeit in Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zur Aufsichtsperson Dirk Röbbert Name, Geb.: 12.02.1969 Berufsausbildung: Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen Sonderaufgaben: Zurzeit in Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zur Aufsichtsperson Prävention

  6. Themenübersicht • Begrüßung  • Vorstellung der „neuen“ Aufsichtspersonen i. V.  • Personelle Situation im GB Prävention • Sachstandsbericht „G 26“ • Sachstandsbericht „Hanrath-Stiefel“ • Vorstellung des Medienpaketes „Wettbewerbe“ • Präventionsportal Niedersachsen Prävention

  7. Personelle Situation GB Prävention • Regel-Zusammensetzung des Geschäftsbereiches: - vier Aufsichtspersonen - eine Servicekraft • Fortgang / Wechsel zweier Aufsichtspersonen - Ulrich Falkenberg, Geschäftsbereichsleiter - Detlef Garz • Ausbildung von zwei Aufsichtspersonen - Marion Holzkamp - Dirk Röbbert • Neue Leitung des Geschäftsbereiches - Jochen Köpfer Prävention

  8. Themenübersicht • Begrüßung  • Vorstellung der „neuen“ Aufsichtspersonen i. V.  • Personelle Situation im GB Prävention  • Sachstandsbericht „G 26“ • Sachstandsbericht „Hanrath-Stiefel“ • Vorstellung des Medienpaketes „Wettbewerbe“ • Präventionsportal Niedersachsen Prävention

  9. Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutzrecht Rechtsverordnungen, z. B. Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge- untersuchung „ArbMedVV“ Unfallverhütungsvorschriften, z. B. Arbeitsmedizinische Vorsorge „GUV-V A4“ = staatliches Recht = autonomes Recht Prävention

  10. Bedeutung für den Feuerwehrdienst • Nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige (§ 14 UVV „Feuerwehren“) • Besonderer Anforderungen an die Eignung von Atemschutzgeräteträger Feststellung der Eignung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (GUV-V A4) hier: berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 26Atemschutzgeräte Prävention

  11. Arbeitsmedizinische Vorsorge (GUV V-A4)nach G 26 • Keine Untersuchung nach G 26, wenn Filtergeräte zur Flucht oder Selbstrettung getragen werden • Nach G 26 Gruppe 2, für Arbeiten, z. B. best. Filtergeräte • Nach G 26 Gruppe 3, für das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten Prävention

  12. G 26 Gruppe 3 – empfohlener Untersuchungsumfangseit September 2007 • Röntgenaufnahme des Thorax • Spirometrie (Lungenfunktion) • Blutbild (ALAT/GPT, γ-GT, Urinstatus, Nüchtern-Blutzucker) • Ruhe-EKG • Ergometrie • Sehschärfe Ferne • Hörtest Luftleitung • Otoskopie Durchführung der Untersuchung von ermächtigten Ärzten Prävention

  13. Probleme der G 26 • Untersuchungsumfang ist unklar • Für Feuerwehrangehörige sehr zeitaufwändig • Röntgenaufnahme ja / nein • Nüchtern-Blutzucker am Morgen • Ergomie (EKG) i. d. R. am Nachmittag • Ggf. Röntgenaufnahme bei einem anderen Arzt Prävention

  14. Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutzrecht Rechtsverordnungen, z. B. Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge- untersuchung „ArbMedVV“ Unfallverhütungsvorschriften, z. B. Arbeitsmedizinische Vorsorge „GUV-V A4“ Rechtslücke = staatliches Recht = autonomes Recht Prävention

  15. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV),seit 24.12.2008 in Kraft auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) • Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen • Bei Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung • Bei Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 • Gilt für Beschäftigte im Sinne der ArbMedV bzw. ArbSchG • Vorsorgeuntersuchungen sind nur durch Betriebs- und Arbeitsmedizinern durchzuführen • Keine neuen Ermächtigungen anderer Ärzte Prävention

  16. Bedeutung für die Feuerwehr • Feuerwehrangehörige sind keine Beschäftigten im Sinne der ArbMedVV bzw. ArbSchG - GUV-V A4 gilt also weiterhin für ehrenamtlich Tätige Aber: • Künftig keine flächendeckende Anzahl von Betriebs- und Arbeitsmedizinern, die die Vorsorgeuntersuchungen G 26 durchführen • Keine neuen Untersuchungsermächtigungen für Ärzte • Variierende Untersuchungsumfänge bei der G 26 Prävention

  17. Lösungsansätze • In Abstimmung mit der DGUV sollen die Bestimmungen der UVV „Arbeitmedizinische Vorsorge“ (GUV-V A4) in die UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C53) eingegliedert werden • Erlass einer neuen UVV „Feuerwehren/Hilfeleistungsunternehmen“ (Aufhebung der UVV „Arbeitmedizinische Vorsorge“) • Festlegung des Untersuchungsstandards / -umfangs • Untersuchung an einem Termin • Röntgenaufnahme nur bei rechtfertigender Indikation • Bestimmung des Gelegenheitsblutzucker (bei auffälligem Ergebnis Kontrolle des Nüchtern-Blutzuckers) • Ärzte, die die Untersuchungen durchführen dürfen (nach Qualifikation und Ausstattung) • grundsätzlich durch Arbeits- oder Betriebsmediziner • In Ausnahmefällen: Ermächtigung durch UV-Träger (FUK) oder durch Landesverbände der DGUV • Keine neuen Ermächtigungen, bestehende werden nicht widerrufen Prävention

