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Informationsveranstaltung gemäß VV zu §5 und VV 32.1 zu § 32

Gesamtschule Heiligenhaus. Informationsveranstaltung gemäß VV zu §5 und VV 32.1 zu § 32. Die Bedingungen über das Verfahren in der Abiturprüfung und über die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung. Gesamtschule Heiligenhaus. Termine. Schriftliches Abitur

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Informationsveranstaltung gemäß VV zu §5 und VV 32.1 zu § 32

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Presentation Transcript


  1. Gesamtschule Heiligenhaus Informationsveranstaltung gemäß VV zu §5 und VV 32.1 zu § 32 Die Bedingungen über das Verfahren in der Abiturprüfung und über die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung

  2. Gesamtschule Heiligenhaus Termine Schriftliches Abitur • vom 02.05 – 18.05.2011 [einzelne Termine  Terminplan Abitur, Info-Brett Jg.13] • 15.06.2011 zweite Konferenz des ZAA gem. § 36 APO-GOSt

  3. Gesamtschule Heiligenhaus Termine Mündliches Abitur im 4. Abiturfach • Bekanntgabe der Prüfungstermine 02. Mai [Aushang Info-Brett Jg. 13] • Prüfungen Mo 06.06 und Di. 07.06.2011, [ggf. 08.06] • Bekanntgabe der Noten an den Prüfungstagen Prüfungen am Vormittag: ab 13.30 Uhr, R. 142 Prüfungen am Nachmittag: ab 17.30 Uhr, R. 142 ausschließlich durch den ZAA-Vorsitzenden oder durch den Oberstufenleiter

  4. Gesamtschule Heiligenhaus Termine Letzte Abiturientenversammlung am 16.06 um 10.00 Uhr [Forum], Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten Bekanntgabe der Fächer für die mündlichen Prüfungen, mündliches Abitur im 1. bis 3. Abiturfach • Bekanntgabe der Prüfungstermine am 17.06 ab 12.00 Uhr [Aushang Info-Brett Jg.13] • Prüfungen Di, 21.06 und Mi. 22.06.2011, ggf. 24.06 • Bekanntgabe der Noten: ganztägig in R. 142 ausschließlich durch den ZAA-Vorsitzenden bzw. den Oberstufenleiter

  5. Gesamtschule Heiligenhaus Zulassung zum Abitur Voraussetzungen im LK Bereich: • [LK Zulassung Ende 13/I bereits erfolgt] Voraussetzungen im GK Bereich [GK Zulassung Ende 13/II] • In der Gesamtheit der im Grundkursbereich anzurechnen-den 22 Kurse müssen mindestens 110 Punkte erreicht sein. • In 16 der 22 anrechenbaren GKs müssen jeweils mindestens 5 Punkte erreicht sein [max. 6 GK Defizite] • kein Kurs mit 0 Punkten §§ 29,30,31

  6. Gesamtschule Heiligenhaus Fächer der schriftlichen Prüfung • Fach • 1. bis 3. Abiturfach • Dauer • LK: 4 ¼ Zeitstunden [evt. plus 30 Min. Auswahlzeit] • GK: 3 Zeitstunden [evt. plus 30 Min. Auswahlzeit] • bei Schülerexperimenten in NW oder für Gestaltungsaufgaben in Kunst: Verlängerung um max. 1 Zeitstunde  Je nach Ausfall der Abiturklausuren muss im 1., 2. oder 3. Fach noch geprüft werden. § 32

  7. Gesamtschule Heiligenhaus 1. ZAA 1. ZAA 1. ZAA 1. ZAA 1. ZAA Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis • bis zur Zulassungsentscheidung (§30) ist ein „Rücktritt von der Abiturprüfung“ möglich  zählt noch nicht als 1. Versuch • Wiederholung der 13 gemäß § 31 • Verweildauer beachten 13/II 13/II 13/II 13/II 13/II 13/II Abiturprüfung Abiturprüfung Abiturprüfung Vor 1. ZAA nach 1. ZAA • kein Rücktritt möglich • Prüfung gilt als nicht bestanden • ggf. Wiederholung des Jg. 13 §23.1

  8. Gesamtschule Heiligenhaus 1. ZAA Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis Abiturprüfung 13/II • Bei Krankheit / weiteren Gründen • bereits abgelegte Prüfungen werden gewertet • versäumte Prüfungen können u.U. nachgeholt werden [ganz oder teilweise] • Attest [Prüfungsfähigkeit ist beeinträchtigt] ist unverzüglich dem ZAA einzureichen  Andernfalls: fehlende Prüfungsteile „ungenügend“ • Begründung für das Versäumnis ist unverzüglich dem ZAA schriftlich mitzuteilen • Bei vom Prüfling zu vertretenden Gründen • der Prüfungsteil wird wie eine ungenügende Leistung bewertet, Entscheidung trifft der ZAA Erkrankung / weitere Gründe §23.2/3

