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Fächerwahl im Vertiefungsbereich und Studienmöglichkeiten nach dem Bachelorabschluss

Informationsveranstaltung zur Gestaltung des Vertiefungsbereichs in Wirtschaftsrecht (LL.B.) am 27.11.2013. Fächerwahl im Vertiefungsbereich und Studienmöglichkeiten nach dem Bachelorabschluss. Gliederung. Konzeption des Vertiefungsbereichs Wahlmöglichkeiten

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Fächerwahl im Vertiefungsbereich und Studienmöglichkeiten nach dem Bachelorabschluss

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Presentation Transcript


  1. Informationsveranstaltung zur Gestaltung des Vertiefungsbereichs in Wirtschaftsrecht (LL.B.) am 27.11.2013 Fächerwahl im Vertiefungsbereich und Studienmöglichkeiten nach dem Bachelorabschluss

  2. Gliederung • Konzeption des Vertiefungsbereichs • Wahlmöglichkeiten • Gestaltungsmöglichkeiten in Hinblick auf anschließende Studienmöglichkeiten 3.1 Gestaltung im Hinblick auf anschließendes Studium Rechtswissenschaft 3.2 Gestaltung in Hinblick auf anschließendes Studium FACT Master

  3. 1. Konzeption des Vertiefungsbereichs • Vertiefungsmodule im Umfang von 20 ECTS aus wirtschaftswissenschaftlichen Modulen und Vertiefungen Recht • Modul Wirtschaftswissenschaften 5 ECTS • Vertiefung Recht 5 ECTS • Zwei weitere wählbare Vertiefungen 10 ECTS • Inhalte der Vertiefungsveranstaltungen regelt Modulhandbuch (Festlegung durch Prüfungsausschuss) • 15 ECTS aus Bachelorarbeit und vorbereitendem Seminar  insgesamt 35 ECTS thematisch frei wählbar

  4. 1. Konzeption des Vertiefungsbereichs Semesterangabe in Studienplan nur Empfehlung  Studium des Vertiefungsbereichs kann nach erfolgreicher GOP abhängig von Angebot und eigenem Stundenplan aufgenommen werden Insbesondere zu beachten: Angebot der Vorlesungen im Jahresrhythmus d.h. eigene Vorausplanung erforderlich Frist: § 6 Abs. 1 StPO/WR, d.h. Regeltermin Ende des 6. Semesters zuzügl. der Überschreitungsfrist (+2 Semester) Bachelorarbeit nicht zwingend letzte Prüfungsleistung

  5. 2. Wahlmöglichkeiten Im rechtswissenschaftlichen Bereich: Festlegung der Vertiefungen und zugehöriger Module im Modulhandbuch Wirtschaftsrecht LL.B. Jede Vertiefung besteht aus ein bis vier Modulen von je 2,5 oder 5 ECTS Pro Vertiefung sind insgesamt 5 ECTS zu erbringen Beschreibung der Module und empfohlene Voraussetzungen der Teilnahme in Modulhandbuch Wirtschaftsrecht

  6. Im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich: Festlegung der Module im Modulhandbuch Wirtschaftsrecht auf Vertiefungsmodule der Studiengänge Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt BWL und VWL Modulbeschreibung in Modulhandbuch Wirtschaftswissenschaften Insbesondere zu beachten: empfohlene Voraussetzungen der Teilnahme an Lehrveranstaltung Angebot durch allg. Verweis sehr breit und unter Umständen unübersichtlich

  7. WahlmöglichkeitenBachelorarbeit • Im rechtswissenschaftlichen Bereich Seminar und Bachelorarbeit als eigenständige Prüfungsleistungen Seminar (3 ECTS): Proseminararbeit in beliebigem rechtlichen Bereich Bachelorarbeit (12 ECTS): ohne thematischen Bezug zum Proseminar möglich, thematische Festlegung in Absprache mit Lehrstuhl • Im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich Kein eigenständiges Seminar, sondern Seminarleistung mit Betreuung der Bachelorarbeit abgegolten Bachelorarbeit als schriftliche Arbeit mit 15 ECTS bewertet