  18. Themenübersicht • Begrüßung  • Vorstellung der „neuen“ Aufsichtspersonen i. V.  • Personelle Situation im GB Prävention • Sachstandsbericht „G 26“ • Sachstandsbericht „Hanrath-Stiefel“ • Vorstellung des Medienpaketes „Wettbewerbe“ • Präventionsportal Niedersachsen Prävention

  19. Feuerwehrstiefel Firma Hanrath Hintergrund • Firma Hanrath produziert seit über 40 Jahren Feuerwehrstiefel • Im Jahr 2005 stellten verschiedene Prüfinstitute Abweichungen bei den betroffenen Produkten fest • Es lagen Anhaltspunkte vor, dass die produzierten Feuerwehrstiefel nicht den Anforderungen entsprechen • Wegen gravierender Mängel untersagte ihr die Bezirksregierung Köln die betroffenen Stiefel in Verkehr zu bringen Prävention

  20. Feuerwehrstiefel Firma Hanrath - KSB-INFO 2009 - Übersicht • 07.08.2008 Untersagungsverfügung der Bezirksregierung Köln • 10.03.2009 Abweisung der Klage der Fa. Hanrath vom VG Aachen • Fa. Hanrath hat die Zulassung der Berufung beantragt (Entscheidung durch OVG Münster steht aus) • 10.02.2009 Weitere Untersagungsverfügung der Bezirksregierung Köln mit Anordnung der sofortigen Vollziehung • 18.05.2009 Abweisung der Klage der Fa. Hanrath vom VG Aachen • Gegen den Beschluss wurden weitere Rechtsmittel eingelegt Prävention

  21. Feuerwehrstiefel Firma Hanrath Auflagen für Fa. Hanrath • Ordnungsgemäßer und vollständiger Rückruf der seit 01. Januar 2003 verkauften Feuerwehrstiefel der Typen Profi Plus, Profi, Spark und 865 U sowie deren Beseitigung. • Information der Käufer über die bestehenden Sicherheitsmängel und die Rückgabemöglichkeit • Verbot, die Feuerwehrstiefel ohne Hinweis auf die fehlenden Voraussetzungen auszustellen Prävention

  22. Feuerwehrstiefel Firma Hanrath Abweichungen von den Mindestanforderungen • Fehlende Rutschhemmung • Trennkraft der Laufsohle zum Schaft zu gering • Zehenkappenbelastung zu gering • Fehlende Durchtrittsicherheit • Brennverhalten von Reißverschluss und Schnürsenkel mangelhaft • Mangelnde Antistatik Durch schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die angebliche Unbedenklichkeit seiner Produkte werden die festgestellten Mängel nicht behoben! Prävention

  23. Feuerwehrstiefel Firma Hanrath Empfehlung der DGUV Grundsätzlich keine Verwendung der Feuerwehrstiefel der Fa. Hanrath seit Produktionsjahr 2005 bei: • Ausbildung und Übungen • Einsätzen der Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen Prävention

  24. Feuerwehrstiefel Firma Hanrath Bedeutung für den Feuerwehrdienst • Die Nutzung nicht normgerechter Schutzschuhe verstößt gegen die UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C 53) • Der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet, bei schuldhaftem Verhalten (grobe Fahrlässigkeit) kann der Unfallversicherungsträger den Verursacher des Schadens in Regress nehmen Die Gültigkeit vorgelegter Zertifikate sollte bei möglichen Unstimmigkeiten durch Rücksprache bei dem Zertifikataussteller überprüft werden! Prävention

  25. Feuerwehrstiefel Firma Hanrath Fälschung eines Schreibens der Bezirksregierung Köln Per Email verschickt Prävention

  26. Feuerwehrstiefel Firma Hanrath DIN EN 15090:2006-10 „Schuhe für die Feuerwehr“ Kennzeichnung: • Größe • Zeichen und Typenbezeichnung des Herstellers • Herstellungsjahr und Quartal • Nummer und Jahr der Norm • Piktogramm (30x30 mm) sichtbar an der Außenseite des Schuhs • Symbole weiterer Schutzfunktionen Piktogramm für Feuerwehrstiefel Typ 2: • Kennzeichnung mit F2A Prävention

  27. Themenübersicht • Begrüßung  • Vorstellung der „neuen“ Aufsichtspersonen i. V.  • Personelle Situation im GB Prävention • Sachstandsbericht „G 26“ • Sachstandsbericht „Hanrath-Stiefel“ • Vorstellung des Medienpaketes „Wettbewerbe“ • Präventionsportal Niedersachsen Prävention

  28. Themenübersicht • Begrüßung  • Vorstellung der „neuen“ Aufsichtspersonen i. V.  • Personelle Situation im GB Prävention • Sachstandsbericht „G 26“ • Sachstandsbericht „Hanrath-Stiefel“ • Vorstellung des Medienpaketes „Wettbewerbe“ • Präventionsportal Niedersachsen Prävention

  29. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Heimreise. Prävention

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