  9. Gesamtschule Heiligenhaus Aufgaben und Verfahren für die schriftliche Prüfung • Die Prüfungsaufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden landeseinheitlich zentral gestellt. • Die Aufgaben entstammen der Qualifikationsphase 12/I – 13/II und umfassen unterschiedliche Sachgebiete. • Nach Maßgabe der Lehrpläne und im Rahmen der jährlichen Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen werden bei den Prüfungsaufgaben Wahlmöglichkeiten eröffnet. • Für die Wiederholer gelten die Vorgaben für das Jahr, in dem die Abiturprüfung abgelegt wird. § 33

  10. Gesamtschule Heiligenhaus Durchführung der schriftlichen Prüfungen • Grundsätzliche Regelungen (1) • Die Aufsichten öffnen den Raum frühzeitig [spätestens 15 Min. vor Prüfungsbeginn], damit alle vor Ausgabe-termin an ihren Plätzen sitzen können. • Nur Schreibgeräte [kein Papier], zugelassene Hilfsmittel und ggf. Proviant dürfen mit in den Prüfungsraum genommen werden. • Rucksäcke, Jacken, etc., müssen im Raum 41 [Garderobe] deponiert werden. • Die Platzverteilung wird vorher durch die BL festgelegt und nicht verändert  Sitzplan am Pult, Platzschilder.

  11. Gesamtschule Heiligenhaus Durchführung der schriftlichen Prüfungen • Grundsätzliche Regelungen (2) • Die Benutzung oder die Mitführung elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten [Mobiltelefone, Pocket-PC, MP3-Player u.Ä.] im Prüfungsraum – auch im ausgeschalteten Zustand ist nicht gestattet und kann als „abstrakter“ Täuschungsversuch gewertet werden. Das heißt: Diese Geräte müssen an den Tagen zu Hause bleiben. • Die Schüler/innen, die ihre Klausur abgegeben haben, müssen unverzüglich das Gebäude verlassen [Abmeldung bei der Aufsicht].

  12. Gesamtschule Heiligenhaus Durchführung der schriftlichen Prüfungen • Grundsätzliche Regelungen (3) • Schreibpapier und DIN A 3 Deckblatt werden vorbereitet. • Vor der Öffnung der Umschläge mit den Prüfungsaufgaben erfolgt die Frage, ob sich die Schüler/innen gesund fühlen, die Klausur zu schreiben. Sollte dies nicht der Fall sein, muss umgehend ein Arzt [ggf. ein Amtsarzt] aufgesucht werden, um die Prüfungsunfähigkeit zu überprüfen. • Die Öffnung der Umschläge mit den Prüfungsaufgaben erfolgt durch den Vorsitzenden des Zentralen Abiturausschusses, danach muss die Klausur mitgeschrieben werden. Auch gesundheitliche Gründe können daran nichts mehr ändern. • Nachdem die Schüler/innen den Klausurkopf fertig gestellt haben, teilen die FL die Klausuren aus.

  13. Gesamtschule Heiligenhaus Durchführung der schriftlichen Prüfungen • Grundsätzliche Regelungen (4) • Die Schüler/innen können von der Aufsicht weiteres Papier [Klausurbögen und Konzeptpapier] bekommen  Aufsicht notiert die zusätzliche Ausgabe des Papiers. • Die Schüler/innen schreiben auf jeden Klausurbogen ihren Namen und nummerieren die Seiten durchgehend. • Abgabe aller Blätter und Materialien in der bestimmten Reihenfolge [BL schreiben Reihenfolge an die Tafel]. • Während der Auswahlzeit können, falls notwendig, Fragen zur Lesbarkeit der Aufgaben und des Aufgabenmaterials gestellt werden. • Nicht gewählte Aufgaben werden nach Ende der Auswahlzeit von 30 Min. eingesammelt. • Während der Arbeitszeit dürfen an die Aufsicht in der Regel keine Fragen gestellt werden. Wollen Schüler/innen dennoch Fragen stellen, werden diese protokolliert.

  14. Gesamtschule Heiligenhaus Konsequenzen von Täuschungshandlungen • Unerlaubte Hilfe  Täuschung • Entscheidung über Auswirkungen des Täuschungsgrades trifft der ZAA • Umfangreiche Täuschungshandlung • Ausschluss von den weiteren Prüfungen • gesamte Leistung: „ungenügend“ • Feststellen der Täuschung nach Abschluss der Prüfung • ggf. Aberkennung des Abiturs [2- Jahresfrist] • Behinderung der Prüfung • Ausschluss vom Prüfungsverfahren • Verweigerung der Prüfung • Bewertung der Leistung ungenügend § 24.1-5

  15. Gesamtschule Heiligenhaus Beurteilung der schriftlichen Arbeiten • Jede Arbeit wird von einer zweiten Fachlehrkraft korrigiert [bei Abweichung um vier Notenpunkte  Drittkorrektor]. • Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form führen gemäß § 13 Abs. 2 zu einer Absenkung um bis zu zwei Notenpunkte. § 34 Fächer der mündlichen Prüfung • Fächer: • 4. Abiturfach verpflichtend • 1. – 3. Abiturfach können mündliche Prüfungsfächer sein § 35

  16. Gesamtschule Heiligenhaus • Die Prüflinge halten sich 45 Minuten vor Prüfungsbeginn im Aufenthaltsraum auf (Vorflur). • Die Prüflinge müssen vom Aufenthaltsraum in den Prüfungsraum geholt werden [VFPA]. • Dort bekommen sie ihre Aufgabe und werden dann in den Vorbereitungsraum begleitet.