  8. 3. Gestaltung im Hinblick auf Fortsetzung des Studiums Beispielhafte Betrachtung: Master FACT und Studium ReWi Gestaltung des Vertiefungsbereichs während des Bachelorstudiums ohne formale Auswirkungen für weitere Studienmöglichkeiten  aber: Gestaltung erlaubt Einblick in Materie des weiteren Studiums (Master im wirtschaftswiss. Bereich oder Studium ReWi)  inhaltliche Vorbereitung  manche Masterprogramme (nicht FACT) setzen die Erbringung einer bestimmten ECTS-Anzahl im wirtschaftswiss. Bereich während des Bachelorstudiums voraus.

  9. 3. 1 Gestaltung im Hinblick auf anschließendes Studium Rechtswissenschaft Warum Rechtswissenschaft (Staatsexamen)? Grundsätzlich: Reglementierung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Gesetz  Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert Aber z. B. Tätigkeit in Unternehmen für Unternehmen: keine fremde Angelegenheit (Ausnahmen in Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG))  Grundvoraussetzung „rechtsberatender“ Tätigkeit bleibt Befähigung zum Richteramt (Staatsexamen)

  10. Aufbau Studium Rechtswissenschaft • Studienbeginn im Sommer- und Wintersemester möglich • Grundstudium: Zwischenprüfung und insgesamt 8 Abschlussklausuren + 1 Hausarbeit • Hauptstudium: drei Übungen für Fortgeschrittene • Teilnahme an Veranstaltungen im Pflicht- und Schwerpunktbereich ohne Einzelprüfungen • maßgebliche Prüfung: Staatsexamen und Juristische Universitätsprüfung • Wiederholung des Prüfungsstoffes vor Examen durch kommerzielles oder universitäres Repetitorium

  11. Übergang Wirtschaftsrecht LL.B. zu ReWi I • Grundsätzlich Einstufung ins 1. Fachsemester, Hochstufung auf Antrag möglich • Bachelorabschluss = Zwischenprüfung + Zugang zu Übungen für Fortgeschrittene (Aber: BA heilt nicht den früheren Verlust des Prüfungsanspruchs in Zwischenprüfung oder Staatsexamen) • Fristen und Termine im Jurastudium: - 3 Monate Praktikum ab Ende der VL-Zeit des 2. Semesters - Examen frühestens nach 4. Semester - Freischuss nach 8. Semester (zweite Wiederholungsmöglichkeit)

  12. Übergang Wirtschaftsrecht LL.B. zu ReWi II Inhaltlich weiter Überschneidungsbereich bei Grundkursen Pflichtfächern im Bürgerlichen Recht Wenig Überschneidung im Öffentlichen Recht (insbesondere Besonderes Verwaltungsrecht) und Strafrecht Seminar zur BA-Arbeit am FB ReWi als Proseminar i.S.d. StOReWi (Voraussetzung für Seminar im SPB)

  13. Wahl der Vertiefungen • 1. Möglichkeit Auswahl der Vertiefungen, um schon während des BA-Studiums Lücken im Strafrecht und Zivilrecht zu schließen; z.B. - Familien- und Erbrecht - Zivilprozessrecht I / II - Grundkurs Strafrecht II • 2. Möglichkeit Auswahl der Vertiefungen im Hinblick auf wirtschaftsrechtlichen Bezug. In Studium ReWi entspricht dies Kern- und Wahlpflichtbereich des dortigen Schwerpunktbereichsstudiums

  14. Beispiel zu Möglichkeit 2

  15. Weitere Informationen zum Studiengang Rechtswissenschaft finden Sie unter http://www.jura.uni-erlangen.de/studium/rechtswissenschaft/

  16. 3.2 Gestaltung in Hinblick auf anschließendes Studium FACT Master Siehe gesonderte Präsentation

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