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Änderung des Arbeitsgesetzes

Änderung des Arbeitsgesetzes. «In Verkaufsstellen und Dienst-leistungsbetrieben in Bahnhöfen, welche auf Grund des grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs sind, sowie in Flughäfen dürfen Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags beschäftigt werden.». Bundesrat ja

Gabriel
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Änderung des Arbeitsgesetzes

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  1. Änderung des Arbeitsgesetzes «In Verkaufsstellen und Dienst-leistungsbetrieben in Bahnhöfen, welche auf Grund des grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs sind, sowie in Flughäfen dürfen Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags beschäftigt werden.» Kick-off GR-Kandidierende

  2. Bundesrat ja Nationalrat (109 zu 65 – 5 Enthaltungen) ja Ständerat (30 zu 10 – 2 Enthaltungen) ja FDP CH und Bern ja die meisten Parteien ja SP nein Grüne nein Gewerkschaften nein kirchliche Kreise nein Kick-off GR-Kandidierende

  3. kontra • Gemeinsamer Tag zum Entspannen • Arbeit und Ruhe müssen sich abwechseln • Befürchtung, dass Sonntag in Zukunft generell zum Arbeitstag wird • Sonntag ist Ruhetag • aus kulturellen Gründen • aus sozialen Gründen • aus religiösen Gründen Kick-off GR-Kandidierende

  4. kontra Gegenargument • Ruhetag • Gemeinsam • Arbeit • genereller Arbeitstag • Wie definiert man/frau seine «Ruhe»? • Kultur, Sport, Fun und Kirche haben Platz • Wer ist die Kirche? Haus, Pfarrer, Ämter oder ich? Geht vor dem Einkaufen doch einmal mit der ganzen Familie gratis in die Kirche – Plätze werden nicht ausgelost ÖV, Medizin, Medien, Polizei, Tankstellen-(Shops), Gast-gewerbe kennt dies - Sonntagsarbeit ist besser bezahlt! (was) der Pfarrer: «kein Zuschlag, aber 50 – 60 Stunden» Mehr als nur eine christliche Kultur – Sonntag bleibt für die meisten Erlebnis und Erholungstag. Ruhetag? Kick-off GR-Kandidierende

  5. Welche Orte betrifft es • Bahnhöfe • mit mehr als 20 Mio. Umsatz im Personenverkehr • 25 in der Schweiz • Bern, Biel und Thun im Kanton Bern • Solothurn und Olten in der Umgebung • FlughäfenZürich Unique und Genf-Cointrin • Flugplätze mit LinienflügenBern-Belp, Lugano-Agno, Altenrhein und Sion ... und nur wenn es Rendite verspricht Kick-off GR-Kandidierende

  6. Welche betrifft es nicht • - Läden bis 70 m2 und mit «Kiosk-Charakter» • Bäckereien, Metzgereien/Take-Aways • Buchhandlungen, Papeterien, Tabak • Apotheken, Drogerien/Parfumerien • Geschenke, Spielzeuge max. 8 x 8 m resp. ca. 11 x 11 m Lebensmittelläden bis 120 m2 Migros Hauptbahnhof ZH ist mit 395 m2 vom BG akzeptiert Kick-off GR-Kandidierende

  7. Welche betrifft es auch nicht Dienstleistungsbetriebe für Reisende • Information- und Reservation • Erste- und psychische Hilfe • Geldwechsel • Hygiene-Einrichtungen • Unterkunft und Verpflegung • Kommunikationseinrichtungen • Coiffeur • Chemische Reinigungen Kick-off GR-Kandidierende

  8. Aber welche betrifft es dann? • Kleider und Schuhe • Hifi, Platten, Computer • Repro, Foto und Optiker • Elektrofachgeschäfte • Möbel • Weinhandlungen • sowie die «usw.», «könnte» und was nur provisorisch bewilligt ist • die Vorgenannten, die nicht exakt mit Gerichtsentscheid definiert sind • solche, die offen haben aber kein Verkaufspersonal beschäftigen dürfen Jeder fünfte bis dritte Laden müsste bei einem „ N E I N „ schliessen Kick-off GR-Kandidierende

  9. Fazit • Zwischen Bahngesetz und Arbeitsgesetzt haben wir einen Widerspruch. • Status quo würde mit einem „ J A „ legalisiert. • 360 000 Menschen arbeiten bereits heute an Sonntagen – nur rund 2000 sind von dieser Vorlage überhaupt betroffen weniger als 1 Prozent Kick-off GR-Kandidierende

  10. Mein Vorschlag für den 27. November 2005 – 1. Advent Langenthal 9.30 Predigt mit dem Männerchor Kaufleute Burgdorf 9.30 Abendmahlgottesdienst mit Kirchenchor Heiliggeistkirche 17.00 Gottesdienst für Klein und Gross anschliessend Bern Advents-Apéro FDP-Grossrats-Kanditat und reformierter Kirchgemeinde-Ratspräsident von Langenthal Stephan Marti-Landolt  finanzblog Kick-off GR-Kandidierende

  11. «In Verkaufsstellen und Dienst-leistungsbetrieben in Bahnhöfen, welche auf Grund des grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs sind, sowie in Flughäfen dürfen Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags beschäftigt werden.» Kick-off GR-Kandidierende

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