  17. Gesamtschule Heiligenhaus Gestaltung der mündlichen Prüfung • Aufgaben • sind neu und begrenzt • werden schriftlich vorgelegt • keine Wahlmöglichkeit • muss alle Anforderungsbereiche abdecken • Inhalt • Inhalt ist Kurshalbjahr übergreifend • keine Wiederholung einer bereits erbrachten Leistung der Qualifikationsphase oder des Abiturbereichs § 38

  18. Gesamtschule Heiligenhaus Gestaltung der mündlichen Prüfung Dauer: • 20 – 30 Minuten [Gleichgewicht beider Prüfungsteile!] 1. Teil • Die vorbereitete Aufgabe [in der Regel aus drei Teilaufgaben bestehend] wird vom Prüfling selbständig in einem zusammenhängenden Vortrag vorgetragen. 2. Teil • In einem Prüfungsgespräch werden größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge angesprochen [keine zusammenhanglose Einzelfragen]. § 38

  19. Gesamtschule Heiligenhaus

  20. Gesamtschule Heiligenhaus mündliche Prüfung im 1. – 3. Fach Eine mündliche Prüfung im 1. – 3. Fach wird durch den ZAA angesetzt, wenn • das Ergebnis der schriftlichen Arbeit um mehr als 3,75 Punkte der einfachen Wertung von dem Durchschnitt der 4 Ergebnisse aus den Kursen der Qualifikationsphase in diesem Fach abweicht. • das Bestehen der Abiturprüfung gemäß § 29 Abs. gefährdet ist. • Es gilt: 1. Das Kurshalbjahr 13/II geht in einfacher, das Abitur-prüfungsergebnis in vierfacher Wertung ein. 2. Im Abiturbereich müssen in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, mindestens 25 Punkte erreicht sein. 3. Im Abiturbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht sein. § 36

  21. Gesamtschule Heiligenhaus Mündliche Prüfung im 1. – 3. Fach • Beispiel für angesetzte und nicht angesetzte Prüfungen im 1. – 3. Fach [Abweichungs-, Bestehensprüfung] § 36

  22. Gesamtschule Heiligenhaus Mündl. Prüfung im 1. – 3. Fach • Nichterfüllen der 25- bzw. 100-Punkte-Regel §29 • Ist in der Abiturprüfung die 25 – bzw. die 100 Punkte – Regel nicht erfüllt, werden mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Fach angesetzt. • Bei mehreren Prüfungen bestimmt der Prüfling nach entsprechender Beratung die Reihenfolge. • Sind die Mindestbedingungen erfüllt, werden weitere Prüfungen abgesetzt. • Ist das Bestehen des Abiturs nicht mehr möglich, wird keine mündliche Prüfung angesetzt bzw. durchgeführt  die Abiturprüfung gilt dann als nicht bestanden. § 36

  23. Gesamtschule Heiligenhaus Mündliche Prüfung im 1. – 3. Fach • Weiteres • Der Prüfling kann sich zur Prüfung im 1. – 3. Abiturfach freiwillig melden. • Durch mündliche Prüfungen kann die Gesamtnote im Prüfungsfach verbessert oder verschlechtert werden. § 36

  24. Gesamtschule Heiligenhaus Gesamtqualifikation

  25. Gesamtschule Heiligenhaus Gewichtung in der Qualifikationsphase • 6 Leistungskurse werden eingebracht [8 – 2 LK Abiturbereich] • 4 Kurse mit mind. 5 Punkten [max. 2 Defizite] • die jeweiligen Punkte werden 2-fach gewertet • die Punkte aus 13/I werden nochmals addiert  13/I 3fach!!! • Summe der Punkte  70 • 22 Kurse werden eingebracht [24 – 2 GK Abiturbereich] • 16 Kurse mit mind. 5 Punkten [max. 6 Defizite] • Summe der Punkte  110 [ 22 Kurse á 5 Pkte] • [ 4 x D, 4 x FS, 2 x KU, 4 x GL 2 x SW / GE, 4 x M, 4 x NW, 2 x Reli, 2 x NW/FS] • jedes Prüfungsfach aus 13/II: Punkte > 0 Punkte • Punkteberechnung für jedes Fach: • P = Punkte (13/II) + 4 x Punkte (Prüfung) • Bedingungen: • in einem LK und einem weiteren Fach P 25 • Summe der Punkte der einzelnen Fächer  P 100 Erwerb der allgemeinen Hochschulreiche: Mindestpunktzahl 280 Höchstpunktzahl 840 §29

  26. DANKE FÜR EURE AUFMERSAMKEIT UND ERFOLGREICHE PRÜFUNGEN!!

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