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Das Wichtigste in Kürze. Preis für die Vignette steigt ab 2016 auf CHF 100.- Neu: 2-Monatsvignette für CHF 40.- Der Bund übernimmt 383 km Kantonsstrassen (Netzbeschluss) Er trägt neu auch die Finanzierung Zudem wird das Nationalstrassennetz vollendet (Anschluss aller Kantonshauptorte)
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Das Wichtigste in Kürze • Preis für die Vignette steigt ab 2016 auf CHF 100.- • Neu: 2-Monatsvignette für CHF 40.- • Der Bund übernimmt 383 km Kantonsstrassen (Netzbeschluss) • Er trägt neu auch die Finanzierung • Zudem wird das Nationalstrassennetz vollendet (Anschluss aller Kantonshauptorte) • Die Nationalstrassen werden in Bezug auf Sicherheit, Lärmschutz, Fahrradstreifen etc. aufgerüstet und auf einen einheitlichen Stand gebracht
Netzbeschluss • Die Kantone bezahlen heute für Strassen von nationaler Bedeutung– die entsprechenden Kosten sind ungerecht verteilt. • Der Netzbeschluss schafft einen Ausgleich und schafft Fairness. • Die Kantone werden um 300 Mio. CHF pro Jahr entlastet – die Aufgaben werden durch den Bund übernommen. • Die Finanzierung der 300 Mio. wird durch die Vignette sichergestellt.
Sicherheit • Der Verkehr auf der Strasse nimmt zu. • Es ist wichtig, dass einheitliche Sicherheits-standards auf den wichtigsten nationalen Strassen gelten. • Die einheitliche Bewirtschaftung schafft mehr Verlässlichkeit und Sicherheit (Schilder, Baustellen, Fahrradstreifen, Lärmschutz) • Der Netzbeschluss stellt sicher, dass wir dies umsetzen können.
Fairness • Wer fährt soll auch für die Strasse bezahlen. • Während der ÖV immer teurer geworden ist, bleiben die Preise für das Autofahren insgesamt stabil. • Wird die Vignette nicht erhöht, dann steigt der Druck auf die Kantone und den öffentlichen Verkehr – letztlich muss dann die Allgemeinheit die Kosten für die Strassenbenutzer übernehmen.
Die Gegner der Vignette • Allianz aus Teilen von TCS, SVP und VCS, FMS (Föderation Motorradfahrer Schweiz), Alpenparlament kämpfen gegen die Erhöhung der Vignette. • Sie haben kein Konzept, wie die Strasse finanziert werden soll und spekulieren auf das Prinzip Hoffnung. • Sie gefährden das funktionierende System der Vignette – wir haben die wohl besten Infrastrukturen in Europa zu einem fairen Preis.
Falsche Argumente der Gegner Falsch: Die Preiserhöhung ist höher als nötig Richtig: Die Erhöhung kommt erst, wenn Geld fehlt, ab 2016. Falsch: Die Kantone sollen bezahlen und nicht die Autofahrer Wer fährt soll auch bezahlen – kommt auch dem öV zu Gute (Busse, etc.) Falsch: Ausländer zahlen weniger als Schweizer Ausländer und Schweizer zahlen gleich viel (Touristen = 2 Monatsvignette) Falsch: Das Geld fliesst in den Gotthardtunnel Über den 2. Gotthardtunnel wird abgestimmt werden, separat! Falsch: Die Vignette ist ein Mogelpaket Die Abstimmung ist nicht mit anderen Themen verknüpft, alle anderen Themen werden separat abgestimmt
Faire Vignette • Sagen Sie Ja zur Vignette: • Verursachergerecht • Kosteneffizient • Zukunftsfähig • zielgerichtet www.faire-vignette.ch www.ja-zur-vignette.ch
Kanton Aargau Zubringer Aarau–Aarau Ost (5,4 km)
Kanton Appenzell-Ausserrhoden Teilstrecke Kantonsgrenze SG–Waldstatt–Kantonsgrenze AI des Abschnitts St. Gallen–Herisau–Appenzell (11,2 km)
Kanton Appenzell-Innerrhoden Teilstrecke Kantonsgrenze AR–Appenzell des Abschnitts St. Gallen–Herisau–Appenzell (4,3 km)
Kanton Basel-Landschaft Teilstrecke Kantonsgrenze JU–Hagnaudes Abschnitts Delémont–Hagnau (28,9 km) Pratteln–Liestal–Sissach (9,5 km)
Kanton Bern (1/2) Schönbühl – Biel (25,3 km)(bereits vollwertige vierspurige Autobahn zwischen Schönbühl und Lyss) Teilstück Kantonsgrenze NE–Ins–Kantonsgrenze FR des Abschnitts Thielle – Murten (8,6 km)
Kanton Bern (2/2) Spiez–Kandersteg (24,5 km)
Kanton Freibung Teilstrecke Kantonsgrenze BE–Anschluss Murtendes Abschnitts Thielle–Ins–Murten (5,8 km)
Kanton Glarus Niederurnen–Glarus (8,8 km)
Kanton Graubünden Thusis–Silvaplana (54,8 km)
Kanton Jura Delémont–Grenze zu BL (7,1 km)
Kanton Neuenburg Neuchâtel–Vue des Alpes–Chaux-de-Fonds–Le Locle (27,1 km) Teilstrecke Anschluss Thielle–Grenze Kanton Bern des Abschnitts Murten–Thielle (0,2 km)
Kanton Schaffhausen Schaffhausen–Thayngen (6,2 km) Als Ersatz für den Abschnitt Schaffhausen – Bargen (11,1 km, blau eingezeichnet)
Kanton St. Gallen Teilstrecke Kantonsgrenze ZH–Rapperswil–Schmerikon–Kantonsgrenze SZ des Abschnitts Rapperswil–Reichenburg (8,4 km) Teilstrecke Winkeln–Kantonsgrenze ARdes Abschnitts St. Gallen–Herisau–Appenzell (1,2 km)
Kanton Tessin (1/2) Bellinzona–Locarno (19,9 km)
Kanton Tessin (2/2) Mendrisio–Gaggiolo (3,0 km)
Kanton Thurgau Teilstrecke Grüneck–Kantonsgrenze SG des Abschnitts Grüneck–Meggenhus (32,1 km)
Kanton Wallis Links: Martigny-Expo–Anschluss Pass Grosser St. Bernhard (36,5 km)Rechts: Teilstrecke Goppenstein–Gampel des Abschnitts Spiez–Lötschberg–Gampel (10,9 km)